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Glühkerze abgebrochen, Kosten für einen neuen Zylinderkopf?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 6. Januar 2006 um 19:23

Hallo zusammen, eure Beiträge haben mir schon bei fast allen Problemen geholfen. Hier mein neuetes Problem.

ATU hat 5 Glühkerzen erfolgreich gewechselt, die Sechste haben sie abgebrochen. Sie steckt noch im Zylinderkopf und würde geren raus. Nach Auskunft von ATU und Audi kann ich das nur mitttels Austausch des Zylinderkopfs. Stimmt das? Und wen ja was kostet das? Der Rat des freundlichen war, mit fünf Glühkkerzen weiterzufahrfen. Was haltet ihr davon? Gibt es in der Nähe von Freiburg oder 100 km Radius ein Alternativlösung?

Besten dank bereits im Voraus. Ach ja, der v6 hat 145.00 km gelaufen.

Gruß

Basel 1234

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13 Antworten
am 6. Januar 2006 um 19:40

Hi

na ja die Frage ist ja wohl wie tief ist er abgerissen ?

Also bevor ich den Kopf tauschen würde, würd ich überlegen, ob Du nicht wirklich so weiterfahren willst.

Oder wenn Du den Kopf tauschen willst würde ich zuerst versuchen die alte Glühkerze mit nem Linksdreher rauszuholen.

Aber nimm keinen Baumarktkram oder ATU Kram !!

Grüße

Hat dich ATU darauf hingewiesen, daß die Kerzen abreißen können???

Wenn nicht,

Ersatzwagen geben lassen und sagen sie sollen dich anrufen, wenn sie ihren Pfusch beseitigt haben. und dann den Wechsel der 6 Kerzen bezahlen.

Oder bei Audi reparieren lassen und die Rechnung an ATU schicken.

 

ATU hat das kaputt gemacht und muss dafür auch gerade stehen. Außerdem haben die auch eine Versicherung für sollche Fälle.

 

PS: nicht abwimmeln lassen, ggfs mit Polizei und Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen und auch machen, falls keine Einigung zustande kommt.

 

interessanter Link zu "ATU"

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Themenstarteram 9. Januar 2006 um 8:09

ATU hat mich nicht darauf hingewiesen, dass die Kersze abreißen kann, lediglich dass sie die kerzen vielleicht nicht rauskriegen.

Die Kerze ist knapp über dem Gewinde abgebrochen, steckt aber fest im Motorblock. Keine Pfeifgeräusche, ist also dicht. Audi meinte es ksotet ab 1.300.- EUR bis zu 2.000.- EUR. 10 Stunden Arbeitszeit müß man rechnen.

 

Betsen dank für eure Hilfe. Mal schauen wie der Kundenservice nun tatasächlich bei ATU ist.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Basel1234

am 9. Januar 2006 um 9:34

die bei ATU haben das vermurjst, also sollen die das auch in Ordnung bringen, notfalls haben die ne Versicherung.....

 

das dieses Alufeingewinde mitrausreisst bei festsitzenden Glühkerzen haben die ja öfter, besonders wenn der Motor nicht schön warm gemacht wurde und mit viel Kriechöl/Rostlöser vorbehandelt wurde, aber das jemand ne Kerze abbricht oder abscheert und das von Hand und mit dem Hintergedanken Alufeingewinde im Zylinderkopf....------ tttssssssssss.........

 

PS schreib mal wies da weitergeht....

 

steve

Hab mal gegoogelt.

Quelle ADAC

Schadensersatz bei weitergehenden Schäden

 

Nach den Kfz-Reparaturbedingungen muss die Werkstatt im Rahmen des ihr Möglichen das Fahrzeug und ggf. den in Verwahrung gegebenen Wageninhalt vor Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl schützen. Sie haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen des Wagens durch Mitarbeiter der Werkstatt. Dies gilt insbesondere auch für Schäden aus etwaigen Probe- und Überführungsfahrten. Für den Verlust von Wertsachen (z. B. Schmuck, Geld, Schecks), welche die Werkstatt nicht ausdrücklich in Verwahrung in genommen hat, haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Beschädigung des Fahrzeuges ist die Werkstatt zu einer für den Kunden kostenfreien Reparatur verpflichtet. Ist eine Reparatur unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so hat sie dem Kunden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu ersetzen. Außerdem muss die Werkstatt etwaige Abschleppkosten übernehmen. Nach dem Gesetz hat ein Schadensersatzanspruch zur Voraussetzung, dass die Werkstatt den Schaden zumindest leicht fahrlässig herbeigeführt hat. Dabei trifft die Werkstatt die Beweislast dafür, dass ihr der Vorwurf des schuldhaften Verhaltens nicht gemacht werden kann. Ist ein Schaden lediglich leicht fahrlässig verursacht worden, so haftet die Werkstatt gemäß der Reparaturbedingungen nur beschränkt, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Als Schadensersatz käme beispielsweise ein kostenloser Leihwagen der Werkstatt oder die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen in Betracht. !!!!!!!! Auch muss die Werkstatt für sämtliche anderen Schäden aufkommen, die durch eine unsachgemäße Reparatur verursacht wurden. !!!!!!!!!

 

Anbei KfzReparaturBedingungen

am 9. Januar 2006 um 10:04

noch fragen =???

Themenstarteram 9. Januar 2006 um 11:07

Nein, zur Zeit nicht. Besten Dank. Ich versuche es heute bei ATU und melde mich dann wieder.

Hab hier im Raum München den Zylinderkopf wechseln lassen. Es war leider nicht nur die Kopfdichtung. Der ganze Spaß hat mich 1500 EUR mit Org-Teilen gekostet.

War aber auch nur der 1,9er Vierzylinder.

Themenstarteram 9. Januar 2006 um 14:48

Hallo zusammen,

ich glaube so langsam wieder an das gute im KFZ-Gewerbe.

ATU übernimmt die Reparatur bzw. den Ersatz des Zylinderkopfes auf Ihre Kosten und ohne große Querellen. Der Hinweis von euch auf die Haftung von ATU und deren Folgen war wahres Geld wert.

Jungs besten Dank. Motortalk und deren Mitglieder werde ich weiterempfehlen.

Bis dann

Basel1234

@ basel1234:

Du Glücklicher!!

Das sind solche Situationen die mich wohl auch zu freien Werkstätten überlaufen lassen.

Ich gehe mit guten Glauben zur Vertragswerksatt, kriege den größten Pfusch serviert und soll mich dann damit abfinden!!

Nur mal für dich zur Info:

"1" Zylinderkopf -> 1430 Euro

+ Dichtung + Schrauben + Kelinkram

x2 + Arbeitkosten = 4400 Euro!!!!!!!!!!!!

Siehe hier -> http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=308&threadid=897804

Gruß

@Master_ChB

Haste ja wohl nicht gezahlt oder????

oder hast du unterschrieben, daß der Wechsel auf eigene Gefahr besteht.

Die Reperaturbedingungen gelten für alle Werkstätten, auch für Vertragswerkstätten. Würde mir solche Frechheiten nicht gefallen lassen.

Aber ist ja noch nicht zu spät, da du 1 Jahr zeit deinen SachmängelAnspruch geltend zu machen.

Fakt ist du hast dein Fahrzeug fahrtüchtig abgegeben und den Glühkerzenwechsel angeordnet. Und ne Kerze bricht erst,wenn man sie dreht. Und solche Sprüche alla "das war schon" läßt sich ja in dem Fall leicht überprüfen- ist die Bruchstelle sauber-->frisch.

Wenn sie gesehen haben, daß 1 Kerze lose war (glaub ich im Leben nicht) und die haben weiter "Gebastelt" ist das sogar grob fahrlässig, ja schon fast mutwillige Sachbeschädigung.

 

Auch da nicht abwimmeln lassen, beim Audi Servicetelefon anrufen sich mit dem Geschäftsführer nochmal zusammensetzten und notfalls zum Anwalt gehen. (bei uns in der Gegend kostet sollch eine Beratung beim Anwalt in der Regel 25-50€ als ADAC Rechtschutzmitglied sogar kostenlos)

 

PS: Man könnte auch alternativ mal Autobild oder ADAC anschreiben, die sind an solchen Story´s immer interessiert.

am 9. Januar 2006 um 23:09

ganz genauso sieht es aus !!!!!!!

 

stell Dir vor Du bringst Deinen Wagen zur Inspektion und bekommst Ihn frisch von der Inspektion wieder mit nem Heckschaden oder Seitenschaden noch dazu und die sagen, das war wohl schon so.....

 

was wirst Du machen ???

zahlen und ärgern ??

oder nicht zahlen und den Laden per Anwalt frisch machen ...??? !!!!!!!!!!!

 

steve

Hi,

"grau ist alle theorie . . .!"

Um auf meine Fall zurückzukommen, poste ich in meinem alten Thread weiter ->

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=308&threadid=897804

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