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Golf GTI kauf...

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 8. September 2008 um 6:55

Ein Freund von mir hat sich im Internet

umgeschaut nach GTI's da er sich einen

zulegen möchte und folgende gefunden

die er interessant findet..Er wollte mal

eure Meinung dazu hören...Hoffe die

Link's gehen..

Nr.1 : http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...

Nr.2: http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...

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13 Antworten

Der erste hätte mir schlicht zu viele KM und das in zwei Jahren, dann noch die US-Herkunft oder wie auch immer ... ----> Der is nix !!!

Nummer zwei: ja, vom Preis her OK. Aber mich würde der Händler "Baghdadi Automobile" abschrecken. Das sagt mir mehr als alles andere!!! ----> Auch nix !!!

Hi. Also als erstes muss ich sagen, dass mir die GTI's zu viele Kilometer auf der Uhr haben. Aber das muss dein Freund selber entscheiden. Bei deinem ersten Inserat ist mir aufgefallen, dass der ein US Radio drinnen hat. Die gelben Strahler an der vorderen Stoßstange deuten auch auf einen US Wagen hin. Außerdem hat der zwar ne Klimaanlage, aber nicht die Klimaautomatik. Die Automatik ist Pflicht meiner Meinung nach. Des Weiteren hat der ,,nur'' Stoffsitze drinnen.

Ich würde deinem Freund zum zweiten Inserat raten. Mehr Ausstattung (Klimaautomatik, Leder-Stoff-Kombi, mehr PS). Aber so richtig glücklich wäre ich mit dem zweiten auch nicht. Einfach mal weiter suchen. Vll findet er ja noch was besseres.

Der zweite ist ganz klar verranzt,man muß sich nur mal das Bild der Felgen ansehen, die sind hin!

Beim ersten würde ich auf 15000€ verhandeln und ihn kaufen.

Hi,

also zum 1.:

Na ich weiß nicht. US... Kleine Kennzeichen, Tacho, Klima etc. irgendwie nichts ganzes. Ich würde weiter suchen....

zu 2.:

An scih wohl ein schönes Auto, allerdings schaut euch doch mal die Bilder an wo der steht. Wie kommt der Fähnchenhändler denn an solche

Granate (im Bezug auf Edt. 30 in weiß). Im Hintergrund steht so das was man erwartet, Golf, Mercedes, BMW, Schrott, Gebraucht halt....

Hmmm.. und DEM dann 20.000€ geben? Etwas merkwürdig =)

EDIT: Stimmt, was haben die denn mit der Felge gemacht...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von DragonGreen

 

zu 2.:

An scih wohl ein schönes Auto, allerdings schaut euch doch mal die Bilder an wo der steht. Wie kommt der Fähnchenhändler denn an solche

Granate (im Bezug auf Edt. 30 in weiß). Im Hintergrund steht so das was man erwartet, Golf, Mercedes, BMW, Schrott, Gebraucht halt....

Hmmm.. und DEM dann 20.000€ geben? Etwas merkwürdig =)

EDIT: Stimmt, was haben die den mit der Felge gemacht...

Grüße

"nur" 20.000€ würde ich fast sagen....zudem sehen die Detroits auf einigen Bildern übel aus, und die 35.000km in 18 Monaten sind auch nicht ohne. Dies zusammen mit der abweichenden HU sieht für mich nach Mietwagen aus.

Der erste hat nichtmal die Top-Sportsitze drin... Ist das bei den US-Modellen nicht Serie?

ACHTUNG!

Nummer 2 ist mit 99% Wahrscheinlichkeit ein Unfallauto!

Hab mir letztens auch einen ED30 Angeschaut, 45000 Km für 20500€

Der hatte nen Frontschaden gehabt, und wurde von einer kleinen Werkstatt

repariert.

Ein Edition, für 20000€ ist sehr unwahrscheinlich.

Wen Du dir die anderen ED30 anschaust, die gehen alle erst so ab 22000€

an den Mann.

 

EDIT: Siehe hier: http://www.motor-talk.de/.../...llschaden-bitte-beratung-t1941081.html

und das passt auch nicht

 

Erstzulassung: 5/2007

HU: 9/2010

AU: 9/2010

Hallo,

zum zweiten Angebot:

Müsste der Diffusor hinten bei einem ED 30 nicht auch in weiss lackiert sein?

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen...Finger weg von beiden !!

Einfach weitersuchen. Es gibt zig angebote die um einiges besser sind.

Beim 2. stimmen zudem die Spaltmaße des li. Rücklichtes net ;)

Zitat:

Original geschrieben von Twincharger15

Der erste hätte mir schlicht zu viele KM und das in zwei Jahren, dann noch die US-Herkunft oder wie auch immer ... ----> Der is nix !!!

Nummer zwei: ja, vom Preis her OK. Aber mich würde der Händler "Baghdadi Automobile" abschrecken. Das sagt mir mehr als alles andere!!! ----> Auch nix !!!

Nicht schlecht, genauso hätte ich auch geantwortet :-)

 

 

Hier, das hat mir beim Autokauf recht gut geholfen:

- Wird außer Gewährleistung auch Garantie gegeben

- Ist die fällige Inspektion gemacht

- Ist der fällige Zahnriemenwechsel gemacht

- ist die Garantie über eine seriöse Garantiegesellschaft abgesichert

- Reifen mind.noch 5 mm Restprofil,nicht älter als 6Jahre

- Wichtig:alle zugesicherten Eigenschaften schriftlich fixieren.

- auf die Funktionen achten (Radio,Klimaanlage,Airbag,Alufelgen,Navi... etc.)

- wieviel Vorbesitzer?

- Ist ein Unfallschaden bekannt?

- Ist der Lack am Kotflügel im Motorraum noch original? Schrauben noch nicht geöffnet?

- Hat das Auto ein Checkheft?

- Ist es ein Nichtraucherfahrzeug?

- Sind TÜV ASU gemacht?

- Fahrgestellnummer im Motorraum

- Wellen unter der Schwellerkante deuten auf eine recht rasante Fahrweise des Vorbesitzers hin

- Profil der Reifen (mind. Noch 5mm bei Sommerreifen)

- alle Aussagen über Kilometerleistungen und eventuelle Garantien mit in den Kaufvertrag aufnehmen

- 1 Jahr lang Haftung für Mängel , „Gekauft wie gesehen" ist unwirksam,

- Wenn 1 Jahr lang Garantie mit verkauft werden soll, ist das Betrug, da es immer umsonst gesetzlich vorgeschrieben ist

- Ist eine deutsche Anleitung dabei?

- Ist der Zweitschlüssel vorhanden?

Trick 1: Bastlerfahrzeug, fahrender Schrott

Wenn im Kaufvertrag das Fahrzeug mit Begriffen wie „zum Ausschlachten“, "rollender Schrott", "Bastlerfahrzeug" o.ä. beschrieben wird, so ist höchste Vorsicht angesagt. Der Händler versucht in diesem Fall, eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeuges mit dem Kunden zu vereinbaren. Wer beabsichtigt, einen fahrbaren Untersatz zu erwerben, der sollte sich auf solche Formulierungen nicht einlassen. Inwieweit so eine Vereinbarung überhaupt zulässig ist, ist derzeit umstritten. Einig ist man sich allerdings dahingehend, dass eine solche Vereinbarung dann unzulässig ist, wenn ihr Zweck einzig darin besteht, dass sich der Händler der Haftung für Sachmängel entziehen will.

 

Trick 2: Kunde handelt als Unternehmer

In letzter Zeit finden sich in Verträgen auch immer wieder Formulierungen wie

"Der Käufer bestätigt, als Unternehmer zu handeln und verzichtet auf jedwede Gewährleistungsansprüche."

Der Trick besteht also darin, dem Verbraucherschutz zu entgehen, indem man dem Kunden seinen Status als Verbraucher abspenstig macht. Da jedoch gesetzlich definiert ist, wann jemand als Verbraucher bzw. Unternehmer handelt, kann hierüber keine Vereinbarung getroffen werden. Dennoch sollte man in solchen Fällen stutzig werden. Mit einem Händler, der solche Klauseln verwendet, ist auch späterer Ärger meist vorprogrammiert.

 

Trick 3: Händler als Vermittler

Die Alarmglocken sollten auch schellen, wenn im Kaufvertrag nicht der Händler als Verkäufer auftritt, sondern eine andere Privatperson. Diese Variante ist derzeit bei Gebrauchtwagenhändlern häufig anzutreffen. Ihre rechtliche Beurteilung ist sehr umstritten. Die erstrebte Wirkung liegt auf der Hand: Bei einem Verkauf ?von privat ? ist es problemlos möglich, die Haftung für Sachmängel auszuschließen. Wenn der Händler nicht von Anfang an erklärt, er fungiere nur als Vermittler, so besteht der Verdacht, dass diese Konstruktion nur erfolgt, um sich der Haftung zu entziehen.

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gewerblich tätige Autoverkäufer, egal ob sie auf der grünen Wiese oder im Autohaus agieren, müssen seit dem 1. Januar 2002 ein Jahr lang für Mängel am verkauften Gebrauchtwagen einstehen. Selbst wenn Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" noch im Vertrag stehen, sind sie unwirksam. Oft machen jetzt die Händler aus der Not eine Tugend und verkaufen gleich eine "Gebrauchtwagengarantie" für ein Jahr gegen Aufpreis mit. Die muss der Käufer nicht nehmen, denn diese Garantie hat er per Gesetz sowieso.

Allerdings weist die Gebrauchtwagengarantie gegenüber der gesetzlichen Haftung zwei Vorteile auf: Erstens gilt die Garantie auch, wenn der Käufer nach sechs Monaten zum Beispiel nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Zweitens kann die Nachbesserung in jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden und nicht unbedingt in der des Verkäufers. Beim Kauf von Gebrauchtwagen in anderen Bundesländern ist dies von Vorteil.

 

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Gebrauchtwagen: Händler haftet auch bei Konstruktionsfehlern

DÜSSELDORF -

Gebrauchtwagenkäufer können grundsätzlich davon ausgehen, dass ein erworbenes Auto fahrbereit ist. Das gelte auch dann, wenn das Auto bereits sieben Jahre alt ist, 84 000 Kilometer zurückgelegt hat und aufgrund seiner Konstruktion eher zu bestimmten Problemen neigt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: I-1 U 38/06). Der Käufer dürfe davon ausgehen, dass der Wagen nicht schon nach rund 1000 bis 2000 Kilometern wegen eines gravierenden Defektes liegen bleibt.

In dem Fall hatte der Kläger einen sieben Jahre alten Gebrauchtwagen in einem Autohaus gekauft. Nachdem er knapp 1200 Kilometer gefahren war, blieb der Wagen plötzlich wegen eines Defekts am Automatikgetriebe liegen. Der Käufer forderte daraufhin vom Händler sein Geld zurück. Dieser weigerte sich und erklärte, bei dem Defekt handele es sich um ein dem Hersteller bekanntes Problem, von dem bestimmte Fahrzeugtypen dieser Marke allgemein betroffen seien.

Das Gericht sah dies anders: Der Händler könne sich nicht darauf berufen, dass der Wagen lediglich eine konstruktionsbedingte Eigentümlichkeit aufweise, die auch anderen Fahrzeugen dieses Typs anhafte. Vielmehr habe ein Werkstofffehler vorgelegen und damit eindeutig ein Mangel am Material. Da Automatikgetriebe vergleichbarer Modelle mindestens 150 000 Kilometer hielten, könne auch nicht von normalem Verschleiß gesprochen werden. Daher hafte der Verkäufer für den gesamten Schaden.

 

Themenstarteram 9. September 2008 um 11:37

Danke für die vielen Antworten werde sie

an ihm weiterleiten...vll könnt ihr mir ja paar

vorschläge posten wo es gute GTI's gibt gerne

auch GTI ED30 ;)

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