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Golf 6 Scheibenwischanlage undicht - Werkstatt - Garantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 10:40

Servuuus,

habe vor ein paar Wochen bei meinen Golf 6 umgerüstet von Sommer Wischwasser auf Winterkonzentrat in der Scheibenwischanlage.

Dabei viel mir auf dass der Einfüllstutzen nicht bis oben hin voll werden wollte.

Plötzlich hörte ich wie es an der Beifahrerseite am Radkasten rauslief (bestimmt 1-2l).

Hab dann nen Termin in der Werkstatt gemacht, und diesen für heute bekommen.

Gerade rief mich die Werkstatt an:

Es wäre wohl ein Plasteteil durch Frost (vermutlich letzten Winter) aufgesprengt wurden welches sich direkt am Schlauch befindet.

Dieses Teil sorgt für das auslaufen des Wischwassers.

Habe mir natürlich nichts dabei gedacht, können die ja tauschen.

Jetzt erzählte mir der gute Mann aber auch es würde nicht zur Garantie gehören und ich müsste die Kosten in Höhe von ca 160,- € tragen.

Das Fahrzeug hat EZ: 20.10.2011 mit einer Garantieverlängerung (1. Phase, geordert 08.2012) bis zum 20.10.2014 von VW.

Hat das so seine Richtigkeit, oder müsste hier die Garantie greifen?

Besten Dank.

PS: Garantiebedingungen bzgl. Kilometerlaufleistung halte ich ein, bin aktuell bei 44t KM, vorgeschrieben in der Garantieverlängerung für volle Kostenübernahme sind max. 75t KM.

 

Beste Antwort im Thema

Sehe ich genauso, zumal auch der Händler nicht mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass es ein Frostschaden ist. Für mich KEIN kundenorientierter Händler, einer den ich künftig meiden würde!

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Wenn es die Neuwagen Garantie Verlängerung ab 1/2011 ist und nicht eine neuere, modifizierte, dann ist es ein Garantiefall. Hatte Wischwasser Problem beim Heckwischer, wurde ebenfalls über Garantie abgewickelt.

Mit welcher Begründung wurde die Garantieleistung denn abgelehnt?

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 12:21

Man erklärte mir, wenn es nur ein Verbindungsstück oder ein Schlauch sei, dann würde das nicht zur Garantie gehören.

Wäre aber zum Beispiel die Wischwasserpumpe defekt dann schon....

Sehr Merkwürdig.

Garantieverlängerung ist wie gesagt im August 2012 beim Fahrzeugkauf (Jahreswagen) abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Fahrzeug noch regulär 1 Jahr Gewährleistung.

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 12:23

Die Werkstatt hat bisher keinen Antrag auf Garantie gestellt.

Der Mitarbeiter meinte direkt das würde nicht darunter fallen.

Hier im VVD Vertrag steht was von GVB 252/05.

Unter dem Datenschutz ist Stand 19.06.2012 vermerkt.

Wenn VW die Garantieverlängerung bewirbt mit....

Zitat:

Unsere Leistungen:

-alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie

.... würde ich eher vermuten, dein :) ist ein ahnungsloser. ;)

Siehe hier....

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 12:31

Damit habe ich auch argumentiert "voller Umfang wie in der gesetzlichen Gewährleistung, voller Umfang"...

Darauf reagierte er nur:

Wenn es ein Schaden am Schlauch ist (Frostschaden, zu wenig Frotschutzmittel im Wischwasser etc), sei es auch nicht über die gesetzliche Gewährleistung versichert.

Ruf doch mal selber die 0800-VOLKSWAGEN an und frag nach.

EDIT: Wenn es definitiv ein Frostschaden auf Grund zu wenig Frostschutzmittel war, könnte dein :) natürlich Recht haben.

Hi,

wenn es wirklich ein bedienungsfehler war (also geplatzt weil es wegen zuwenig frostschutz eingefrohren ist) dann ist es natürlich keine garantiefall. Wenn du falsch tankst oder den Wagen gegen einen Baum fährst ist es ja auch kein Garantiefall ;)

Man müßte halt wirklich genau feststellen woran es liegt.

Wenn es wirklich ein frostschaden ist dann müßte das ja schon den ganzen sommer über getropft haben!?

Gruß Tobias

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 12:44

Habe ich eine Chance dagegen zu Argumentieren?

Bin jetzt nur Laie, kann sicherlich sehen ob so ein Plastikteilchen jetzt Aufgrund eines Frostschadens oder eben nicht geplatzt/gerissen ist.

Ich kann zu meiner Verteidigung nur sagen dass ich spätestens sobald es Nachts unter 0°C fällt Winterfrostschutz verwende.

Den Wechsel von Sommer- auf Winterflüssigkeit habe ich dieses Jahr am 12. November durchgeführt.

Zu der Zeit war hier noch nichts von Glätte, Minusgrade oder Frost zu spüren.

Habe es mir auch eben nochmal an der Hotline der Versicherung bestätigen lassen:

Wenn es ein normaler defekt ist (nicht durch äußere Einwirkung wie unangepasste Betriebsstoffe den Temperaturen entsprechend) dann müssten sie das natürlich übernehmen.

Wenn es aber wirklich durch Frost aufgrund fehlendem Frostschutz geplatzt ist, dann nicht.

Zum Thema tropfen:

Tropfen tut nichts.

Erst wenn ich den Behälter genug befülle dann kommt alles Schlagartig am Vorderrad auf der Beifahrerseite wieder herausgelaufen.

Hier ein Auszug aus der Garantieversicherung, siehe 3 a

V. Bis zu welcher Höhe leisten wir?

(3) Tritt ein versicherter Schaden ein, umfasst die Leistung aus der Garantieversicherung

auch:

a) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile und Schläuche,

Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen, wenn ihr Ersatz technisch erforderlich ist und die

Teile in einem kausalen Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden stehen

sowie im Zuge einer unter diese Versicherung fallenden Reparatur anfallende Hilfsmittel

wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel;

b) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, wenn sie im Zusammenhang mit dem garantiepflichtigen

Schaden erforderlich sind.

(4) Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei

einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich der Anspruch

auf den Einbau einer derartigen Austauscheinheit.

(5) Der kostenmäßige Umfang des Anspruchs auf Reparatur wird beschränkt durch den

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts eines garantiepflichtigen

Schadens. Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des

Fahrzeugs am Schadentag, beschränkt sich die Abrechnung auf den um den Restwert

verminderten Wiederbeschaffungswert. Für Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine

Fahrleistung von 200.000 km überschritten haben oder älter als 10 Jahre sind, beträgt die

maximale Entschädigung im Schadenfall € 2.000,– je Schaden.

(6) Die Lohnkosten werden zu 100 % bezahlt. Ausgehend von der Betriebsleistung des

Bauteils im Falle des Schadeneintritts entschädigen wir die Materialkosten wie folgt:

Bis Erstattung der Materialkosten

100.000 Km 100 %

> 100.000 Km 40 %

Zitat:

Original geschrieben von XziTe

Die Werkstatt hat bisher keinen Antrag auf Garantie gestellt.

Der Mitarbeiter meinte direkt das würde nicht darunter fallen.

Da ist für die Werkstatt wohl einfacher wenn du zahlst. Man muss keinen Antrag stellen und hat keine Arbeit.

So ging es mir bei einigen Werkstätten als ich meinen durchgesessenen Fahrersitz bemängelt hatte.

Es hieß Polsterung ist ausgeschlossen. Das sei zwecklos deshalb anzufragen.

Mein Händler meinte ich könnte an VW schreiben und um Kostenbeteiligung bitten.

Mache Werkstätten haben gleich behauptet das sei nix durchgesessen das sei normaler Verschleiss.

Nach einiger Zeit lies mir das ganze keine Ruhe und ich habe dann mal beim VVD angerufen. Nach einigem hin-und herverbinden kam ich auch an die richtige Ansprechpartnerin.

Die meinte das sei Schwachsinn was man mir erzählt hatte. Nur Abnutzung der Bezüge sei ausgeschlossen.

Ich solle dranbleiben bei der Werkstatt und weiter darauf bestehen dass es über die Garantieverlängerung läuft. Notfalls solle der Meister eben mal anrufen wenn er es im Computer nicht hinbekommt.

So war es dann auch. Es wurde ein Teil von VW auf Kulanz übernommen der Rest lief über die Versicherung.

Hätte ich geglaubt was man mir erzählen wollte, hätte ich die 400 Euro selbst gezahlt.

 

Ich würde an deiner Stelle so lange regelmäßig nerven, bis man sich mal der Sache annimmt.

Themenstarteram 3. Dezember 2013 um 13:08

Hm, die Werkstatt sagt Frostschaden,

ich sage ich habe rechtzeitig Frostschutz ins System gebracht (nicht aufgefüllt, sondern wirklich alles Leergepumpt und dann Frotschutzwischwasser bei 1:1 Mixtur (-20°C) hinein gefüllt).

Klingt nach einer schwierigen Beweislage....

Frag mich warum der Händler es nicht einfach über den VVD abrechnet? Der Händler bleibt ja nicht auf den Kosten sitzen.

Die Beweislage ist in der tat schwierig.

Sehe ich genauso, zumal auch der Händler nicht mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass es ein Frostschaden ist. Für mich KEIN kundenorientierter Händler, einer den ich künftig meiden würde!

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