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Golf 6 1.4 TSI Motorschaden während Händlergarantie
Hallo Leute,
im August 2017 habe ich mir einen gebrauchten Golf 6 1.4 TSI mit 160 Ps gekauft, leider ohne vorher zu wissen worauf ich mich da einlasse. Mittlerweile habe ich das Fahrzeug gute 9000 KM bewegt (aktuell 65.000 KM) und war in dieser Zeit bereits 3x in der Werkstatt. Das 1. Mal weil die Motorkontroll-Leuchte an war -> Fehlerspeicher wurde gelöscht. Das 2. Mal weil er ab 3000 Umdrehungen kein Gas mehr angenommen hat -> Zündspulen und eine Klappe im Ansaugtrakt wurden getauscht und jetzt zum 3. Mal weil er mir morgens auf dem Weg zur Berufsschule komplett verreckt ist -> Diagnose Motorschaden (festgestellt bei einem zertifizierten VW Vertragshändler mit Werkstatt). Der Meister in der VW Werkstatt hat mir außerdem die 4 seitige Reparaturhistorie des Wagens gezeigt und mir gesagt, dass der Wagen im Prinzip schon einen nahezu komplett überholten Motor hat, bei dem von Kolben bis Zylinderkopf schon fast alles mal getauscht worden ist...
Die VW Werkstatt hat sich daraufhin direkt mit dem Händler in Verbindung gesetzt, bei dem ich das KFZ gekauft habe, da dort noch knapp 3 Monate Restgarantie auf den kompletten Motor + Getriebe bestehen. Der Händler hat den Garantiefall eingewilligt und das Auto am nächsten Tag in seine eigene Werkstatt abschleppen lassen. Dort steht er jetzt bereits seit über einer Woche ohne, dass ich Auskunft erhalten haben was genau an dem Auto kaputt ist und wie weiter verfahren wird, obwohl mir das mehrfach zugesichert wurde. Immer ist der Chef nicht da, nicht zu erreichen oder die Bude hat komplett geschlossen (Brückentag etc.). Leihwagen gibt es natürlich auch keinen.
In der VW Werkstatt sagte man mir, dass das einzig vernünftige Vorgehen, ein Austauschmotor wäre, was sich aber wirtschaftlich nicht lohnen würde (Der Golf ist BJ 2009).
Jetzt meine Fragen, da ich einen solchen Fall noch nie erlebt habe und keinerlei Ahnung habe was meine Rechte etc. sind:
- Wie lange darf der Händler für diese Reparatur brauchen?
- Darf er das Fahrzeug mit einem solchen Schaden überhaupt reparieren, oder muss da zwangsläufig ein neuer Motor rein? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass er das so flickt, dass es bis zum Ablauf der Garantie hält und mir dann um die Ohren fliegt.
- Habe ich ein Anrecht auf einen angemessenen Leihwagen, da ich micht jetzt mit dem öffentlichen Nahverkehr arrangieren muss, was auf dem Land sehr lästig und vorallem auch kostspielig ist?
- Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?
Schonmal danke für alle künftigen Antworten.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 5. Juni 2018 um 19:13:03 Uhr:
[.....] Nein, ich sehe da keine Rechtspflicht, dass beim Verkauf zwingend mitzuteilen, [.....]
Du und @vwjettax nicht, ein Anwalt ist da aber ganz anderer Meinung.
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37 Antworten
Frag einen Anwalt.
- Wie lange darf der Händler für diese Reparatur brauchen?
Ist abhängig von seiner Personalverfügbarkeit denke ich,wenn er überhaupt selbst eine Werkstatt bzw. für die Problemlösung Personal hat
- Darf er das Fahrzeug mit einem solchen Schaden überhaupt reparieren, oder muss da zwangsläufig ein neuer Motor rein? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass er das so flickt, dass es bis zum Ablauf der Garantie hält und mir dann um die Ohren fliegt.
Auch hier muss geschaut werden was Sinn macht
- Habe ich ein Anrecht auf einen angemessenen Leihwagen, da ich micht jetzt mit dem öffentlichen Nahverkehr arrangieren muss, was auf dem Land sehr lästig und vorallem auch kostspielig ist?
Anrecht nicht, mit einer VW Mobilitätsgarantiere ja
- Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?
Ich hätte vorab den Wagen begutachten lassen wäre schön im wahr zu sein, Ruhe bewahren freundlich Anfragen wann du mit der Abholung rechnen kannst
Schonmal danke für alle künftigen Antworten.
sehe gerne
Generell sollte und muss hier SOFORT UND UNVERZÜGLICH eine schriftliche Mängelanzeige mit Zustellbeweis an den Händler. Schreib eine, nimm einen Zeugen mit und gib das Ding dort ab. Erhalt bestätigen lassen!
Mündliche Nebenabreden brechend hier jedem das Genick. Ohne eine Mängelanzeige mit 14 Tage Frist, hast du keinen Nachweis, dass du Ansprüche geltend gemacht hast. Das ist hier zwingend notwendig! ! !
Tip: Anwalt. Ohne kommst du nicht weit. Wäre pures Glück.
Erstmal danke für alle Antworten.
Mittlerweile habe ich ein Lebenszeichen des Händlers erhalten. Mein Motor sei ausgebaut und zu einer Motorinstandsetzungsfirma eingeschickt worden, die sich darum kümmern soll, dass der Motor fachgerecht repariert wird. Angeblich soll das bis spätestens Ende dieser Woche geschehen.
Ich habe natürlich direkt angemerkt, dass ich alles was an dem Motor gemacht wird, schriftlich bestätigt haben möchte und eine 2. Partei einschalten werde (Gutachter o. Ä.), die die Reperatur begutachten und bewerten soll, da ich nach wie vor nicht glaube, dass der Händler sich die Kosten und Mühe macht und das ordentlich repariert (In 2 Monaten läuft meine Garantie aus).
Falls die Reperatur allerdings doch ordentlich gemacht werden sollte, was würdet ihr mir raten? Schnellstmöglich von dem Auto trennen - sprich verkaufen? Oder könnte ich, aufgrund der haufenweise vorhergehenden Reperaturen davon ausgehen, dass ich in nächster Zeit erstmal Ruhe haben könnte? Gibt ja leider auch genug Themen hier und in anderen Foren, die trotz kompletten Austauschmotoren erneut von Motorschäden geplagt sind.
LG
Das nützt alles nix, wenn du nicht mit stichhaltigen Fakten und schriftlichen Belegen nachweisen kannst, dass du einen Mangel angezeigt hast. Zeit, Frist, Mangel und endlich raus mit dem Ding per Einschreiben! Das ist viel viel VIEEEEEEEEEL wichtiger als Foren-Gelaber oder Forenmeinungen.
Verstehst du das?
Es muss heißen: "Mängelanzeige für Fahrzeug ....... Beschreibung: ....... Frist bis zur Behebung: ....... Datum: .......". Wenn du sowas nicht hast, wird es schnell GANZ ganz dünne.
Angenommen der Händler hat jetzt WIEDER gefrickelt und geschustert und der Wagen läuft. Bringt aber WIEDER einen Motorschaden 1 Stunde nach Ablauf der 6 Monate Sachmängelhaftung. Dann guckst du in die Röhre, weil du nur mündliche Nebenabreden hast, aber nix in der Hand. Keine echten Belege, die etwas ganz konkret aussagen. Bitte hole das nach!
Danach reden wir über alles andere. Wärst nicht der erste, dem man das hier 100 mal im Klartext so sagt und nach ein paar Wochen kommt das große Erwachen. Auto kaputt, Geld weg, pleite und keine Ansprüche geltend gemacht. Beweislast verpasst, Sackgasse.
Der Händler hat das Recht, nahezu "unendlich oft" nachzubessern. In der Praxis jedenfalls. Es sei denn, du bist nachweislich(Belege!) mit einem -schwerwiegenden Mangel- an ihn herangetreten und hast schriftlich mit Nachweis um einen Rücktritt des Kaufvertrages gebeten(Frist!). Ein Motorschaden ist vermutlich schwer genug.
Ich wöllte die Möhre so schnell wie möglich abstoßen. Hier wird vermutlich niemals Ruhe einkehren. Flickenschusterei.
Zitat:
@xPrimatic schrieb am 5. Juni 2018 um 14:36:36 Uhr:
[.....] Ich habe natürlich direkt angemerkt, dass ich alles was an dem Motor gemacht wird, schriftlich bestätigt haben möchte und eine 2. Partei einschalten werde (Gutachter o. Ä.), die die Reperatur begutachten und bewerten soll, [.....]
Du schaltest also auf eigene Kosten einen Gutachter ein, der die ordnungsgemäße Reparatur kontinuierlich überwacht?
Das glaubst du doch wohl selber nicht.
Unüblich und unnütz ist das nicht ganz.
Ich habe schon "Reparaturen" erlebt, da lagen Werkzeuge im Motorraum und Getriebeflansche wurden nicht wieder verschraubt. Schrauben und Verbindungen lose. Quetschungen an Dichtungen, lose Anbauelemente im Bereich der Antriebe. Festgestellt durch einen Gutachter. Ich hätte es nicht gefunden.
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 5. Juni 2018 um 17:47:50 Uhr:
Unüblich und unnütz ist das nicht ganz.
Ich habe schon "Reparaturen" erlebt, da lagen Werkzeuge im Motorraum und Getriebeflansche wurden nicht wieder verschraubt. Schrauben und Verbindungen lose. Quetschungen an Dichtungen, lose Anbauelemente im Bereich der Antriebe. Festgestellt durch einen Gutachter. Ich hätte es nicht gefunden.
Wer solch eine Werkstatt aufsucht hat wohl selber schuld!
Nochmal danke für alle weiteren Antworten. Das Schreiben habe ich jetzt aufgesetzt und bringe es morgen zur Post, wo es via Einschreiben mit Rückschein versendet wird.
Nochmal eine weitere Frage: Nehmen wir an das Auto ist fachmännisch repariert worden und läuft soweit (zumindest für den Moment) rund und ich möchte es verkaufen. Bin ich dazu verpflichtet dem potenziellen Käufer mitzuteilen, dass das Fahrzeug einen Motorschaden hatte? Unfallschäden muss man melden, das weiß ich aber wie sieht es mit "normalen" Defekten bzw. Verschleiß aus?
LG
Zitat:
Wer solch eine Werkstatt aufsucht hat wohl selber schuld!
Wenn man via Gewährleistung daran gebunden ist, hat man wenig Spielraum. Aber tendenziell hast du natürlich im Umkehrschluss Recht. Schließlich hat man freiwillig im Vertrauen den Kaufvertrag dazu irgendwann in der Vergangenheit unterschrieben. Selbst Schuld.
Wenn das Fahrzeug wirklich ordentlich repariert wurde und der neue Motor/Rumpfmotor drin ist, dann sollte man annehmen, dass dieser neuwertig ist und läuft. Nein, ich sehe da keine Rechtspflicht, dass beim Verkauf zwingend mitzuteilen, aber es weckt natürlich wenig Vertrauen.
So ist es
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 5. Juni 2018 um 19:13:03 Uhr:
[.....] Nein, ich sehe da keine Rechtspflicht, dass beim Verkauf zwingend mitzuteilen, [.....]
Du und @vwjettax nicht, ein Anwalt ist da aber ganz anderer Meinung.
Du hast Recht. Es kommt aber drauf an. Wenn er an einen gewerblichen normalen Händler verkauft, muss man es nicht.
Auch einem gewerblichen Händler darfst du keine dir bekannten Mängel verschweigen!
Ich behaupte einfach mal, die stehen sogar schneller wieder bei dir auf der Matte, als dir lieb ist und machen dir dann richtig Stress.