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GLK 220 CDI Weitere unzulässige Abschalteinrichtung + unfreiwilliges Update?
Was ist dran am neuesten Bericht von "Bild am Sonntag" Daimler hätte eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung in die Motore OM 651 eingebaut, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält um so die Aufwärmung des Motors zu verzögern. So würden die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand auf einem niedrigerem Niveau bleiben. Ich habe einen 220 CDI 4matic ohne BlueTEC, den ich am 6.9.18 bei der B-Inspektion hatte. Ob mir da ohne mein Wissen das Update aufgespielt wurde? Und wenn ja, ist das Okay?
Wenn es nicht schadet, warum baut man die Einrichtung denn überhaupt erst ein?
Nur um zu schummeln?
Auf die Technik und somit dem Verschleiß hat das keine Auswirkungen?
Grüße Georg
Beste Antwort im Thema
Also bei mir sieht es derzeit so aus, das ich wegen eines permanenten Problemes, das die Werkstatt nicht beseitigt bekommt, ohnehin auf Wandlung klage. Da kommt mir die Geschichte gerade recht und ist Zunder für´s Feuer, zumal es sich bei meinem Fall um ein Software-seitiges Problem der ECU zu handeln scheint. Sollte sich im Lauf der ganzen Sache, die sich ohnehin noch etwas hinziehen wird, herausstellen das MB da wirklich unzulässige Abschalteinrichtung(en) verwendet, wird das ganze vor Gericht über dies meinen Anspruch sicherlich nicht verschlechtern.
In dem Zusammenhang habe ich den Sachverständigen auch zu der "freiwilligen Serviceaktion" befragt und ihm das Schreiben in Kopie dagelassen. Seine Worte : "Solange es das KBA nicht zwingend verlangt, laß die Finger davon. (....) Wenn es vom KBA zwingend wird, vereinfacht es die Wandlung".
( sinngemäß zitiert )
Ich denke, ich hab genug MB in meinem Leben gefahren, und abgesehen davon das die Qualität und Kulanz nicht mehr so ist wie in den 90ern , dafür die Preise aber stark hochgesetzt wurden und nun auch das Vertrauen stark beschädigt ist, werde ich wohl keinen Sternträger mehr kaufen. Schade, aber es sollte auch ein gutes Gefühl mitfahren, welches ich mittlerweile leider nicht mehr habe.
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100 Antworten
Hallo Georg,
im September dürfte es das Update wohl noch nicht gegeben haben.
Mein Händler kam auch erst im März auf mich zu und wollte mir das Update unbedingt aufspielen, was ich aber dankend abgelehnt habe.
Ich würde aber nicht ausschließen, dass die eine oder andere Werkstatt diese "Kundendienst-Maßnahme" einfach durchführt, ohne den Kunden darüber zu informieren.
Ich warte auch erst noch ab und überlege dann, ob ich klagen soll.
Mittlerweile ist es schon mehr als nur ärgerlich!
Gruß
Frank
Zitat:
@Mercedeswieseldiesel schrieb am 15. April 2019 um 16:01:17 Uhr:
Hallo Georg,
im September dürfte es das Update wohl noch nicht gegeben haben.
Mein Händler kam auch erst im März auf mich zu und wollte mir das Update unbedingt aufspielen, was ich aber dankend abgelehnt habe.
Ich würde aber nicht ausschließen, dass die eine oder andere Werkstatt diese "Kundendienst-Maßnahme" einfach durchführt, ohne den Kunden darüber zu informieren.
Ich warte auch erst noch ab und überlege dann, ob ich klagen soll.
Mittlerweile ist es schon mehr als nur ärgerlich!
Gruß
Frank
Ich klage in dieser Angelegenheit bereits gegen Mercedes über die Anwälte J & C. Habe eine Rechtsschutzversicherung.
Gruß Georg
Wenn ein Update eingespielt wurde, muß dir eine zusätzliche ABE ausgehändigt worden sein, die mit den KFZ-Papieren mitzuführen ist. Sollte sich sowas also nicht im Handschuhfach o.ä. finden, wird auch kein Update durchgeführt worden sein. In dem Anschreiben von MB das über das KBA verteilt wurde wird auf diese neue ABE explizit hingewiesen.
Meiner war im Februar bei der Inspektion und da war in der Richtung noch nichts bekannt, ich selber erhielt mein Anschreiben erst mitte/ende März.
Hallo an alle „Geschädigten“,
wie geht’s für Euch weiter? Hab auch das Schreiben vom KBA erhalten und warte erstmal ab. Gibt’s überhaupt eine Chance rechtlich dagegen vorzugehen? Oder ist das wieder ne Masche von zweitklassigen Anwälten Kohle von der Versicherung abzuzweigen?
Freue mich auf einen regen Austausch. Und bitte keine bullshit-Antworten :-)
Viele Grüße aus Koblenz
Dirk
Also bei mir sieht es derzeit so aus, das ich wegen eines permanenten Problemes, das die Werkstatt nicht beseitigt bekommt, ohnehin auf Wandlung klage. Da kommt mir die Geschichte gerade recht und ist Zunder für´s Feuer, zumal es sich bei meinem Fall um ein Software-seitiges Problem der ECU zu handeln scheint. Sollte sich im Lauf der ganzen Sache, die sich ohnehin noch etwas hinziehen wird, herausstellen das MB da wirklich unzulässige Abschalteinrichtung(en) verwendet, wird das ganze vor Gericht über dies meinen Anspruch sicherlich nicht verschlechtern.
In dem Zusammenhang habe ich den Sachverständigen auch zu der "freiwilligen Serviceaktion" befragt und ihm das Schreiben in Kopie dagelassen. Seine Worte : "Solange es das KBA nicht zwingend verlangt, laß die Finger davon. (....) Wenn es vom KBA zwingend wird, vereinfacht es die Wandlung".
( sinngemäß zitiert )
Ich denke, ich hab genug MB in meinem Leben gefahren, und abgesehen davon das die Qualität und Kulanz nicht mehr so ist wie in den 90ern , dafür die Preise aber stark hochgesetzt wurden und nun auch das Vertrauen stark beschädigt ist, werde ich wohl keinen Sternträger mehr kaufen. Schade, aber es sollte auch ein gutes Gefühl mitfahren, welches ich mittlerweile leider nicht mehr habe.
So geht’s mir mittlerweile leider auch. Man darf sich aber generell von unseren Automobilkonzernen und der dazugehörigen Korrupt-Politik-Autolobby veräppelt fühlen.
Selbst ein Verkauf wird immer unmöglicher ...
Hallo,
mein 200 CDI 05/2014 soll auch ein Update erhalten.Inspektion ist ja bald fällig.Knapp 60000 km gelaufen.
Ich werde das Update ablehnen und mal abwarten was die Zukunft bringt.
Ich bin einfach nur stink sauer.
Dito. In meinem Fall gestaltet sich das ursprünglich geplante Vorhaben als schwieriger als erwartet, ergo werde ich jetzt erstmal abwarten was in der Sache noch kommt. Sollte das KBA feststellen das eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist und eine Zwangsmaßnahme anordnen, wäre der Konzern in der Pflicht und eine Wandlung recht einfach, wie mir mein Anwalt eben gerade bestätigt hat. Da geht es dann sogar so weit, das eine Schadensersatzforderung bis hin zur Erstattung des gesamten Kaufpreises durchaus denkbar ist, da in dem Fall eine Täuschung vorliegen würde.
Parallel dazu werde ich mir überlegen, ob mir das meine Nerven wert sind, den ganzen Murks auszusitzen, oder ob ich den Dicken lieber verkaufe bzw. mir ein Rückkaufsangebot von MB machen lasse.
Hallo,
ich habe einen 220 CDI GLK Vormopf.
Kein KBA Schreiben erhalten und auch durch Bj. 2011 (noch) nicht von der aktuellen Thematik betroffen.
Frage: was ich nicht verstehe -> das Euro 5 Modell des 220 CDI ist doch noch eine Zeit lang ohne die Adblue Einspritzung angeboten worden. Und diese sollen nun von diesem "Update" betroffen sein?
Geht es da anscheinend nur um den angegebenen CO2 Wert (der scheint ja in der Tat im Mopf niedriger zu sein als im Vormopf)? Was ist da im Mopf 220 CDI anders als im Vormopf?
Ich spreche hier jetzt nicht im Vergleich zu den Modellen mit Adblue.
VG
Reinhard
Zitat:
@Reinhard69 schrieb am 16. April 2019 um 19:30:06 Uhr:
.... das Euro 5 Modell des 220 CDI ist doch noch eine Zeit lang ohne die Adblue Einspritzung angeboten worden. ...
... CO2 Wert (der scheint ja in der Tat im Mopf niedriger zu sein als im Vormopf)? ...
VG
Reinhard
der 220 CDI Euro 5 war bis zum Schluss im Programm
der CO2-Wert beim 220 CDI hat sich nur einmal geändert, nämlich mit Einführung der 7G+ im Vormopf April 2011, zum Mopf hat sich nichts geändert
Grüße
prio
PS: es geht jedoch um den NOX-Wert
Zitat:
@Reinhard69 schrieb am 16. April 2019 um 19:30:06 Uhr:
Hallo,
ich habe einen 220 CDI GLK Vormopf.
Kein KBA Schreiben erhalten und auch durch Bj. 2011 (noch) nicht von der aktuellen Thematik betroffen.
Frage: was ich nicht verstehe -> das Euro 5 Modell des 220 CDI ist doch noch eine Zeit lang ohne die Adblue Einspritzung angeboten worden. Und diese sollen nun von diesem "Update" betroffen sein?
Geht es da anscheinend nur um den angegebenen CO2 Wert (der scheint ja in der Tat im Mopf niedriger zu sein als im Vormopf)? Was ist da im Mopf 220 CDI anders als im Vormopf?
Ich spreche hier jetzt nicht im Vergleich zu den Modellen mit Adblue.
VG
Reinhard
2 Fragen : Gibt es den 220-er mit Adblue Einspritzung ?
Ist schon etwas zu dem 350 CDI bekannt ( Mopf ) ? ( 179 g CO2 /km) .
Hatte letzten Monat TÜV und ASU (war alles bestens ???) .
EZ. 2/2015... .
Gruß
1) ja, ab 6/12 parallel zum CDI
2) hier nicht, weiß nur Daimler
Grüße
prio
Zitat:
@mannehcs schrieb am 17. April 2019 um 07:43:16 Uhr:
Zitat:
@Reinhard69 schrieb am 16. April 2019 um 19:30:06 Uhr:
Hallo,
ich habe einen 220 CDI GLK Vormopf.
Kein KBA Schreiben erhalten und auch durch Bj. 2011 (noch) nicht von der aktuellen Thematik betroffen.
Frage: was ich nicht verstehe -> das Euro 5 Modell des 220 CDI ist doch noch eine Zeit lang ohne die Adblue Einspritzung angeboten worden. Und diese sollen nun von diesem "Update" betroffen sein?
Geht es da anscheinend nur um den angegebenen CO2 Wert (der scheint ja in der Tat im Mopf niedriger zu sein als im Vormopf)? Was ist da im Mopf 220 CDI anders als im Vormopf?
Ich spreche hier jetzt nicht im Vergleich zu den Modellen mit Adblue.
VG
Reinhard
2 Fragen : Gibt es den 220-er mit Adblue Einspritzung ?
Ist schon etwas zu dem 350 CDI bekannt ( Mopf ) ? ( 179 g CO2 /km) .
Hatte letzten Monat TÜV und ASU (war alles bestens ???) .
EZ. 2/2015... .
Gruß
Zur 1. Frage: Ja, die heissen BlueTEC