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Golf 4 Zulassung für Osram Nightbreaker LED H7

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 6. März 2023 um 14:24

Ich habe gerade gesehen, der Golf 4 hat seit heute die Zulassung für die Osram Nightbreaker LED H7 Leuchtmittel als Abblendlicht. Die zulässige Scheinwerfergenehmigungsnummer ist E1 761. Das wäre dann die Nummer für die Standard Scheinwerfer von Hella. Ich glaube meine von Valeo haben eine andere Nummer.

Ein Adapter wird, wie es aussieht nicht benötigt.

https://www.osram.de/am/night-breaker-led/index.jsp#_m603__accordion_1

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Das ist doch mal ne coole Sache, hätte ich nicht mehr mit gerechnet. Für mich leider etwas zu spät, sonst hätte ich den Xenon Umbau nicht gemacht. Hab gerade auf meine alten Hella Scheinwerfer ohne Nebler geguckt, die haben die E1 761.

Themenstarteram 6. März 2023 um 17:35

Ich selber habe die Hella Celis drin die optisch sehr schoen finde. Aber die haben auch keine Zulassung fuer die LEDs. Da muss ich stark überlegen ob ich wieder auf original SW umsteigen.

Falls ich die richtigen Scheinwerfer drin habe, werde ich wohl umsteigen.

Die Klammern muss man dann wohl zum allerletzten Mal zudrücken :)

In Österreich sind sie leider noch nicht zugelassen - wird aber bestimmt noch kommen hoffe ich.

 

Für den Jubi-GTI mit den dunklen Scheinwerfern und integrieren Nebelscheinwerfern sind sie leider auch nicht zulässig. Diese haben die Genehmigungsnummer 5163 und 5164 und sind von Valeo.

B

Muss mir auch die Hella Scheinwerfer kaufen die die Nummer E1 761 drauf haben, meine aktuellen Valeo Scheinwerfer sind leider nicht zulässig .

20230306

Wie ist das dann, wenn man mit den LEDs aus Deutschland in Österreich fahren würde? Weiß da jemand was?

Zitat:

@Das_Pflanze schrieb am 6. März 2023 um 21:13:44 Uhr:

Wie ist das dann, wenn man mit den LEDs aus Deutschland in Österreich fahren würde? Weiß da jemand was?

Oben im Link enthaltene FAQ's lesen.

Insbesondere Schritt 2.

Zitat:

@Tommes 32 schrieb am 6. März 2023 um 21:29:51 Uhr:

 

Oben im Link enthaltene FAQ's lesen.

Insbesondere Schritt 2.

Danke für den Hinweis, ist also unwichtig wo man damit fährt, es muss dort legal sein wo das Fahrzeug zugelassen wurde.

Hab derzeit auch andere drinnen mit dem Lichring, weiss nicht mehr welcher Hersteller, aber auch unwichtig, für die gibts sicher keine Zulassung der LED.

Daher würde ich meine alten wieder einbauen die ich noch habe, aber die Frage Ihr schreibt einmal von der Nummer E1 761 welche sie haben müssen ( wo findet man die Nummer auf dem Scheinwerfer ? )

Und dann steht bei einem Thread dass die LED`s auch nicht zugelassen sind bei den Leuchten mit eingebauten Nebelscheinwerfern dunkel getönt. Nun dunkel getönt sind meine alten nicht aber Nebelscheinwerfer sind da auch drin. Trotzdem dafür zugelassen ?

Zitat:

@GTITyp schrieb am 6. März 2023 um 21:54:36 Uhr:

Hab derzeit auch andere drinnen mit dem Lichring, weiss nicht mehr welcher Hersteller, aber auch unwichtig, für die gibts sicher keine Zulassung der LED.

Daher würde ich meine alten wieder einbauen die ich noch habe, aber die Frage Ihr schreibt einmal von der Nummer E1 761 welche sie haben müssen ( wo findet man die Nummer auf dem Scheinwerfer ? )

Und dann steht bei einem Thread dass die LED`s auch nicht zugelassen sind bei den Leuchten mit eingebauten Nebelscheinwerfern dunkel getönt. Nun dunkel getönt sind meine alten nicht aber Nebelscheinwerfer sind da auch drin. Trotzdem dafür zugelassen ?

Habe vor kurzem hier ein Bild rein gestellt von mein scheinwerfern, dort siehst du wo die nummer steht. Ist eine e nummer und darunter sind zahlen.

Zitat:

@Das_Pflanze schrieb am 6. März 2023 um 21:13:44 Uhr:

Wie ist das dann, wenn man mit den LEDs aus Deutschland in Österreich fahren würde? Weiß da jemand was?

Das sagt der Gesetzgeber

Retrofits dürfen nur in Schweinwerfer der dafür zugelassenen Fahrzeuge nachgerüstet und müssen stets nach den Herstellervorgaben eingebaut werden. Für die Leuchtmittel gibt es Kompatibilitätslisten auf den Internetseiten der Hersteller. Bei einigen Modellen sind vom Lampenhersteller verfügbare Adapter erforderlich.

Wird eine LED-Lampe jedoch in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug verbaut, kann die Betriebsgenehmigung erlöschen. Zudem dürfen die Leuchtmittel mit deutscher Zulassung nur in Autos verbaut werden, die auch in Deutschland zugelassen sind. Eine Fahrt ins europäische Ausland ist zwar möglich, aber nur zulässig bei Rechtsverkehr.

Also Rückseite nicht auf Glas und da links von Valeo müßte die Zahl E1 761 stehen wenn es ein Scheinwerfer ist, der Zulassung hat.

Wenn da wegen der Nebelscheinwerfer eine andere Zahl steht nützt es da was mal bei Osram an zu fragen oder kann man es dann generell abhaken ? Danke

Zitat:

dort siehst du wo die nummer steht. Ist eine e nummer und darunter sind zahlen.

Themenstarteram 6. März 2023 um 21:46

Nachfragen kann man doch. Ich meine auch wegen den Valeos. Es gibt soviele 4er mit diesen SW, da kann ich mir gut vorstellen, dass fuer diese die Zulassung auch noch kommt.

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