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Golf 7 Facelift Scheiwerfer aus UK in EU Fahrzeug einbauen und codieren VCDS
Hallo,
bin neu hier und habe ein großes problem mit meinem fahrzeug.
Golf 7 Facelift aus 2017 1.4 TSI DSG 125 PS 5 türig
Hatte leider einen kleinen Unfall und dadurch musste ich beide Scheinwerfer ersetzen .
Ab werk kam mein fahrzeug mit Tagfahlichtern innen/aussen , kurwenlicht , 3d , Full LED usw.
die gleichen habe ich gebraucht aus UK gekauft und eingebaut , fahrzeug eingeschaltet und die scheinwerfer funktionieren , nur leider falsch...
Fernlichter sind die ganze zeit an , die äußeren leuchten gehen erst an wenn ich das fernlicht von innen einschalte , und es kommt dann auch sofort eine fehlermeldung . Quasi umgekehrt...
beim einschalten gehen die scheinwerfer hoch und runter , leider nicht zu seite also ist das kurvenlicht geht auch nicht .
die sicht nachts ist sehr schwach .
Rechtslenker auf linkslenker codieren ?
Wie kann ich die scheinwerfer codieren ? VCDS habe ich , neuste version 19.6.2
PS: Habe nach den Teilenummern geschaut und diese sind leider nicht gleich , die PIN belegung aber die gleiche.
EU Teilenummer : 5G1 941 060
UK Teilenummer : 5G2 941 082
Beste Antwort im Thema
Das ist kein HU Tipp - UK Scheinwerfer (Abblendlicht/Fernlicht) leuchten schlichtweg die falsche Strassenseite aus und sind somit ein Fehlkauf
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19 Antworten
Hast Du keine Teilkasko bei einem so neuen Fahrzeug? Die zahlen defekte Scheinwerfer ohne Hochstufung der SF.
Wie wäre es mal mit Versuchen, Scheinwerfer aus einem Land mit Rechtsverkehr einzubauen?
Zitat:
@Guile45 schrieb am 9. Januar 2020 um 15:47:02 Uhr:
Wie wäre es mal mit Versuchen, Scheinwerfer aus einem Land mit Rechtsverkehr einzubauen?
Habe die Scheinwerfer leider schon gekauft
Zitat:
@Helldriver142 schrieb am 9. Januar 2020 um 15:41:09 Uhr:
Hast Du keine Teilkasko bei einem so neuen Fahrzeug? Die zahlen defekte Scheinwerfer ohne Hochstufung der SF.
Wenn du einen Unfall verursachst, zahlt die Teilkasko mit Sicherheit nicht die Scheinwerfer
Seit wann? Ich hatte bei meinem 2015er Golf einen Steinschlag im Scheinwerfer. Ich habe mir beim Freundlichen einen neuen besorgt, Rechnung meiner Versicherung eingereicht und gut. Es gab keine Fragen warum, wieso, weshalb...
Ja die Scheinwerfer sind ja jetzt quasi verkehrt eingebaut. Ob es beim Umkodieren bleibt, kann ich nicht sagen, wenn es blöd läuft, sind die Scheinwerfer für dich sogar unbrauchbar.
Zitat:
@Helldriver142 schrieb am 9. Januar 2020 um 15:57:14 Uhr:
Seit wann? Ich hatte bei meinem 2015er Golf einen Steinschlag im Scheinwerfer. Ich habe mir beim Freundlichen einen neuen besorgt, Rechnung meiner Versicherung eingereicht und gut. Es gab keine Fragen warum, wieso, weshalb...
Ein Steinschlag ist ja auch was anderes. Wenn ich z. B. einem hinten reinfahre und meine Scheinwerfer sind kaputt, muss die Vollkasko einspringen oder du bleibst auf deinem Schaden sitzen. Die Teilkasko zahlt da keinen Cent. Die Versicherung ist ja auch nicht blöd. Wenn du vor Kurzem einen Haftpflichtschaden hattest und nun plötzlich neue Scheinwerfer bei der TK anforderst, werden die da auf jeden Fall nachhaken.
Aber zurück zum Thema
Ob das Teil nun einen Steinschlag hat oder völlig hinüber, ist völlig irrelevant. Man holt sich neue SW und reicht die Rechnung der TK ein und gut. Aber du weißt ja eh immer alles besser. Schönen Tag noch...
Ich hatte selbst ein Fahrzeug aus GB und mußte bereits für die Zulassung auf "deutsche" Scheinwerfer umrüsten. Hab mich also mit dem Thema beschäftigt.
Scheinwerfer aus UK bzw. für den Linksverkehr produzierte Scheinwerfer sind für den Betrieb in D schon durch die vertauschte Asymetrie unbrauchbar. Eine HU wird ein solcher Scheinwerfer bei Prüfung nicht überstehen
Zitat:
@Nogolf schrieb am 9. Januar 2020 um 16:04:26 Uhr:
Ich hatte selbst ein Fahrzeug aus GB und mußte bereits für die Zulassung auf "deutsche" Scheinwerfer umrüsten. Hab mich also mit dem Thema beschäftigt.
Scheinwerfer aus UK bzw. für den Linksverkehr produzierte Scheinwerfer sind für den Betrieb in D schon durch die vertauschte Asymetrie unbrauchbar. Eine HU wird ein solcher Scheinwerfer bei Prüfung nicht überstehen
Leute , ich benötige keine Versicherungstipps , auch keine HU Tipps , nur Hilfe beim Codieren dieser Scheinwerfer
Zitat:
@Helldriver142 schrieb am 9. Januar 2020 um 16:04:06 Uhr:
Ob das Teil nun einen Steinschlag hat oder völlig hinüber, ist völlig irrelevant. Man holt sich neue SW und reicht die Rechnung der TK ein und gut. Aber du weißt ja eh immer alles besser. Schönen Tag noch...
Hallo , so ist es um Prinzip korrekt .
Die Teilkasko übernimmt Bruchschaden an der Verglasung . Wenn das Deckglas einzeln ersetzt werden kann allerdings nur diese Kosten , gibt es z.b. den Scheinwerfer nur komplett wird er abzüglich einer eventuellen SB übernommen .
Ich bin jetzt hier in diesem Fall raus - der User sucht eine Codierung für nicht passende Scheinwerfer , das ist nicht meine Baustelle.
Mfg Mario
Das ist kein HU Tipp - UK Scheinwerfer (Abblendlicht/Fernlicht) leuchten schlichtweg die falsche Strassenseite aus und sind somit ein Fehlkauf
Zitat:
@Nogolf schrieb am 9. Januar 2020 um 16:15:02 Uhr:
Das ist kein HU Tipp - UK Scheinwerfer (Abblendlicht/Fernlicht) leuchten schlichtweg die falsche Strassenseite aus und sind somit ein Fehlkauf
deshalb die Frage ob mann diese umkodieren kann ... Bitte nur Antworten von Leuten die sich mit Codieren auskennen
Danke
Zitat:
@rasheed123 schrieb am 9. Januar 2020 um 16:11:58 Uhr:
Zitat:
@Nogolf schrieb am 9. Januar 2020 um 16:04:26 Uhr:
Ich hatte selbst ein Fahrzeug aus GB und mußte bereits für die Zulassung auf "deutsche" Scheinwerfer umrüsten. Hab mich also mit dem Thema beschäftigt.
Scheinwerfer aus UK bzw. für den Linksverkehr produzierte Scheinwerfer sind für den Betrieb in D schon durch die vertauschte Asymetrie unbrauchbar. Eine HU wird ein solcher Scheinwerfer bei Prüfung nicht überstehen
Leute , ich benötige keine Versicherungstipps , auch keine HU Tipps , nur Hilfe beim Codieren dieser Scheinwerfer
Hallo @rasheed123
Wie soll dir hier bitte jemand helfen - eine Codierung von Scheinwerfern für Linksverkehr in ein Fahrzeug welches ansonsten für Rechtsverkehr konzipiert ist - das wird nichts zumal der Scheinwerfer so unzulässig ist .
MfG Mario