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Glasschaden mit Werkstattbindung

Themenstarteram 1. September 2018 um 8:59

Hallo,

ich habe mir im Febr. 2018 einen BMW aktive Tourer gekauft und einen BMW X 3 in Zahlung gegeben.

Die BMW Werkstatt hat gemeint die Frontscheibe sei nicht mehr gut und sollte ausgetauscht werden.

Daraufhin habe ich eine Abtretung meiner Versicherung an BMW unterschrieben.

150,00 € habe ich für die Selbstbeteilung in der Teilkassko gezahlt.

Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung.

BMW hat den Schaden selber repariert, Gesamtkosten 1258,37 €.

Der Schaden wurde von der Versicherung nicht in voller Höhe gezahlt, es blieb eine Diffenz von

188,76 € offen.

Die BMW Werkstatt möchte von mir diesen Betrag haben. Zu Recht?

 

Beste Antwort im Thema
am 1. September 2018 um 13:48

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 1. September 2018 um 15:20:26 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:56:54 Uhr:

 

 

Gerne.

Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".

Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).

Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.

Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).

Selten so einen Unsinn gelesen. Aber das scheint mit eine normale Vorgehensweise durch den Berliner zu sein, nachdem erst immer nur eine einsilbige inhaltslose Antwort kommt.

Sorry TE, aber den User kann man nicht ernst nehmen. Da ist die Aussage von rrwraith deutlich seriöser. Auch wenn dir das Geseier des Berliners inhaltlich mehr entgegen kommt.

Der TE stellte die Frage, ob der Betrag zu Recht verlangt wird. Diese ist zutreffend mit nein zu beantworten. Die wesentlichen Gründe habe ich auf Bitte des TE genannt. Von Dir kommen unveranlasste Pöbeleien bei Abwesenheit von Argumenten.

Es ist nicht schlimm, dass Du - unter welcher Sonne auch immer - deine Inkompetenz und ungenügendes Ausdrucksvermögen zur Schau stellst. Mir wäre das ja nix ... :)

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25 Antworten
am 1. September 2018 um 9:06

Zitat:

@tennis-hans schrieb am 1. September 2018 um 10:59:14 Uhr:

Hallo,

ich habe mir im Febr. 2018 einen BMW aktive Tourer gekauft und einen BMW X 3 in Zahlung gegeben.

Die BMW Werkstatt hat gemeint die Frontscheibe sei nicht mehr gut und sollte ausgetauscht werden.

Daraufhin habe ich eine Abtretung meiner Versicherung an BMW unterschrieben.

150,00 € habe ich für die Selbstbeteilung in der Teilkassko gezahlt.

Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung.

BMW hat den Schaden selber repariert, Gesamtkosten 1258,37 €.

Der Schaden wurde von der Versicherung nicht in voller Höhe gezahlt, es blieb eine Diffenz von

188,76 € offen.

Die BMW Werkstatt möchte von mir diesen Betrag haben. Zu Recht?

Ja, denn du hast einen Auftrag vergeben.

Dass die Versicherung, bei Nutzung einer nicht vertraglich vereinbarten Werkstatt,

überhaupt schon gezahlt hat, grenzt ja schon fast an ein Wunder.

am 1. September 2018 um 9:07

Ja, das sind genau die 15 % der Gesamtrechnung, die als Abzug in den AKB vereinbart sind, wenn die Werkstattbindung übergangen wird.

am 1. September 2018 um 9:10

Nein.

am 1. September 2018 um 9:30

Die Scheibe war nicht mehr gut? Damit offensichtlich kein Schaden, aber Abwicklung über Teilkasko? Die rechtliche Beurteilung dazu ist eindeutig. Und es ist auch klar, warum die Werkstatt gerne mit Abtretungserklärung tätig wurde. Mehr kann man nicht verdienen.

Themenstarteram 1. September 2018 um 9:41

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:10:36 Uhr:

Nein.

Hallo,

kannst Du das NEIN begründen. Wie gehe ich weiter vor?

am 1. September 2018 um 9:55

Die Frage, ob die WSS nicht mehr gut ist / verkratzt ist oder was auch immer stellt sich im akutellen Fall ja scheinbar nicht mehr, die Versicherung hat ja schließlich reguliert.

Wenn Du mit deiner Versicherung einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hast, ist in diesem Vertrag auch die Konsequenz für den Fall beschrieben, wenn Du trotzdem die Reparaturabwicklung selber vornimmst und selber eine WS beauftragst und wie rrwaith richtig sagte wird das hier ein 15 % iger Abzug der eingereichten RG sein. Insofern bist Du tatsächlich deiner WS die nicht gezahlte Restsumme zusätzlich zur SB schuldig.

MfG

der Relaxolator

am 1. September 2018 um 9:56

Zitat:

@tennis-hans schrieb am 1. September 2018 um 11:41:47 Uhr:

Wie gehe ich weiter vor?

Denn Differenzbetrag bezahlen, denn du hast die Werkstatt damit beauftragt.

am 1. September 2018 um 9:56

Zitat:

@tennis-hans schrieb am 1. September 2018 um 11:41:47 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:10:36 Uhr:

Nein.

Hallo,

kannst Du das NEIN begründen. Wie gehe ich weiter vor?

Gerne.

Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".

Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).

Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.

Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).

Themenstarteram 1. September 2018 um 10:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:56:54 Uhr:

Zitat:

@tennis-hans schrieb am 1. September 2018 um 11:41:47 Uhr:

 

Hallo,

kannst Du das NEIN begründen. Wie gehe ich weiter vor?

Gerne.

Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".

Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).

Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.

Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).

Vielen Dank.

Ich denke es sollte auch die Frage geklärt werden, darf die Werkstatt, der ich die Abtretung unterschrieben habe, ohne Rücksprache mit der Versicherung den Schaden selber reparieren,

insofern bin ich Dir für den Hinweis auf die "Schadenminderungspflicht" sehr dankbar.

am 1. September 2018 um 10:52

scheiben werden über teilkasko doch quasi "immer" bezahlt. die versicherungen wissen, das man notfalls auch nen stein reinwirft, also zahlen sie gleich bei "glasschäden", auch wenn es theoretisch nur kratzer oder sonstwas sind.

mit werkstattbindung macht man das aber anders, als der threadersteller das getan hat. man meldet es seiner versicherung, welche einen dann sagt, wo man mit seinen auto hinfahren soll. meistens nennt sie 2-3 firmen, da der servicemitarbeiter von sonstwo kommt und die läden vor ort nicht kennt. wenn man aber nicht in ner großstadt wohnt, kann es schnell passieren, das gar kein laden in der nähe ist, der den schaden reparieren kann. war bei mir bei der frontscheibe der fall. nannten mit nen lackierer, ne hinterhofwerkstatt und car glas. die ersten beiden fielen raus, blieb mit car glas theoretisch ja der richtige für glasschäden. dort vor ort wusste er schon von meinen fall, konnte mir dann aber nicht weiterhelfen, da er keine möglichkeit hat, die kamerasysteme im auto hinterher zu kalibrieren. da die scheibe laut seiner aussage aber nicht austauschwürdig wäre, fahre ich noch heute damit rum. im grunde vielleicht auch besser, weil noch funktionieren alle assist systeme ^^

am 1. September 2018 um 12:14

Alles in Summe dumm gelaufen.

Der TE hätte den Glasschaden seiner Versicherung melden müssen, weil er Werkstattbindung unterschrieben hat. Die Versicherung hat dann Partnerwerkstätten, die die Schäden zum vorher vereinbarten Festpreis reguliert. Meist ist dieser Preis etwas unter dem der eigenen Markenwerkstatt. Diese ordert dann eine Scheibe beim Händler, demontiert die alte Scheibe und baut die neue ein. Die Garantieransprüche aus dem Scheibentausch und dessen Ursachen (Wassereinbruch, Windgeräusche...) heraus auf Grundlage der üblichen Qualität gemäß Kraftfahrzeuggewerbe (Kfz-Innung) hat man dann gegen die Werkstatt, falls die das nicht ordentlich machen. Ist dann oft nach Jahren strittig... Die restliche Garantie von Auto, Motor, Antrieb ect bleibt aber bei BMW.

So aber hat der TE überhaupt keinen Glasschaden. Die Partnerwerkstatt hätte die Reparatur einfach verweigern können.

So hat der TE die Angelegenheit eigenwillig mit der BMW Werkstatt gemacht. Den Mehrpreis muss er dann selbst tragen. Da hilft auch nicht klagen lassen. Da verliert man haushoch. Der TE kann froh sein, dass die Reparatur durch ging und 90 % bezahlt wurden. Den kleinen Betrag bezahlen und gut. Nächstes Mal ist man schlauer.

Werkstattbindung bringt eben genau diese Nachteile.

Man hätte tatsächlich vorher verhandeln können, ob die BMW Werkstatt die Scheibe zum Preis der Teilkasko mit Werkstattbindung und dessen Preis aus der Veersicherungpartnerwerkstatt durchführt, manchmal eine Opel oder Kia-Werkstatt. Ist regional verschieden. Aber im Nachgang hat der Kunde keine Chance. Auftrag erteilt. Fertig. Was will man dann auf dem Klageweg erreichen? Bringt doch nichts. Wird alles nur teurer...

am 1. September 2018 um 13:19

Gequirlte Scheixxe gärt zwar gut, wenn man sie rührt und rührt, aber es wird auch mit vielen Worten kein Wein daraus ... :rolleyes:

Nach den Angaben des TE hat er sein Auto mit dem abgetretenen "Anspruch" gegen seine TK an die Werkstatt/Händler verkauft und sich dort ein anderes Auto zugelegt. Nun will die Werkstatt/Händler als Käufer die Differenz zur Versicherungsleistung für ihre eigene (!) Arbeit (das ist was anderes als Reparaturkostenersatz, denn es beinhaltet eigenen Gewinn des Käufers). Man kann sich zwar veräppeln lassen, man muss es aber nicht.

am 1. September 2018 um 13:20

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:56:54 Uhr:

Zitat:

@tennis-hans schrieb am 1. September 2018 um 11:41:47 Uhr:

 

Hallo,

kannst Du das NEIN begründen. Wie gehe ich weiter vor?

Gerne.

Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".

Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).

Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.

Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).

Selten so einen Unsinn gelesen. Aber das scheint mit eine normale Vorgehensweise durch den Berliner zu sein, nachdem erst immer nur eine einsilbige inhaltslose Antwort kommt.

Sorry TE, aber den User kann man nicht ernst nehmen. Da ist die Aussage von rrwraith deutlich seriöser. Auch wenn dir das Geseier des Berliners inhaltlich mehr entgegen kommt.

am 1. September 2018 um 13:48

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 1. September 2018 um 15:20:26 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. September 2018 um 11:56:54 Uhr:

 

 

Gerne.

Solange da kein Riss / erheblicher Steinschlag drin war, ist das alles normaler Verschleiß und kein Mangel. Schon im Grundsatz kann der Käufer (Autohaus/Werkstatt) keinen Ersatz für bloßen Verschleiß verlangen. Ich hätte bereits Zweifel daran, dass die Scheibe überhaupt ausgetauscht wurde. Mach also aktuell mal Fotos von dem "Miststück".

Wenn sie im Rahmen der Abtretung ausgetauscht worden sein sollte, hat der Käufer die Werkstattbindung der TK gekannt. Warum machen die es selbst teurer, wenn sie es günstiger in der Partnerwerkstatt erledigen lassen können? Die "Schadenminderungspflicht" wurde also auch verletzt. Der verlangte Betrag müsste daher nach Zahlung durch Dich direkt wieder an Dich zurück erstattet werden und kann daher bereits nicht verlangt werden (dolo petit Einwand).

Ich würde die klagen lasssen und soweit gehen, die 150,- € SB zurück zu verlangen.

Sprich mit der Werkstatt in entsprechender Weise (nachdem Du Fotos von der Scheibe gemacht hast).

Selten so einen Unsinn gelesen. Aber das scheint mit eine normale Vorgehensweise durch den Berliner zu sein, nachdem erst immer nur eine einsilbige inhaltslose Antwort kommt.

Sorry TE, aber den User kann man nicht ernst nehmen. Da ist die Aussage von rrwraith deutlich seriöser. Auch wenn dir das Geseier des Berliners inhaltlich mehr entgegen kommt.

Der TE stellte die Frage, ob der Betrag zu Recht verlangt wird. Diese ist zutreffend mit nein zu beantworten. Die wesentlichen Gründe habe ich auf Bitte des TE genannt. Von Dir kommen unveranlasste Pöbeleien bei Abwesenheit von Argumenten.

Es ist nicht schlimm, dass Du - unter welcher Sonne auch immer - deine Inkompetenz und ungenügendes Ausdrucksvermögen zur Schau stellst. Mir wäre das ja nix ... :)

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