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Golf 7 TSI 1.4, 2. Getriebe auch defekt?

VW Golf
Themenstarteram 17. Juni 2018 um 17:54

Hallo,

mein Golf (140 PS) ist wegen Getriebeproblemen (manuell 6. Gang) seit 14 Monaten Dauergast in der VW Werkstatt.

Er ist von 2013 und hat 63 TKM runter.

Im letzten Jahr ist 8x das Ausrücklager gewechselt worden, im Januar 2018 jetzt komplett das Getriebe.

Leider hat keine der Maßnahmen irgendetwas verbessert.

Löste man die Kupplung, gibt es ein lautes Knacken und einen Schlag, den man am gesamten Motorblock spührt.

Nach Asurücklager Nummer 6 hat VW einn zusätzliche Problem erzeugt, Tritt man die Kupplung knackt es dabei jetzt auch.

Die Werkstatt und auch VW haben den Überblick über die getaischen Teile verloren. Kupplungspaket und Geber/Nehmerzylinder sind auch alle neu.

Vor 10 Wochen hat der Händler aufgegeben, und VW gebeten zu übernehmen.

Ein Ticket direkt bei VW habe ich bereist seit 13 Monaten offen.

Seit 10 Wochen passier nichts mehr, zuerst sollte noch einmal ein baugleiches Fahzeug begutachtet werden, das ist bis heute nicht passiert, dann sollten erneut zum 5x Audioaufnahemn an VW gesendet werden.

Zuletzt wat das VW IT system defekt und die Audidaten und der Vorfall nicht merh aufrufbar.

So gehts Woche für Woche.

Nun ruckelt auch noch der Schalthebel, beim Einlegen des 5. Ganges knackt es, und wenn der Schalthebek nicht wackelt, vibriert er rythmisch. *g*

Meien Gebrauchtwagengrantie läuft noch bis 01/2019.

Zuletzt war ich in 2 Getreibefachfirmane, die erste mein wegen des Schlages, das die Kurbelwell gen den Block schlägt. VW will das Lagerspiel aber nicht messen, weil Meinungen von freien Werkstaätten nicht berücksicht werden. Die 2. Werkstatt hat eine halbe Stunde auf der Bühne untersucht, sie sind der meinung es kommt aus dem Getriebe, nur das ist ja bereist getrauscht worden

Ich glaube VW hat keine neues Getriebe eingebaut sondern ein überholtes.

ich vermute, dass VW demnächst die "Stand der Technik " Karte spielen wird, weil noch ein Getriebe werden sie nicht einbauen. Sollte es das Kurbelwellelager sein, würden sie den small Block tausche, reparieren kann ja bei VW keiner mehr.

Und weil die Kosten den Wert des Wagenes übersteigen, werden sie sich ab nun quer stellen.

10 Monaten verschleppen sie jetzt schon die Entscheidung.

 

 

Beste Antwort im Thema

@tamwin

Den ersten Satz schreibst Du fettgedruckt. Deine Aussage ist also quasi amtlich, versteh ich Dich da richtig? ;) Dann hast Du ja vielleicht auch eine Quelle?

Bei Deinem ersten Beispiel würde es sich ja um eine relativ teure Kündigungsschutzklage handeln. Wenn diese Kündigung auf Deinem Fehlverhalten fußt, Du also z.B. ein notorischer zu-spät-Kommer und privat-im-Netz-Surfer bist und deshalb schon mehrmals verwarnt und evtl. abgemahnt wurdest, dann wird Dir Deine schnell noch 3,5 Monate vor der Kündigung abgeschlossene RSV ´was husten. Vielleicht gibt es Fälle, wo eine kurz vorher abgeschlossene RSV Dir Deckung gewährt oder zumindest eine Kurzberatung, aber danach wirst Du sofort die Kündigung bekommen.

PKH ist ja hier eigentlich kein Thema. Die Aussage aus Deinem letzten Satz ist aber ebenfalls falsch. Es reicht eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit, damit Du PKH bekommst, die jedoch in keinster Weise eine Erfolgs-Prognose darstellt.

Zitat aus den AGB eines RS-Versicherers (WGV):

Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungs-

schutz

Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versiche-

rungsfall eingetreten ist.

Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall

nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende

eingetreten ist (siehe Ziffer 6.1 und 6.2).

Der Versicherungsfall ist:

2.4.1 Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts-

und Erbrecht (siehe Ziffer 2.2.11) das Ereignis, das zur Änderung

Ihrer Rechtslage geführt hat.

2.4.2 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.1) das erste Ereig-

nis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.

2.4.3 In allen anderen Rechtsbereichen (Leistungsarten) der Zeitpunkt,

zu dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter)

gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat

oder verstoßen haben soll.

...

Im vorliegenden Fall ist der Wagen des TE seit 14 Monaten Dauergast in der Werkstatt. Vermutlich würde man argumentieren, dass der Versicherungsfall schon zu dieser Zeit eingetreten ist.

Allerdings kann es sein, dass die Versicherung auf eine Wartezeit verzichtet - das steht zumindest in diesen oben zitierten AGB. Das wäre dann aber in diesem Fall auch nicht von Nutzen, weil selbst ohne Wartezeit der Versicherungsfall schon fast ein Jahr her ist.

Ist aber eigentlich auch plausibel: Sonst würde ja niemand die durchaus teure RSV zahlen, sondern erst kurz vor bzw. mit Anfall des Schadenfalls eintreten.

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Wegen Garantieansprüche : es gilt nicht das Datum der Reparatur sondern das Datum des Meldens bzw das Datum der Gewährleistungsinanspruchnahme, sprich wann du das Auto in die Werkstatt gebracht hast, von daher bringt auf Zeit spielen nichts, und ebenfalls dadurch dass sie schon etliches an Reparaturen bzw versuchen vorgenommen haben, haben sie dadurch bestätigt, dass eben NICHTa stand der Technik ist, im Zweifelsfall hoffe ich, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast, zumal die denke jeder Gutachter recht geben wird, das knacken und ruckeln wie du sie beschrieben hast, nicht normal sind, lässt sich durch Vergleichsfahrzeuge ganz schnell nachweisen, würde man vor Gericht letztlich auch tun. Von daher kann ich dir dadurch hoffentlich zumindest diese Sorge nehmen :)

Themenstarteram 17. Juni 2018 um 18:57

Hallo,

danke für die Rückmeldung.

Ich hatte mich letzte Jahre mit einem Anwalt ausgetauscht, der sagte mir, ich müsse vor Ablauf der Gewährleistung (die hatte ich da noch) Klage einreichen.

Der Händler hatte dann aber den Getriebetausch angekündigt, da habe das Thema Anwalt/Klage fallen lassen.

Nun zieht es sich ja leider ohne erkennbaren Willen und Taten. Rechtschutz hab ich letzten Monat abgeschlossen, dort gib es aber eine 3 Monats Frist, etwas zeit habe ich ja noch.

Selbst habe ich ein Vergleichsfahrzeug gefunden, das war aber Privat und hat VW somit nicht akzeptiert. Sie such wohl ein Model, dass identische Probleme hat.

Ach bei Mobile hab ich 4 Verkäufer des Modell mal angeschrieben, die kannten solche Geräusche auch nicht.

Bisher hat jede Werkstatt den Kopf geschüttelt.

Schade, dass das Getriebe nichts gebracht hat

Die Versicherung wird dir dann nichts mehr bringen, da der eigentliche Fall schon in der Vergangenheit liegt

VW hat ja die Pflicht, einen Schaden abzustellen, wenn dies nicht der Fall war, ist die Reparatur unter Garantie nicht abgeschlossen

Themenstarteram 17. Juni 2018 um 19:24

Hmm, ich hatte gehofft, dass eine Rechtsschutz auch in diesem Fall greift.

Es besteht ja jetzt noch kein Rechtsfall

Die Rechtsschutzversicherung deckt das Risiko der Klage und der damit verbundenen Kosten ab, auch wenn die Klage verloren wird. Ist die Klage vor Gericht erfolgreich, trägt die Gegenseite die Kosten des Verfahrens.

Da es sich bei dir um einen berechtigten Gewährleistungsanspruch handelt, sollte das Risiko einer anwaltlichen Klage gering ausfallen. Zudem kannst und solltest du genau dies bei deinem ersten Beratungstermin beim Anwalt erfragen. Der Anwalt wird dann deine Rechtsschutzversicherung anschreiben und um eine Kostendeckung bitten.

Wenn der Händler, denn dieser ist zunächst dein Ansprechpartner, die Problematik erkennbar verschleppt, dann ist nun der Zeitpunkt gekommen an dem du dich rechtlich beraten lassen solltest um die weiteren Schritte einzuleiten.

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 6:07

Danke, so werde ich vorgehen

Wer war denn Vorbesitzer des Golfs? Fahrschule oder Mietwagen?

Hast du die VW-Werkstatt mal gewechselt?

Themenstarteram 19. Juni 2018 um 11:17

Hallo,

Vorbesitzer ein ganz normaler Kunde von VW.

ja Werkstatt wurde gewechselt nach 4 Ausrücklagern, bin nun in der Zentrale, dort wurde dann das Getriebe gewechselt.

Wenn du trotz des bestehenden Schaden nicht aktiv wirst, sondern das Fahrzeug weiterhin nutzt, bietest du VW die Möglichkeit den Fall soweit heraus zu zögern bis deine Garantieansprüche abgelaufen sind.

Zudem wird die Gegenseite argumentieren das du den Golf ja weiterhin genutzt hast, und diesen auch nutzen konntest.

Unter den Bedingungen könnte es schwer werden einen Beweis zu führen, in welchem dargelegt werden müsste das die erfolglosen Reparaturversuche im unmittelbaren Zusammenhang stehen.

VW wird sich darauf berufen das du den Golf ja weiterhin genutzt hast, und allein damit schon bewiesen wäre das der Schaden zum Einen die Funktion nicht beeinträchtigt und zum anderen damit ihre Reparaturen erfolgreich abgeschlossen wurden.

Unter den genannten Bedingungen würde ich einen Rechtsbeistand hinzu ziehen.

Gruß, Ceri

Zitat:

@halbgar schrieb am 17. Juni 2018 um 19:54:58 Uhr:

[...]

Er ist von 2013 und hat 63 TKM runter.

Im letzten Jahr ist 8x das Ausrücklager gewechselt worden, im Januar 2018 jetzt komplett das Getriebe.

[...]

Tja, dann werden es die getauchten Teile wohl nicht sein... die VW-Vertragspartner sind manchmal unfähig, simple Fehler zu finden oder wenigstens eingrenzen zu können.

Heiße Kandidaten für die Fehlersuche könnten noch folgende Dinge sein:

- Zweimassen-Schwungrad, auch wenn dieses meist erst zwischen 150.-200.000 km fertig ist

- Kupplungshydraulik (Geber- und/oder Nehmerzylinder)

- Kurbelwelle hat horizontales Spiel in der Lagerung

 

Oder melde deinen Fall den Autodoktoren (freie Kfz-Mechatroniker aus Köln), die durch detektivische Arbeit nahezu jeden Fehler lokalisieren können. ;)

Deren Problemfälle sind meist VWs, Audis, BMWs und Opels... was nach unzähligen Beiträgen auf Auto Mobil und im YouTube-Kanal nicht bestrtten werden kann.

 

am 20. Juni 2018 um 13:37

>meist VWs, Audis, BMWs und Opels.

liegt vermutlich daran, dass 90% der km in DE in diesen Autos abgespult werden...

 

zum Thema:

Lauft das jetzt unter Gewährleistung (Fehler in ersten 6 Monaten, gegen den Händler)

oder Garantie..

bei Gewährleistung hast du (schon längst) das Recht auf Wandlung..

Ob hier eine Wandlung Sinn macht? Hängt ja an der Kilometerleistung.

Ich würde immer wieder bohren beim Händler und wie es schon andere schrieben, einen Anwalt beauftragen und das dann aber durchziehen. Denn nachweisen kannst Du ja, dass dieses Problem immer noch besteht. Wenn Du jetzt eine Pause einlegst, kann es nicht von Vorteil sein (für Dich).

Themenstarteram 20. Juni 2018 um 18:51

Hallo,

also Massenschwungrad scheidet aus, weil der 1.4 TSi keins hat.

Beide VW Werkstätten wussten es nicht, hatten auch zuerst darauf getippt.

Der 1.4 TSI mit 140 PS scheint echt selten zu sein, oder hat auch topp, der Meister hatte noch keinen Wagen mit diesem Motor zur Inspektion oder Reparatur.

Einen Vergleichs-PKW war auch nicht aufzutreiben, oder wollten sie halt nicht.

Kupplungshydraulik, Block, Platte, Pedal, Bolzen sind bereits gewechselt worden.

Kupplung sogar 2x hab ich gestern aus meinen Notizen entdeckt, hatte 18 echte Werkstattermine mit 38 Tagen Werkstattaufenthalt

Zusätzlich natürlich diverse Gesprächstermine auch zum Thema Wandlunge, dieser wurd Emir aber vor einem Jahr ausgeredet mit der Zusage sofort alle Probleme komplett zu beheben (Juli 2017)

Gewährleistung ist 01/2018 abgelaufen, habe aber eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie bis 01/2019 erhalten.

Mein Problem ist jetzt die VW Werkstatt (nicht klein mit 5 Standorten) weiß und will nicht weitermachen.

Die VW Garantie Abteilung hadert noch mit der Übergabe an eine zentrale Servicestelle.

Die Werkstatt hat mit dem Getriebe ins Klo gegriffen, sie waren sich zu 99% sicher, haben aber dann doch die 1% erwischt. Hier will keiner mehr eine Aussage zur Ursache machen, auch weil doch ehr bereits alle Teile getauscht wurden.

Der Getriebebetrieb (hatte dort um Rat gefragt) hat auf Kurbelwelllagerspiel (axial) getippt, war sich eigentlich sehr sicher, weil der Schlag am Block nur von der Kurbelwelle kommen kann.

Da VW sicherlich keine einzelnen Lager ersetzt, wegen ggf. Fehler Nebenbauteilen, wird alles getauscht, also der Smallblock und das wird teuer.

Ich werde die nächsten 2 Wochen abwarten, ob sich die Garantie Abteilung jetzt zu weiteren Maßnahmen entscheidet.

Wenn nicht, gehe ich zum Anwalt zur Durchsetzung meiner Garantieansprüche.

Wegen der bereits hohen Summe an Reparaturkosten und noch zu erwartenden weiteren Reparaturkosten habe ich bereits 2x angeboten über ein Austauschfahrzeug zu sprechen oder eine Rücknahme zu einem fairen Preis.

Dazu gab es null Reaktion oder Antwort, mag auch an den handelnden Personen liegen, Garantie Abteilung wickelt Garantiefälle ab, Werkstatt repariert. Vertrieb oder GF ist bisher nicht oder nicht mehr involviert.

Mit einem Anwalt würde alles anders laufen. Dir machen sie Versprechungen, die dann nicht gehalten werden. Kommt der Anwalt ins Spiel und setzt Fristen, merken die dann schon, dass sie reagieren müssen.

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