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Golf 4 Unfallschaden - Kostenvoranschlag zu gering?

VW Golf 4 (1J)

Hallo liebe Community,

mir ist gestern ein Mädel mit ihrer rechten Seite beim seitlichen Einparken an meiner Stoßstange vorbeigeratscht, da sie zu früh eingeschlagen hat. Ich habe gerade bei VW (lief über die Dekra) einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und der Endbetrag kommt mir ehrlich gesagt zu niedrig vor. Ich wollte mir das Geld auszahlen lassen.

Voraussichtliche Reparaturkosten: Brutto: 749,28 (629,65 netto)

Der Kostenvoranschlag hat mit 74,93€ auch nicht gerade gering zu Buche geschlagen.

Kurze Infos zum Fahrzeug: VW Golf 4 1.6 FSI Bj. 10/2002 Highline mit u.a. SRA, 177000 Km.

Hier die Bilder meiner beschädigten Stoßstange:

https://www.dropbox.com/s/6rwoyqvfd2xjkkz/2012-09-17%2009.14.51.jpg

https://www.dropbox.com/s/h0tvttgdd5ambvf/2012-09-17%2009.14.55.jpg

https://www.dropbox.com/s/wto8w1zaxe33dt6/2012-09-17%2009.15.02.jpg

https://www.dropbox.com/s/u39sw9bv8y8wbw6/2012-09-17%2009.15.07.jpg

https://www.dropbox.com/s/cbxeelmgfo7rz4y/2012-09-17%2009.15.13.jpg

https://www.dropbox.com/s/34qflb9kg7gs03v/2012-09-17%2009.15.27.jpg

https://www.dropbox.com/s/ggjlt1c8ep0bz1x/2012-09-17%2009.15.32.jpg

https://www.dropbox.com/s/v4nplcbnxiqmmw5/2012-09-17%2012.53.55.jpg

https://www.dropbox.com/s/yre7xl2im0nnz21/2012-09-17%2012.54.00.jpg

Über der Zierleiste ist auch noch ein etwas tieferer Kratzer (sieht man u.a. auf dem 2. Bild ganz gut), der dazu gehört.

 

Jetzt meine Frage an euch, wie seht ihr das Ganze? Soll ich evtl. noch mal in einer anderen Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen oder meint ihr, dass es in Ordnung wäre, sich bei dem Schaden die 629 Euro minus Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen!?

Vielen Dank und viele Grüße!!

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14 Antworten

Ähm...mal ein paar Gegenfragen:

-wurde der Rempler von der Polizei aufgenommen?

-möchtest du etwa das ganze Auto ersetzt haben?

 

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Ähm...mal ein paar Gegenfragen:

-wurde der Rempler von der Polizei aufgenommen?

-möchtest du etwa das ganze Auto ersetzt haben?

Jop wurde von der Polizei aufgenommen. Ja am liebsten schon, kommt ja jetzt der neue Golf raus :P

Nein quatsch natürlich nicht aber ich hätte ehrlich gesagt schon 200-300 Euro mehr erwartet..

Hi,

 

neue Stoßstangenhaut mit lackierung,das kommt schon hin mit den 750€

ich denke ein Smart Repair Fachmann sollte das für 300-400 praktisch unsichtbar hin bekommen.

Der Kostenvoranschlag war wohl eher schon ein kurzgutachten.

Normalerweise reicht bei sowas der Kostenvoranschlag eine Vertragswertstatt und der sollte nicht mehr als 25-50€ kosten.

Gruß Tobias

Wenns von der Polzei aufgenommen wurde, sollte dich das "Gutachten" gar nichts kosten.

Ich würde an deiner Stelle den Unfall"schaden" :p bei einem Lackdoktor verschwinden lassen, die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen (sodass du dein Brutto vom Netto erhälst) und dann hast du immernoch 200-300€ in deine Tasche gewirtschaftet.

Hab gerade mit der AXA gesprochen. Die meinten, wenn ich mir das auszahlen lasse, kann ich wohl noch damit rechnen, dass sie mir den Arbeitslohn runterkürzen auf den ortsüblichen Stundenlohn, da VW zu viel nimmt und ich dementsprechend noch weniger bekomme.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Würde mir die Versicherung das Geld auch überweisen, wenn ich sage, dass das repariert wird? Oder rechnen die mit der Werkstatt direkt ab und/oder wollen die danach noch einen Nachweis haben!?

Viele Grüße

Ich kenne die Posten des Kostenvoranschlags nun nicht, aber was drin sein sollte:

- Stoßfängerverkleidung neu und / oder Zierleiste neu (hängt jedoch von der Tiefe der Kratzer ab)

- Montage/Demontage Stoßfängerverkleidung (ca. 0,75 - 1 Arbeitsstunde)

- Lackierung der kompletten Stoßfängerverkleidung (Material, Arbeitszeit -> keine Ahnung wie lange und was da die Std kostet)

- Radinnenhausschale Neu + Ein-/Ausbau (nur falls diese irgendwo an der Verschraubung zum Stoßfänger gebrochen sein sollte)

- ggf. Kotflügel richten (nur falls untenrum unter dem Stoßfänger eingedrückt), ggf. dessen Halterung neu

Lt. den Bildern sind möglicherweise lediglich der Punkt 2 und 3 für deinen Schaden relevant. Ist halt schwer zu sagen nur anhand von Bildern.

Jedoch würde ich ein Posten "Ausspachteln von tiefen Kratzer" für eine professionelle Reparatur, in der der Ursprungszustand vor dem Unfall angestrebt wird, auf dem Voranschlag nicht akzeptieren (sollte sowas ähnliches bei dir drinstehen). Da gehört in diesem Fall ein Neuteil hin (siehe Pkt. 1 der Liste).

Kratzer, die sich mit normalem Füller/Haftgrund und schleifen beseitigen lassen (also Kratzer, die nur Lackschaden und minimale Materialabtragungen nach sich ziehen) sind hingegen kein Grund, auf ein Neuteil zu bestehen.

Anhand deines tatsächlichen Schadens und den Erläuterungen kannst du den KVA prüfen. Die Endsumme klingt in meinen Ohren erstmal plausibel.

PS: das nächste mal beauftrage einen richtigen Gutachter, dessen Kosten die gegnerische Versicherung normalerweise auch zahlt :-)

Zitat:

Original geschrieben von dmiles

Hab gerade mit der AXA gesprochen. Die meinten, wenn ich mir das auszahlen lasse, kann ich wohl noch damit rechnen, dass sie mir den Arbeitslohn runterkürzen auf den ortsüblichen Stundenlohn, da VW zu viel nimmt und ich dementsprechend noch weniger bekomme.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Würde mir die Versicherung das Geld auch überweisen, wenn ich sage, dass das repariert wird? Oder rechnen die mit der Werkstatt direkt ab und/oder wollen die danach noch einen Nachweis haben!?

Viele Grüße

Das ist mMn unzulässig, was die Versicherung da machen will. Die können dich nicht in eine freie Werkstatt zwingen. Die können dir maximal einen eigenen Gutachter vorbeischicken, der jedoch auch mit ähnlichen Stundensätzen wie VW rechnen sollte.

An deiner Stelle würde ich den KVA bei der Versicherung einreichen (sollte der aus deiner Sicht iO sein -> siehe meine Erläuterung oben) als Berechnungsgrundlage des Schadens. Du gibst noch schriftlich an, dass du den Betrag ausgezahlt haben möchtest (du bekommst dann den Nettobetrag des KVA, eine Nutzungsausfallpauschale für die theoretische Dauer der Reparatur und ggf. eine Aufwandsentschädigung [weiß ich nicht mehr genau]).

Kommen die jedoch mit einem Gegen-Gutachten (oder einer verkorksten Gegenrechnung) mit unverschämt niedrigen Stundensätzen, such dir einen Anwalt und lass dich dort beraten.

PS: Willst du den Schaden professionell reparieren lassen, rechnet die Versicherung immer direkt mit der Werkstatt ab.

Vielen Dank für deine beiden Nachrichten!

Hier im Anhang befindet sich der Kostenvoranschlag:

https://www.dropbox.com/s/67k6t6vy3eol7d9/20120918_105826.jpg

https://www.dropbox.com/s/t2wkygn8dj9xx4o/20120918_105836.jpg

https://www.dropbox.com/s/tza93t2nnryr3zi/20120918_105845.jpg

Desweiteren habe ich gerade folgenden Link gefunden http://www.kfz-betrieb.vogel.de/nutzfahrzeugmarkt/articles/134392/

"... Diesen seit Jahren währenden Streitpunkt hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt endgültig geklärt und sich dafür entschieden, dass die konkret genannten Verrechnungssätze anzusetzen sind (Az: VI ZR 398/02). Im behandelten Fall stritten die Parteien darüber, ob die Lohnkosten eines Porsche-Zentrums oder die darunter liegenden mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätze der Dekra Grundlage der Versicherungsabrechnung sein sollten. Die Versicherung war der Ansicht, der Autofahrer habe keinen Anspruch auf Ersatz der im Porsche-Zentrum anfallenden Lohnkosten. Dieser Auffassung folgte der Senat jedoch nicht. Das Ziel des Schadensersatzes sei die komplette Wiederherstellung. Dabei sei der Geschädigte nach schadensrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung, als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei. Dies gelte auch für die fiktive Abrechnung. Zwar sei der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gehalten, den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Jedoch muss der Geschädigte deshalb noch lange nicht sein Fahrzeug in irgendeiner kostengünstigeren Fachwerkstatt reparieren lassen..."

Thx a lot!!

Der KVA sieht soweit gut aus. Der Arbeitsaufwand ist recht großzügig berechnet (der Ab- und Anbau mit 1,7 h), aber dafür wird ja die Stoßfängerabdeckung noch ein wenig weiter auseinander- und zusammengebaut (Zierleiste neu, Luftführungsgitter raus und rein).

Unter Lackierung steht, es würde nur die vordere linke Seite beilackiert werden, und das bei einer 2-Schichtlackierung... Das kann ich mir nur bei Unilack vorstellen - evtl. fragst du hier nochmal bei VW nach ob das für eine sachgemäße, werterhaltende Reparatur tatsächlich ausreicht.

Ggf. müsste hier nochmal ne halbe Stunde draufgerechnet werden, und auch etwas mehr Lackiermaterial (insgesamt anstatt nur 3 schätzungsweise 10 ME, je nach dem). Das würde Netto nochmal um die 100 € ausmachen.

Das Urteil kannst du der Versicherung mit beilegen (inkl. AZ!) kurz bevor du gedenkst, die Sache einem Anwalt zu übergeben (sollte AXA schriftlich deinem KVA wegen dem Stundensatz von VW wiedersprechen).

Es zählt, sollte es soweit kommen, Schriftverkehr und keine mündlichen Absprachen, also alles schriftlich geben lassen!

das o.g. Urteil setzt aber voraus -wenn man sich weiter damit befasst - dass das Auto auch in der VW-Werkstatt bis dato scheckheftgepflegt wurde und man mit dem Auto als bis dahin auch alles hat bei VW erledigen lassen. Oder anders gesagt, man glaubhaft versichern kann, dass man bis dato anfallende Reperaturen in der Vertragswerkstatt gemacht hat und nicht selbst auch die "billigeren Freien" nutzt.

Gibts genügend eindeutige Urteile zu.

Bei dem hier zitierten fast neuen Porsche sieht - wie auch z.B. bei einem neuen Golf -es ein bißchen anders aus.

MFG

der kostenvoranschlag is normal inclu! der preis ist ok. und abgezogen werden 19% mwst und ca 50€ verbringungspauschale.

aus dem grund (abzug der lohnkosten) lässt man sowas ja auch nicht bei vw machen :rolleyes:

€dit

diese hätte, währe, wenn rechnungen sind eben das was sie sind...fktiv. wen den schaden richten lässt bekommst natürlich das geld.

Zitat:

Original geschrieben von sailor701

das o.g. Urteil setzt aber voraus -wenn man sich weiter damit befasst - dass das Auto auch in der VW-Werkstatt bis dato scheckheftgepflegt wurde und man mit dem Auto als bis dahin auch alles hat bei VW erledigen lassen. Oder anders gesagt, man glaubhaft versichern kann, dass man bis dato anfallende Reperaturen in der Vertragswerkstatt gemacht hat und nicht selbst auch die "billigeren Freien" nutzt.

Gibts genügend eindeutige Urteile zu.

Bei dem hier zitierten fast neuen Porsche sieht - wie auch z.B. bei einem neuen Golf -es ein bißchen anders aus.

MFG

Das Auto ist Scheckheftgepflegt. Ich hab gerade mal nachgeschaut die ersten 4 Reparaturen wurden von VW ausgeführt. Die letzten beiden wurden vom Vorbesitzer bei irgendeinem Meisterbetrieb und Abschleppdienst durchgeführt.

Würde das reichen??

EDIT: Von einem "fast neuem" Porsche wurde in dem Bericht nicht gesprochen

Ich denke, sobald es konkrete Probleme gibt, solltest du dich von einem Fachanwalt beraten lassen. Der kennt die aktuelle Rechtslage am besten. Geht natürlich erst, wenn du die Kalkulation der Versicherung hast und damit nicht einverstanden bist.

Bis dahin, wo du selbst nicht mehr weiterkommst, würde ich an deiner Stelle einfach davon ausgehen, dass du ein Anrecht auf die ermittelten Kosten (abzüglich MwSt u.ä.) aus der Kalkulation von VW hast. Und diese Kalkulation (KVA) reichst du bei der Versicherung ein, sowie ein Schriftstück dass du die Auszahlungsvariante wünschst - und siehst dann weiter, was passiert.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Wenns von der Polzei aufgenommen wurde, sollte dich das "Gutachten" gar nichts kosten.

was hat die polizei damit zu tun? :confused:

hätte der te ein richtiges (kurz)gutachten erstellen lassen anstatt einen kva, hätte er tatsächlich nichts dafür bezahlen müssen...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

und der sollte nicht mehr als 25-50€ kosten.

"üblich" sind 10-20% der rep.summe...das was der te für den kva bezahlt hat, liegt also vollkommen im rahmen!

Zitat:

Original geschrieben von Jenson

Das ist mMn unzulässig, was die Versicherung da machen will.

nicht zwangsläufig!

bei fiktiver abrechnung ist es mittlerweile standart, das die versicherungen auf die ortsüblichen (freien) stundensätze runterkürzen, wenn das auto älter als 5jahre, mehr als 100tsd.km auffm tacho hat und nicht ausnahmeslos in der hersteller-vertragswerkstatt gewartet wurde...d.h. ist ein einziger stempel von atu & co im serviceheft, wird gekürzt was das zeug hält!

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