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Golf V GTI Service / Inspektion / Ölwechsel

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 10. Mai 2019 um 12:51

Hallo Experten ! Vielleicht kann mir jemand helfen bzw die Entscheidung erleichtern. Bei meinem Golf V Gti mit 260 PS Baujahr 2008 mit 123000 km leuchtet gerade die Serviceanzeige. Jetzt ist meine Frage ob ich nur einen jährlichen Ölwechsel machen soll oder eine Inspektion dazu nehmen soll. Die letzte Inspektion wurde 2016 gemacht also Inspektionsservice und Bremsflüssigkeitswechsel. Sonst wurde bis 2018 nur ein Ölwechsel gemacht.

Beste Antwort im Thema

Eine explizite Gesetzliche Pflicht die Bremsflüssigkeit nach einer festen Zeit zu wechseln besteht nicht.

 

Das Wechselintervall der Hersteller ist eher eine Empfehlung, nach meiner Meinung. Man sollte es, aber man muss es nicht.

Natürlich sollte man sie regelmäßig wechseln, wenn es Zeit ist.

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Empfehle nach Wartungsplan vorzugehen. Dazu ist er ja da. Bei der Bremsflüssigkeit aber würde ich den Siedepunkt messen lassen und nur bei Bedarf wechseln.

Was für eine Frage. Wenn du dein Auto magst, dann natürlich Inspektion. Ist alle 2 Jahre Pflicht. Musst du aber nicht unbedingt bei VW machen lassen, da Kulanz bei 2008 und weit über 100TKm kein Thema mehr ist. Eine gute freie Werkstatt und gut ist`s. Ach ja und Bremsflüssigkeit wirklich immer alle 2 Jahre machen, nicht dass du beim Hochgeschwindgkeitfahrten plötzlich in Leere tritts durch Wasserdampfblasen.

Das ist mal wieder der blanke Unsinn hier. Es gibt keine Pflicht zur Inspektion.

Dennoch rate ich, die wesentlichen Punkte vom Wartungsplan (Ölwechsel, Zündkerzen, Filter) halbwegs einzuhalten. Den BFK Wechsel führe ich alle 5 Jahre durch. Bei Rennstreckeneinsatz oder in den Bergen rate ich zum Messen des Sidepunktes.

@ Golfschlosser

Vielleicht mäßigst du mal bitte deine Äußerungen! Pflicht war hier nicht als gesetzte, vorgeschriebene Pflicht gemeint, sondern als Plichtaufgabe des Halters zur "Gesunderhaltung" seines GTI´s bzw. Automobils allgemein. Und daran ist absolut nichts Unsinn! Der Bremsflüssigkeitswechsel ist jedoch sehr wohl vorgeschrieben, schon zur Sicherheit im Straßenverkehr.

Zitat:

@bruno7161 schrieb am 10. Mai 2019 um 17:28:02 Uhr:

 

Der Bremsflüssigkeitswechsel ist jedoch sehr wohl vorgeschrieben, schon zur Sicherheit im Straßenverkehr.

Und wo ist das niedergeschrieben?

Wenn dem so wäre, müsstest du ganz bestimmt bei der Hu den BFK Wechsel nachweisen. Sie wird jedoch nicht mal geprüft.

Übrigens hat der TÜV bei meinem Audi A4 sich sehr wohl das Schildchen vom BFK-Wechsel genau angesehen!

Tausch den Stößel in der Hochdruckpumpe auch gleich mit. Schaden kann es nicht und du bist auf der sicheren Seite. Kostet mit dichtung ca 30euro

Themenstarteram 10. Mai 2019 um 17:39

Danke für die Info

Zitat:

@bruno7161 schrieb am 10. Mai 2019 um 17:46:15 Uhr:

Hier bitte lies selbst, Schlauberger:

https://www.bussgeldkatalog.org/bremsfluessigkeit-wechseln/

Da steht auch nicht, dass der Wechsel der Bremsflüssigkeit vorgeschrieben ist und die Aussage ist auch schlichtweg falsch. Sinnvoll ist auf jeden Fall den Siedepunkt zu messen und die Bremsflüssigkeit gelegentlich zu tauschen . Mit 2 Jahren Wechselintervall ist man auf der sicheren Seite. Wer nicht mit Änhänger oder im Gebirge unterwegs ist, kann auch länger warten.

Lies doch einfach den 3. orangen Kasten. Und wenn der Hersteller ein Wechselintervall bei sicherheitsrelevanten Bauteilen vorschreibt, dann ist es eine bindende Pflicht!

Da gibt es keine Spelräume. Solltest du mal ein Bremsversagen haben und dabei einen Unfall verursachen und die Versicherung bekommt mit, dass das BFK-Intevall nicht eingehalten wurde. Dann viel Glück mit Regressforderungen, selbst wenn das garnicht die Unfallursache war.

Was auch noch zu erwähnen ist; kein LL-Öl(5W30) verwenden!

Dem kann ich nur zustimmen bei den TFSI´s.

Zitat:

@bruno7161 schrieb am 10. Mai 2019 um 21:10:49 Uhr:

Lies doch einfach den 3. orangen Kasten. Und wenn der Hersteller ein Wechselintervall bei sicherheitsrelevanten Bauteilen vorschreibt, dann ist es eine bindende Pflicht!

Da gibt es keine Spelräume. Solltest du mal ein Bremsversagen haben und dabei einen Unfall verursachen und die Versicherung bekommt mit, dass das BFK-Intevall nicht eingehalten wurde. Dann viel Glück mit Regressforderungen, selbst wenn das garnicht die Unfallursache war.

Dass das eine bindende Pflicht ist, ist absoluter Blödsinn. Natürlich ist man für den verkehrssicheren Zustand seines Autos verantwortlich, nicht nur bei den Bremsen. Das Auto ist aber auch mit einer Bremsflüssigkeit, die älter als 2 Jahre ist, verkehrssicher.

Der nächste Blödsinn ist, dass Versicherungen Regressforderungen stellen, wenn etwas am Auto nicht in Ordnung war, was aber nicht Unfallursache war. Versicherungen müssen nachweisen, dass der Mangel ursächlich war und zumindest grob fahrlässig (oder vielleicht sogar vorsätzlich, bin ich mir gerade nicht ganz sicher) gehandelt wurde um Regressforderungen stellen zu können.

Also Siedetemperatur messen und die Bremsflüssigkeit vielleicht erst nach 4 Jahren tauschen, ggf. aber auch eher.

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