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Golf anmelden-TÜV

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 23. April 2015 um 10:18

Moin,

Da ich dummerweise meinen führerschein fast 1 jahr abgeben musste, war mein golf natürlich auch in der zeit auch nicht angemeldet, warum auch wenn er eh nur rum steht :(

So nun zu meiner frage: Im Juli bekomme ich meinen lappen wieder da mein auto aber nur bis 5/15 TÜV hat muss ich ihn ja spätestens ende mai wieder anmelden weil ohne tüv geht das ja nicht oder?

Oder gibts da irgendwelche anderen fristen von den ich nichts weiß ? :D Man liest ja überall was anders also klärt mich bitte auf wenn ihrs genau wisst. :)

Danke schonmal :)

Beste Antwort im Thema

Oh man... Wie man eine ganz simple Frage wieder zerlabern kann...

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Ohne gültigen TÜV keine Anmeldung.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Themenstarteram 23. April 2015 um 10:29

also könnte ich theoretisch am 29.05 hin gehen und den ohne probleme anmelden?

Bring ihn doch einfach zum TÜV?

Wenn er keinen TÜV kriegt, sollte man ihn eh nicht fahren.

Praktisch auch...

Zitat:

@JT95 schrieb am 23. April 2015 um 12:29:38 Uhr:

also könnte ich theoretisch am 29.05 hin gehen und den ohne probleme anmelden?

Ein Anruf beim Strassenverkehrsamt sollte klären ob das geht.

Farhzeuge dürfen Ohne anmeldung den Weg zu einer Vertragswerkstatt machen sofern die Werkstatt bescheid weiß.

und bei Vertragswekstätten kann man auch den TÜV Machen und wenn er diesen nicht bekommen sollte darf das fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen straßen bewegt werden. Da gibt es 3 Möglichkeiten

1. Anhänger - zum schrott

2. Anhänger - verkaufen

3. Von der Vertragswerkstatt reparieren lassen

so die aussage vom Straßenverkehrsamt Stand: 20.09.14

Zitat:

@JT95 schrieb am 23. April 2015 um 12:29:38 Uhr:

also könnte ich theoretisch am 29.05 hin gehen und den ohne probleme anmelden?

Ja, das funktioniert.

Allerdings ist der 29.05.2015 ein Freitag. Es kann sein, dass die Zulassungsstelle am Freitag nur vormittags geöffnet hat.

Solltest Du dann irgendwelche Unterlagen z.B. Bescheinigung der Versicherung.....Vollmacht...beide Kfz-Kennzeichen....Abmeldebescheinigung.......Kfz Brief... o.ä. vergessen haben, könntest Du die evtl. nicht termingerecht beibringen.

Melde den Wagen bereits am 26-27.05. an. Dann kannst Du auch (nachdem der Wagen wieder angemeldet ist) den HU Termin überziehen.

Den Wagen solltest Du aber verkehrssicher haben.

Zitat:

@iMOOD schrieb am 23. April 2015 um 13:08:23 Uhr:

Farhzeuge dürfen Ohne anmeldung den Weg zu einer Vertragswerkstatt machen sofern die Werkstatt bescheid weiß.

und bei Vertragswekstätten kann man auch den TÜV Machen und wenn er diesen nicht bekommen sollte darf das fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen straßen bewegt werden. Da gibt es 3 Möglichkeiten

1. Anhänger - zum schrott

2. Anhänger - verkaufen

3. Von der Vertragswerkstatt reparieren lassen

so die aussage vom Straßenverkehrsamt Stand: 20.09.14

Was beweißt das die Menschen auf den Ämtern die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen haben ;)

Oder da ist von dir so einiges überhört worden ;)

Fahrzeuge ohne Anmeldung dürfen zu Werkstätten (allen Werkstätten),zum Tüv oder zur Zulassungsstelle gefahren werden (fahrten im Rahmen der Zulassung) wenn ihnen ein Kennzeichen zugeordnet ist und wenn die Fahrt von der Versicherung erfasst ist. Das heißt wenn der Wagen ganz normal abgemeldet war muß man sich vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen, und man braucht eine EVB Nummer von der Versicherung die bereits an dem Tag an dem man fahren will gültig ist,also ggf. vor der eigentlichen Zulassung.

Macht in der Praxis leider oft und immer wieder Probleme vor allem die Zuteilung eines Kennzeichens.

Spielt hier aber ja auch keine Rolle. Einfach Regulär in der letzten Mai Woche zulassen und fertig.

Gruß Tobias

Oder er nutzt ein Kurzzeitkennzeichen, dann braucht er sich auch keinen Stress mit dem Anmelden zu machen.

Vorteil ist, dass er sogar mit den neuen Regelungen seit dem 1.4. Werkstattfahrten und TüV-Fahrten, sowie Rückfahrten mit dem FZG durchführen darf (im eigenen und in angrenzenden Zulassungsbezirken).

Sollte der TE den Wagen im Mai noch anmelden wollen, empfehle ich ihm nicht selbst zu fahren, das wäre mir der Spaß nicht wert.

Fahren ohne FS ist nämlich nicht grad billig.

 

MfG

Chris

Kurzzeitkennzeichen seit .1.04.15 nur mit gültiger HU!Oder für den Weg dahin.Also sicherheitshalber mit dem Prüfer einen Termin ausmachen.

Zitat:

@zawen schrieb am 23. April 2015 um 18:28:16 Uhr:

Kurzzeitkennzeichen seit .1.04.15 nur mit gültiger HU!Oder für den Weg dahin.Also sicherheitshalber mit dem Prüfer einen Termin ausmachen.

mit nem Termin beim Prüfer ist das natürlich absolut sicher.

Aber wie soll der gute Herr Polizist, sollte er dich deswegen tatsächlich anhalten, weil du ein KZK drauf hast, dir denn bitte beweisen, dass du nicht zum TüV fährst?

Notfalls begleitet er dich bis dahin.

Da der TE ja so oder so zum TüV will, ist das ja kein Ding ;)

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Na gut, Antwort ist ja gegeben:

-ohne TüV keine Anmeldung

-nach Ablauf TüV mit KZK zum TüV

-oder vorher anmelden und mit ungültiger Plakette zum TüV

fertig!

Gruß

Chris

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 23. April 2015 um 17:55:27 Uhr:

Oder er nutzt ein Kurzzeitkennzeichen, dann braucht er sich auch keinen Stress mit dem Anmelden zu machen.

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Sollte der TE den Wagen im Mai noch anmelden wollen, empfehle ich ihm nicht selbst zu fahren, das wäre mir der Spaß nicht wert.

Fahren ohne FS ist nämlich nicht grad billig.

 

MfG

Chris

Zur Anmeldung muss er den Wagen nicht vorfahren. Die Anmeldung funktioniert auch ohne Führerschein.

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