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Golf zu tief?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 18. Juni 2018 um 14:18

Servus

Hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage .

Es geht um folgendes Ich hab mir vor einiger Zeit ein 2er Golf fire and Ice gekauft ,da ich schon ewig einen haben wollte.Als ich ihn anmelden wollte hieß es von der Zulassung er sei zu tief und ich solle zum TÜV fahren und mir ein mängelfreies Gutachten holen .Zugegeben zu dem Zeitpunkt war er auch brachial tief.Sogar auf der Autobahn hat die Lippe auf dem Boden geschliffen .Also hab ich die Dinge von denen ich wusste sie gemacht werden erledigt und ihn auch hoch geschraubt. Hab ein kw Gewinde drin .Hab ihn jetzt ca auf der Höhe wie sie im Fahrzeugschein eingetragen ist. Hinten auf 293 und vorne auf 278 mm .Eingetragen sind 295 und 280 .Am Freitag war ich beim tüv und logischerweise wurden noch Mängel gefunden. Zum Glück größtenteils nur Kleinigkeiten. Jedoch meinte der prüfer das ich noch ein gutes Stück hoch müsste um die 50 cm zur lichtunterkante zu erreichen und jetzt hab ich keine Ahnung was ich tun soll.Noch höher schrauben kann ich nicht da sich das Gewinde fest gefressen hat und selbst wenn ich es könnte würde ich es nicht einsehen da ich wie bereits gesagt die eingetragene Höhe erreicht habe. Ich hab mittlerweile das Gefühl das mich die Prüfer verarschen wollen .Ich mein warum hab ich eine eingetragene tiefe von radlaufunterkante zu radmitte wenn die sowieso von lichtunterkante zum Boden messen?

Mein Golf ist Bj 91, habe vorne 14 Zoll 195er und hinten 225er Reifen und er ist auch nicht ein mal aufgesetzt oder Sonstiges als ich zum tüv und zurück gefahren bin Also kann er nicht zu tief sein , vor allem da ich fast täglich Autos seh die um einiges tiefer sind .Hoffe einer von euch hat Erfahrung in dem Thema und kann mir helfen oder vielleicht einen Rat geben. Ich würde echt gern noch mit ihm fahren bevor der Sommer vorbei ist und würde ihn gerne so fahren wie er ist und nicht mit der Höhe von einem Bus

Beste Antwort im Thema

Fahrwerk raus, Originales rein, ruhe! ;)

Oder eben einfach noch einmal das Fahrwerk zerlegen, reinigen und höher drehen.

Der nächste Punkt bei den 50cm ist, es gilt die Lichtaustrittskante, nicht der unterste Punkt vom Scheinwerfer!

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 07:10:42 Uhr:

Definitiv zu einem anderen TÜV fahren und vorher dort mit dem Prüfer sprechen. Man merkt schnell ob gesunder Menschenverstand regiert, oder schwachsinnige Praragraphen-Reiterei.

Polizeikontrolle -> Messen nach -> Auto still gelegt(mit Pech) -> Zwangsabmeldung(mit Pech) -> 1300- 1400€ für sinnlose Paragraphen- Reiteri. Günstigste wäre eine Mängelkarte! Aber eben auch das liegt im Ermessen des Polizisten!

Und ja, soviel kostet so etwas im Ganzen, weil alle Kosten auf dem Fahrer abgewälzt werden!

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 10:55:49 Uhr:

Zitat:

@Jigsaw2.0 schrieb am 19. Juni 2018 um 04:31:37 Uhr:

Bei Bj 91 gilt 50cm von der unteren Lichtaustrittskante zum Boden.

Wo hast du diese Baujahr Beschränkung her? Nach meinem Wissensstand gelten die Regeln für die Lichtaustrittskante sowie der Höhe des vorderen Kennzeichens über Fahrbahn grundsätzlich für alle Fahrzeuge...

Dann erkundige dich mal was der Bestandsschutz ist. Es gilt immer für das Auto die StVZO von dem Tag an dem das Auto zugelassen wurde! Es gibt dafür nur eine Ausnahme, das sind Blinker und Bremslicht, die müssen bei durchweg allen Autos vorhanden sein und auch nachgerüstet werden, wenn nicht schon von Werk vorhanden.

Ab dem 1.1.89 gilt die Regel mit den 50cm. Ab dem 1.1.90 Nebelschlusslicht und ab dem 1.1.91 LWR. Ab dem 1.1.87 gilt erst die Pflicht für Rückfahrscheinwerfer.

Deiner Logik nach, müsste man sonst alles bei jedem Auto nachrüsten. Das wäre ein zu großer Aufwand, daher gibt es eben den Bestandsschutz und damit gilt zu jeder Zeit das Gesetz von dem Tag wo das Auto in den Verkehr kam.

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Bei Bj 91 gilt 50cm von der unteren Lichtaustrittskante zum Boden. Da kannst du nichts machen. Wenn dein Fahrwerk festgefressen ist dann entweder gangbar machen oder neu. Eine andere Möglichkeit gibt's eigentlich nicht.

Du könntest Mal versuchen zu einem anderen Prüfer zu fahren. Vielleicht hast du da Glück wenn nicht dann nicht.

 

Ich hätte das Auto aber erst garnicht gekauft wenn man mit der Lippe die Straße kehren kann...

Definitiv zu einem anderen TÜV fahren und vorher dort mit dem Prüfer sprechen. Man merkt schnell ob gesunder Menschenverstand regiert, oder schwachsinnige Praragraphen-Reiterei.

Nur mal so am Rande, seit wann kontrolliert die Zulassungsstelle die Eintragungen?

Themenstarteram 19. Juni 2018 um 8:05

Zitat:

@michl90 schrieb am 19. Juni 2018 um 09:08:28 Uhr:

Nur mal so am Rande, seit wann kontrolliert die Zulassungsstelle die Eintragungen?

Seit der Chef das Auto gesehen hat. Hab das Auto vor der Arbeit geholt und hatte keine Zeit mehr es daheim ab zu stellen. Deswegen wollt ich es Direkt ammelden gehn. Hinterher ist man schlauer .Hätte mir besser den Tag frei genommen

Zitat:

@Jigsaw2.0 schrieb am 19. Juni 2018 um 04:31:37 Uhr:

Bei Bj 91 gilt 50cm von der unteren Lichtaustrittskante zum Boden.

Wo hast du diese Baujahr Beschränkung her? Nach meinem Wissensstand gelten die Regeln für die Lichtaustrittskante sowie der Höhe des vorderen Kennzeichens über Fahrbahn grundsätzlich für alle Fahrzeuge...

Zitat:

Noch höher schrauben kann ich nicht da sich das Gewinde fest gefressen hat

Ist kein Problem, Fahrwerk rausmachen, Feder abziehen dann kann man das Gewinde reinigen. Die Ringe kann man bei Kw nachkaufen wenn sie verschlissen sind.

Zitat:

Wo hast du diese Baujahr Beschränkung her? Nach meinem Wissensstand gelten die Regeln für die Lichtaustrittskante sowie der Höhe des vorderen Kennzeichens über Fahrbahn grundsätzlich für alle Fahrzeuge...

Die Regelung 50cm Lichtaustrittskante gilt gesetzlich erst bei Fahrzeugen ab Baujahr 1988 (88 ist noch dabei).

Golf 2/ andere Fahrzeuge vor dem Baujahr 1988 sind von der Scheinwerfer regulierung ausgeschlossen.

 

 

 

Fahrwerk raus, Originales rein, ruhe! ;)

Oder eben einfach noch einmal das Fahrwerk zerlegen, reinigen und höher drehen.

Der nächste Punkt bei den 50cm ist, es gilt die Lichtaustrittskante, nicht der unterste Punkt vom Scheinwerfer!

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 07:10:42 Uhr:

Definitiv zu einem anderen TÜV fahren und vorher dort mit dem Prüfer sprechen. Man merkt schnell ob gesunder Menschenverstand regiert, oder schwachsinnige Praragraphen-Reiterei.

Polizeikontrolle -> Messen nach -> Auto still gelegt(mit Pech) -> Zwangsabmeldung(mit Pech) -> 1300- 1400€ für sinnlose Paragraphen- Reiteri. Günstigste wäre eine Mängelkarte! Aber eben auch das liegt im Ermessen des Polizisten!

Und ja, soviel kostet so etwas im Ganzen, weil alle Kosten auf dem Fahrer abgewälzt werden!

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 10:55:49 Uhr:

Zitat:

@Jigsaw2.0 schrieb am 19. Juni 2018 um 04:31:37 Uhr:

Bei Bj 91 gilt 50cm von der unteren Lichtaustrittskante zum Boden.

Wo hast du diese Baujahr Beschränkung her? Nach meinem Wissensstand gelten die Regeln für die Lichtaustrittskante sowie der Höhe des vorderen Kennzeichens über Fahrbahn grundsätzlich für alle Fahrzeuge...

Dann erkundige dich mal was der Bestandsschutz ist. Es gilt immer für das Auto die StVZO von dem Tag an dem das Auto zugelassen wurde! Es gibt dafür nur eine Ausnahme, das sind Blinker und Bremslicht, die müssen bei durchweg allen Autos vorhanden sein und auch nachgerüstet werden, wenn nicht schon von Werk vorhanden.

Ab dem 1.1.89 gilt die Regel mit den 50cm. Ab dem 1.1.90 Nebelschlusslicht und ab dem 1.1.91 LWR. Ab dem 1.1.87 gilt erst die Pflicht für Rückfahrscheinwerfer.

Deiner Logik nach, müsste man sonst alles bei jedem Auto nachrüsten. Das wäre ein zu großer Aufwand, daher gibt es eben den Bestandsschutz und damit gilt zu jeder Zeit das Gesetz von dem Tag wo das Auto in den Verkehr kam.

Zitat:

@Heizölgaser schrieb am 19. Juni 2018 um 10:55:49 Uhr:

Zitat:

@Jigsaw2.0 schrieb am 19. Juni 2018 um 04:31:37 Uhr:

Bei Bj 91 gilt 50cm von der unteren Lichtaustrittskante zum Boden.

Wo hast du diese Baujahr Beschränkung her? Nach meinem Wissensstand gelten die Regeln für die Lichtaustrittskante sowie der Höhe des vorderen Kennzeichens über Fahrbahn grundsätzlich für alle Fahrzeuge...

Nein meiner zb (Bj 89) hat diese Beschränkung nicht da ist es egal. Ich glaube das kam als die LWR Pflicht wurde.

Nein, in Deutschland gelten entsprechend der StVZO, FZV und EWG-Richtlinien folgende Beschränkungen bezüglich des Abstands zum ebenen Untergrund seit dem 1.1`88:

• Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO

• Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO

• Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

• Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG

• Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO

• Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO

• Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO

• Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO

• Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO

• Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO

• Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV

• Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO

Das heißt mit deim 89iger biste im Arsch, genau wie ich auch.

Kommt darauf an wieviel dir fehlt!

Ich kenne 3 andere Möglichkeiten dein Problem zu lösen:

1. Umbau auf Jetta Front

2. Umbau auf Doppelscheinwerfergrill mit Rechteckscheinwerfern 5x7"

3. https://www.nakatanenga.de/beleuchtung/hauptscheinwe.

beim dritten Vorschlag ist das Ablendlicht OBEN!

Rallye Front bringt in der Höhe noch am meisten, da die untere Austrittskante der Linsen die „Reflektorunterkante“ ist. Aber ist halt die Frage ob man ne Front einbaut, die mehr kostet als das Auto :D

Zitat:

@M4d.-.M4x schrieb am 19. Juni 2018 um 21:50:57 Uhr:

Rallye Front bringt in der Höhe noch am meisten, da die untere Austrittskante der Linsen die „Reflektorunterkante“ ist. Aber ist halt die Frage ob man ne Front einbaut, die mehr kostet als das Auto :D

die rallye front fährt er auch nur illegal!

den ab 1.1 1991 ist die lwr pflicht und die hat keine rallye front.

wobei rallye front meist so abgenutzt ist das die lichtausbeute net toll ist.

Ich meine ab 01.01.1990 ist die Pflicht. Falsches Datum gepolstert.

 

 

1.1.1991 war nebelschlussleuchte

Die LWR lässt sich bei der Rallyefront auch recht einfach nachrüsten. Hab ich auch mal gemacht. Es muss nur der Stift der Linse zum verstellen raus und einer mit Kugelkopf rein. Stellmotoren befestigen und fertig.

Zur Not passen Linsen vom Beetle fast 1:1. das wäre dann natürlich wieder nicht legal, aber dafür sehr gute lichtausbeute mit Neueren Fassungen und ehrlich gesagt: wer will das kontrollieren können?

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