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gilt ein privater Videobeweis ??
gestern auf der AB hat mich angeblich ein Verkehrsrichter gefilmt wie ich eine FAhrzeugkolonne rechts überholt habe, was ich aber anzweifle sonst hätte der KErl die ganze zeit unter der Fahrt filmen müssen und mich dann zufällig gesehn haben.
wie dem auch sei in einer Baustelle kam der dann nebenan gefahren meinte wir sehn uns vor gericht ich bin verkehrsrichter. wer so rücksichtslos fahr dem gehört der schjein entzogen lool.
gilt so ein privates video als beweis vor gericht oder was ?
fahre mehr als 80000KM im jahr hab da schon eine gewissen routine
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33 Antworten
hast du denn eine fahrzeugkolonne rechts überholt und wenn ja: wie?
na waren ca nur 4 autos. war grad abgelenkt und hab nicht die ganze zeit nach vorn geschaut und soweiso nervt es mich immer das alle links fahren. wollte eigentlich dann wieder links einscheren von der mittleren spur aber ein laster der vor mir grad überholte hat seinen überholvorgang beendet und fuhr rechts und da blieb ich mittig. . danach hat mich nach ca. 15km der andere eingeholt und fuhr dann genau neben mir her und filmte ins auto, später dann in der baustelle schrie er mich agressiv an.
es kommt schonmal vor das ich rechts an einem auto vorbeifahre jedoch mit gemäßigter geschwindigkeit und bin mir sicher das die zivilbeamten das schon gesehen haben aber swass soll man machen wenn sich sowieso alle nur links halten.
vielleicht hab ich ja englische wurzeln in mir. wie dem auch sei bin nun bis 21 uhr in arbeit
ich frage weil ich letztens einen koma alkoholiker bei der fahrt mit dem auto gefilmt habe der EXTREME schlangenlinie fuhr. MAn sagte mir dann das ist schön hilft aber nix hätte vor ort und stelle die polizei rufen müssen
rechts überholen kann unter umständen erlaubt sein.
dazu gibts aber einen thread hier im forum.
ich glaube wenn die linksfahrenden unter 60 km/h fahren darfst du rechts vorbei.
auf dem "videobeweis" wird wahrscheinlich keine geschwindigkeit angezeigt...
naja 60 war das nicht. war halt einfach mittlere spur und bin weittergefahren. glaub nicht das er den tacho auch noch gefilmt hat und der typ müsste dann vorher schon gefilmt haben das er mich dann durch zufall erwischt hätt-. lass ma uns überraschen
Ich würde mal vermuten der ist eher Wichtigtuer als Verkehrsrichter. Die Beweiskraft wird wohl gegen Null tendieren, zumal der Herr keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen darf.
Allgemeines Autobahnspiel: Wenn sich jeder an die verordnungen hält kann man garnicht rechts überholen.
Leider geht es aber einfach manchmal nicht anders (Kleinwagen mit 120 auf der Linken von 4 Spuren,...)
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Leider geht es aber einfach manchmal nicht anders (Kleinwagen mit 120 auf der Linken von 4 Spuren,...)
...2km Mittelklasse-Diesel mit 20m Abstand auf der linken Spur, am Horizont ein LKW - vorne bremst einer, hinten fahren die letzten noch 60, die mich gerade mit 160 überholt haben...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
...2km Mittelklasse-Diesel mit 20m Abstand auf der linken Spur, am Horizont ein LKW - vorne bremst einer, hinten fahren die letzten noch 60, die mich gerade mit 160 überholt haben...
Das ist sehr dicht dran an der Realität.
Allerdings sollte man es sich in einem solchen Fall verkneifen, den Linken von rechts schelmisch zuzuwinken, insbesondere wenn man durch Knallgeräusche auf den linksseitigen Vorgang aufmerksam wurde.
Wenn man öfter auf Autobahnen in Ballungsräumen (A8 bei Stuttgart) unterwegs ist wundert man sich gelegentlich warum rechts alles frei ist und links die ganze Schnage mit maximal 80- 100 zuckelt und gelegentlich auch noch bremsen muss. Ich mach jedenfalls rechts keine Gefahrbremsung weil die Herrschaften links nicht aus dem Ei kommen.
Vielleicht sollte man mal über eine freie Spurwahl nachdenken wenn das mit dem rechtsfahrgebot nicht funktioniert. Solange man dennoch verantwortungsbewusst fährt wäre nichts dagegen einzuwenden. Wie gesagt der Hit war das Blondchen im Fiesta auf der linken von 4 FREIEN!!!!!!! Spuren (Ja, bedient das Klischee, war aber so liebe Blondienen)
Lustig ist auch das Phenomen dass es bei Geschindigkeitsbegenzungen oft schneller voran geht als bei freier fahrt. Ich vermute durch das Aufgehoben Schild werden Schleicher und LKW Fahrer zum Überholen motiviert.,...
Verkehrsgefährdendes rechtsüberholen wird zu Recht geandet (viel zu schnell und quetschen in Lücken die halb so groß wie das Auto sind)
Re: gilt ein privater Videobeweis ??
Zitat:
Original geschrieben von mistervegas
wie dem auch sei in einer Baustelle kam der dann nebenan gefahren meinte wir sehn uns vor gericht ich bin verkehrsrichter. wer so rücksichtslos fahr dem gehört der schjein entzogen
Was einem so alles passieren kann.
Werden aufregende Wochen bis rauskommt ob der Herr Dich verarscht hat,
oder ob Dich Dein Rechtsüberholen teuer zu stehen kommt.
Bei 60.000 km im Jahr sollte man wissen was man tut.
Sonst ist man den Schein schneller los als man denkt.
Zitat:
oder ob Dich Dein Rechtsüberholen teuer zu stehen kommt.
sehr unwahrscheinlich! Das Spitzeltum ist glücklicherweise mit der DDR untergegangen.
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Das Spitzeltum ist glücklicherweise mit der DDR untergegangen.
Was für ein Trugschluß. Man denke nur mal an die Journalisten, die neulich ihre Kollegen für den BND bespitzelt haben .
Zitat:
Original geschrieben von mistervegas
...danach hat mich nach ca. 15km der andere eingeholt und fuhr dann genau neben mir her und filmte ins auto, später dann in der baustelle schrie er mich agressiv an.
Hast du ihm da direkt mit einer Anzeige wegen Verkehrsgefährdung gedroht?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hast du ihm da direkt mit einer Anzeige wegen Verkehrsgefährdung gedroht?
ne
das sollte er ja wohl selber am besten wissen. Habs mir nur notiert.
zum glück hab ich advocard.
hab ihm nur gesagt das ist ein unzulässiger beweis, dann wurde er agressiv schrie was rüber und fuhr dann der bauer