1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Golf als Zugfahrzeug?

Golf als Zugfahrzeug?

Themenstarteram 14. Dezember 2011 um 12:53

Da ich absolut kein Fan von Kombis bin die sind mir zu lang und unübersichtlich ist meine Frage.Kann ich mit einem Golf 2.0 TDI 140 PS und 1500 Kg Anhängerlast einen 1400 Kg Wohnwagen ziehen?Wegen dem Platzangebot im Golf.Was kommt an Gepäck ins Auto und was in den Wohnwagen?

Beste Antwort im Thema

@oskar78:

Zitat:

anscheinend ein Wunderfahrzeug, wie ich schon schrieb.

Bitte mal ein Bild/ Scann der FZ-Papiere, wo der Passus der zul. GG bei AHK Anbau steht.

Fahrzeugtype??

Vielleicht muss @Oetteken die Daten seines "Wunderfahrzeugs" auch noch belegen?

Ich soll jetzt schon mal alles belegen und du erlaubst dir im Gegenzug aber die Freiheit, bis jetzt einfach Dinge zu ignorieren bzw. völlig oberflächlich zu lesen?!

Was meinst du denn, welche Fahrzeugtype ich habe, wenn ich von "meinem Golf" schreibe und der offensichtlich, ausreichend beschrieben, in meiner Signatur steht?

Außerdem hast du es bis jetzt noch nicht begriffen (ich habe es schon einmal extra deutlich gemacht), dass ich niemals etwas von einem geänderten zul.GG bei AHK Anbau , sonder bei Anhängerbetrieb geschrieben habe!

(bei @Oetteken steht übrigens das Gleiche)

Ich bin immer gerne bereit etwas zu belegen, aber dann sollte derjenige, der so etwas "fordert", sich nicht unbedingt durch penetrante Oberflächlichkeit auszeichnen.

 

 

 

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Hallo,

warum sollte man mit einem Golf mit 1500 kg Anhängelast keinen 1400 kg Anhänger ziehen können?

Natürlich geht das.

Habe in den 80ern einen 1200 kg Wohnwagen hinter einem Golf Turbodiesel mit 1600 ccm und 80 PS problemlos bis nach Südspanien gezogen.

Was Du in den PKW packst hängt u. a. von der max. Zuladung des PKW und des WoWa ab und mit welcher Personenanzahl ihr verreist.

Liebe Grüße

Herbert

Eine halbwegs sachliche Antwort gibt dir die http://www.zugwagen.info/.

In das Zugfahrzeug kommt soviel wie möglich und sinnvoll besonders der schweren Teile (also zul. Gesamtmasse des PKW - die Stützlastaufnahme ist einzubeziehen - ausnutzen).

Wir haben 2 Golf (aber mit deutlich niedrigerer Motorisierung - 75 PS und 90 PS) als Zugwagen über insgesamt ca. 100.000 km gefahren. Prima - allerdings nur 1100 kg am Haken.

Schließlich war uns das begrenze Kofferraumangebot zu lästig - mit dem zweiten Jetta aus CZ-Fertigung (Limo mit Riesenheckklappe bis zum Dach; Kombi ist unpraktisch und man nutzt oberhalb der Lehne selten oder nie) sind wir sehr zufrieden. Natürlich reagiert er mit dem langen Hecküberstand empfindlicher auf zu niedrige Stützlast und/oder ungeschicktes Beladen des Wohnwagens.

Wenn man unterwegs ist, geht es ja nicht nur darum, ob man alles unterbringt. Es ist auch sehr lästig, wenn alles wegen Platzmangel so sorgfältig und überlegt verstaut werden muss, dass jeder Zugriff auf einen Socken, der gerade nicht ganz oben liegt, zu einer umständlichen Hin- und Herräumerei wird.

Gruß situ

Hallo,

ein Golf geht bestens zum Ziehen. Meine Schwiegereltern haben mit einem 75PS-Polo einen 1100kg-Wowa gezogen, das ging auch. Mit meinem Passat ebenfalls mit 140PS habe ich 4 Jahre lange einen 2t-Wohnwagen durch die Gegend gefahren, das ging genauso problemlos.

Zum Gepäck: Je mehr in das Auto kann, desto besser. Kleine schwere Dinge ins Auto, große leichte Sachen in den Wohnwagen. Allerdings war das Fahrverhalten bei mir immer besser, wenn im Wohnwagen noch Gewicht auf der Achse lag.

Gruß Axel

Der Golf 2L-TDI darf ja die 1500kg sogar bis 12% ziehen (der 2L-TDI mit Allrad bis 1600kg bei 12%). Das sollte schon ganz gut funktionieren.

Auf die 100km/h Regelung musst du bei einem 1400kg-Anhänger aber wahrscheinlich verzichten. Dafür hat der normale 2L-TDI eventuell ein gerade nicht ausreichendes Leergewicht.

Ansonsten sind 6-Gang-Diesel-Autos in der Leistungsklasse, mit kurzen hinteren Überhängen (Abstand Hinterachse zu Kugelkopf der Kupplung) und, im Fall des Golf, mit Anhänger-ESP, grundsätzlich gut zum Ziehen geeignet.

Zitat:

Original geschrieben von Campingfreak30

...Kann ich mit einem Golf 2.0 TDI 140 PS und 1500 Kg Anhängerlast einen 1400 Kg Wohnwagen ziehen?...

Ich ziehe mit einem 2.0 TDI 136PS Touran - gleiche Plattform wie der Golf - einen 1360kg Fendt. Geht problemlos.

Was die Packerei angeht:

Die Grundregel "möglichst viel (schweres) im Auto" - weil die Anhänger eh' meist schnell überladen sind - wurde schon erwähnt; der Rest hängt von den Verhältnissen ab (zwei oder mehr Mitfahrer, wieviel "G'lump" schleppt ihr mit, Fahrräder?). Im Wohnwagen die schwereren Teile immer unten und möglichst dicht an die Achse packen. Das merkst Du aber ganz schnell am Fahrverhalten wenn schlecht geladen wurde ;)

Gruß Walter

Hier in NL bauen sie AHK an Autos wie Twingo oder Cuore , also an Kleinstwagen . Und tatsächlich sieht man dieses dann im Sommer mit Anhänger und Gepäck beladen .

Nicht das ich das befürworte - der Golf ist aber bestimmt ein richtiges Zugfahrzeug . Wir Deutsche haben diesbezüglich häufig überzogene Vorstellungen hinsichtlich der Kriterien an ein Zugfahrzeug .

Stefan

Das geht nicht!

Aber mit deinem Golf sollte das schon problemlos gehen.

Gruß Chris

Zitat:

Original geschrieben von situ

In das Zugfahrzeug kommt soviel wie möglich und sinnvoll besonders der schweren Teile (also zul. Gesamtmasse des PKW - die Stützlastaufnahme ist einzubeziehen - ausnutzen).

Schafft man bei den wenigsten PKW. Kofferraum und Kupplungskugel sind hinter der Hinterachse, dank Hebelwirkung wird i.d.R. die zulässige Hinterachslast deutlich früher überschritten bevor man die zulässige Gesamtmasse erreicht hat. Die Hinterachslast sollte man aber durchaus ausnutzen, beim Kombi oder Limo mit klappbaren Rücksitzen das schwere möglichst direkt und weit unten hinter die Vordersitze damit es mittiger im Fahrzeug geladen ist als alles schwere nach hinten zu packen.

Das ist selbstverständlich richtig. Immer gilt die kleinste Belastungsgrenze, welche zu beachten ist.

Also max. zul. Gesamtmasse möglichst ausnutzen, ohne andere Belastungsgrenzen zu überschreiten.

Was aber die Aussage an sich ist: Schweres möglichst - soweit praktikabel - in den Zugwagen. Selbstverständlich unter Beachtung der Belastungsgrenzen.

Gruß situ

Daher gibt es bei einigen Autos ja auch besondere Achslasten und zul. GG's bei Anhängerbetrieb.

Bei meinem erhöht sich dann z.B. das z.GG um 50kg und die zul Hinterachslast um 60kg.

Damit sollte man gerade den Golf, der ja immerhin eine Zuladung von rund 600kg! hat und über keinen sehr großen Kofferaum verfügt (350L), recht problemlos mit schwereren Teilen beladen können.

Bei einem echten Kombi, eventuell noch mit großem Hecküberstand, könnte das eventuell kritischer werden.

Zitat:

Original geschrieben von navec

Daher gibt es bei einigen Autos ja auch besondere Achslasten und zul. GG's bei Anhängerbetrieb.

Bei meinem erhöht sich dann z.B. das z.GG um 50kg und die zul Hinterachslast um 60kg.

Hallo navec,

das musst du aber mal näher Erklären!:confused::confused:

Du meinst sicher:

1. Da eine Anhängerkupplung verbaut ist (die wiegt ja einiges) verringert sich die mögliche Zuladung.

2. Von der möglichen Zuladung muss noch die Stützlast abgezogen werden.

Nichts für ungut, aber habe jetzt mein 14tes Fahrzeug und bei jedem erhöhte sich niemals das zulässige Gesamtgewicht nach dem Anbau einer Anhängerkupplung.

Wäre ja Klasse!:p

Ich brauche mehr zul.GG, dann verbaue ich eine 30-50kg schwere AHK und habe danch noch mehr Zuladungsmöglichkeit.??

Das Fahrzeug hat von Amt wegen ein zul. GG fest eingetragen. Alles was ich zusätzlich an und dran und innen hinein baue ist Zuladung! :D

Hallo,

 

der Golf eignet sich mit Sicherheit als Zugfahrzeug. Er darf 1500 Kg in diesem Fall ziehen, der WW hat 1400 Kg. Dann hängt es davon ab, welche Strecken pro Jahr gezogen werden. Ist es ein Handschalter oder ein Automatik, wie lange hält die Kupplung, Was verlangt der Fahrzeugführer seinem Auto ab?

Wir hatten einen VW Passat 3BG mit 136 PS, TDI aus Bj 12/2004. Die zulässige Anhängelast lag bei 1800 Kg, der WW hatte 1500 Kg zGG. Er hat den WW tadellos gezogen. Problematisch war bei Geschwindigkeiten über 80 Km/h die Unruhe die man im Gespann hatte, vor allem den Berg runter. Desweiteren hatte ich Probleme mit der Kupplung. Die Pumpedüse Motoren hatte ja alle eine ausgeprägte Anfahrschwäche. Die hat mehrmals im Stau etwas stärker gerochen, in Kroatien hat sie dann erhebliche Rauchsignale von sich gegeben. Allerdings hat die Kupplung gehalten.

 

Ich für meinen Teil bevorzuge eindeutig Fahrzeuge mit Automatik und Allradantrieb. In dieser Zusammensetzung macht es mir am meisten Spaß. Ich bin allerdings auch pro Jahr 4 x unterwegs und lege dabei so ca. 4000 bis 5000 Km mit dem WW zurück.

Da sollte es dann schon passen.

 

Viele Grüße

 

Klaus

@Oskar78:

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von navec

Daher gibt es bei einigen Autos ja auch besondere Achslasten und zul. GG's bei Anhängerbetrieb.

Bei meinem erhöht sich dann z.B. das z.GG um 50kg und die zul Hinterachslast um 60kg.

 

Hallo navec,

das musst du aber mal näher Erklären!

Du meinst sicher:

1. Da eine Anhängerkupplung verbaut ist (die wiegt ja einiges) verringert sich die mögliche Zuladung.

2. Von der möglichen Zuladung muss noch die Stützlast abgezogen werden.

Nichts für ungut, aber habe jetzt mein 14tes Fahrzeug und bei jedem erhöhte sich niemals das zulässige Gesamtgewicht nach dem Anbau einer Anhängerkupplung.

Wäre ja Klasse!

 

Ich brauche mehr zul.GG, dann verbaue ich eine 30-50kg schwere AHK und habe danch noch mehr Zuladungsmöglichkeit.??

 

Das Fahrzeug hat von Amt wegen ein zul. GG fest eingetragen. Alles was ich zusätzlich an und dran und innen hinein baue ist Zuladung!

Ich habe nicht geschrieben, dass sich irgendwelche zul. Gewichte verändern, weil man eine AHK verbaut hat, sondern, dass es unterschiedliche zul. Gewichte bei Anhängerbetrieb gibt.

Dies steht auch exakt so in meiner Zulassungsbescheinigung unter Bemerkungen und Ausnahmen(Feld 22), ist also amtlich.

(Außerdem habe ich eine werkseitig montierte AHK, die somit von Anfang an Bestandteil des Autos ist)

Klar, die zul. Zuladung vermindert sich um das Gewicht der AHK (was aber m.E. bei Kompaktwagen eher in der Größenordnung bis 25kg liegt. Die abnehmbare Kupplung für einen Golf VI wiegt z.B. laut Fa. Rameder komplett 15,5kg). Dieses mehrgewicht ist aber permanent vorhanden, also auch ohne Anhängerbetrieb.

Wenn ein Anhänger hinten dran hängt, dann erhöht sich das zul.GG meines Autos um 50 und die hintere Achslast um 60kg.

Wenn ich jetzt mal für den Anhängerbetrieb bei meinem Wagen nachrechne:

Mehrgewicht: AHK, schlimmstenfalls 25kg

Stützlast: 50kg (liegt damit über den minimal geforderten 4% bei 1200kg zul.Anhängelast (12%))

Summe Mehrgewicht: 75kg.

(genau genommen, sind es ja nur 50kg Mehrgewicht bei Anhängerbetrieb, da das Mehrgewicht der AHK direkt nichts mit dem Anhängerbetrieb zu tun hat)

Das zul.GG erhöht sich bei Anhängerbetrieb um 50kg, so dass sich die Zuladung meines Autos (wenn ich mit 50kg Stützlast im Anhängerbetrieb fahre) im Verhältniss zum Solobetrieb nicht verändert.

Gleichzeitig erhöht sich die zul. hintere Achslast bei Anhängerbetrieb um 60kg, so dass ich, in dem beispielhaften Fall mit 50kg Stützlast, im Verhältniss zum Solobetrieb wahrscheinlich auch keine verminderte Rest-Achslast habe.

Die Gesamtzuladung meines Golfs von ca 600kg verändert sich also dadurch, dass ich mit einem Anhänger fahre im Prinzip nicht und die nicht mal 20kg Abzug bei der Zuladung wegen der AHK, kann man wohl eher unter den Tisch fallen lassen. Von der Restzuladung können viele andere "Zugfahrzeuge" nur träumen.

Von daher ist es mit der Zuladung beim Golf plus Anhängerbetrieb einfach. So schnell überlädt man diesen Wagen aufgrund des kleinen Kofferaums und 600kg Zuladung nicht. Alles, was ich beim Golf solo zuladen könnte funktioniert auch bei Anhängerbetrieb, es sei denn, dass das zul. GespannGG überschritten wird, aber das ist bei einem 1200kg-Anhänger nicht möglich.

(1500kg-Anhängelast bei 8% wären auch möglich (für einen 1,2L-Benziner m.E. eher grenzwertig), aber dann muss die max Zuladung eben um 300kg verringert werden. Aber das ist ja sowieso ein Ausnahmefall und bei einer 300kg Zuladungseinschränkung spielt eine nochmals um 10kg erhöhte Mindesstützlast plus die 20kg für die AHK auch keine Geige mehr.)

Übrigens ist auch das zul.GG des Gespanns bereits auf das erhöhte zul.GG des Zugfahrzeugs bei Anhängerbetrieb und die zul. Anhängelast von 1200kg bei 12% abgestimmt.

Beim Golf im Anhängerbetrieb braucht man sich also wirklich keine großartigen Gedanken machen: Solange das zul.Anhängergewicht bei 12% nicht überschritten wird, ist alles unproblematisch und man muss nicht mit dem Rechnen anfangen.

 

 

 

 

 

Hallo Navec,

anscheinend ein Wunderfahrzeug, wie ich schon schrieb.

Bitte mal ein Bild/ Scann der FZ-Papiere, wo der Passus der zul. GG bei AHK Anbau steht.

Fahrzeugtype??

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen