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GLK 4matic 350 US Spec

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 8. August 2011 um 22:25

Hallöchen

Hab grad auf einer Seite(wo US-Army-Angehöhrige Fzg anbieten) ein GLK endeckt, der nur eine mph anzeige hat..Könnte das für den TÜV ein Problem darstellen? Die gefahrenene werden im KM angezeigt..somit sollte es ja auch eine digitale kmh Anzeige & keine Probleme geben? Was gibs eventuell noch zu beachten? Das FZG hat ein lokales deutsches Kennzeichen..

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Hi Caddy

Jeder hat seinen Glauben.

Zu BMW X: Dieser wird von BMW GANZ offiziell eingeführt, mit allen Steuern.

Ich bin mit einer Amerikanerin seit Jahren zusammen. Sie arbeitet bei der MP. Ich habe in den letzten Jahren schon viele Autos aus USA und den hier stationierten Amerikanern gekauft.

Ich bin der Teilefuzzi des Mustang Owners Club.

Dadurch habe ich viel Kontakt zum Zoll. DIESER hat mir das gesagt.

Es stimmt alles andere was da geschrieben wurde! Bei Autos OHNE Ursprungszeugnis wird Zoll und Steuer fällig. Bei Autos MIT Ursprungszeugnis nicht. Eine Anpassung an die StVO und StVzO muss in jedem Fall gemacht werden.

Ich gebe es jetzt auf.

Gruß

Thomas

P.S Achte mal auf meinen Nickname. Der hat seinen Grund.

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9 Antworten
am 9. August 2011 um 11:35

hallo,

im schlimmsten Fall verlangt der TÜV kleine, aufgeklebte Markierungen auf dem Tacho bei z.B. 50km/h, 80km/h usw bei einer Vollabnahme (z.B. Einfuhr aus dem Ausland).

Bei engl. Olstimer ist das so. Später werden diese Klebstreifen meist wieder entfernt und es kräht kein Hahn danach bei den folgenden, normalen TÜV-Prüfungen.

Gruss citromg

Themenstarteram 9. August 2011 um 11:49

Also der Verkäufer hat gemeint, das ein Umstellen des Speedometers auf kmh kein Problem sei..Nur halt wenn die digitale Anzeige mal ausfällt, wirds kritisch..Er hat aber trotz deutschem lokalen Kennzeichen keine deutschen papiere..Is übrigends ein 09er mit ~35000km der aber nach Zoll und Mwst trotzdem Marktpreis via mobile.de hat..ergo leider doch uninteressant;)Trotzdem danke für die Infos!

Hallo GLK Freund

Grundsätzlich ist es immer möglich ein US-Modell einzudeutschen. Zur Anzeige in Meilen gibts eine Ausnahme, sofern er die mögliche Höchstgeschwindigkeit anzeigt.

Ansonsten wird die Lichtanlage auf EU-Norm umgerüstet.

Zum Kaufpreis kommt eigentlich nur die Mwst. Zoll entfällt da der Wagen in Bremen, D, gebaut wird.

Vielleicht hat der Verkäufer noch das Ursprungszeugnis(Certificate of Birth/Origin). Nicht lachen das heißt so. Ansonsten kannMercedes Benz / Bremen oder der MB-Kundendienst weiterhelfen.

Datenblätter hat der TÜV. Und umrüsten kanns Mercedes. Oder auch ein gute Werkstatt.

Gruß Thomas

Zitat:

Original geschrieben von 1986police

Hallo GLK Freund

 

Zum Kaufpreis kommt eigentlich nur die Mwst. Zoll entfällt da der Wagen in Bremen, D, gebaut wird.

Stimmt nicht. Zoll muss bezahlt werden. Fahrzeug wird, auch wenn es sich komisch anhoert, eingefuehrt. Einfach mal beim dt. Zoll nachfragen.

Die US-Military-Fzg in Deutschland fallen unter das NATO-Truppenstatut.

Die deutschen Kennzeichen sind nur zum Schutz der US-Truppe und Angehoerigen (?!) ausgegeben, hat mit einer dt. Zulassung eigentlich gar nichts zu tun.

Zusaetzliche Info zum Kennzeichen/

Auszug aus Wikipedia (Link = http://de.wikipedia.org/.../...der_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland ) : "Ende 2005 wurde von den Militärbehörden entschieden, dass die Lookalike-Kennzeichen keine ausreichende Sicherheit bieten. Deswegen werden seit Dezember 2005 neue Fahrzeuge der US-Bürger mit deutschen Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirks ausgestattet, in dem sich die Militäreinrichtung befindet. Auf Wunsch der Fahrzeughalter werden ablaufende Lookalike-Kennzeichen durch die deutschen ersetzt. Betroffen davon sind u.a. folgende Standorte mit den entsprechenden Unterscheidungszeichen:"

Danke für die Antwort.

Leider ist sie so nicht 100% richtig. Wie ich schon erwähnte fällt der Zoll weg, wenn ein Ursprungszeugnis erhalten ist. Dies sagt aus,das der Wagen aus DEUTSCHER Produktion ist-

Ansonsten gilt die Zollregel. Aber nur bei Fahrzeugen die aus USA oder einem Nicht-EG-Land stammen: Mustang Camaro oder Corvette.

Es gibt Amerikaner, die sich lokal ein Auto kaufen,Z.B. Benz-BMW, und diesen dann verkaufen.

Er ist dann auch NICHT zollpflichtig.

Gruß Thomas

Ich weiss nicht woher du deine Information hast, aber bitte einfach mal beim freundlichen Zollbeamten fuer die Einfuhr von Fzg anrufen.

Diese von US-Angehoerigen gekauften Neu-Fahrzeuge, auch wenn in D gebaut sind eine "Einfuhr nach D".

Wuerde es dann deiner These nach bedeuten, dass alle X Modelle die in den USA gebaut sind beim "re-import" Zoll bezahlen muessten, die GLK's aus Bremen aber nicht ??

Als US-Army Angehoeriger bekommst du nur so ein US-spezifisches "billigeres" Neu-Fahrzeug wenn du schriftlich erklaerst, dass es nur innerhalb des Geltungsbereiches des NATO-Truppenstatus in D (US-Militaer-Zulassung) benutzt wird und nach Ablauf der "Tour" aus D verbracht wird, bzw. wieder an einen "berechtigten" (sprich US-Army, etc) verkauft wird.

Sicher kannst du als US-Angehoeriger ein Auto in Deutschland mit dt. Brief kaufen, wird auch oft gemacht, aber nur bei billigen Gebrauchtwagen. Da diese bereits einen Brief, bzw. dt. Zulassung hatten faellt auch kein Zoll an (auch keine MWSt), obwohl auch hier das Auto wieder "eingefuehrt" wird, wenn es ein in Deutschland lebender "Mensch" kauft und deutsch zulaesst (Ein alter Brief ungueltiger Brief ist hier hilfreich).

Kaum ein "Ami" wuerde sich (unter normalen Umstaenden) einen dt. Neuwagen kaufen. Erstens der viel hoehere Preis und zweitens koennter er ihn, wenn er wollte, diesen nicht (so ohne weitere Kosten) in die USA verschiffen.

Ein US-Army Angehoeriger muss auch wenn er sein Fzg. an einen Deutschen (oder in Deutschland lebenden Auslaender) verkaufen will sich eine schrifltiche Genehmigung von der US-Militaer-Zollbehoerde einholen, sonst geht der Verkauf nicht. Man braucht zur Abmeldung des eigenen Fzg. aus dem US-Militaer-System (NATO in D) diese Bestaetigung; ohne die geht es nicht.

Hi Caddy

Jeder hat seinen Glauben.

Zu BMW X: Dieser wird von BMW GANZ offiziell eingeführt, mit allen Steuern.

Ich bin mit einer Amerikanerin seit Jahren zusammen. Sie arbeitet bei der MP. Ich habe in den letzten Jahren schon viele Autos aus USA und den hier stationierten Amerikanern gekauft.

Ich bin der Teilefuzzi des Mustang Owners Club.

Dadurch habe ich viel Kontakt zum Zoll. DIESER hat mir das gesagt.

Es stimmt alles andere was da geschrieben wurde! Bei Autos OHNE Ursprungszeugnis wird Zoll und Steuer fällig. Bei Autos MIT Ursprungszeugnis nicht. Eine Anpassung an die StVO und StVzO muss in jedem Fall gemacht werden.

Ich gebe es jetzt auf.

Gruß

Thomas

P.S Achte mal auf meinen Nickname. Der hat seinen Grund.

Zitat:

Original geschrieben von 1986police

P.S Achte mal auf meinen Nickname. Der hat seinen Grund.

Police referring to MP or to your own profession?

Hier geht es nicht um "Glauben", sondern um Fakten und da sich hier im Forum die Mitglieder informieren, sollten sie die bestmoegliche Auskunft bekommen. Nachstehend ein Auszug vom Zollamt. Nachzulesen unter dem link: "http://www.zoll.de/.../...%9Ferung-durch-mitglieder-streitkraefte.html"

Fuer Kraftfahrzeuge siehe weiter unten

Wichtig ist hier der Satz "zum Zeitpunkt der Auslieferung im freien Verkehr der Europäischen Union befunden hat". Alle Neu-Fahrzeuge die unter dem NATO-Truppenstatut (US-Military Sales, oder Diplomat Sales Programm, etc), auch BMW oder Mercedes an Militaerangehoerige verkauft werden waren zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht im freien Verkehr der EU. Das ist der springende Punkt bei der Sache. Kauft ein US-Militaerangehoeriger sein Auto beim oerlichen, dt. Autohaendler dann trifft dieser Zusatz zu und der deutsche "Nachkaeufer" muss nur die MWSt. zahlen,

da diese in der Regel vom "Ami" nicht bezahlt worden ist.

@ "Thomas, den Polizisten:

Als ehrlicher und verantwortungsbewusster Vollzugsbeamter wirst Du ja deine "Geschenke/Waren" von deiner amerikanischen MP Freundin auch ordentlich verzollen/"einfuehren" wie es das Gesetz erfordert ;-) , siehe nachstehenden Artikel.

Bei gemeinsamer Wohnung waere das etwas schwierig, aber das ist ja nicht bekannt

---------------------------------------

Veräußerung durch Mitglieder der Streitkräfte und Begünstigte

Wenn Waren, die als Angehöriger der Streitkräfte zoll- und steuerfrei erworben wurden und an eine nicht begünstigte Person weitergegeben oder verkauft werden sollen, müssen diese Waren bei einem Zollamt abgefertigt werden.

Hierzu ist eine vorherige Befürwortung durch die Streitkräfte erforderlich. Diese Befürwortung wird in der Regel anhand der Formblätter AE Form 550-175 B der US-Streitkräfte (Veräußerungsgenehmigung/Permit to transfer, vormals AE Form 2074), BFG Form 38 der britischen Streitkräfte (Application for permission to sell surplus goods) oder ähnlicher Papiere der Truppen anderer Staaten erteilt. Diese Formblätter sind bei den Militärzollbüros erhältlich.

Nachdem die Militärzollstelle das Formular abgestempelt hat, wird es zusammen mit der Ware dem zuständigen Zollamt zur Genehmigung vorgelegt. Zuständig ist das Zollamt, in dessen Bezirk die Transaktion bzw. die Übergabe durchgeführt wird. Sollte die Ware Gegenstand eines Kauf- bzw. Verkaufgeschäfts sein, ist der Kaufvertrag ebenfalls vorzulegen. Ab einem Warenwert von 1.000 Euro muss eine schriftliche Zollanmeldung abgegeben werden. Die Zollstelle berechnet dann bei Waren aus Nicht-EU-Ländern Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bei Gemeinschaftswaren die Einfuhrumsatzsteuer. Die Abgaben müssen bar gezahlt werden.

Werden die Waren ohne zollamtliche Abfertigung an eine nicht begünstigte Person verkauft oder weitergegeben, erfüllt dies den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Diese wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren) geahndet.

Ausnahmen gibt es im kleinen Umfang für Geschenke.

Veräußerung von Kraftfahrzeugen

Wird ein Kraftfahrzeug von einem Streitkräfteangehörigen an einen nicht abgabenrechtlich begünstigten Erwerber verkauft, muss das Fahrzeug unter Vorlage der Verkaufsgenehmigung (siehe oben) und des Kaufvertrags (bill of sale) beim zuständigen Zollamt vorgeführt werden. Ab einem Wert des Fahrzeugs von 1.000 Euro ist eine schriftliche Zollanmeldung erforderlich. Das Zollamt berechnet dann den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Befand sich das Fahrzeug unmittelbar vor dem Erwerb im freien Verkehr der Gemeinschaft, wird nur die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Diese Tatsache kann beispielsweise anhand folgender Dokumente nachgewiesen werden:

- es liegt eine Erklärung des Herstellers vor, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung im freien Verkehr der Europäischen Union befunden hat,

- es liegt ein deutscher Kfz-Brief vor; in diesem Fall werden gegebenenfalls keine Abgaben erhoben, wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Umsatzsteuer bereits entrichtet worden ist.

Nach Barzahlung der Abgaben stellt die Zollstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Zurzeit gelten die nachstehenden Zollsätze:

Fahrzeugtyp

Zollsatz

Pkws und Lkws (einschließlich Trucks und Pick-Ups bis 2,5 l Hubraum) 10 %

Lkws (einschließlich Trucks und Pick-Ups über 2,5 l Hubraum)

22 %

Wohnmobile 10 %

Motorräder 6-8 %

(je nach Hubraum)

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt einheitlich 19 %, berechnet vom Warenwert einschließlich des zu erhebenden Zollbetrags.

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