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Golf 2 von Polizei stillgelegt. wie gehe ich vor?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 27. April 2016 um 9:37

Hallo,

Vor knapp 2 Wochen wurde bei einer Verkehrskontrolle mein Golf 2 stillgelegt.

Kurz gesagt - Es war nicht das richtige Fahrwerk eingetragen. Die Rad/Reifen Kombination hat ihnen ebenfalls nicht gefallen...

Ich wurde aufgefordert ihnen zum Polizei Parkplatz zu folgen.. Dort habe ich den Wagen abgestellt. Die Kennzeichen haben sie abgemacht und mit in die Wache genommen. Am nächsten Tag habe ich den Wagen mit dem Hänger abgeholt und meine Kennzeichen wieder bekommen. Die Zulassungs Aufkleber wurden runter gekratzt.. Tüv Plakette ist noch drauf. Auf meine Frage wie ich nun vorgehen muss damit ich ihn wieder auf die Strasse bekomme wurde mir leider keine konkrete Antwort gegeben. Daher frage ich nun hier. Was muss ich machen? Nur Fahrwerk und Felgen eintragen? Neuer Tüv? Vollabnahme?

Ich habe keine Mängel Liste oder ähnliches von der Polizei bekommen. Es war auch kein Gutachter oder ähnliches da..

Ich habe schon viel im Internet gesucht aber nichts gefunden. Hat denn jemand wirklich Ahnung was jetzt Sache ist? Bitte keine Spekulationen oder Meinungen.. Davon hab ich schon viel gelesen in Foren aber da sagt ja jeder was anderes.. Ich bin mir durchaus bewusst darüber das es nicht schlau ist ohne Eintragung zu fahren. Die Geldstrafe hält sich zum Glück in Grenzen. Man lernt aus Fehlern ;)

Würde mich freuen wenn mir jemand von seinen ERFAHRUNGEN berichten kann.

Beste Antwort im Thema

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist erloschen.

Um eine neue BE zu bekommen, brauchst du ein Gutachten nach §19(2) StVZO. Das bekommst du bei der TP, also im Westen dem örtlich zuständigen TÜV, im Osten dem DEKRA. (falls das Fahrzeug jetzt nicht im vorschriftsmäßigen Zustand ist, musst du es natürlich vorher wieder entsprechend umrüsten)

Mit diesem Gutachten und den Kennzeichenschildern gehst du zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du die (abstrakte) Betriebserlaubnis und materiell einen neuen Fahrzeugschein (mit den eingetragenen Änderungen) und die neuen Zulassungssiegel.

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Beim TÜV das Zeug alles eintragen lassen.

Wenn's nicht eintragungsfähig ist, dann halt wieder abbauen.

Wenn sie die Plakette abgekratzt haben (dürfen die das eigentlich?) muß du dann wieder zur Zulassungsstelle.

Gruß Metalhead

Die Polizei wohl nicht, ein Sachverständiger dafür wohl schon.

Scheint aber eine sehr kulante Abwicklung zu sein.

Der Cop hätte ja alles über jeden Zweifel erhaben mittels Sachverständigem durchziehen können,

Kosten- Papierkramintensiv, dafür aber kaum anfechtbar.

Auf dem kurzen Dienstweg wohl günstiger für alle Beteiligten.

am 27. April 2016 um 10:29

Ich denke schon das sie das dürfen, aber zumindest müssen sie dir sagen können auf welcher Rechtsgrundlage das passiert.

Eine neue Plakette bekommst du auf jeden Fall von der Zulassungsstelle.

Also solltest du am besten dort nachfragen was die von dir jetzt erwarten.

Zitat:

@marvmarvmarv schrieb am 27. April 2016 um 11:37:28 Uhr:

Die Geldstrafe hält sich zum Glück in Grenzen. Man lernt aus Fehlern ;)

Das Ticket hast du schon? Dann muss doch dort auch eine Begründung drin stehen was dir vorgeworfen wird. Du hast nichts bekommen eine Mängelkarte oder dergleichen?

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist erloschen.

Um eine neue BE zu bekommen, brauchst du ein Gutachten nach §19(2) StVZO. Das bekommst du bei der TP, also im Westen dem örtlich zuständigen TÜV, im Osten dem DEKRA. (falls das Fahrzeug jetzt nicht im vorschriftsmäßigen Zustand ist, musst du es natürlich vorher wieder entsprechend umrüsten)

Mit diesem Gutachten und den Kennzeichenschildern gehst du zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du die (abstrakte) Betriebserlaubnis und materiell einen neuen Fahrzeugschein (mit den eingetragenen Änderungen) und die neuen Zulassungssiegel.

Diesen unnötigen Ärger und die Kosten hätte man sich leicht sparen können.

Sei froh das du keinen Unfall mit Personenschaden hattest. Lern daraus.

...da hat mans mal wieder:

Es gibt halt doch immer noch mehr Doofe als Schlaue ( Vernünftige ) auf der Welt...schadet ihm nix, hoffentlich hat er draus gelernt !

Zitat:

@marvmarvmarv schrieb am 27. April 2016 um 11:37:28 Uhr:

Hat denn jemand wirklich Ahnung was jetzt Sache ist?

Ja, die Prüfer deiner örtlichen TÜV-Niederlassung. Hast du dich mit denen schon in Verbindung gesetzt?

Themenstarteram 27. April 2016 um 20:30

Hallo. Zunächst mal Danke für die schnellen (Überwiegend Hilfreichen) Antworten.

Ich habe vorort weder eine Mängelliste noch sonst irgendwas bekommen. Mir wurde nur eine Strafe von 90 Euro "versprochen". Das ist der normale Tarif für das fahren mit nicht eingetragenen Fahrzeugteilen. In meinem Fall wegen dem Fahrwerk. Bei den Felgen haben sie ein Auge zugedrückt aber auch diese werde ich eintragen lassen. Mir ist bewusst das sie es auch anders klären hätten können. sprich Gutachter usw.. Dann wäre das sehr teuer geworden. Aber wie oben bereits geschrieben - man lernt aus Fehlern ;) Da ich noch kein Brief von der Polizei bekommen habe konnte ich auch noch nicht beim Tüv nachfragen was ich machen soll.. Weil ich ja nicht mal weiss was mir genau vorgeworfen wird. Ausser das mein wagen stillgelegt wurde aufgrund nicht eingetragener Veränderungen weiss ich garnichts... Ich habe das Auto und die Kennzeichen bei mir daheim. Kennzeichen mit Tüv Plakette aber ohne Zulassungsplakette...

Grundsätzliche Frage.

Wurde das Auto bereits mit den Veränderungen gekauft oder erst durch den TE eingebaut und dann nicht eingetragen?

was spielt das für eine Rolle? Die Aussage "hab ich so gekauft" interessiert niemanden, weil nur der jetzt Zustand zählt und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Zitat:

@Smoker1988 schrieb am 28. April 2016 um 08:29:13 Uhr:

... weil nur der jetzt Zustand zählt und Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Jede Menge Muttis haben Punkte in Flensburg, weil Sohnemann seine Karre auf

sie angemeldet und versichert hat um Geld zu sparen mit dem er dann

offene Luftfilterpilze und krasse ATU Alus finanziert.

Zitat:

Weil ich ja nicht mal weiss was mir genau vorgeworfen wird. Ausser das mein wagen stillgelegt wurde aufgrund nicht eingetragener Veränderungen weiss ich garnichts...

Einfach die Auflagen der zugehörigen Gutachten lesen. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, Ternim beim TÜV (in der Ostzone bei der Dekra) machen.

Nach der [TÜV, Dekra]-Abnahme mit der Abnahmebescheinigung zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung.

Sieh's positiv: Vor der Punktereform hätte das 3 Punkte bedeutet. Bei einem Unfall hättest du 5000,- € Regress zahlen dürfen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 28. April 2016 um 13:48:19 Uhr:

Zitat:

Weil ich ja nicht mal weiss was mir genau vorgeworfen wird. Ausser das mein wagen stillgelegt wurde aufgrund nicht eingetragener Veränderungen weiss ich garnichts...

Einfach die Auflagen der zugehörigen Gutachten lesen. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, Ternim beim TÜV (in der Ostzone bei der Dekra) machen.

Nach der [TÜV, Dekra]-Abnahme mit der Abnahmebescheinigung zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung.

Sieh's positiv: Vor der Punktereform hätte das 3 Punkte bedeutet. Bei einem Unfall hättest du 5000,- € Regress zahlen dürfen.

Und bei Personenschaden unter gewissen Umständen sogar ne Lebenslange Rente an den Geschädigten.

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