Grantie/Versicherung/Händler Pdc Problem 4 Wochen nach Kauf
Sachverhalt:
Audi a6 4f vor fünf wochen beim Händler gekauft. Dort ne Garantie abgeschlossen. Nach 3 Tagen Probleme mit dem pdc. Am Anfang war es nur sporadisch aber mittlerweile ist es dramatiòs. Immer wenn ich es wirklich brauche kommt ein langer akustischer Ton. Das pdc will mir wohl einen Fehler mitteilen und es ist wohl ein Se sor beschädigt. So habe ich bei der Ggg Garantie angerufen und den Fehler gemeldet. Wen verwundet es.... pdc is natürlich nicht mit drin. Hat mich schon aufgeregt aber egal.
Muss der Händler nachbessern und wie sollte ich vorgehen oder ist alles mein Problem ?
Vielend Dank für eure kompetente Beratung.
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13 Antworten
also ich hatte sowas mit LED-Rückleuchte und der Händler hat sich ausm staub gemacht , musste selber eine kaufen....
PDC sollte der Händler aber reparieren müssen !!
Leuchtmittel... auch LED sind etwas anderes !
unabhängig von der Garantie hast Du aber 12 Monate Gewährleistung. Die ersten 6 Monate müsste der Händler beweisen das es hier kein Problem bei "Auslieferung" gegeben hat. Kann er nicht, also muss er für die Kosten aufkommen.
Bei mir ist auch 3 Tage nach dem Fahrzeugkauf der Sensor vorne links defekt gewesen. Ich habe es an einem Wochenende gemerkt und wollte am darauffolgenden Montag dem Händler (50km vom Wohnort entfernt) Bescheid geben. Dieser kam mir jedoch zuvor und hatte mich am Montag Morgen selbst angerufen, um nachzufragen, ob ich mit dem gekauften Wagen zufrieden sei. Das Problem wurde geschildert und der Händler hat mich freundlich zu dem nächstgelegenen Audi-Partner geschickt, da ich keine 50km fahren wollte. Es wurde alles Repariert und die Rechnung ging an den Händler. Darüber hinaus wurde mir gleich noch ein fehlender Kompressor aus dem Reifenreparaturset nachbestellt. Auch auf Kosten des Händlers. Es gibt wirklich sehr kulante Händler. Es kommt einfach darauf an, wo man das Fahrzeug gekauft hat. In meinem Fall war es das Audi-Zentrum in Lübeck.
Fahr zum Händler und weise ihn auf den Magel hin.
Er muss diese, für dich kostenfrei, Instandsetzen.
Weise ihn zur Not noch auf seine Pflichten als gewerblichen Verkäufer hin.
Mfg Senti
Bei Audi kostet das tauschen hinten links 257€. Hat in diesem Fall meine Garantie übernommen.
+1 für Händler muß nachbessern.
In den ersten 6 Monaten besteht eine Beweislastumkehr. Der Händler muß beweisen das der Sensor nicht kaputt war. Das kann er nicht. Und da es kein Verschleißteil ist muß er nachbessern.
so habe Grad angerufen, der Händler meinte da könnte man nichts dran machen das wäre ja Verschleiß ? und wenn die Garantie das ja schon nicht übernehmen würde, da könnte man da nichts machen . . . Habe ihn dann gefragt wie das denn aussehen würde mit der HändlerGewährLeistung... daraufhin meinte er das würde nicht gehen. Habe ihm dann auch noch gesagt das dies ja schon seit kauf fehlerhaft gewesen sei.... daraufhin meinte er ...das könnte nicht sein sie hätten ja mit mir alles getestet...
Ich habe das Ding leider nicht rückwärts gefahren ...
Was kann ich tun ?
ruf den Händler nochmal an und frage ihn nochmal ganz freundlich, ob er sich das nicht doch nochmal überlegen möchte mit der Behebung des Mangels auf seine Kosten, da Du eigentlich keine Zeit und Lust hast auf Fristsetzung und Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Solange Du bei Fahrzeugübergabe kein Dokument unterschrieben hast , wo sinngemäß drinsteht " Hiermit bestätige ich die einwandfreie Funktion sämtlicher Bauteile" , muss er nachbessern !
Typische Masche der Verkäufer, zumindest der meisten. Zum Glück gibts auch Ausnahmen.
Ab jetzt wird es unangenehm für Dich weil sowas schnell emotional wird.
A). PDC Sensoren sind keine Verschleißteile.
B). Mache ihn auf die Beweislastumkehr aufmerksam. Sag ihm das Du das Auto bei der Probefahrt nicht rückwärts gefahren bist und deshalb die Funktion des PDC nicht überprüft haben kannst. Er als gewerblicher Anbieter unterliegt in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Beweislastumkehr und möge bitte beweisen das der Sensor bei Übergabe funktioniert hat. Wenn er das nicht kann soll er nachbessern, auf seine Kosten.
Mir fällt gerade noch was ein. Ich weiß aber nicht ob das bei PDC-Sensoren auch der Fall ist. Wenn im Fehlerspeicher ein Eintrag ist das ein Sensor nicht funktioniert, dann steht da Normalerweise auch das Datum des Fehlereintrags dabei. Wenn niemand den Fehlerspeicher gelöscht hat vor Übergabe dann hast Du da evtl. einen Beweis. Brauchst hat jemand der Dir das auslesen kann oder hol dir ein Kabel und VCDS.
Zitat:
Original geschrieben von RaikGunman
unabhängig von der Garantie hast Du aber 12 Monate Gewährleistung. Die ersten 6 Monate müsste der Händler beweisen das es hier kein Problem bei "Auslieferung" gegeben hat. Kann er nicht, also muss er für die Kosten aufkommen.
Man hat grundsätzlich 24 Monate Gewährleistung. Wenn es im Kaufvertrag anders vereinbart ist und diese anderslautende Vereinbarung wirksam ist, dann können es auch 12 Monate sein.
Man muss dem Händler einfach mitteilen, dass man ein Problem hat und auf eine Beseitigung des Problems im Rahmen der Gewährleistung besteht. Wenn man anfängt: "Ich habe da ein kleines Problem. Könnte man das nicht ... ?" Dann hat man schon schlechte Karten, weil der Händler merkt, dass man seine Rechte nicht kennt. Und ob es die Garantie übernimmt, geht den Händler erstmal nichts an.
Vielleicht hilft dir der Link ein bisschen weiter.
http://www.audi.de/.../Audi_Garantie.html
lg
Zitat:
Original geschrieben von Micha_Trier
Was kann ich tun ?
Ruf ihn nochmal an oder schicke ihm ein email mit dem Hinweis auf Gewährleistung.
Teile ihm mit, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat und dies somit ein Gewährleistungsfall ist. Setze ihm freundlich eine Frist.
Sollte er wieder Nein sagen dann lass ihm von einem Anwalt einen Brief mit einer Erinnerung an seine kaufmännischen Pflichten übermitteln.
Solche Vorgehensweisen seitens kommerzieller Verkäufer sind einfach nur letztklassig.
lg
W.