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grill-leiste

Themenstarteram 26. Januar 2004 um 16:54

ist es möglich eine grill-leiste (kamei) vom golf 1 am golf 2 zu verwenden?

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23 Antworten

Nein kannst Du nicht verwenden

frage wegen grilleiste unten, ist zwar ent ganz des thema, aber warum schon wieder en neuen thread :D

also wie legal ist die jetta leiste unten bei nem normalen g2 grill?

ganz legal!

soviel ich weiss, bzw. hab noch nie was anderes gehört.

Was soll denn da nicht legal sein?!

Ist doch ein original VW Teil!

am 27. Januar 2004 um 22:27

Zitat:

Original geschrieben von Aitatsch

Was soll denn da nicht legal sein?!

Ist doch ein original VW Teil!

Bau mal ein Bora o.ä. Teil an den Golf deswegen isses noch lang net erlaubt, nur weil der Jetta auch den KB 19E hat könnte es legal sein!

Immerhin schränkt das den Lichtkegel im unteren bereich ein, bei Grillleisten z.B. Böser Blick oder die normalen für oben, wird kaum was oder nix eingeschränkt weil die SW da fast tot sind, unten nicht!

Aber 100% legal oder net, weiß ich net!

Grüße

Lord

Dass du jetzt nicht alle Teile, von allen VW wild durcheinander mischen kannst, sollte eigentlich klar sein!

Weißt wohl, wie es in dem Fall bei Jetta 2 und Golf 2 gemeint war?!

also danke für eure antworten.

weiß zufällig jemand, was die leiste bei VW kostet? mehr als 10 euro? :D

naja oben unten grillspoiler hat des jemand von euch, und en bild?

habe endlich meine GL stangen, und muss langsam mal teile fürn sommer her richten...

matze hat das soweit ich weiß an seinem.

sieh mal auf realitys site nach, dort gibt's ne gallary wo matzes auto zu sehen ist

schaut doch in den "eure autos im winter" thread rein, da hat matze ein bild drin mit der jetta-leiste.

Mfg Marco

Zitat:

Original geschrieben von Desbastar

weiß zufällig jemand, was die leiste bei VW kostet? mehr als 10 euro? :D

Schau dich doch mal auf dem Schrottplatz um.

ich hab letzte woche für eine 5 Euro bezahlt. dann musst du, wenn sie nicht in deiner farbe ist, schleifen, grundieren und lackieren, kostet sicher auch nochmal 5 Euro.

querys

am 29. Januar 2004 um 17:23

tach miene tante is beim tüv in hessen und die sagt :"wenn was an der lichtanlage geändert wird dann muss das gemeldet werden da 1. gefahrführ andere

2. beim unfall und nich gemeldet zahlt keine versicherung

aber versuch isses immer wert

Du veränderst ja in dem Sinn nichts an der Lichtanlage!

Die Fläche vom Scheinwerfer die abgedeckt wird ist ja ganz gering!

hi,glaube nicht das unseren "GRÜNEN FREUNDEN" diese Leiste auffallen würde!

Aber die Grilleiste vom 1er passt auf keinen Fall am 2er!!!

Was viele nich glauben,aber der 1er ist breiter als der 2er!!!

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