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Golf 2 Blinker inkl. Standlicht

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 20. August 2007 um 5:56

Hallo zusammen!

Ich weiß, dass Thema wurde hier schon oft angesprochen, habe auch die SuFu verwendet, aber die Diskussionen gingen immer in verschiedene Richtungen, statt klare Antworten zu bekommen (sehe ich zumindest so).

Habe mir für den Golf II Klarglas Blinker gekauft. Enthalten waren da schon die Orangenen Blinker Biernchen und jeweil eine helle Standlichtbirne mit eigener Verdrahtung.

Darf ich diese extra Biernchen einfach parallel zu den Scheinwerfer-Standlichtern anschließen oder nicht?

Habe gesehen dass die Standlichtbiernchen in den Hauptscheinwerfern auch wärend der Fahrt leuchten bzw. an sind. Demnach würden die in den Blinkern auch immer an sein, sobalt nur das Licht eingeschaltet wird. Darf ich damit durch die Gegend fahren? E-Prüfzeichen ist auf den Blinern drauf (was natürlich nicht viel aussagt).

Danke im Voraus.

Grüße, Rapsi

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35 Antworten

Die Standlichtfunktion der Blinker wird an das Scheinwerfer-Standlicht angeschlossen.

Damit kann man problemlos rumfahren, weil bis zu vier Standlichter beim Pkw erlaubt sind.

Also E-Prüfzeichen sollten die Blinker schon haben.

Zur Empfehlung:

Du kannst auch gerne die gelben Birnen rausmachen und gegen Philips SilverVision tauschen.

 

Zitat:

weil bis zu vier Standlichter beim Pkw erlaubt sind.

ganz so einfach ist die Sache nicht. Ich habe auch Blinker mit Standlicht - Auflage für die e-Zulassung war das Abklemmen der Serien-Standlichter, ein entsprechender Hinweis lag den Leuchten bei. Es macht zwar keinen Sinn aber wenn es so geprüft wurde ?!

am 20. August 2007 um 7:28

http://www.motor-talk.de/.../...t-wann-sind-sie-legal-t494403.html?...

was unser Chinesischer Freund SUFU alles ausspuckt.

schaut euch die beidne bilder von F-16 an.

würde jetzt das gleiche dokument von meinem web rauszaubern daber der ist momentan down

standlichtblinker sind erlaubt solange sie die richtigen prüfzeichen haben.standlicht kommt an standlicht und blinker an blinker. der hnweis den balou nannte mit standlicht im scheinwerfer abklemmen ist veraltet udn durchs gesetz überholt. es sind 4 standlichter erlaubt wenn 2 davon in den scheinwerfern sind.

dieses thema haben wir nun zum 2367824320460273 mal hier im forum

 

edit

gut mein web geht wieder

http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

da drin steht der ganze text nochmal aus der suchfunktion

fahre selber mit 4 standlichtern und hatte kein solchen zettel

Stimmt so leider nicht - nach Stvzo sind 4 Standlichtquellen erlaubt (also 2 pro Seite), jedoch müssen sich diese in ein und demselben Hauptscheinwerfergehäuse befinden!

Demnach ist ein zusätzliches Anklemmen der Standlichter in den Blinkergehäusen NICHT zulässig. Entweder Standlicht in den Hauptscheinwerfern oder in den Blinkern....wer´s nicht glaubt fahre bei seinem TÜV-Prüfer vorbei.

Themenstarteram 20. August 2007 um 14:42

Und genau diese Diskussion wollte ich vermeiden :( ...

Jetzt weiß ich wieder nicht ob ich so fahren darf oder nicht, weil jeder 2te was Anderes sagt.

Fakt ist, dass ich 2 Strandlichtbirnen in den Scheinwerfern habe (jeweils 1 natürlich) und die in den Blinkern paralell dazu angeschlossen sind.

Habe das auch jetzt mal so angeklemmt um zu schauen wie sehr die leuchtenden Biernchen stören beim Blinken und meiner meinung nach ist der Blinker (oprange) noch super zu erkennen.

Was nu?!?!?!?!

Zitat:

Original geschrieben von derrapsi

Und genau diese Diskussion wollte ich vermeiden :( ...

Jetzt weiß ich wieder nicht ob ich so fahren darf oder nicht, weil jeder 2te was Anderes sagt.

Fakt ist, dass ich 2 Strandlichtbirnen in den Scheinwerfern habe (jeweils 1 natürlich) und die in den Blinkern paralell dazu angeschlossen sind.

Habe das auch jetzt mal so angeklemmt um zu schauen wie sehr die leuchtenden Biernchen stören beim Blinken und meiner meinung nach ist der Blinker (oprange) noch super zu erkennen.

Was nu?!?!?!?!

so lassen ich fahr schon seit 2 jahren damit rum und keine probs bekommen weils zugelassen ist

am 20. August 2007 um 22:34

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Stimmt so leider nicht - nach Stvzo sind 4 Standlichtquellen erlaubt (also 2 pro Seite), jedoch müssen sich diese in ein und demselben Hauptscheinwerfergehäuse befinden!

Demnach ist ein zusätzliches Anklemmen der Standlichter in den Blinkergehäusen NICHT zulässig. Entweder Standlicht in den Hauptscheinwerfern oder in den Blinkern....wer´s nicht glaubt fahre bei seinem TÜV-Prüfer vorbei.

Von den 4 Standlichtern müssen 2 sich im Hauptscheinwerfer befinden. Basta.

Les doch einfach das pdf-file vom Himeno, da stehts schwarz auf weiss. Seite 26 !!

Nicht alle Tüv-Prüfer wissen überhaut, wie Standlichtblinker aussehen. So passiert beim TÜV in Ludwigsburg.

Soviel dazu !

 

Ich finde die Diskussion auch sinnlos, da zuviel Standlicht wohl besser ist als zu wenig (so lange es kein Weihnachtsbaum wird) und es interessiert zum Glück weder die Sheriffs noch den TÜV ob es jetzt 2 oder 4 Birnchen sind. Ich bin mit dem Zettel (... Standlicht im Hauptscheinwerfer abklemmen ..) zum TÜV und der hat gesagt "lass die ruhig angeschlossen".

 

Fall du wirklich mal auf einen stoßen solltest, der es bemängelt, ist das auch kein Drama, dafür gibt es allenfalls ein Mängelkarte, da du die Birnchen aber schneller entfernen kannst als der Sheriff die Mängelkarte ausfüllen kann, kann er die anschließend direkt als erledigt wieder zerreissen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von jazzy76

 

Von den 4 Standlichtern müssen 2 sich im Hauptscheinwerfer befinden. Basta.

Les doch einfach das pdf-file vom Himeno, da stehts schwarz auf weiss. Seite 26 !!

Nicht alle Tüv-Prüfer wissen überhaut, wie Standlichtblinker aussehen. So passiert beim TÜV in Ludwigsburg.

Soviel dazu !

Leute, Leute kapiert ihr´s nicht? Oder wollt ihr nix kapieren? Bevor du anderen rätst was zu lesen, mach dich erstmal selber schlau und zwar in Gesetzestexten und nicht in irgendwelchen bunten Schreiben, wo irgendjemand irgendwas selbst interpretiert! Nachbabbeln kann jeder - davon wird´s auch nicht zur Wahrheit!

Hat irgendeiner schon mal irgendwo ein serienmäßiges Neufahrzeug rumfahren sehen, das 2 Standlichter pro Seite in unterschiedlichen Lampen hat? Ich nicht - ich lasse mich aber gerne belehren! Wie es zulässig ist zeigt BMW: 2 Standlichtringe in EINEM Scheinwerfergehäuse = Zulässig. Fiat zeigt wie es zulässig ist: 2 Standlichtbirnchen in EINEM Scheinwerfergehäuse = Zulässig.

Zum Thema: "Ich fahr schon zwei Jahre damit rum" - herzlichen Glückwunsch das die Cops im Osten wohl auf die Glupscher gefallen sind - wenn sich dich ziehen heißt es "Manipulation einer lichttechnischen Anlage, folglich Fahren ohne Betriebserlaubnis" wären dann 100€ und 3 Punkte...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Heizölgaser

Zitat:

Original geschrieben von jazzy76

 

Von den 4 Standlichtern müssen 2 sich im Hauptscheinwerfer befinden. Basta.

Les doch einfach das pdf-file vom Himeno, da stehts schwarz auf weiss. Seite 26 !!

Nicht alle Tüv-Prüfer wissen überhaut, wie Standlichtblinker aussehen. So passiert beim TÜV in Ludwigsburg.

Soviel dazu !

Leute, Leute kapiert ihr´s nicht? Oder wollt ihr nix kapieren? Bevor du anderen rätst was zu lesen, mach dich erstmal selber schlau und zwar in Gesetzestexten und nicht in irgendwelchen bunten Schreiben, wo irgendjemand irgendwas selbst interpretiert! Nachbabbeln kann jeder - davon wird´s auch nicht zur Wahrheit!

Hat irgendeiner schon mal irgendwo ein serienmäßiges Neufahrzeug rumfahren sehen, das 2 Standlichter pro Seite in unterschiedlichen Lampen hat? Ich nicht - ich lasse mich aber gerne belehren! Wie es zulässig ist zeigt BMW: 2 Standlichtringe in EINEM Scheinwerfergehäuse = Zulässig. Fiat zeigt wie es zulässig ist: 2 Standlichtbirnchen in EINEM Scheinwerfergehäuse = Zulässig.

Zum Thema: "Ich fahr schon zwei Jahre damit rum" - herzlichen Glückwunsch das die Cops im Osten wohl auf die Glupscher gefallen sind - wenn sich dich ziehen heißt es "Manipulation einer lichttechnischen Anlage, folglich Fahren ohne Betriebserlaubnis" wären dann 100€ und 3 Punkte...

selber idiot.

wenn du das gesetz lesen würdest wüssteste das der gesetzgeber 2 standlichter + 2 zusätzliche standlichter erlaubt wenn 2 davon im scheinwerfer sind, also beim golf 2 die standlichter im scheinwerfer plus 2 zusätzliche im blinker. ausserdem haben standlichtblinker die freigabezeichen für standlicht drauf.

zu deinem beispiel mit den angel eye da sieht es der gesetzgeber so das 2 ring ein einem scheinwerfer als ein standlicht gesehen wird

Zitat:

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt

und falls du das noch net kapierst hier die erklärung herausgegebene von tüv, dekra, gtü usw usw

http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpg

und hier das ganze teil woraus es stammt

http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Wiedermal könnt Ihr nicht sachlich diskutieren, das geht einem echt auf den S... Müsst ihr da immer ausfallend oder beleidigend werden?

tja wenn man selber die gesetze net kennt und seine behauptung durchsetzen will muss man halt alle anderen die die gesetze kennen als dummköpfe darstellen. noch net gewusst?

ist doch immer wieder das selbe bei diesem thema

ich wette ich krieg wieder nen hass eintrag in mein gästebuch

Nu haltet doch mal Ruhe! Himeno hat Recht! Es ist vorgeschrieben 2 Standlichter am Fahrzeug zu haben, es dürfen aber auch 4 sein, von denen 2 in den Hauptscheinwerfern sein müssen. Heisst eigentlich nichts anderes, als dass man 2 haben muss, die aber nicht im HSW sein müssen. Also ist doch eher die Tatsache dass die Hersteller sie direkt im HSW verbauen zu überprüfen. Blinker mit Standlichtfunktion sind zugelassen mit Prüfzeichen. Und wenn BMW einen Scheinwerfer mit 3 Ringen baut sind sie es immer noch. Anbauen, leuchten lassen, gute Fahrt!

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