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Golf IV wieder in Betrieb nehmen, seit 6 Monaten kein TÜV mehr, was nun?

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 20:55

Hallo,

da mein Vater eine Zeit lang Arbeitslos was stand der Golf 4 von uns in der Scheune, er wurde fachgerecht gelagert usw. läuft auch wieder und alles, nur ist der TÜV und ASU seit 6 Monaten abgelaufen. Gibt das nun Ärger beim Tüv? Bekommt man nach der TÜV Untersuchung dann TÜV für 2 Jahre oder nur für 1,5 Jahre weil ein halbes jahr fehlt? Kann man mit dem Wagen jetzt einfach so zum TÜV fahren?

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20 Antworten
am 27. Mai 2006 um 20:58

meiner meinung nach brauchst du nun erstmal rote nummernschilder um zum tüv zu kommen...

ich denke tüv gibt es immer nur zwei jahre vom letztem stempel an, also effektiv bloß 1,5 jahre

am besten beim tüv kurz anrufen und nachfragen... die helfen gerne wenn sie geld bekommen :-) oder zum atu is bei mir z.b. billiger als tüv

wer etwas anderes weiß bitte berichtigen

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 21:08

Anrufen werd ich Montag mal, aber woher bekomme ich rote Nummernschilder?

am 27. Mai 2006 um 21:12

kannst vielleicht auch ohne rotes schild zum tüv.

wenn du einen termin hast und direkt dahin fährst ist es meines wissens erlaubt.

ausserdem, wie groß ist die chance auf dem weg zum tüv kontrolliert zu werden, wenn es ein normaler 4er golf ist, unauffällig etc.

am 27. Mai 2006 um 21:15

Würde auch Termin machen und dann so hin, rote Nummer könnte man sich wo leihen denke ich, bei einem Händler oder so.

am 27. Mai 2006 um 21:20

Also meines Wissens nach gibt's die roten Nummernschilder nur noch für Probefahrten. Was du evtl. brauchst ist so ein Kurzzeitkennzeichen (da ist ein Ablaufdatum abgebildet). Meine Schwester macht gerade den Führerschein und da stand das so drin, meine ich mich zu erinnern.

Das Nummernschild bekommst du in der Zulassungstelle.

Wie ist das denn mit dieser Regelung, dass wenn die Hauptuntersuchung nicht eingehalten, dass man so eine Strafe zahlen muss. Gilt das nicht auch wenn man zum TÜV fährt und denen das auffällt?

Zitat von L2daX:

wie groß ist die chance auf dem weg zum tüv kontrolliert zu werden, wenn es ein normaler 4er golf ist, unauffällig etc.

Sei dir da mal nicht so sicher, ich hab schon Pferde kotzen gesehen! ;)

am 27. Mai 2006 um 21:28

moin,

Vollabnahme müßte man erst nach 1 jahr machen. Wenn das auto noch versichert ist, kannst du so damit zu tüv, wenn ein termin besteht (aber bitte direkt und den kürzesten weg...gibt da so ne schöne MC Donals entscheidung des AG Münster...)

mfg

PS: TüV kriegste dann neu natürlich für 2Jahre...oder war das 1 Jahr? wiso wasmac ich denn jährlich beim TüV?

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 21:46

Versichert ist er ja (wieder jetzt). Ist das mit der Strafe nicht, wenn man den Wagen ohne TÜV abmelden will? Wäre toll wenn jemand wüsste ob das Strafe kostet.

am 27. Mai 2006 um 21:50

Zitat aus dem Bußgeldkatalog:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 21:51

Zum Glück keine Punkte, da nur 6 Monate zu spät...

trotzdem Mist mit der Strafe. Muss mein gleich beim TÜV löhnen?

am 27. Mai 2006 um 21:53

TÜV 2 Jahre bekommt man nur wenn man rechtzeitig da war oder bei einer abmeldung und wieder anmeldung nicht bei versäumen des termins da geht er dann ab den datum das auf dem stempel draufsteht

am 27. Mai 2006 um 21:56

Zitat von L2daX:

wie groß ist die chance auf dem weg zum tüv kontrolliert zu werden, wenn es ein normaler 4er golf ist, unauffällig etc.

kann meinem vorredner nur zustimmen. bei diesen situationen hat man dann immer das glück und wenn der grüne mann dann nicht so freundlich ist gibts gleich noch 3 punkte und 75€ wegen erloschenen versicherungsschutz und den hat man ohne tüv 100%ig

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 21:58

Bei TÜV Termin geht das schon klar denke ich wenn ich den einen km fahre oder? (Naja viel mehr fährt mein Vater ;) )

am 27. Mai 2006 um 21:59

Würde vieles geschriebenes mal einfach so als Stuss abstempeln es verhält sich wie folgt.

Bis 1 1/2 Jahre nach Ablauf des Tüvs darf man mit den alten Kennzeichen zum Tüv fahren, vorrausgesetzt man kann einen Termin am selben Tag und zur Prüfung naheliegenden Zeitpunkt vorweisen.

Eine Vollabnahme wird erst 1 1/2 Jahre (kann aber auch 1 gewesen sein) notwendig.

Zum Tüv Termin erhälst du den Tüv für 2 Jahre ab Prüfmonat.

Ist doch auch logisch, wenn mein Golf II seit 4 Jahren abgemeldet ist, dann mach ich doch nicht 2mal ne HU + AU und dann nochmal, nur damit ich wieder Tüv hab, dass ist doch schon vom reinlogischen denken total stupide, oder nich?

Gruß

am 27. Mai 2006 um 22:05

@nymo

du sagst ja "abgemeldet" aber hier geht es um "nicht abgemeldet" wie ich das verstanden habe

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