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Glatteisdreher auf BAB

Themenstarteram 20. Februar 2017 um 8:31

Guten Morgen,

ein Bekannter von mir hat sich vor paar Wochen auf der BAB gedreht. TL 120. Er ist unter dem TL gefahren. Plötzlich Glatteis. Schicke Kreise gedreht und vorne und hinten mit seinem Kleinwagen eingeschlagen.

Karre ist Kernschrott. Leitplanke beschädigt. Kein Personenschaden (ein Glück).

Die gerufene Polizei hat Ihm gesagt er muss nur die Leitplanke zahlen.

Nach paar Wochen kommt jetzt: 2 Punkte, 2 Jahre Verlängerung Probezeit, 180 EUR, Aufbauseminar.

Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.

Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.

Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Ich bin selber schon in einer Ausfahrt fast abgeflogen – Außentemperatur fast 10 °C über Null (!), trockene Straße, also überhaupt keine Anzeichen, dass es glatt werden könnte. Dass genau in der Ausfahrt eine Radwegunterführung ist, die ein sehr kurzes vereistes Stück zur Folge hat, hat man weder gesehen noch konnte man es ahnen. Da haben sich nach mir (während ich mit der Polizei telefoniert hab, damit sie die Gefahrenstelle absichern oder einen Streuwagen schicken) minütlich die Autos gedreht. Und ich bin mir sicher, dass die alle ihre Führerscheine nich vom Netto haben.

"Mögliche Glätte" kann ja auch durch eine unvorhersehbare Ölspur entstehen. Deiner Theorie zufolge darf man dann grundsätzlich auf der Autobahn nur noch 60 fahren, wer weiß denn schon, wer wann vor einem Öl verloren hat …

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Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 20. Februar 2017 um 09:31:07 Uhr:

Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.

Gruß Andy

Genau so schaut´s aus. Aber hier sollte man sich in jedem Fall Anwaltlich Beraten lassen. Insbesondere wenn man sonst noch nie Auffällig geworden ist. Passiert bei schlechter Witterung irgendwas, steht immer das Argument der nicht angepassten Fahrweise im Raum. Man hätte auch noch langsamer fahren können oder Notfalls (auf der Standspur) anhalten müssen. Die Limits sind Werte die selbst bei "Perfekten" Bedingung nicht überschritten werden dürfen.

Dann war eben auch Tempo 100 zu viel. Ist nun einmal so.

Für was genau hat er denn die 2 Punkte nebst Geldbuße bekommen?

Wenn er sich auch mit 80 gedreht hätte, hätte er halt nur 70 fahren dürfen. Blöd für ihn und nicht immer vorhersehbar, aber so ist’s leider.

Ob er sich auch mit 80 gedreht hätte, ist reine Vermutung. Tatsachen lassen sich jetzt schwerlich wegdiskutieren.

Er hat den Unfall alleine verursacht. Und Schaden verursacht, wenn auch nur an Leitplanken.

Aber ich denke auch, hier könnte sich ein Anwalt lohnen. Bei Verkehrsrechtsschutz. Es braucht, wenn man das durchfechten will, vermutlich ein oder sogar zwei Gutachten, die vorab bezahlt werden müssen.

Ohne Verkehrsrechtsschutz unterliegt man natürlich dem Risiko, dass das Endergebnis nur um hunderte Euros teurer wird.

Ich denke er wird gar nix bezahlen müssen, zumindest nicht die Schäden an fremden Eigentum.

Wie sein Auto versichert ist wissen wir nicht.

Das er unter TL gefahren ist, ist absolut ohne Bedeutung, lt. Definition, wie hier schon erwähnt wurde, ist die ZHg die Geschwindigkeit die unter den optimalsten Bedingungen gefahren werden darf.

Ansonsten war er nun, egal wie schnell er nun gefahren ist, für die herrschenden Bedingungen, zu schnell unterwegs gewesen.

Pech gehabt.

Für mein Empfinden ist die Sanktionierung hier zu scharf. Es ist niemand zu Schaden gekommen und selbst versierte Fahrer können von solchen Glatteissituationen überrascht werden. Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 20. Februar 2017 um 10:06:44 Uhr:

Ob er sich auch mit 80 gedreht hätte, ist reine Vermutung. Tatsachen lassen sich jetzt schwerlich wegdiskutieren.

Er hat den Unfall alleine verursacht. Und Schaden verursacht, wenn auch nur an Leitplanken.

Aber ich denke auch, hier könnte sich ein Anwalt lohnen. Bei Verkehrsrechtsschutz. Es braucht, wenn man das durchfechten will, vermutlich ein oder sogar zwei Gutachten, die vorab bezahlt werden müssen.

Ohne Verkehrsrechtsschutz unterliegt man natürlich dem Risiko, dass das Endergebnis nur um hunderte Euros teurer wird.

Was soll der Anwalt erwirken ? Welches Unrecht geschieht dem Unfallverursacher ?

Wie ich schon schrieb, er hat eine Haftpflicht welche den Schaden an der Leitplanke mit Sicherheit übernimmt.

Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 20. Februar 2017 um 10:13:22 Uhr:

Für mein Empfinden ist die Sanktionierung hier zu scharf. Es ist niemand zu Schaden gekommen und selbst versierte Fahrer können von solchen Glatteissituationen überrascht werden. Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

Die Sanktionen hier auszusetzen wäre aber ein richtig schlechtes Zeichen.

Themenstarteram 20. Februar 2017 um 9:24

Anwalt hat er eingeschaltet.

Hinsichtlich der 2 Punkte muss ich nochmal nachfragen.

Was für ein Unsinn. Es wurde vorher ja schon gesagt, man weiß nicht ob er sich auch mit 80 gedreht hätte. Aber genau so weiß man eben auch nicht, dass er sich mit 80 auf keinen Fall gedreht hätte. Es gibt hunderte Fälle von Blitzeis oder sonstwas, und ja, auch so einem perfekten Fahrer wie Dir, liebe(r) DieDicke, könnte so etwas passieren. Man kann die Geschwindigkeit nicht immer anpassen. Wenn ich so einen Bullshit schon lese, von wegen auf dem Strandstreifen anhalten. Nee is klar. Weil das Auge auch DER 100% ige Asphaltsensor ist, der dir genau sagt, wie glatt es 30m vor dem Auto ist.

Manchmal glaub ich wirklich, du kommst echt von nem anderen Planeten. :rolleyes:

Lange Rede kurzer Sinn, bei 2 Punkten (!!) würde ich auf jedenfall einen Anwalt nehmen. Die Leitplanke bezahlen zu müssen könnte ich noch viel eher verstehen, als hier verkehrsrechtlich sanktioniert zu werden.

Edit: Vielleicht sollte ich noch, um derlei Diskussionen vor zu beugen, erwähnen: Ich war nicht dabei, und der Freund des TE kann natürlich mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Aber es muss jedem klar sein, dass man nicht JEDE Situation vorhersehen kann, egal wie versiert oder vorsichtig man ist. Also für den Schaden aufkommen, ok (und das muss er ja nicht mal), aber zwei Punkte und Strafe zahlen? Auf keinen Fall, wenn kein Beweis vorliegt.

am 20. Februar 2017 um 9:28

Auf Autobahnen ist die Empfohlene Geschwindigkeit bei Starkregen, Schneematsch, Schneefall, möglicher Glätte 60Km/h - steht in den Fragebögen bei Erwerb eines Führerscheins in ner Fahrschule. Hab Ihr den Führerschein beim Netto Gekauft ? Bei Glatteis/Blitzeis kann es Nötig sein die Geschwindigkeit unter die Empfohlene Geschwindigkeit zu Reduzieren.

 

Bin seit 35 Jahren Teilnehmer am Straßenverkehr und hatte auf Autobahnen bisher 4 Dreher. Davon einen Dreher mit 70Km/h wegen Reifenplatzer - ein vor mir Fahrender Lkw hatte Ladung Verloren die unter mein Auto geriet. Die Geschwindigkeit war wegen ner Baustelle auf 80ig Begrenzt.

2 Dreher bei Glatteis/Blitzeis bei Gefahrener Geschwindigkeit von 40Km/h auf BAB.

1 Dreher bei nem Blitzart - starker Schneefall und Schneeglätte, Gefahrene Geschwindigkeit 50Km/h

Bei allen Drehern konnte ich das Fahrzeug ohne Kontakt zu Leitplanken oder anderen Fahrzeugen abfangen. In einem Fall kam das Fahrzeug in Falscher Fahrtrichtung zum Stehen was Problematisch war. Das Wendemanöver wurde durch einen Schneepflug ermöglicht.

Ich bin selber schon in einer Ausfahrt fast abgeflogen – Außentemperatur fast 10 °C über Null (!), trockene Straße, also überhaupt keine Anzeichen, dass es glatt werden könnte. Dass genau in der Ausfahrt eine Radwegunterführung ist, die ein sehr kurzes vereistes Stück zur Folge hat, hat man weder gesehen noch konnte man es ahnen. Da haben sich nach mir (während ich mit der Polizei telefoniert hab, damit sie die Gefahrenstelle absichern oder einen Streuwagen schicken) minütlich die Autos gedreht. Und ich bin mir sicher, dass die alle ihre Führerscheine nich vom Netto haben.

"Mögliche Glätte" kann ja auch durch eine unvorhersehbare Ölspur entstehen. Deiner Theorie zufolge darf man dann grundsätzlich auf der Autobahn nur noch 60 fahren, wer weiß denn schon, wer wann vor einem Öl verloren hat …

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:17 Uhr:

Was für ein Unsinn. Es wurde vorher ja schon gesagt, man weiß nicht ob er sich auch mit 80 gedreht hätte. Aber genau so weiß man eben auch nicht, dass er sich mit 80 auf keinen Fall gedreht hätte. Es gibt hunderte Fälle von Blitzeis oder sonstwas, und ja, auch so einem perfekten Fahrer wie Dir, liebe(r) DieDicke, könnte so etwas passieren. Man kann die Geschwindigkeit nicht immer anpassen. Wenn ich so einen Bullshit schon lese, von wegen auf dem Strandstreifen anhalten. Nee is klar. Weil das Auge auch DER 100% ige Asphaltsensor ist, der dir genau sagt, wie glatt es 30m vor dem Auto ist.

Manchmal glaub ich wirklich, du kommst echt von nem anderen Planeten. :rolleyes:

Lange Rede kurzer Sinn, bei 2 Punkten (!!) würde ich auf jedenfall einen Anwalt nehmen. Die Leitplanke bezahlen zu müssen könnte ich noch viel eher verstehen, als hier verkehrsrechtlich sanktioniert zu werden.

Edit: Vielleicht sollte ich noch, um derlei Diskussionen vor zu beugen, erwähnen: Ich war nicht dabei, und der Freund des TE kann natürlich mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Aber es muss jedem klar sein, dass man nicht JEDE Situation vorhersehen kann, egal wie versiert oder vorsichtig man ist. Also für den Schaden aufkommen, ok (und das muss er ja nicht mal), aber zwei Punkte und Strafe zahlen? Auf keinen Fall, wenn kein Beweis vorliegt.

Zum ersten bin ich kein perfekter Fahrer, ich kenne meine Defizite und fahre sehr defensiv.

Zum zweiten würde ich aber auch nicht hier rumheulen wenn es mal klappt mit einem Unfall.

Und zum Dritten ist es hier wie auf der Straße, versucht man angepasst zu fahren wird man sofort angemacht, vermutlich von den Jammerlappen die dann hier nach einem Anwalt schreien.

Und zu vierten würfelst du hier alles durcheinander, ich habe nie etwas vom anhalten auf dem Standstreifen gesprochen.

Mein Gott 2 Punkte, für jemanden der mit Sinn und Verstand fährt sollte das die Lachnummer schlechthin sein, der hat nämlich auch keine Probleme mit seinem Punktekonto, wer natürlich immer meint schlauer zu sein als das Gesetz dem kann das schon weh tun.

Und nun geh weiter nach Gurken graben ! :)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:17 Uhr:

Man kann die Geschwindigkeit nicht immer anpassen. Wenn ich so einen Bullshit schon lese, von wegen auf dem Strandstreifen anhalten. Nee is klar. Weil das Auge auch DER 100% ige Asphaltsensor ist, der dir genau sagt, wie glatt es 30m vor dem Auto ist.

Sagen wir mal so:

Bei Schlagartig auftretendem Glatt- oder Blitzeis bleibt oft keine Zeit das Tempo an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Anpassen kann man es aber schon es sei denn die Bremse ist ohne Funktion und das Gaspedal klemmt fest.

Und bezüglich anhalten:

Ich bin vor ein paar Jahren abends in ein massives Gewitter geraten. Extremer Starkregen mit Hagel und die Fahrbahn konnte man mit dem Boot befahren. Da selbst bei 40km/h schlicht nichts mehr zu erkennen war, habe ich auf dem Standstreifen angehalten und mit eingeschalteter Warnblinkanlage ein paar Minuten gewartet, bis der Regen nachgelassen hatte. Weiterfahren wäre unverantwortlich gewesen. Hier hieß es das Risiko abzuwägen: Anhalten und evtl. rauscht einem ein anderes Fahrzeug in die Karre oder noch langsamer weiterfahren und jemand rauscht einem hinten drauf bzw. man dreht sich wegen Aquaplaning. Mir schien anhalten und Warnblinker einschalten als Besser.

Auch wenn du Anhalten für Bullshit hältst, der Gesetzgeber erwartet so etwas ggf. vom "Idealfahrer". Auch ein Richter wird ggf. genau diese Frage stellen: Warum haben Sie im Zweifel nicht angehalten?

EDIT:

Waren auf dem Fahrzeug Winterreifen montiert? Auch wenn diese in dieser Situation höchst wahrscheinlich nichts gebracht hätten, kann dies dann Ebenfalls als Mitursache gewertet werden.

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