- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Greift hier die TK oder VK?
Greift hier die TK oder VK?
Moin,
bin am WE nem Kollegen hinten draufgefahren, als er ihm der Motor abgestorben ist. Da ich ja schuld bin, wollte ich mal fragen, welcher Schutz hier greift um meinen Schaden zu zahlen, die Voll- oder Teilkasko? Oder beides weil auch sein Schaden bezahlt wird, so dass ich von beiden die Selbstbeteiligung zahlen müßte?
Ähnliche Themen
22 Antworten
Hallo
Der Schaden am FZ deines Freundes wird durch deine Haftpflicht-Versicherung reguliert.
Bei deinem greift eine VK, falls vorhanden.
Lg
Zitat:
Original geschrieben von CLK-Basel
Bei deinem greift eine VK, falls vorhanden.
Bis auf die Glasschäden. Die gehen über die Teilkasko!
Jep, habe VK SChutz, ist ein Leasingfahrzeug über meinen AG. Tja, dann muss ich wohl doch die volle SB zahlen. Dachte zwar immer die TK greift bei Schäden am eigenen KFZ, aber dem ist wohl nicht so.
Der Unfallgegner ist ein guter Freund von mir und bei ihm ist nur die Rückleuchte kaputt und Kratzer an der Stoßstange, bei mir ist der Kotflügel aber Schrott und muss wohl erneuert werden.
Danke für eure Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von Soopaman
...Dachte zwar immer die TK greift bei Schäden am eigenen KFZ, aber dem ist wohl nicht so....
Da hast du auch vollkommen recht!
Die TK zahlt zb den Glasschaden an DEINEM Wagen.
Oder den Schaden, der an DEINEM Wagen aufgrund eines Wildunfalls entstanden ist.
Allerdings zahlt NUr die VK schäden am EIGENEN Fahrzeug die durch Unfall, Vandalsimus und sonstiges zurückzuführen sind.
Die KH zahlt dann den Schaden am Fremdfahrzeug. Ergo: Hochstufung VK und KH.
Hast Du GAP deckung?
Und GLASSCHÄDEN die durch einen SELBSTVERSCHULDETEN UNFALL entstanden sind zahlt die TK
Verwirrung komplett?
Gruß Christian
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Hast Du GAP deckung?
Kommt nur bei einem Totalschaden mit vorzeitigem Leasingende zum Tragen.
Scheint hier aber nicht vorzuliegen.
lass dir am besten von der Versicherung ausrechnen was am billisten kommt. Selberzahlen oder hochstufen.
Zitat:
Kommt nur bei einem Totalschaden mit vorzeitigem Leasingende zum Tragen.
Komisch, wieso geh ich immer vom schlimmsten aus? Bei kleinem Schaden ist das wirklich nicht relevant, sorry.
Beide Schäden selber zahlen? Na ich weiss nich. Das eigene Fahrzeug ist wahrscheinlich recht neu, oder? Leasingfahrzeuge müssen fachgerecht repariert werden (sonst Sondervereinbarung nötig)
Kann noch klappen, ist aber unwahrscheinlich dass selber zahlen billiger kommt.
Ich hab mal gehört, daß man unschuldig ist, wenn man einem drauf fährt der den Motor abwürgt. Hab ich noch aus der Fahrschule. Für einen ausgebildeten Kraftfahrer ist das wohl eine vermeidbare Situation.
Im Grunde ist es ja ähnlich als wenn der Vordermann aus heiterem Himmel beim Anfahren ne Vollbremsung ohne Grund hinlegt.
Hi,
falsch - wer auffährt, hat grundsätzlich schuld.
Dies kann höchstens durch eine Teilschuld gemindert werden - völlig unschuldig aber kommt man da nicht raus - schon wegen dem Thema Sicherheitsabstand.
Grüße
Schreddi
Aber wenn man Aufgrund eines Fahrfehlers des Vordermanns und der damit verbundenen fehlenden Bremslichter auffährt, trifft diesen sicher eine Teilschuld:
Mfg
G.o.
Naja Bremslichter hast ja gehabt nur halt nicht gebremst. Es kommt sowieso sehr oft vor das der zweite eine Teilschuld bekommt.