Greven Maifest, Vertragsstrafe von fair Parken erhalten
Hallo,
vorweg, ich will hier nicht die Methoden von solchen Unternehmen wie fair Parken etc. diffamieren, es soll eine sachliche Diskussion sein. Zur Geschäftszeiten von ALDI ist es ja ok dass bei Überziehung der einen Stunde auch Vertragsstrafen fällig wären.
Folgendes:
Ich bin am 18 .Mai 2025 an einem Sonntag nach Gereven zum Maifest gefahren und habe mit Mühe und Not nach langem suchen und warten auf dem Aldi Parkplatz einen Parkplatz gefunden.
Habe gesamt 3 Stunden dort geparkt, wie auch viele andere hunderte Pkw`s!
Jetzt erhebt die fair parken GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 € , mit einer Frist von 7 Tagen zu zahlen
Meine Bedenken bzw. Hinterfragungen;
- An einem Sonntag wo Aldi ja geschlossen ist, also es wird niemandem der Enkaufen wollte der Parkplatz besetzt.
- An einer Veranstaltung der Stadt Greven, die auch darauf gezielt ist so viele Besucher wie möglich anzulocken.
- Ob das nun so auch im Sinne der Stadtverwaltung ist, das Besucher des Stadtfestes,regelrecht durch die "fair park GmbH" abgezockt werden sollen, das macht ja mehrere Tausende Euros (unrechtmäßig ergaunert) auf einem Parkplatz das an diesem Tag ehe nicht zum Einkaufen genutzt werden konnte. Das wäre m.E. schon fast vorsätzlich.
- Ich habe auch bei der Einfahrt oder sonstwo keinerlei Hinweisschilder bemerkt dass dort am Sonntag oder überhaupt das Parken nur auf eine Stunde beschränkt sei.
- Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?. Ich wohne zuweit weg um selbst dort nochmal hinzufahren und es zu begutachten.
Wie ist Eure Meinung zu diesem geschilderten Fall?
Ich hoffe auf eine rege und sachliche Diskussion darüber.
Gruß
125 Antworten
Das kann ja wieder heiter werden.🙄
Hast du dich schon mit der Stadtverwaltung Greven in Verbindung gesetzt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Stadt Greven diesen Parkplatz für das Maifest angemietet hat?
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Juni 2025 um 18:27:49 Uhr:
Hast du dich schon mit der Stadtverwaltung Greven in Verbindung gesetzt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Stadt Greven diesen Parkplatz für das Maifest angemietet hat?
Nein, wann denn auch, habe doch die Vertragsstrafe erst vor einer Stunde erhalten.
Dann würde ich das doch Dienstag als Erstes machen, bevor hier ein Fass aufgemacht wird.
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Zitat:
@krockie schrieb am 6. Juni 2025 um 18:20:40 Uhr:
5. Vielleicht ist ja zufällig jemand aus Greven hier und kann da schauen ob solche Hinweisschilder auch existieren? Es ist der ALDI Markt Kardinal-v.-Galen Str.4, 48268 Greven. Wenn ja, seit wann sind die Hinweisschilder dort aufgestellt?.
Zumdinest so lange, das man sie in google streeview sie sehen, wenn auch nicht vollständig lesen, kann
Mein Standardtipp in solchen Fällen:
Einfach antworten, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter wenden. Dad funktioniert zu 100%. Man muss halt standhaft bleiben und weitere Schreiben bzw. Drohungen exakt genau so beantworten. Die wissen genau, dass sie keinerlei Handhabe haben. Irgendwann geben die dann Ruhe,
Sollte auf dem ALDI-Parkhinweis kein Zusatz bezgl. Uhrzeiten und/oder "während der Geschäftszeiten" vermerkt sein, dann hast Du leider Pech gehabt. Übrigens - der Begriff "abzocken" setzt eine betrügerische Absicht voraus. Das trifft hier aber nicht zu, da der aufgestellte Parkhinweis eindeutig formuliert ist, genau so wie "unrechtmäßig ergaunert" nicht zutrifft. Wenn, dann ist es "rechtmäßig ergaunert" - aber ärgerlich ist`s schon, keine Frage.
Dort steht aber wahrscheinlich drauf das man zwecks Einkauf dort eine gewisse Zeit kostenlos parken darf.
Laden zu,Parken verboten.
zu 1.: auch sonntags ist das idR immer noch Privatgrund. Und ob da jemand einkaufen will und kann oder nicht - der Eigentümer kann drüber entscheiden wer wie lange oder überhaupt dort parken kann.
zu 2.: was hat ALDI oder der an ALDI vermietende Grundstückseigentümer mit einer Veranstaltung der Stadt zu tun? Müssen die dafür Privatgrund zur Verfügung stellen? Nein, müssen sie nicht!
zu 3.: das ist eine steile Behauptung, mit dem unrechtmäßig ergaunert. Nur weil Du eine städtische Veranstaltung besuchen willst, berechtigt Dich das nicht zum Parken auf Privatgrund. Und wenn dem Eigentümer es stinkt, dass regelmäßig das Grundstück benutzt wird, dann wehrt der sich eben. Und das hat nichts, aber auch gar nichts mit Abzocke zu tun. Du hast unberechtigt auf privatem Grund Dein Fahrzeug geparkt. Und bist erwischt worden.
zu 4.: ich kenne es idR nur noch so, dass diese Parkplätze mit einigen Schildern versehen sind, hier bei uns steht da idR auch dabei, dass das mit der begrenzten Parkzeit nur für Kunden während der Öffnungszeiten gilt - ist der Laden geschlossen ist Parkverbot. Viele machen dann auch die Kette davor damit gar nicht erst befahren werden kann.
Nur weil Stadtfest ist, verpflichtet das ALDI nicht dazu seine Parkflächen zur Verfügung zu stellen - die Anwohner machen ja auch nicht ihre Hoftore auf für Festgäste
Zitat:
@Melosine schrieb am 6. Juni 2025 um 18:47:53 Uhr:
Mein Standardtipp in solchen Fällen:
Einfach antworten, man möge sich doch bitte an den Fahrer und nicht an den Halter wenden. Dad funktioniert zu 100%. Man muss halt standhaft bleiben und weitere Schreiben bzw. Drohungen exakt genau so beantworten. Die wissen genau, dass sie keinerlei Handhabe haben. Irgendwann geben die dann Ruhe,
Mein Standardtip: einfach nicht rotzfrech fremden Privatgrund besetzen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 6. Juni 2025 um 18:27:49 Uhr:
Hast du dich schon mit der Stadtverwaltung Greven in Verbindung gesetzt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Stadt Greven diesen Parkplatz für das Maifest angemietet hat?
Wozu soll das denn gut sein ?
@TE: Dies würde ich auf keinen Fall tun, und statt dessen - gem. Melosine - das Unternehmen auffordern sich an ihren Vertragspartner zu wenden, dies ist der Fahrer.
Und selbstverständlich bietest du an, die Ermittlung des Fahrers zu unterstützen. Dies muss man als Halter nämlich.
Anm.: Dass die Schilder und Spielregeln auf diesen privaten Plätzen auch an Sonntagen gelten und zu solchen Anlässen, sofern nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt, ist dir aber klar - oder nicht ?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 6. Juni 2025 um 18:26:37 Uhr:
Das kann ja wieder heiter werden.🙄
Zu Pfingsten wäre das schön, ja. 🙂
Zitat:
@krockie schrieb am 6. Juni 2025 um 18:20:40 Uhr:
Hallo,
.....
Auf den städtischen Parkplätzen ist es dort sonntags gebührenfrei. Der Supermarktparplatz ist aber ein Privatparkplatz und dort kann "Feinkost-Albrecht" festlegen was sie wollen. Du müsstest also mal die dort angebrachten Schilder abfotografieren und posten. Sonst lässt sich dazu nichts sagen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2025 um 19:02:25 Uhr:
Auf den städtischen Parkplätzen ist es dort sonntags gebührenfrei. Der Supermarktparplatz ist aber ein Privatparkplatz und dort kann "Feinkost-Albrecht" festlegen was sie wollen. Du müsstest also mal die dort angebrachten Schilder abfotografieren und posten. Sonst lässt sich dazu nichts sagen.
Wie schon beim Eröffnungthread geschrieben, ich wohne zu weit weg um deshalb dort hinzufahren.
Wir erwarten schon etwas mehr Engagement. 😎
Stehen denn die Vertagsbedingungen nicht im Schreiben der "Bewirtschafter"?