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- Glatteisunfall auf dem Weg zur Arbeit.. Probleme mit VK wg. mehr KM ?
Glatteisunfall auf dem Weg zur Arbeit.. Probleme mit VK wg. mehr KM ?
Hi
Folgendes:
Unfall wegen Glatteis auf dem Weg zur Arbeit.
Bin seitlich gegen eine Mauer geprallt.
Defekte :
- Stossfänger vorne
- Haube
- Scheinwerfer
- Kotflügel
- Fahrertüre
- Hintere linke Türe
- Seitenwand hinten links
- Radaufhängung und Lenkung defekt.
Fahrzeug nicht mehr Rollfähig
Kostenvoranschlag : 6900 Euro
Bekomme ich Probleme mit meiner Vollkasko, weil ich 5000 km über meine angegebene Fahrleistung bin ? (1000 Euro SB)
habe es gerade beim Blick ins Serviceheft gesehn.
Gruß
Daniel
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16 Antworten
Hallo,
soweit ich weiß nicht. Du mußt ja am Jahresende sowieso Deinen km- Stand melden und wenn Du drüber liegst kriegst Du eben eine Nachberechnung.
Thomas
Hmm, ich musste meiner Versicherung noch nie den aktuellen KM-Stand melden.
Wahrscheinlich kann man sich (der Gedanke soll keinen Mißbrauch fördern), mit einem jährlichen Wechsel der Versicherung bei leichten Überschreitungen der KM-Leistung helfen. Aber auch hier kann zum Jahresende der KM-Stand abweichen und dann wird spätestens bei einem Schaden die Versicherung die Reparaturrechnung genau prüfen (was passiert, wenn es dort zu Abweichungen kommt?).
Gruß
hirotake
Hallo!
Wir hatten hier auch mal so ein fall in der fa. da hat der Kunde eine beitrags nachzahlung bekommen .
Kommt aber auch auf die Versicherung an wenn die richtig scharf sind könen die sich auch quer stellen ! Was wir aber hier noch nie erlebt haben!
Mfg
Diese Frage läßt sich zu 1000% nicht pauschal beantworten. Jede Versicherung hat ihr eigenes Vorgehen und hält das auch schriftlich in den Vertragsbedingungen fest.
Nachlesen!
Zitat:
Original geschrieben von Daniel Audifan
Hi
Folgendes:
Unfall wegen Glatteis auf dem Weg zur Arbeit.
Bin seitlich gegen eine Mauer geprallt.
Defekte :
- Stossfänger vorne
- Haube
- Scheinwerfer
- Kotflügel
- Fahrertüre
- Hintere linke Türe
- Seitenwand hinten links
- Radaufhängung und Lenkung defekt.
Fahrzeug nicht mehr Rollfähig
Kostenvoranschlag : 6900 Euro
Bekomme ich Probleme mit meiner Vollkasko, weil ich 5000 km über meine angegebene Fahrleistung bin ? (1000 Euro SB)
habe es gerade beim Blick ins Serviceheft gesehn.
Gruß
Daniel
Nein,bekommst im Regelfall nicht.Das einzige was sie vielleicht machen werden ist,dir eine Beitrags-Nachforderung stellen,da du ja mehr gefahren bist als du angegeben hast,somit hast du die Vertragsbedingungen nich erfüllt.
Ich glaube nicht das sie die Leistungen verweigern sollten wegen "nur" 5000 mehr als angegeben,aber das entscheidet jede Versicherung für sich,daher geb ich keine Garantie auf meine aussage
Zitat:
Hmm, ich musste meiner Versicherung noch nie den aktuellen KM-Stand melden
dann lies mal das kleingedruckte zu was DU als versicherungsnehmer verpflichtet bist - auch wenn niemand nachfragt ......
meine kfz versicherung ( allianz ) fragt jedes jahr nach, man kann beitragsnachzahlungen bekommen wenn man zuviel gefahren ist aber auch rückzahlungen bei weniger km ....
meldungen innerhalb des jahres sind nicht nötig.
generell ist dies aber nicht so.
bei dem ein oder anderen versicherer kann sicherlich die eine oder andere klausel im vertrag sein die jetzt in dem fall nachteilig ist ..........
hmm... soll ich es jetzt sofort machen, das Nachmelden, oder warten bis die sagen, dass sie die Rep. deswegen nicht zahlen :-(
Der Wagen steht ja schon in der Werkstatt.
Der Beitragsunterschied würde ca. 15 Euro/Jahr ausmachen.
HUK-Coburg.
Noch ein Tipp :
Da der Unfall auf dem Weg zur Arbeit stattfand , können die Kosten in der nächsten Lohn/ Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Die Versicherung zahlt eigentlich immer, aber die einen sagen, Beitrag nachzahlen, die anderen sagen Vertragsstrafe, und dass ist oft ein Jahresbeitrag.
Die Beitragsberücksichtigung der Kilometerleistung ist nur für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung relevant.
Für die Vollkasko ist die KM-Leistung absolut unerheblich. Daher keinerlei Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes in der Vollkasko.
Die Mehrkilometer würde ich melden, da es bei einem verschuldeten Unfall mit Fremdschaden, der dann über die Haftplicht abgerechnet wird, zu Problemen kommen kann.
Bei 10000 KM gemeldet und 5000 Km drüber, ist das schon keine Kleinigkeit mehr.
warum müsst ihr jedes jahr die km angeben?
bei uns in österreich ist das egal.
ist das generell so??
lg
Zitat:
Original geschrieben von schranz-master
warum müsst ihr jedes jahr die km angeben?
bei uns in österreich ist das egal.
ist das generell so??
lg
Ob das generell so ist: keine Ahung.
Aber wer weniger fährt, zahlt auch weniger. Von daher eine gute Sache, finde ich.
Gruß,
Thilo
ich zitiere mal :
Unfallkosten auf dem Arbeitsweg:
Letztmalig für das Jahr 2006 erkennt das Finanzamt Unfallkosten oder Aufwendungen für unfallbedingte Reparaturen auf dem Arbeitsweg an. Damit ist seit dem 1. Januar 2007 Schluss. Entstandene Kosten aufgrund eines Verkehrsunfalls bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Anders liegt der Sachverhalt, wenn der Unfall bei einer Dienstreise eintritt. In diesen Fällen sind die Kosten auch weiterhin als Werbungskosten absetzbar. Entscheidend ist mithin: Liegt bereits eine Dienstreise vor oder hat sich der Unfall noch auf dem Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte ereignet.
Behinderte mit einem Minderungsgrad von mindestens 70 Prozent können weiterhin die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale absetzen.
So.. Schaden ist reguliert.
Habe die Mehr KM angegeben... 80 Euro nachgezahlt.