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Golf 2 8x14 welchen reifengröße

Themenstarteram 8. August 2009 um 15:15

Moin

Ich fahre einen golf 2 mit nem rp motor und würde günstig an tramont ty2 rankommen...

das einzige problem is das die in 8x14 sind und ich keinen plan hab was ich da für reifen draufmachen darf... zurzeit sind 195/45 14 77v drauf aber da passt der tragfähigkeitsindex nich.

was ich noch für ne reifengröße wüsste wäre 195/55 14 82v... aber bekomm ich die dann auch eingetragen?? Hab nämlich noch ein kleines problem... habe kein gutachten zu den felgen und ohne das is schwer rauszufinden was ich draufmachen darf...

Vielen Dank schon im voraus für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

KBA Nummer sieht z.B. so aus:

KBA 12345

also KBA gefolgt von 5 Ziffern, diese sind in der Felge eingestanzt.

Zitat:

weil wenn es eine kba gibt is das mit dem eintragen ja auch kein so großes problem mehr...

Wenn die dazugehörigen Daten beim TÜV / KBA hinterlegt sind, sind die Daten wenn die ABE GENEHMIGT wurde hinterlegt, und können vom TÜV / Dekra / KBA zur Verfügung gestellt werden.

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77v reicht nicht? denn laste das ding bißchen ab. 195/45 is ne ideale größe. der 195/55 sieht doof aus. gutachten hinoder her, mit den reifen wird´s eh ne einzelabnahme...

Zitat:

zurzeit sind 195/45 14 77v drauf aber da passt der tragfähigkeitsindex nich.

Auch vom Abrollumfang passt diese Größe nicht.

 

Zitat:

habe kein gutachten zu den felgen und ohne das is schwer rauszufinden was ich draufmachen darf...

Ohne Gutachten zu den Felgen ist dies dein kleinstes Problem, das größte ist, das ohne Gutachten keine Eintragung erfolgt.

Draufmachen kannst du rechnerisch alle Größen welche im Abrollumfang nahezu identisch zur Serienbereifung bleiben.

Auf eine 8" Felge werden Reifen der Größe 205 bis 245 "Problemlos" passen, schmälere Reifen etwa 195'er wirst du dir vom jeweiligen Reifenhersteller eine Freigabe besorgen müssen, wird nicht jeder Reifenhersteller 195'er freigeben für eine 8" Felge.

Der 195/55 14 passt denke ich vom Abrollumfang zu deinem Golf, ob eine Freigabe aber für die 8" Felge besteht, ist eine andere Sache.

also mein kumpel fährt 8+9x14 auf zweier gti und da gab es keine probleme beim tüv. ein gutachten für die felge brauchst du nicht unbedingt. erstmal hat die felge normalerweise ne kba nummer, mit der der prüfer alle daten der felge nachvollziehen kann (wenn er will) und außerdem ist ein zweier golf ein sehr leichtes auto, so das es eigentlich eh keine bedenken wegen der tragfähigkeit der felge geben wird. der abrollumfang könnte zwar ein problem werden, ist aber bei kleineren rädern nicht so entscheidend wie bei größeren und je nach prüfer spielt das eine kleine oder gar keine rolle. ich hatte jedenfalls noch nie probleme damit ob nu 14 oder 17zoll auf nem zweier, ging bis jetzt immer. fahr einfach mal zu ner bude die sich mehr mit tuningsachen beschäftigt. meistens haben die prüfer die sich mit solchen dingen auseinander setzen und da auf erfahrungswerte zurück greifen. sollte kein problem sein die räder einzutragen. viel wichtiger ist, das die nach neuesten eu-richtlinien nicht mehr über die karosserie gucken dürfen, also nicht mehr nur die lauffläche abdecken sondern das ganze rad. aber auch da gibt´s immernoch spielraum...

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

also mein kumpel fährt 8+9x14 auf zweier gti und da gab es keine probleme beim tüv. ein gutachten für die felge brauchst du nicht unbedingt. erstmal hat die felge normalerweise ne kba nummer

Ohne Gutachten keine Eintragung.

Wenn eine KBA Nummer vorhanden sein sollte, sagt dies nur aus, dass für die Felge beim KBA eine ABE beantragt wurde dies ist nicht "normal" sonder nur der Fall wenn eine ABE beantragt wurde für die Felge.

Wenn diese beim KBA hinterlegt sind, dann kann der TÜV eine Eintragung anhand der Daten vornehmen, wenn die hinter der KBA Nummer hinterlegte Traglast der Felge für das Fahrzeug ausreicht.

Wenn diese Felge keine KBA Nummer hat, was ich ganz stark vermute ist für eine Eintragung ein TÜV-Teilegutachten nötig, mindestens aber ein in Deutschland anerkannter Festigkeitsnachweis der Felge.

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

und außerdem ist ein zweier golf ein sehr leichtes auto, so das es eigentlich eh keine bedenken wegen der tragfähigkeit der felge geben wird.

Tragfähigkeit der Felge ist entweder hinter der KBA Nummer hinterlegt, oder im Gutachten, wenn dies passt und vorhanden kein Problem.

 

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

der abrollumfang könnte zwar ein problem werden, ist aber bei kleineren rädern nicht so entscheidend wie bei größeren und je nach prüfer spielt das eine kleine oder gar keine rolle.

Spielt doch keine Rolle ob große oder kleine Räder, wenn der Abrollumfang des Rades gegenüber der Serie um eine gewisse Prozentzahl abweicht ist eine Tachoanpassung nötig, und ab glaube 6% Abweichung im Abrollumfang ist ein Abgasgutachten fällig wegen der geänderten Übersetzung.

Wenn eine Tachoanpssung nötig ist, werden zudem alle vorhandenen eingetragenen Räder welche rechnerisch außerhalb der Toleranz liegen AUSGETRAGEN.

Je größer die Felge, desto geringer der Querschnitt des Reifens welcher durch den geringeren Querschnitt die größere Felgen ausgleicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

ich hatte jedenfalls noch nie probleme damit ob nu 14 oder 17zoll auf nem zweier, ging bis jetzt immer.

Dann passte auch immer der Abrollumfang durch geänderten Querschnitt des Reifens.

 

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

sollte kein problem sein die räder einzutragen

Na dann viel Spass ohne Gutachten, wie gesagt diese Felgen werden keinen Antrag auf eine ABE haben, und somit auch keine KBA Nummer.

 

Zitat:

Original geschrieben von rollionputer

viel wichtiger ist, das die nach neuesten eu-richtlinien nicht mehr über die karosserie gucken dürfen, also nicht mehr nur die lauffläche abdecken sondern das ganze rad. aber auch da gibt´s immernoch spielraum...

Welche neue Richtlinie ist dies ?

Mir ist keine NEUE Richtlinie bekannt, hast du eine Quellangabe dazu ?

Themenstarteram 8. August 2009 um 18:02

also erstmal danke für die zahlreichen antworten^^

mit dem festigkeitsnachweis bin ich mir eigentlich sicher das es nich so das problem is da die felgen vorher auf einem ca. gleich schweren auto verbaut und eingetragen waren... mein problem liegt eher in der reifengröße die 195/45er kommen auf den felgen schon brachial raus... aber ich bin mir eben nich sicher das ich nen gewichtsindex von 77v fahren darf wäre mir neu aber villeicht irre ich mich auch... der kleinste wert der mir auf dem golf2 bekannt is wäre 81.

dann wäre da noch das problem mit dem abrollumfang aber bei 195/55 14 passt dieser ja rechnerisch. sieht dann halt nichmehr so gut aus aber kann man nix machen... also falls jmd wüsste ob 195/45 77v auf dem 2er gt drauf dürfen wäre mir viel geholfen

das mit dem überstehen is sowieso kein problem. ich fahre mittlerweile einen gt special mit der gti verbreiterung und da stehen sie nich über.

is dann also nur noch die frage ob über einzelabnahme oder über gutachten...

zufällig jmd ne ahnung was so eine einzelabnahme für felgen kostet?

Zitat:

mit dem festigkeitsnachweis bin ich mir eigentlich sicher das es nich so das problem is da die felgen vorher auf einem ca. gleich schweren auto verbaut und eingetragen waren...

Spätestens beim Versuch der Eintragung ohne Gutachten verstehst du wovon ich rede ;)

Da nützt dir es auch nichts wenn diese Felgen bei einem anderen eingetragen sind, diese Eintragung könntest du lediglich als "Vergleich" zur Eintragung mitnehmen, zu dem trotzdem benötigten Gutachten für die Felgen.

Ist denn eine KBA Nummer auf den Felgen vorhanden, oder liege ich richtig, dass diese keine haben ?

Zitat:

Original geschrieben von GolF II KK

also falls jmd wüsste ob 195/45 77v auf dem 2er gt drauf dürfen wäre mir viel geholfen

Einfachste Möglichkeit:

Beim Reifenhersteller nachfragen nach einer Freigabe des Reifens für dein Fahrzeug und diese Freigabe dir zukommen lassen.

Rechnerisch:

Deine zulässige Achslast geteilt durch 2 darf nicht höher sein als die Tragfähigkeit deines Reifens.

Bei einem TLI von 77 darf diese also nicht höher liegen als 412 kg.

Oder anders ausgedrückt, deine zulässige Achslast darf nicht höher wie 824 kg sein.

Themenstarteram 8. August 2009 um 18:21

also habe gerade in meinem schein geschaut... die achslast is 760kg also reicht die tragfähigkeit aus..

wo steht denn die kba normalerweise und wie sieht die nummer so ca. aus

weil wenn es eine kba gibt is das mit dem eintragen ja auch kein so großes problem mehr...

KBA Nummer sieht z.B. so aus:

KBA 12345

also KBA gefolgt von 5 Ziffern, diese sind in der Felge eingestanzt.

Zitat:

weil wenn es eine kba gibt is das mit dem eintragen ja auch kein so großes problem mehr...

Wenn die dazugehörigen Daten beim TÜV / KBA hinterlegt sind, sind die Daten wenn die ABE GENEHMIGT wurde hinterlegt, und können vom TÜV / Dekra / KBA zur Verfügung gestellt werden.

also, meine quelle ist mein dekra-mann. der hat mir schon anfang letzten jahres davon erzählt, das die räder komplett abgedeckt sein müssen. und ich habe jetzt schon mehrere prüfer danach arbeiten sehen. so wie die lichtaustrittskante...ist ja auch ne eu-richtlinie.

also wie gesagt, mit ner kba-nummer auf der felge sollte es kein problem sein die dinger einzutragen und ich denke diese felgen haben eine. wenn die auf nem anderen auto eingetragen waren, besorg dir ne kopie von der eintragung, das hilft dem prüfer oft als grundlage. ich hab bis jetzt immer alles eingetragen bekommen also sprich am besten mit nem prüfer. und der abrollumfang spielt in dem sinne ne rolle, das bei kleineren rädern der tacho mehr anzeigt und bei größeren weniger. deshalb ist die tolleranz zu kleinen rädern größer und ne angleichung nicht so dringend wie wenn die räder zu groß sind. dazu kommt das alter des autos. die tachos gehen eh nachm mond und das wissen die prüfer auch.sicherlich muß es schon recht genau gehen aber 100ig wird das ja nicht mal mit serienrädern... also einfach mal anbauen die dinger, hin zum tüv und die werden dann schon sagen ob ihnen das gefällt oder nicht...

am 10. August 2009 um 11:37

Hatte bisher noch nie ein gutachten für felgen! und hab sie immer eingetragen bekommen. und 8*14 mit 195/45 sind doch nix besonderes aufm 2er. die hatten ne zeit lang alle drauf. denke schon das man die eingetragen bekommt.

Ach und leg den golf bitte tiefer sieht sonst bissel komisch aus.

Ich fahre auch vorne 195/45 77V auf 8x14 und hinten 225/40 82V auf 9x14 und bin sehr zufrieden damit und sieht einfach richtig bullig aus^^

Themenstarteram 10. August 2009 um 15:31

aaalso, ich war heute mal in nem tuningladen bei mir in der nähe und habe mich n bissl mit dem netten menschen da unterhalten... der hat zu mir gesagt das das überhaupt kein ding is die räder einzutragen. weder wegen dem gewichtsindex (meiner liegt ja eh mit der achslast drunter) noch wegen dem abrollumfang... und das gutachten spielt eh keine rolle meinte er auch noch

also wird jetzt das gewinde fahrwerk bestellt und dann kommen die räder drauf :)

Vielen dank an euch alle für eure mithilfe

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