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Golf 4 Halogen auf Xenon Original VW umbauen !

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 29. August 2008 um 16:57

Hi

hab vor mir originale VW Xenon scheinwerfer zu kaufen und will da aber so ein xenon kit verbauen habe keine lust noch mal so viel geld für die originalen steuergeräte und die birnen zu bezahlen. nur meine frage ist passen die zubehör kits in die orig. fassung vom xenon scheinwerfer ? Brauch ja dann nur die adapter von xenon auf normal und dann müsste das eigendlich passen ?

Hat jemand das schon gemacht oder weiss jemand davon ob das so geht ?

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

ja ich weiß das ist nicht zulässig aber es fällt nicht auf . Scheinwerferreinigungsanlage besitze ich ja und auf die regu. scheiss ich hauptsache das pass von der fassung her !

ich hoff du baust ein unfall.. dann wird die polizei dein wagen unter die lupe nehmen und das gericht, hoffentlich kommt es soweit, wird fest stellen das du deinen gegner mit unerlauben leuchmittel geblendet hast..und somit wirst du auf allen kosten sitzen..schaden, scherzensgeld,gerichtskosten,anwaltskosten...

und drauf, kannst du nicht scheissen.... und nur das, weil du zu geizig bist dir

was ordentliches zu kaufen..aber hauptsache einen auf dicke hose machen...yeah..hab xenon bla bla

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Nein und das ist auch nicht zulässig.

Um die original Xenonscheinwerfer legal betreiben zu können brauchst du eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine Automatische Leuchtweitenregulierung.

Wie willst du das machen?

Themenstarteram 29. August 2008 um 17:12

ja ich weiß das ist nicht zulässig aber es fällt nicht auf . Scheinwerferreinigungsanlage besitze ich ja und auf die regu. scheiss ich hauptsache das pass von der fassung her !

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

... hab vor mir originale VW Xenon scheinwerfer zu kaufen und will da aber so ein xenon kit verbauen

Ich weiß zwar nicht, was in "so einem xenon kit" alles enthalten ist, ich kann dir aber sagen, dass die Scheinwerfer nur mit den dafür vorgesehenen und geprüften Leuchtmitteln betrieben werden dürfen. Bei allen andersartigen Änderungen erlischt die Betriebserlaubnis der Leuchten und damit die des Fahrzeugs. Und das bringt im Falle des Falles jede Menge Ärger mit sich! :eek:

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

habe keine lust noch mal so viel geld für die originalen steuergeräte und die birnen zu bezahlen. ...

Nach deiner Lust geht es aber nun mal leider nicht in der StVZO. Nun heißt es darauf sparen oder darauf verzichten. ;)

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

ja ich weiß das ist nicht zulässig aber es fällt nicht auf . Scheinwerferreinigungsanlage besitze ich ja und auf die regu. scheiss ich hauptsache das pass von der fassung her !

Aha, noch so ein großer Blender vor dem Herren! :eek: Schon mal was von Verantwortungsbewusstsein gehört?

Dir ist offensichtlich nicht klar, dass so eine unregulierte "Sonne" auch Unfallursache sein kann. Abgesehen von unschuldigen Opfern: Du wirst ggf. deines Lebens auch nicht mehr froh.

Es gibt wirklich schon genügend legale Blender mit zu hoch eingestellten Xenon-Scheinwerfer.

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

ja ich weiß das ist nicht zulässig aber es fällt nicht auf . Scheinwerferreinigungsanlage besitze ich ja und auf die regu. scheiss ich hauptsache das pass von der fassung her !

Achja ?

Sagst du das dann auch noch wenn dein Fahrzeug deswegen Stillgelegt wird und auf dich Kosten von 2000 € aufwärts für Strafe, Abschleppen, beim Tüv vorführen,usw. auf dich zukommen?

am 29. August 2008 um 17:58

...und die originalen Lämpchen bekommt er in der >Bucht auch schon für schmales Geld. :rolleyes:;) - ach ja und die Steuergeräte auch. Hab letztes Jahr für beides 80 Euronen gezahlt:D:D:D:D

Gruß, Carsten

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

ja ich weiß das ist nicht zulässig aber es fällt nicht auf . Scheinwerferreinigungsanlage besitze ich ja und auf die regu. scheiss ich hauptsache das pass von der fassung her !

ich hoff du baust ein unfall.. dann wird die polizei dein wagen unter die lupe nehmen und das gericht, hoffentlich kommt es soweit, wird fest stellen das du deinen gegner mit unerlauben leuchmittel geblendet hast..und somit wirst du auf allen kosten sitzen..schaden, scherzensgeld,gerichtskosten,anwaltskosten...

und drauf, kannst du nicht scheissen.... und nur das, weil du zu geizig bist dir

was ordentliches zu kaufen..aber hauptsache einen auf dicke hose machen...yeah..hab xenon bla bla

am 29. August 2008 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von majogolf4

ja ich weiß das ist nicht zulässig aber es fällt nicht auf . Scheinwerferreinigungsanlage besitze ich ja und auf die regu. scheiss ich hauptsache das pass von der fassung her !

Tschuldigung, aber DEINE Fassung passt und taugt nicht.

mal ne Frage wenn du auf die aLWR nichts drum gibts, warum für teures Geld Xenonscheinwerfer kaufen und dann den billigen eBay-Schrott als Brenner einsetzen?

Wenn du schon drauf scheißt dann bau dir gleich die eBay Xenon HIDs ein und gut ist, dann kannst du ja die normale LWR runter schrauben^^

unzulässig ist beides, also warum vorher viel Geld ausgeben wenn es auch günstig geht.

Ich weiß nicht wie es in anderen Regionen ist, aber hier fahren nicht viele damit herum hatte auch erst 2 Pkws wo ich die damit erheblich gemacht habe und ein Mopped, aber manche Kollegen haben fast wöchentlich einen, je ländlicher desto höher die Wahrscheinlichkeit nicht erwischt zu werden schätze ich mal!

ABER LAß ES EINFACH IST DIE PUNKTE NICHT WERT!

Themenstarteram 29. August 2008 um 23:21

ist ja gut ...

also wenn ich mir Orig. Xenonscheinwerfer kaufe + orig. Birnen und Steuergerät brauche ich desto trotz die LWR

guckt euch das mal an + die LWR

http://cgi.ebay.de/...AUS-2003_W0QQitemZ190247445356QQcmdZViewItem?...

ist das i.o. oder bin ich für euch dann immer noch ein arsch :) Und einer der gefickt werden soll

am 29. August 2008 um 23:42

Xenonmann kann ich dir empfehlen. Habe meine auch bei ihm gekauft.

Mfg

am besten gleich nen Auto mit dem ganzen schnickschnack kaufen...dann erspart man sich den Ärger...

Mfg

am 30. August 2008 um 9:16

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine, dass mit der Scheinwerfer-Reinigungsanlage bei Xenon ist nicht mehr Pflicht.

Ich weiss z.B. sicher, dass man es bei der neuen MercedesBenz C-Klasse (204) nicht mehr automatisch (im Konfigurator) zum Xenon eine SWRA

dazu nehemen muss, was früher so war...

Weiss jemand ob sich da was geändert hat?

Soweit ich weiß ist nach § 50, Nr.10 StVZO immer noch die SRA und die ALWR Pflicht.

am 30. August 2008 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von moatze

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine, dass mit der Scheinwerfer-Reinigungsanlage bei Xenon ist nicht mehr Pflicht.

Ich weiss z.B. sicher, dass man es bei der neuen MercedesBenz C-Klasse (204) nicht mehr automatisch (im Konfigurator) zum Xenon eine SWRA

dazu nehemen muss, was früher so war...

Weiss jemand ob sich da was geändert hat?

Geht mal auf den button Sicherheit/Technik:

Klick mal beim Konfigurieren der C-Klasse auf Bi-Xenon. Vorher nicht SWR anklicken. Die SWR verschwindet dann, wenn man Bi-Xenon angeklickt hat. Ist also inklusive! ;)

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