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Golf 3 1.8 90PS Bj. 12/93 -- Luftfilter

Themenstarteram 28. April 2010 um 9:16

Hallo liebe Golf 3 Freunde :P

Ich wollte mir diesen Monat mal einen Sportluftfiler gönnen.

Muss nix dolles sein, soll halt nur bisschn Sound bringen und sollte natürlich eine ABE bzw. ein Teilgutachten haben :)

Könnt ihr mir da einen guten empfehlen?

Gruß- Markus

 

Ich dachte da z.B. an solch ein Luffi:

http://shop.afterbuy.de/.../...portluftfilter+VW+Golf+3+1.8i+90PS.html

Bekomm ich den eingetragen?

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14 Antworten

veddler mein freund also meine erfahrung die ich 3mal gemacht habe :D beim kauf von luffis sind immer abe`s drinne und du kannst das auch eintragen lassen aber wenn die bullen dich erwischen ist es trotzdem verboten !!

Es gilt die neue STVZO und neue § usw...

Also musst du dich entscheiden entweder holst du dir so ein leckeren LUFFI und fährst auf Risiko oder du lässt es sein :)

 

MFG

Seit wann?

:confused::confused::confused:

also soweit ich weis sind die teile nur in verbindung mit einem sportauspuff verboten.....und nicht anders...!

ich hatte bei meinem alten GTI kein sportausspuff sondern nur'n Luffi trotzdem meinte die Polizei nehmen sie das teil raus oder wir schreiben ein mängel bericht , die Polizisten sagten mir das luffi's verboten sind und diese Regel ist seit 2005 oder 06 schon im gange ...

Also ich weiss nicht wie ausserhalb Berlin abläuft aber Gesetz ist Gesetz soweit ich weiss, ob im Berlin oder ausserhalb Berlins....

am 28. April 2010 um 19:04

was habt ihr denn für bekloppte polizisten bei euch......

das hab ich ja noch nie gehört

kolege hat sich aucherst vor ca 6monaten sein K&N eintragen lassen

keine probleme.....

wenn dem so ist wie du meinst können die luffi hersteller sich auch die gutachten sparen !

lg dennis

dazu ein herzliches "bullshit!" von einem berliner..

wurden schon mehrfach mit eingetragenem K&N UND sport-esd angehalten und es wurde nur einmal beanstandet, dass doch bitte die eingetragene dämmmatte in der motorhaube nachzurüsten sei..

die polizisten vor ort wissen halt nicht immer alles..müssen sie ja auch nicht. wenn man sachlich bleibt, kann man es ihnen meist auch erklären, wenn sie mal falsch liegen sollten..

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

dazu ein herzliches "bullshit!" von einem berliner..

wurden schon mehrfach mit eingetragenem K&N UND sport-esd angehalten und es wurde nur einmal beanstandet, dass doch bitte die eingetragene dämmmatte in der motorhaube nachzurüsten sei..

die polizisten vor ort wissen halt nicht immer alles..müssen sie ja auch nicht. wenn man sachlich bleibt, kann man es ihnen meist auch erklären, wenn sie mal falsch liegen sollten..

Dann haste Glück gehabt. Zulässig ist es trotzdem nicht (mehr).

Aber dass ein Sportluftfilter alleine nicht zulässig sein soll, ist mir neu.

Dann war er entweder nicht (korrekt) eingetragen, oder das Gutachten war Müll...oder eine Fälschung/Kopie. Sind dann die, die sich einen billig Kram ohne Papiere holen und dann von nem anderen Hersteller ne Kopie hinhalten.

schon klar, dass k&n i.v.m nem sport-esd nicht mehr zulässig sind..aber ich wollte damit daruaf aufmerksam machen, dass das keineswegs an der berliner polizei liegt, sondern dass da etwas anderes im busch zu sein scheint..

und: das entsprechende gesetz möchte ich gern mal sehen;)

Ja ok. Auch beim TÜV herrscht da kein richtiger Durchblick und die Werkstätten "um die Ecke" tragen einem eh alles ein.

Problem ist nur, wenn einer daher kommt der wirklich Ahnung hat...oder seine "Monats-Quote" erfülllen muss.

Aber wie gesagt..denke da war etwas mit dem Luftfilter an sich oder der Eintragung/Gutachten nicht korrekt. Dann hat man natürlich ein Problem.

am 28. April 2010 um 21:36

Wo ist eigentlich das Problem?

Also wenn Ich die Abe habe darf Ich fahren und wenn nicht lasse Ich es Eintragen.

Wenn das nicht klappt darf man es EIGENTLICH auch nicht fahren.

Aber wie gesagt wenn Abe oder eingetragen fahre und die bullen können mich mal

Zitat:

Original geschrieben von chillmaster1

Wo ist eigentlich das Problem?

Also wenn Ich die Abe habe darf Ich fahren und wenn nicht lasse Ich es Eintragen.

Wenn das nicht klappt darf man es EIGENTLICH auch nicht fahren.

Aber wie gesagt wenn Abe oder eingetragen fahre und die bullen können mich mal

Das Problem ist: Eingetragen heißt nicht: ist erlaubt. Man bekommt alles eingetragen, wenn man entsprechend Leute kennt.

Aber auch Eintragungen können als ungültig erklärt werden und genau das bringt diese Änderung mit sich.

ABE von Auspuff/Sportluffilter in Verbindung mit jeweils anderem ist ungültig. Und etwas mit ABE wird nicht eingetragen.

Man bekommt bei manchen TÜVs auch beides eingetragen. Kommt dann wieder aufs Gutachten an. Aber eigentlich ist auch diese Eintragung wiederum ungültig. Wenn die Polizei Dich dann "zu Ihrem" Tüv lotst, darfst das eine oder andere wieder ausbauen..oder Karre steht still.

Auch bei Überprüfung bei Unfall kann das ne Schlinge sein wegen Betriebserlaubnis etc. Ich roll das jetzt nicht alles auf.

Ok wäre es wohl, wenn beides mit Teilegutachten eingetragen wurde, wo auch im Teilegutachten bestätigt wird, dass andere Ändeungen an Auspuff bzw. Luftfilter ok sind. Aber das kannst mal suchen.

 

Zitat:

Original geschrieben von chillmaster1

Aber wie gesagt wenn Abe...

womit wir dann beim ersten problem sind....denn viele abe's der luffi hersteller wurden zurückgezogen, (ungültige) kopien werden aber weiterhin verkauft......

Zitat:

oder eingetragen

womit wir dann beim zweiten problem sind....denn eingetragen ist nicht gleichsam auch legal! und für die entsprechende eintragung muss zwangsläufig eine fahrgeräuschmessung (~400€) durchgeführt werden, diese haben allerdings die wenigsten...

Zitat:

und die bullen können mich mal

ob du noch so eine große klappe hast, wenn die dir die mängelkarte in die ahnd drücken bzw. nen gutachter anrücken lassen waage ich stark zu bezweifeln!

Themenstarteram 29. April 2010 um 20:11

Okey....:D Ich lass es einfach sein und spar auf ein vernünfitgen Sportauspuf...^^

am 2. Mai 2011 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von vw-emblem

ich hatte bei meinem alten GTI kein sportausspuff sondern nur'n Luffi trotzdem meinte die Polizei nehmen sie das teil raus oder wir schreiben ein mängel bericht , die Polizisten sagten mir das luffi's verboten sind und diese Regel ist seit 2005 oder 06 schon im gange ...

Also ich weiss nicht wie ausserhalb Berlin abläuft aber Gesetz ist Gesetz soweit ich weiss, ob im Berlin oder ausserhalb Berlins....

seit wann hattest du denn einen GTI, habe ich was verpasst :confused:

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