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Golf 2 grüne Rückleuchten
Guten Abend liebe Community,
Ich bin auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier kann mir jemand etwas helfen grin
Unzwar besitze ich einen Golf 2 19E von 1991 und habe mich in die grünen Rückleuchten von Hella oder auch die von Fifft verliebt. Jetzt lese ich verschiedene Beiträger in Foren über die Rechtslage und finde teils widersprüchliche Aussagen.
Nun zu meinen Fragen.
Brauche ich für die besagten Rückleuten extra diese Reflektioren (Katzenaugen) ? und muss ich zusätzlich noch etwas an den Rückleuchten verändern (andere Birnen rein zB).
Ich wäre um Antworten sehr dankbar
Gruß Tom ??
Anbei ein Bild der Leuchten
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13 Antworten
Moin Moin, zusätzliche Reflektoren müssen verbaut werden. Leuchtmittel sind in Klar zu verwenden. Nichts spezielles. Sollte aber auch alles in der benötigten ABE stehen.
Du brauchst hier extra Reflektoren, da diese vorgeschrieben sind und im unteren mittleren Feld bei diesen Leuchten nicht integriert sind. Ansonsten (wenn nicht irgendwer die farbigen Kappen in den Leuchten entfernt hat) einfach den Lampenträger rein und fertig.
Alles klar, vielen danke schonmal.
Jetzt stellt sich mir noch die Frage ob ich, wenn ich mir die Rückleuchten kaufen, auch die ABE brauche. Oder reicht da ein E Prüfzeichen völlig aus ?
Moin Moin !
Die E Prüfzeichen reichen, aber du musst sehen, ob alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sind.
Ausser Blinker, Rückleuchen und Bremslicht sowie Rückstrahler sind bei deiner EZ auch Rückfahrscheinwerfer und NSL vorgeschrieben. Was enthalten ist , muss auf der Rückleuchte draufstehen. Die Bezeichnungen dafür lauten:
Blinker 2a oder 2b
Rückleuchten R oder R1 oder R
Bremsleuchten S1 oder S2
Rückfahrscheinwerfer AR (das "A" steht etwas schief)
NSL F (F1 , F2)
Rückstrahler IA
Bei den meisten Nachbaurückleuchten sind alle Bauteile drin , nur die Rückstrahler fehlen bei vielen.
Du musst also kontrollieren, welche dieser oben aufgeführten Bezeichnungen draufstehen und welche nicht.
Vermutlich musst du dann 2 Rückstrahler mit der Kennung "IA" zusätzlich anbringen.
MfG Volker
Hella und Fifft reicht das E-Kennzeichen. Wenn eine Leuchte E-Kennzeichen hat, brauche ich keine Kammern zu kontrollieren!
Bei den farbigen Leuchten gab es glaube ich immer das Problem, das die Kammer für die Nebelschlussleuchte kein farbiges rotes Innenglas hat (siehe zweites Bild meine blauen Hella). Damit sind rote Glühlampen zu verwenden, die es jahrelang nicht mit E-Zulassung gab. Mittlerweile sollte das keine Sau mehr interessieren. Anbieter dafür gibts einige...
Rückstrahler sind zusätzlich zu montieren das ist als Warnhinweis auf den Leuchten auch vermerkt gewesen. Hier Bsp. Golf III:
Moin Moin !
Zitat:
Hella und Fifft reicht das E-Kennzeichen. Wenn eine Leuchte E-Kennzeichen hat, brauche ich keine Kammern zu kontrollieren!
Quatsch
Zitat:
Bei den farbigen Leuchten gab es glaube ich immer das Problem, das die Kammer für die Nebelschlussleuchte kein farbiges rotes Innenglas hat
Womit du dich schon selber widersprochen hast......
Ist doch auch vollkommen logisch: Den Golf 2 und Austauschrückleuchten dafür gibt es seit 1983. Die Pflicht , eines Rückfahrscheinwerfers kam aber erst 1986, die der NSL erst 1991. Zu doiesem Zeitpunkt wurde der Golf 2 immer noch gebaut. Also bestand für die Anbieter von Austauschrückleuchten anfangs keine Pflicht, einen Rückfahrscheinwerfer vorzusehen und die NSL wurde sogar erst gegen Ende der Bauzeit Pflicht. Trotzdem wurden weiterhin für sämtliche Baujahre Rückleuchten verkauft, die weder über Rüfa noch NSL verfügten, diese mussten dann ebenso wie die Rückstrahler zusätzlich angebracht werden. Natürlich verfügten auch diese Leuchten über ein E-Prüfzeichen. Das E-Prüfzeichen ist schliesslich keine ABE , sondern besagt nur, dass die Leuchteneinheit für die darauf angegebenen Zwecke geprüft und für geeignet befunden wurde.
Zitat:
. Damit sind rote Glühlampen zu verwenden, die es jahrelang nicht mit E-Zulassung gab. Mittlerweile sollte das keine Sau mehr interessieren
natürlich interessiert das , aber die gibt es schon ewig mit Zulassung.
MfG Volker
Ich weiß nicht was du willst? Ein E-Prüfzeichen ist der Nachweis eines geprüften Leuchtmittel das am Fahrzeug betrieben werden darf! Welcher Laie weiß überhaupt, das jede einzelne Kammer eine Kennzeichnung hat!? Das muss er auch nicht wissen, es reicht das er weiß, das er nur lichttechnische Einrichtungen an seinem Fahrzeug betreiben darf, die eine E-Prüfnummer haben. Also gleichfalls: Quatsch!
Die restlichen Ausführungen bezüglich Rückfahr- und Nebellicht sind zutreffend. Die Praxis zeigt jedoch das sich selbst Tüv-Prüfer nicht auskennen und einen riesen Terz machen wenn du ohne Nebelschlußleuchte kommst....
Moin Moin !
Zitat:
Welcher Laie weiß überhaupt, das jede einzelne Kammer eine Kennzeichnung hat!? Das muss er auch nicht wissen, es reicht das er weiß, das er nur lichttechnische Einrichtungen an seinem Fahrzeug betreiben darf, die eine E-Prüfnummer haben.
Eben nicht, wie ich oben dargelegt habe. Das E-Prüfzeichen sagt nur aus, das das Bauteil geprüft wurde. Leider wird diese Unwissenheit von vielen Verkäufern auf den einschlägigen Portalen auch ausgenutzt, da werden die merkwürdigsten Latüchten angeboten " mit E-Prüfzeichen" , wenn man dann dieses untersucht, stellt man fest , das dieses Prüfzeichen für eine Untersuchung auf Strahlenemission vergeben wurde, das Bauteil also keinen Rundfunkempfang und dergleichen stört.
MfG Volker
Du sprichst hier von glattem Betrug und dem sträflichem Verwenden eines E-Prüfzeichens! Wenn der Endverbraucher eine Leuchte kauft, die ein eingegossenes E-Prüfzeichen hat, dann muß er sich darauf verlassen können, das die Leuchte in einem europäischem Land für den Betrieb in Europa geprüft wurde.
Wird dieses Prüfzeichen widerrechtlich oder gar ohne erfolgte Prüfung verwendet, sind wir im Straftatbereich!
Mir sind Fälle bekannt, in denen chinesische Hersteller von Leuchten E-Prüfzeichen widerrechtlich verwendet haben. In der jeweiligen Polizeikontrolle werden diese Leuchten eingezogen und es läuft ein Strafverfahren gegen den Hersteller. In aller Regel wird kein Verfahren gegen den Endnutzer angestrengt, da er in gutem Glauben die Leuchten erworben hat!
Jetzt davon auszugehen, das eine Firma wie Hella oder Fifft zu solchen Anbieter zählt, ist doch ein bißchen weit hergeholt und läßt die Bewertung der Leuchten des Themenerstellers vollkommen aus dem Ruder laufen....Jeder weiß das Colour Magic absolut legal sind. Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen
Moin Moin !
Unsinn, ich spreche weder von Betrug noch dem sträflichen Verwenden eines Prüfzeichens (was es wohl auch geben soll). Die Bauteile tragen zu Recht ein rechtmässig erworbenes E-Prüfzeichen. Und selbstverständlich dürfen diese Produkte auch ohne jede Einschränkung in Europa verkauft und benutzt werden. Nur sind es eben keine Leuchten , die für irgendeine Verwendung an irgendeinem Fzg geprüft wurden. Sondern beispielsweise kannst du damit deine Kellerbar illuminieren, ohne dass deine Stereoanlage brummt.
MfG Volker
Keine Grundlagen haben aber fleissig von "Unsinn" reden läßt halt relativ tief blicken. Du kannst nicht mal "CE" und "E"-Kennzeichnung auseinaderhalten. Die E-Kennzeichnung wird ausschließlich für Teile zur Verwendung an Kraftfahrzeugen erteilt! Du widersprichst dir also komplett selber!
Die CE-Kennzeichnung hat keinerlei Inhalt und trifft ungefähr auf das zu was du hier zusammenfantasierst. Sie spielt für Autoteile aber auch überhaupt keine Rolle.
Aber du hast recht und ich meine Ruhe und damit Ende der Durchsage! Iss mir zu dumm.
ich muss kurz was einwerfen:
Scheiße sehen die blauen Rückleuchten geil aus!
Hat jemand einen Satz für den 2er der er loswerden möchte?
Moin Moin!
Zitat:
Du kannst nicht mal "CE" und "E"-Kennzeichnung auseinaderhalten. Die E-Kennzeichnung wird ausschließlich für Teile zur Verwendung an Kraftfahrzeugen erteilt!
Stimmt, da hat mich meine Erinnerung getäuscht! Diese bezog sich konkret auf sogenannte Tagfahrlichter oder Standlichter oder Begrenzungsleuchten "Mit E Prüfzeichen" , so wurden die in der Bucht beworben , und heftigst verkauft. Was nun wirklich für ein Prüfzeichen auf der Verpackung war , habe ich nie gesehen, ob in den Anzeigen eins abgebildet war, weiss ich nicht mehr. Besonderes Merkmal dieser Funzeln war: Das war ein langer Streifen Plastik mit einzelnen MiniLEDs , der sollte auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden.
Alleine deshalb war mir klar, dass das keine Bauartgenehmigung haben konnte.
MfG Volker