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Golf 7 GTI Versicherung / Servicevertrag kündigen

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 14. November 2023 um 16:07

Guten Tag zusammen,

folgendes Problem; ich bin aktuell mit meinem GTI bei der Volkswagen Autoversicherung versichert und wollte kündigen. Versicherungsbeginn war der 28.10.2023. Nun habe ich gekündigt, jedoch die Frist verpasst, da ich am 01.10.2023 meine Kündigung abgeschickt habe.

Die Versicherung hat somit meine Kündigung abgelehnt...

Zusätzlich wurde der Beitrag von 130€ im Monat auf 152,01€ erhöht. Hab dann natürlich direkt bei der Versicherung angerufen, die mir gesagt hat, dass das Informationsschreiben hierzu im August auf dieses vwfs Portal hochgeladen wurde. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nichtmal von diesem Portal, geschweige, dass da Dokumente hochgeladen werden (Dachte die müssen alles per Post oder E-Mail mitteilen)

Als ich auf diesem VWFS Onlineportal nachgeschaut habe, ist mir auch aufgefallen, dass der Servicevertrag bis 2026 abgeschlossen wurde, was mich auch gewundert hat, aber nicht weiter schlimm ist.

Jetzt wäre meine Frage an euch; Kann ich hier etwas machen um aus der Versicherung rauszukommen? Monatliche Tilgung in Höhe v. 350€ + 152€ Versicherung + 56€ Wartungsvertrag sind schon sehr hart.

Könnte ich das Fahrzeug auf meinen Vater zulassen und zumindest, dass Problem mit der Versicherung umgehen?

 

Ich weis das der ein oder andere grad mit seinem Kopf schüttelt, aber ich würde mich über jeden Ratschlag freuen...

Vielen Dank!

 

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23 Antworten

Also unabhängig von allem anderen , wäre die Zulassung auf eine neue Person das schädlichste . Zwei Halter dann statt einer im Brief . Gleich Wertverlust im Falle eines Verkaufs weil ein Halter mehr im Brief . Also wenn Frist versäumt kannste nur im Schadensfall kündigen und neu abschließen wenn Du die Laufzeit abkürzen willst. Sonst erst beim nächsten Termin

Themenstarteram 14. November 2023 um 16:43

Also wäre es grundsätzlich nicht möglich oder nicht sinnvoll? Wiederverkaufswert interessiert mich eig. nicht, da ich das Auto lang fahren möchte.

Um wieviele Euro wäre die neue Versicherung billiger gewesen?

So wie ich das verstehe möchtest Du das Auto behalten und die Tilgung und der Wartungsvertrag laufen unverändert weiter.

Kosten dafür: 350 + 58 = 408 €

Plus Versicherung 152 € sind 560 €. Das ist ein stolzer Preis jeden Monat für ein Auto.

Aber wenn die neue Versicherung jetzt vielleicht "nur" 100 € pro Monat kostet, dann sind das immer noch 508 €, also das "Problem" wird dadurch nur margnal kleiner.

Ich würde das jetzt für ein weiteres Jahr laufen lassen, denn auch die von Dir angedachte Umschreibung des Autos auf Deinen Vater (die auch ich kontrproduktiv finde) würde ja auch Geld kosten.

Es wären dann auch noch weitere Frgen zu klären sein: Welchen Schadensfreiheitsrabatt hat Dein Vater und wie alt ist er usw. usw. usw- nicht dass er einen noch höheren Beitrag zahlen müsste als Du jetzt aktuell.

Was Du evtl. machen kannst: Zahle die Versicherung mäglichst mit EINEM jährlichen Beitrag, nicht monatlich. Das spart ca. 5 %. Zumindest bei meiner Versicherung ist das so.

(Dafür, das zu ändern dürfte es wahrscheinlich aber auch schon zu spät sein).

Themenstarteram 14. November 2023 um 17:14

Hey @Dofel,

danke erstmal für die ausführliche Antwort! Ich bin 22 Jahre alt und deshalb relativ "hoch" eingestuft als "Neuling". Mein Vater ist 60 Jahre alt und hat 20 Unfallfreie Jahre hinter sich. Ich geh davon aus, dass es über meinem Vater noch um einiges billiger sein wird, wegen seiner hohen SF-Klasse.

Ich hatte bei einer Versicherung angefragt und auch schon abgeschlossen gehabt, für 72€ im Monat. Die Versicherung schrieb mir jedoch, dass der alte Vertrag nicht gekündigt werden kann und Sie deshalb den Vertrag widerrufen müssten.

Hätte aber noch vier Wochen Zeit für eine Rückmeldung bzw. Klärung.

Ich dachte wenn ich das Fahrzeug als "verkauft" an mein Vater übergebe, dass ich dann den Wartungsvertrag auch los bin...

Aber genau deswegen bin ich auf dieses Forum gestoßen und wollte mich erstmal mit paar Experten austauschen, weil das Ganze, was in meinem Kopf als "sinnvoll" erscheint, nicht immer der klügste Weg ist :D

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer muss nicht ein- und dieselbe Person sein.

Du hättest von Anfang an deinen Vater als Versicherungsnehmer einsetzen können, mit dessen Einverständnis selbstverständlich.

Das machen viele Jungautofahrer, um vom hohen Schadensfreiheitsrabatt der Eltern zu profitieren.

Da du die Kündigungsfrist verpasst hast, sehe ich allerdings schwarz. Du wirst abwarten müssen und nächstes Jahr rechtzeitig vor dem 30.11. dein Versicherungsverhältnis kündigen.

Ansonsten kommst du wie schon geschrieben, nur nach einem Schadensfall oder Fahrzeugwechsel aus dem Vertrag raus.

Um die Versicherungsprämie etwas zu reduzieren, bleibt nur die Zahlung des gesamten Versicherungsvertrages für 1 Jahr im voraus, was viele Versicherer mit rund 5 % honorieren.

Das müsstest du mit dem VVD abklären.

Trotz AGB hat eine Versicherungsgesellschaft Spielräume.

Frag einfach nochmal nach, ob dein Vater als Versicherungsnehmer eintreten kann. Der Konkurrenzkampf unter den Versicherungen ist groß. Auch VVD ist daran interessiert, ihre Kunden zu halten. Ein Versuch ist es wert.

Das Auto für einen Tag abmelden und wieder anmelden geht doch genau so! Ohne denn Halter zu wechseln.

Zitat:

@PowerOfYourDad schrieb am 14. November 2023 um 18:14:52 Uhr:

Ich geh davon aus, dass es über meinem Vater noch um einiges billiger sein wird, wegen seiner hohen SF-Klasse.

Die SF Klasse gilt üblicherweise aber nur für ein Auto. Ich nehme ja mal an, dass dein Vater sein eigenes Auto behalten will und dein Auto dann als Zweitwagen anmeldet. In der Regel ist es aber trotzdem meist günstiger das erste Auto über die Eltern zu versichern.

Hat aber nicht nur Vorteile. Bei vielen Angelegenheiten die das Auto betreffen (An/Abmeldung, Verkauf, ggf. Kulanz) ist man auf die Eltern angewiesen.

Zitat: "Versicherungsbeginn war der 28.10.2023. Nun habe ich gekündigt, jedoch die Frist verpasst, da ich am 01.10.2023 meine Kündigung abgeschickt habe...

... Zusätzlich wurde der Beitrag von 130€ im Monat auf 152,01€ erhöht" Zitat Ende

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Versicherungsbeginn 28.10.2023 und Frist verpasst, da am 1.10.2023 Kündigung abgeschickt?

Bei einer Beitragserhöhung besteht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Allgemeine Informationen ergeben sich aus dem nachfolgenden Link:

https://www.autobild.de/ratgeber/kfz-versicherung/

Zitat:

@Kahle1989 schrieb am 14. November 2023 um 19:25:49 Uhr:

Das Auto für einen Tag abmelden und wieder anmelden geht doch genau so! Ohne denn Halter zu wechseln.

Wenn du das Fahrzeug vorübergehend stilllegst und dann wieder anmeldest, ändert sich am Halter und Versicherungsnehmer nichts. Das funktioniert nur bei einer Fahrzeugummeldung.

Themenstarteram 14. November 2023 um 18:39

@schweik6 genau, ich soll die Frist um paar Tage verpasst haben. Wie bereits beschrieben, wurde ich über die Erhöhung im August informiert und hätte ebenfalls rechtzeitig kündigen sollen.

Bloß wusste ich wie gesagt nicht, dass die Versicherung es über das Portal hochladen tut.

Dann kann aber Versicherungsbeginn nicht der 28.10.2023 gewesen sein.

Themenstarteram 14. November 2023 um 19:16

Die Dame am Telefon meinte Versicherungsbeginn 28.10.2023 und Kündigung hätte 1 Monat vorher eingehen sollen, somit spätestens bis 28.09.2023.

Wann hast du denn den Versicherungsvertrag abgeschlossen? Im Autohaus oder online?

Da ist doch sicher die Jahreszahl falsch? Versicherungsbegin 28.10.2022 oder so?

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