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GLE 300D - "Neuwagen" gekauft was bereits angemeldet wurde...!
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, und ich würde mich sehr über eure ehrliche Meinung freuen.
Anfang Mai 2024 habe ich über mein Gewerbe einen GLE 300D finanziert. Das Auto wurde mir als Neuwagen verkauft, und dies ist auch im Vertrag eindeutig festgehalten. Nach 3,5 Wochen sollte ich das Fahrzeug endlich abholen, doch leider kam es nicht dazu. Heute erhielt ich einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass es sich doch nicht um einen Neuwagen handelt, da es bereits einen Vorbesitzer gab.
Das Fahrzeug wurde bereits im November 2023 einmal angemeldet und wieder abgemeldet, da der damalige Käufer den Wagen nicht mehr abgeholt hat – so wurde es mir zumindest erzählt. Das Mercedes-Autohaus behauptet, von dieser Tatsache nichts gewusst zu haben und hat dies erst bei der erneuten Anmeldung herausgefunden.
Mir wurde ein kleiner Nachlass angeboten, aber ich wollte eine Nacht darüber schlafen. Ich bin mir natürlich sicher, dass ich bei einem Neuwagenpreis von 107.000 € nicht als zweiter Halter auftreten möchte, auch wenn das Fahrzeug eigentlich neu ist und nur 20 km auf dem Tacho hat.
Wie seht ihr das Ganze? Glaubt ihr dem Autohaus, dass sie davon nichts wussten? Denkt ihr, ich kann den Vertrag ohne Probleme widerrufen? Ich bin mir sicher, dass dies aufgrund eines Vertragsbruchs möglich sein sollte und das Autohaus da keine Probleme machen würde.
Mal angenommen ich würde das den Nachlass annehmen und der 2te Halter sein, wäre der Wert Verlust in dem Moment extrem?
Liebe Grüße
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70 Antworten
Dazu sollte man schon wissen wie hoch der Nachlass ist.
Klein ist relativ… 1 % oder 5 % 200 € oder 5000 €
Da läuft doch die Herstellergarantie schon ein halbes Jahr.
Aus dem Bauch heraus wäre ich mit 1500,- Nachlass ganz zufrieden.
Im Endeffekt wird die Wertminderung ja nicht sooo groß sein, denn man kann dem späteren Käufer den Sachverhalt plausibel machen.
Entscheidend wird auch sein, was du selbst mit dem Fzg vorhast, wenn es bezahlt ist. Verkaufen oder sowieso noch viele Jahre weiterfahren? Wenn der Wagen mal 15 Jahre alt ist, spielt die Anzahl der Halter keine Rolle mehr.
Rücktritt vom Kaufvertrag sollte da problemlos möglich sein. Das Auto erfüllt ja eine wichtige Eigenschaft nicht und der Mangel kann auch nicht behoben werden.
Gerade in der Preisklasse wird der absolute Wertverlust schon ordentlich sein durch die erste Anmeldung.
Bedenken solltest du dabei auch, dass die Garantie bereits seit der ersten Zulassung zu laufen begonnen hat.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. Mai 2024 um 17:55:15 Uhr:
Aus dem Bauch heraus wäre ich mit 1500,- Nachlass ganz zufrieden.
Wäre mir bei dem Kaufpreis zu wenig. Vor allem, weil ja schon ein halbes Jahr Garantie fehlt.
Wer soviel Geld für ein Auto ausgibt, dem wird es nicht auf 1500 EUR ankommen.
Aber ja, wenn man das Auto 15 Jahre lang halten will, geht es danach eh zum Export-Ali, da spielt das keine Rolle mehr.
Auch nicht vergessen die Versicherung ist auch teurer wenn es kein Neuwagen ist.
Den würde ich zurückgeben. Der Wertunterschied dürfte real fünfstellig sein, auch wenn das Benz-Verkaufspersonal selbstredend was anderes erzählen muss.
edit:
Bei Benz wird penibelst alles zum Fahrzeug erfasst und intern dokumentiert. Natürlich wissen die Verkäufer wenn sie einen Gebrauchtwagen aus einem geplatzten Erstkauf verkaufen und mit Sicherheit hat der Erstkäufer den pauschalen Schadenersatz aus den AGB von 10% des Kaufpreises wegen der Nichtabnahme bereits abgelatzt. Das sind dort auch alles nur "Pferdehändler" und das Geschäft muss für die Niederlassung gut sein, nicht für den Kunden.
Es kommt ja auch auf die Haltedauer an.
Bei unter 5 Jahren gebe ich Paul recht.
Das Fahrzeug ist ja immerhin 7 Monate älter als zugesagt.
Mir wurde ein Nachlass von ca. 5% (ungefähr 5000 €) angeboten. Die Verkäuferin wollte jedoch prüfen, ob ein höherer Rabatt möglich ist. Trotzdem finde ich diesen Betrag unzureichend und nicht akzeptabel.
Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Ich habe einen Vertrag für einen Neuwagen und denke darüber nach, ob ich ein anderes Fahrzeug zu besseren Konditionen bekommen könnte, da das Autohaus den Fehler gemacht hat.
Vielen Dank für den Hinweis zur Versicherung, die Kosten habe ich bisher nicht berücksichtigt. Insgesamt bin ich sehr verärgert, dass ich einen Tag vor der Abholung von dieser Situation erfahre.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 27. Mai 2024 um 17:49:41 Uhr:
Dazu sollte man schon wissen wie hoch der Nachlass ist.
Klein ist relativ… 1 % oder 5 % 200 € oder 5000 €
Wieso dagegen vorgehen?
Sag dem Autohaus, dass du an einem Rabatt kein Interesse hast (oder sag denen, wie hoch der Rabatt ausfallen muß, damit du Interesse hast) und wenn ihr nicht einig werdet, trittst du vom Vertrag zurück.
Das erklärst du dem Händler gegenüber schriftlich. Denke nicht, dass der sich querstellen wird. Der weiß ja, dass du im Recht bist.
Bei unter 15 % zusätzlichem Preisnachlaß würde ich den Wagen nicht annehmen, da nicht vertragsgemäße Eigenschaft, stärkere Wertminderung und kürzere Garantie.
Gerade letzteres kann bei so einem teuren Wagen extrem ins Geld gehen.
Stell dir mal vor, dein Opa kauft so einen Wagen, fährt nach Hause, bekommt einen Schlaganfall, Auto steht ein halbes Jahr rum und soll dann verkauft werden.
Und du fragst bei Mercedes an, was sie dir noch geben für den Wagen. Da wirst du weder mit 5% noch mit 10% Wertverlust hinkommen...
ich finde, dass kann man nicht vergleichen. Das Fahrzeug hat aktuell 20km drauf, allerdings bereits einen Halter.
Hier geht es mir hauptsächlich um den Wertverlust, Garantie etc..
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. Mai 2024 um 18:29:34 Uhr:
Stell dir mal vor, dein Opa kauft so einen Wagen, fährt nach Hause, bekommt einen Schlaganfall, Auto steht ein halbes Jahr rum und soll dann verkauft werden.
Und du fragst bei Mercedes an, was sie dir noch geben für den Wagen. Da wirst du weder mit 5% noch mit 10% Wertverlust hinkommen...
Damit meinte ich, ob das Autohaus mir entgegenkommen würde, wenn ich ein anderes Fahrzeug auswähle und mir aufgrund des unangenehmen Fehlers für dieses bessere Konditionen anbietet.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 27. Mai 2024 um 18:24:34 Uhr:
Wieso dagegen vorgehen?
Sag dem Autohaus, dass du an einem Rabatt kein Interesse hast (oder sag denen, wie hoch der Rabatt ausfallen muß, damit du Interesse hast) und wenn ihr nicht einig werdet, trittst du vom Vertrag zurück.
Das erklärst du dem Händler gegenüber schriftlich. Denke nicht, dass der sich querstellen wird. Der weiß ja, dass du im Recht bist.