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GLS Paket ist verloren gegangen. Schadenmeldung erstellen?!

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 20:46

N´Abend zusammen,

ich habe bei EBAY Spurplatten von meinem AUDI TT verkauft, die nach Frankreich gehen sollten. Habe sie als versichertes Paket per GLS versendet.

Jetzt meldet sich der Empfänger, dass das Paket nicht angekommen sei.

In der Sendungsverfolgung steht, dass das Paket hier raus gegangen und sauber im Depot im Straasbourg angekommen ist. Nachdem es am Zieldepot angekommen ist, wurde es auf Status "In Klärung" gesetzt. Der Empfänger hat dann bei GLS angerufen, aber man konnte ihm nicht weiterhelfen, der Sender müsse mit GLS in Dtld. in Verbindung treten. Das hatte ich aber schon gemacht und die hatten mir gesagt, dass der Empfänger sich an GLS vor Ort wenden müsse:rolleyse:

Ich habe dann nochmal nachgehakt und auf eine Klärung bestanden. Dann kam als Antwort nur die Meldung von GLS Dtld., dass das Paket dann eben abhanden gekommen seie und ich jetzt eine schadenmeldung aufgeben muss.

Ich habe jetzt diverse Dokumente bekommen, die ich ausfüllen muss, damit der schaden von der GLS Versicherung übernommen wird. Hat das schonmal einer gemacht? Bin mir bei einigen Sachen etwas unsicher, ob das so richtig ist. Zumal es eine EBAY Auktion war, die man anhand einem Ausdruck der Auktion und dem kopierten Bankauszug mit der Zahlung des Käufers belegen muss.

Was ist mit den 15 EUR Versandkosten? Die bekommt doch auch wohl erstattet, oder?

Da ist ein Dokument "Nichtversicherungserklärung" dabei, welches ich nicht begreife.

Ist denn, wenn vom Paketshopkunden die Rede ist, der normale private Päckchenversender wie ich gemeint?

Ich werde morgen auch mal zur Tankstelle fahren, wo man bei uns die GLS-Pakete aufgibt. Vielleicht wissen die ja was?!

Gruß und Danke.

Markus

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15 Antworten
am 14. Januar 2007 um 9:08

Hi,

ich will Dir mal unter Vorbehalt aus eigener Erfahrung antworten - bin kein Anwalt :)

Ich habe damals die Schadensmeldung/Verlustmeldung aufgegeben. Dann nehmen sich die Jungs noch etwas Zeit mit der Suche nach dem Paket.

Deine Versandkosten erstattet die Versicherung des Paket-Dienstleisters.

Die Nichtversicherungserklärung müsste sich darauf beziehen dass Du keine Add-On Versicherung abgeschlossen hast die Dir den Schaden nochmals bezahlt bzw. wo Du den gleichen Vorfall nochmals geltend machst.

Der Paketshopkunde bist nach der Formulierung Du.

Die ganze Sache zieht sich dann etwas, wobei die Erstattung sich dann über den Gesamtumfang (Warenwert, Porto) erstreckt.

Soweit meine Erfahrung, vielleicht hilft es Dir etwas. Du solltest aber wie Du schon geschrieben hast im Zweifel den Dienstleister vor ausfüllen den Unterlagen nochmals kontaktieren.

Kommst Du gar nicht weiter --> Rechtsforum im Web, hast Du zumeist innerhalb kürzester Zeit kompetente Antworten da die teilweise von RA moderiert werden.

Gruß

tolkien

Hi,

habe ein ähnliches Problem.

Paket wurde abgegeben und ist nicht angekommen.

 

HERMES sagt jetzt, das der Empfänger den Antrag stellen muss.

Dieser weigert sich jedoch.

Hat da jemand Erfahrung.

am 14. Januar 2007 um 9:17

Hi,

ich habe gerade mal kurz hier geschaut http://www.recht.de/phpbb/search.php?mode=results

gibt einige Einträge zu dem Thema "verschwundene Pakete". Aber schlagt mich nicht wenn nicht genau Euer Fall dabei ist :D

Gruß

tolkien

Zitat:

Original geschrieben von CABRIO 79

Hi,

habe ein ähnliches Problem.

Paket wurde abgegeben und ist nicht angekommen.

 

HERMES sagt jetzt, das der Empfänger den Antrag stellen muss.

Dieser weigert sich jedoch.

Hat da jemand Erfahrung.

Den ANTRAG muss immer der ABSENDER stellen weil er den Versand in Auftrag gegeben hat und auch die Versandgebühr bezahlt hat.

Hallo Basti,

mein Shop sagt genau das Gegenteil.

Auch HERMES in HAmburg (Hauptstele) hat es mir so gesagt.

 

Was stimmt jetzt ???

Kann sich der Betreiber so sehr irren ?

Gruß

Ich kann nur aus meiner Sicht als POST/DHL Paketzusteller reden und bei uns ist es der Absender der den Antrag stellen muss. Du kannst dir ja mal die AGB`s von Hermes durchlesen, da muss es ja drinnen stehen.

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 11:00

hm, was ich an diesem Dokument zur Nichtversicherungserklärung nicht verstehe ist, dass dort ein Datum eingetragen werden soll, ab wann die Nichtversicherung wirksam ist (???) und es soll ein Stempel (???) plus Unterschrift sowie eine Angabe (für Paketshopkunden) eingetragen werden, ob man Vorsteuerabzugsberechtigt ist????:confused: Ich habe auf einem anderen Rechner das Dokument liegen. Ich setz das hier nachher mal rein.

Was der Empfänger ausfüllen muss, ist das Dokument zum Nichterhalt trotz geleisterter Unterschrift bei Empfang, also in meinem Fall nicht nötig, weil das Paket ja nie ausgeliefert wurde.

Ich hatte mehrfach Mailkontakt mit unserem GLS-Depot hier vor Ort. Irgendwie bekomme ich den Eindruck, dass die Kollegin, die mir immer geantwortet hat, aber keinen echten Plan hatte und mir jetzt einfach die Möglichkeit der Verlustanmeldung geboten hat, weil sie keine Lust/Möglichkeit hat, das weiter zu betreuen. Als ich sie genauso wie Euch jetzt bzgl. der Dokumente gefragt hatte, hat sie mir nur geschrieben, ich solle die Unterlagen so weit wie möglich ausfüllen und dann an die Schadensabteilung senden. Die würden sich dann schon melden, wenn noch was fehlt:mad: Da habe ich aber keine Lust drauf, weil ich den Empfänger nicht unnötig lange hinhalten möchte. Noch ist er lieb und nett und diskutiert mit mir per Mail über 1,8T Umbauten auf K04:D

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 14:02

da ist das Dokument mal in .txt umgewandelt

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 14:04

was soll das mit dem Datum, ab wann diese Aussage gilt und warum Stempel + Unterschrift????? Was für ein Stempel?

Unterschrift und Stempel vom GLS-Shop.

am 14. Januar 2007 um 15:33

hatte das bisher nur 2 mal per post. einmal in die usa und einmal nach GB. wurde aber jedesmal problemlos von DHL erstattet und war total unkompliziert.... . Evtl. als rat, das nächstemal lieber DHL wählen als die ,,kleinen" paketversender. Jedenfalls wenn es ins ausland geht.

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von BasTTi

Unterschrift und Stempel vom GLS-Shop.

OK, hast Du das schonmal gemacht odeer wieso bist Du Dir so sicher? Ich frage, weil ich den Sinn dieser Übung nicht verstehe. Wenn ich ein Paket über GLS verschicke, dann sollte GLS doch klar sein, dass ich es nicht woanders versichere:confused:!

Und was trage ich bei "Diese Erklärung gilt ab dem ..................." ein? Was hat das für eine Bewandnis?

Mensch Markus ( oder Marcus...kann ich mir nicht merken, sorry)

BASTI ist doch einer von denen :D

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 17:57

mit K, mit KKKK, mit KKKKKKKKKKKKK:D

Wie jetzt? Ein GLS Interner? Na dann solld er Fall ja wohl bald geklärt sein;)

Also nochmal: Und was trage ich bei "Diese Erklärung gilt ab dem ..................." ein? Was hat das für eine Bewandnis?

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