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golf 4 unterbodenbeleuchtung

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 31. August 2008 um 20:13

tach alle...mein frage is,habt ihr ein idee wie ich mein unterbodenbeleuchtung einbaue?

ich will bei mir nich boren.habt ihr vll ne idee?

Beste Antwort im Thema

frage in Bezug auf die Legalität einfach mal beim BMVBS nach, würde mich echt interessieren was die dazu sagen!

1. nur weil jemand so bescheuert ist dir das einzutragen ist es deswegen legaler?

2. auf welcher Berechtigungsgrundlage trägt man so was ein?

ich will nurmal auf die zahlreichen ungultigen Teilegutachten oder Xenoneintragungen hinweisen, welche auch als Briefeintrag nicht legal sind, die Grünen jeder Prüfer weiß es nun, man muss dazu sagen, wenn Neuheiten sich erstmal rumsprechen, bekommen nicht alle Prüfer das vielleicht am gleichen Tag, dafür ist der intere Ablauf und das Absichern für z.B. das KBA einfach zu lang, auch interessiert was vielleicht nicht jeden Prüfer, da er dadurch ja seinen Umsatz erhöht, aber legal ist es deswegen noch immer nicht!

Also laß den Scheiß sein!

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am 31. August 2008 um 20:18

es lassen, da es eh verboten ist^^

Themenstarteram 31. August 2008 um 20:19

nicht unbedingt...

man kann es auch eintragen lassen.

das hab ich auch vor,nur...mit karbelbindern machen se das nicht.xD

und boren will ich in mein schön gti nicht.^^

am 31. August 2008 um 20:21

welche untergrundbeleuchtung findest du mit e-zeichen? welcher tüv prüfer will es dir den eintragen, hast du vorher einmal angerufen und nachgefragt? oder sagst du es nur weil du es irgendwoher weißt das man es eintragen kann?

Themenstarteram 31. August 2008 um 20:23

Ich weis es.sonst würde ich sowas nicht machen.

hab bei tüv nord gefragt.

so.

erstens muss es bomben fest sein.

dann darf es nur leuchten wenn es in der fahrt nicht an geht.

das sind die beiden bedingungen.

es muss kein e prüfzeichen haben.

aber mit is besser.

am 31. August 2008 um 20:39

weißt du, ich bin ja nicht dagegen, es ist nur das ich mich ebenfalls schon einmal damit befasst habe, sehr sehr ausführlich muss ich dazu sagen. Und ja der Tüv hatt mir ebenfalls gesagt es würde gehen nur ist der TÜV nicht der, der dir im Endeffekt den Wagen stillegt.

Zitat:

orginale geschrieben von Referat Bürgerservice und Besucherdienst

Bundesministerium für Verkehr,

Bau und Stadtentwicklung

 

Der Einsatz von *Lichttechnischen Einrichtungen" an Kraftfahrzeugen zur

Beleuchtung der Unterseite ist unzulässig. Nach § 49 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(StVZO) dürfen an Kraftfahrzeugen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig

erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein (z. B. Parkleuchten

gemäß § 51c StVZO).

Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit lichttechnischen Einrichtungen ist

mittlerweile überwiegend in internationalen Regelungen wie EG-Richtlinien und

ECE-Regelungen festgelegt. Dort sind nicht nur die Beschaffenheit der

Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen vorgeschrieben, sondern auch deren

obligatorische oder fakultative Anbringung am Fahrzeug.

Diese Anforderungen bestehen im Interesse eines einheitlichen und möglichst

einfachen und eindeutigen Signalbildes der Straßenfahrzeuge. Durch den

zunehmenden grenzüberschreitenden Verkehr ist dies vor allem für die

Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung.

Themenstarteram 31. August 2008 um 20:43

naja...ich mein,wenn es eingetragen sind is eig kein problem mehr.

in mein alten golf hatte ich sie auch drinne,und so angeschlossen

das soie nur an geht wenn ich parke usw...das haben auch 2 zivil gesehen,

wollte mir i welchen strafen anhängen.hab edn alles vorgetragen und bewiesen,

dann sind sie weg gegangen.

also,von daher.glaub nich das es so schlim is,wenn es eingetragen sind.

die anderen waren es nicht mal.^^

naja...bei uns haben die bullen eh nich so viel ahnung,letztens bin ich auch mit

motor raum beleuchtung und das dringt auch so auf der stra0e durch die bullen

kammen mit entgegen...die sind auch einfachw eiter gefahren.

am 31. August 2008 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von goofy16m

[...]

was das ganze nicht legaler macht. Wenn du es einmal verbaut hast, wozu brauchst du dann hilfe? Wie hast du es den beim letzten mal gemacht? Mach es doch genauso und gut ist.

Themenstarteram 31. August 2008 um 20:51

immer noch lezten mal is mit karbelbinder,und diesmal will ich es eintragen lassen.

und mit karbelbinder tragen die sowas nicht ein,.

1. sieht es scheisse aus

2. hast du glück das du ein prüfer findest der dir das abnimmt

3. wenn du nicht bohren willst hast eh pech gehabt

 

 

frage in Bezug auf die Legalität einfach mal beim BMVBS nach, würde mich echt interessieren was die dazu sagen!

1. nur weil jemand so bescheuert ist dir das einzutragen ist es deswegen legaler?

2. auf welcher Berechtigungsgrundlage trägt man so was ein?

ich will nurmal auf die zahlreichen ungultigen Teilegutachten oder Xenoneintragungen hinweisen, welche auch als Briefeintrag nicht legal sind, die Grünen jeder Prüfer weiß es nun, man muss dazu sagen, wenn Neuheiten sich erstmal rumsprechen, bekommen nicht alle Prüfer das vielleicht am gleichen Tag, dafür ist der intere Ablauf und das Absichern für z.B. das KBA einfach zu lang, auch interessiert was vielleicht nicht jeden Prüfer, da er dadurch ja seinen Umsatz erhöht, aber legal ist es deswegen noch immer nicht!

Also laß den Scheiß sein!

am 31. August 2008 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

wenn du einen Prüfer findest, was ich nicht glaube, gib mir doch bitte dann seinen Namen oder lediglich die Prüfberichtsnummer!

das war auch mein nächster gedanke^^

Zitat:

Original geschrieben von goofy16m

immer noch lezten mal is mit karbelbinder,und diesmal will ich es eintragen lassen.

und mit karbelbinder tragen die sowas nicht ein,.

Es heisst immernoch KABELBINDER... es heisst ja auch nicht Karbeltrommel.

Zum Thema: Wenn du es eh nur im Stand anmachen darfst, dann leg dir einfach ne Leuchstoffröhre ausm Baumarkt unters Auto, und wenn du weiterfährst nimmst du sie wieder weg :) :):p:p

Schwachsinn, wenn eh illegal ist.

sorry für den Doppelpost! Opera ist abgeschmiert.

Das kriegst du wenn dann nur als Einstiegs/Ausstiegsbeleuchtung eingetragen, und ich meine das es da einige Auflagen drauf gibt. Sieht sowieso total scheiße aus :D

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