Gilt der Wagen als Unfallwagen??
Hallo,
und zwar wurde bei meinem Cabrio das Kotflügel ausgetauscht wegen einem kleinen Unfall.
Gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen oder ist er immernoch Unfallfrei??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Kein Kreuz "Unfallwagen"!
Aber auch kein Kreuz bei "unfallfrei"!
Bei "Vorschäden/Bschädigungen" schreibst Du rein: "Kotflügel vorne rechts nach Parkschaden ersetzt" - wenn Du die Rechnung von der Reparatur noch hast, dann übergib sie dem Besitzer, denn auch er wird dem nächsten Käufer den ersetzten Kotflügel erklären müssen.
Damit bist Du auf der sicheren Seite.
Es geht auch nicht darum, ob "Unfallwagen" oder "unfallfrei", sondern beim Verkauf musst Du den Käufer über die Vorschäden aufklären. Je genauer Du das machst, desto besser stehst Du da.
Natürlich annst Du da aucheiniges herunterspielen. Ich hatte meinen Lupo damals an einen doofen Holländer verkauft und in den Kaufvertrag "nicht reparierter Heckschaden" geschrieben. Am Auto zeigte ich ihm zwei kleie Eindrückungen in der Heckschürze.
Dass da drunter auch alles Schrott war und sogar das Heckblech bis zum Reserverad krumm war musste ich ihm nicht sagen, denn im Kaufvertrag stand eindeutig drin, in welchem Zustand sich das Auto befindet.
Ich schreibe auch gern rein "Kratzer, Dellen, Steinschlagschäden" und sage dazu, dass das eine Standardklausel ist um jegliche unerkannten Dellen auch mit abzudecken. Damit sind auch alle "mir bekannten" Schäden abgedeckt
... das ist natürlich kein Betrug, sondern einfach nur der "Nach mit die Sintflut"-Gedanke.
Im Gegenzug kaufe ich gebrauchte Autos auch nicht so "einfach", halb abgefahrene Reifen, halb vrschlissene Bremsen, Geruch im Auto, Schmutz, etc. alles bekommt der Verkäufer angekreidet, dass er am Ende froh ist überhaupt einen Käufer für die Schrottkarre gefunden zu haben - ich kann's fast selber kaum glauben wie dämlich mache Verkäufer sind, sich dermaßen fertig machen zu lassen, dass sie sich fast schämen mir ihre Mühle anzudrehen
Tja, das Leben ist kein Ponyhof... und im Privat-Autohandel gibt's keine Moral.
Gruß, Frank
Trottel
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9 Antworten
Kotflügel vorne oder Seitenteil(Kotflügel hinten)?
teile die man austauschen kann,gelten nicht als unfall
Mir soweit auch bekannt! Schraubteile! Z.b. Kotflügel vorne, Tür....
Ist meiner Meinung nach eh schlimm genug!
Gilt er nicht erst dann als Unfallwagen, wenn was an tragenden Teilen war oder bei Schweißarbeiten?
Zumindest war das mal so.
Greetz Touri
"Unfallwagen" haben Strukturschäden an tragenden Teilen abbekommen.
Wenn nur ein angeschraubtes Karosserieteil aufgrund eines Unfalls erneuert wurde, dann gilt der Wagen als "nicht unfallfrei".
Die Diskussionsspanne ist enorm groß - was ist, wenn aufgrund von Rostproblemen Teile der Längsträger ersetzt wurden?
-> kein Unfallwagen
Dieselben Längsträger ersetzt weil das Auto unsanft irgendwie von unten beschädigt wurde
-> Unfallwagen
Wurde der Stoßfänger vorne aufgrund eines Auffahrunfalls ersetzt
-> nicht unfallfrei
Wurde der Stoßfänger vorne ersetzt, eil auf eine andere Front umgerüstet wurde
-> unfallfrei
Wurden die Kotflügel vorne abmontiert um sie auch mal von innen auf Rust zu untersuchen und sie zu konservieren
-> unfallfrei
Wurden die Koflügel vorne ersetzt
-> nicht unfallfrei
... man kann alles drehen und wenden wie man will, jedoch sollte man sich grundsätzlic im aren darüber sein, ob man dem Käufer glaubhaft versichern kann, dass er keinen Unfallwagen oder sogar einen unfallfreien Wagen erwirbt.
Gruß, Frank
Die Frage war deswegen, weil Ich morgen wahrscheinlich mein Auto verkaufen werde.
Mir War unklar was Ich jetzt im Kaufvertrag schreiben sollte. Unfallwagen oder Unfallfrei??
Will nämlich später keine Kopfschmerzen haben.
Also besser Unfallwagen reinschreiben oder??
Ach übrigens kann mir jemand einen Kaufvertrag empfehlen oder soll Ich irgendeins nehmen??
hallo,
schreib einfach rein, dass der Kotflügel erneuert wurde, dann kannst du keine Probleme bekommen. Beim ADAC gibt es Musterkaufverträge, wenn du privat verkaufen willst oder einfach im Internet suchen.
gruss mucsaabo
Kein Kreuz "Unfallwagen"!
Aber auch kein Kreuz bei "unfallfrei"!
Bei "Vorschäden/Bschädigungen" schreibst Du rein: "Kotflügel vorne rechts nach Parkschaden ersetzt" - wenn Du die Rechnung von der Reparatur noch hast, dann übergib sie dem Besitzer, denn auch er wird dem nächsten Käufer den ersetzten Kotflügel erklären müssen.
Damit bist Du auf der sicheren Seite.
Es geht auch nicht darum, ob "Unfallwagen" oder "unfallfrei", sondern beim Verkauf musst Du den Käufer über die Vorschäden aufklären. Je genauer Du das machst, desto besser stehst Du da.
Natürlich annst Du da aucheiniges herunterspielen. Ich hatte meinen Lupo damals an einen doofen Holländer verkauft und in den Kaufvertrag "nicht reparierter Heckschaden" geschrieben. Am Auto zeigte ich ihm zwei kleie Eindrückungen in der Heckschürze.
Dass da drunter auch alles Schrott war und sogar das Heckblech bis zum Reserverad krumm war musste ich ihm nicht sagen, denn im Kaufvertrag stand eindeutig drin, in welchem Zustand sich das Auto befindet.
Ich schreibe auch gern rein "Kratzer, Dellen, Steinschlagschäden" und sage dazu, dass das eine Standardklausel ist um jegliche unerkannten Dellen auch mit abzudecken. Damit sind auch alle "mir bekannten" Schäden abgedeckt
... das ist natürlich kein Betrug, sondern einfach nur der "Nach mit die Sintflut"-Gedanke.
Im Gegenzug kaufe ich gebrauchte Autos auch nicht so "einfach", halb abgefahrene Reifen, halb vrschlissene Bremsen, Geruch im Auto, Schmutz, etc. alles bekommt der Verkäufer angekreidet, dass er am Ende froh ist überhaupt einen Käufer für die Schrottkarre gefunden zu haben - ich kann's fast selber kaum glauben wie dämlich mache Verkäufer sind, sich dermaßen fertig machen zu lassen, dass sie sich fast schämen mir ihre Mühle anzudrehen
Tja, das Leben ist kein Ponyhof... und im Privat-Autohandel gibt's keine Moral.
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Kein Kreuz "Unfallwagen"!
Aber auch kein Kreuz bei "unfallfrei"!
Bei "Vorschäden/Bschädigungen" schreibst Du rein: "Kotflügel vorne rechts nach Parkschaden ersetzt" - wenn Du die Rechnung von der Reparatur noch hast, dann übergib sie dem Besitzer, denn auch er wird dem nächsten Käufer den ersetzten Kotflügel erklären müssen.
Damit bist Du auf der sicheren Seite.
Es geht auch nicht darum, ob "Unfallwagen" oder "unfallfrei", sondern beim Verkauf musst Du den Käufer über die Vorschäden aufklären. Je genauer Du das machst, desto besser stehst Du da.
Natürlich annst Du da aucheiniges herunterspielen. Ich hatte meinen Lupo damals an einen doofen Holländer verkauft und in den Kaufvertrag "nicht reparierter Heckschaden" geschrieben. Am Auto zeigte ich ihm zwei kleie Eindrückungen in der Heckschürze.
Dass da drunter auch alles Schrott war und sogar das Heckblech bis zum Reserverad krumm war musste ich ihm nicht sagen, denn im Kaufvertrag stand eindeutig drin, in welchem Zustand sich das Auto befindet.
Ich schreibe auch gern rein "Kratzer, Dellen, Steinschlagschäden" und sage dazu, dass das eine Standardklausel ist um jegliche unerkannten Dellen auch mit abzudecken. Damit sind auch alle "mir bekannten" Schäden abgedeckt
... das ist natürlich kein Betrug, sondern einfach nur der "Nach mit die Sintflut"-Gedanke.
Im Gegenzug kaufe ich gebrauchte Autos auch nicht so "einfach", halb abgefahrene Reifen, halb vrschlissene Bremsen, Geruch im Auto, Schmutz, etc. alles bekommt der Verkäufer angekreidet, dass er am Ende froh ist überhaupt einen Käufer für die Schrottkarre gefunden zu haben - ich kann's fast selber kaum glauben wie dämlich mache Verkäufer sind, sich dermaßen fertig machen zu lassen, dass sie sich fast schämen mir ihre Mühle anzudrehen
Tja, das Leben ist kein Ponyhof... und im Privat-Autohandel gibt's keine Moral.
Gruß, Frank
Trottel