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Grobe Fahrlässigkeit ja oder nein

Themenstarteram 5. April 2022 um 18:57

Liebe User!

Ich würde gerne fragen wie ihr diese Sache seht und mir vielleicht eine kurze Einschätzung geben könnt. Ein Lenker steht bei einer Bahnschrankenkreuzung mit Rot Licht für ca. zwei Minuten. (Update: keine Bahnschranken) Das Kind sitzt neben am Beifahrersitz. Es kommt kein Zug. Lt. dem Lenker, der bereits seit zwei Minuten auf den vorbeifahrenden Zug wartet geht das Rotlicht aus bei der Ampel. Das Kind welches 11 Jahre alt ist bestätigt dies auch. Der Vater fährt los.

Der Zug kommt boom. Gottseidank nur Blechschaden.

Grobe Fahrlässigkeit

Ja oder Nein????

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53 Antworten

Zunächst sollte festgestellt werden, ob es sich um einen technischen Defekt in der Anlage handeln könnte.

Wenn es sich um eine "Bahnschrankenkreuzung" handelte, dann müssen die Schranken ja auch wieder geöffnet worden sein.

Themenstarteram 5. April 2022 um 19:06

keine Bahnschranken nur Rotlicht geregelt

Unbeschrankter Bahnübergang?

PS: Überschnitten:)

Themenstarteram 5. April 2022 um 19:07

ja genau

Zitat:

@baugi123 schrieb am 5. April 2022 um 21:06:06 Uhr:

keine Bahnschranken nur Rotlicht geregelt

Dann schreib doch nicht Bahnschrankenkreuzung :)

Zitat:

@baugi123 schrieb am 5. April 2022 um 20:57:08 Uhr:

 

Grobe Fahrlässigkeit

Ja oder Nein????

Ja

MfG kheinz

Ja, grobe Fahrlässigkeit.

So ein Zug ist jetzt nicht gerade klein.

Den nicht zu sehen, ist in meinen Augen grob fahrlässig.

Wenn man dann auch noch einen scheiß Tarif in der Vollkakso hat, der deswegen zu kürzen anfängt, ist man aber auch selber Schuld.

Bei der Überquerung jeder Art von Bahnübergang, hat man mit mäßiger Geschwindigkeit zu fahren und die Bahnstrecke zu beobachten.

Ist vielleicht etwas theoretisch und auch nicht immer ganz einfach, aber so ist es vorgeschrieben.

Ob ein Gericht in diesem Fall eine grobe Fahrlässigkeit erkennt, kann ich aber nicht sagen.

Allerdings dürfte es schwer sein, trotz des Kindes als Zeugen, den Beweis zu führen, ausgenommen es läge ein vorführbarer technischer Defekt vor.

Das klingt sehr stark nach grober Fahrlässigkeit. Allein den Zug nicht zu hören ist doch fast unmöglich. Zudem: du stehst da seit zwei Minuten vor einer roten Ampel und es kommt nichts. Da muss man wohl besonders vorsichtig sein und kann nicht einfach losfahren. Aber: Hauptsache euch ist nichts passiert!

Zitat:

@crafter276 schrieb am 5. April 2022 um 21:30:52 Uhr:

Zitat:

@baugi123 schrieb am 5. April 2022 um 20:57:08 Uhr:

 

Grobe Fahrlässigkeit

Ja oder Nein????

Ja

MfG kheinz

+1

Zwei Minuten auf den Zug gewartet, ich lach mich schlapp. Ich stand schon mal >10 Min.

Gruß Metalhead

Soweit ich mich an meine Führerscheinprüfung erinnere, muss man sich vor dem Überqueren eines unbeschrankten Bahnüberganges vergewissern, dass kein Zug naht. Also stoppen und links/rechts prüfen ob frei.

Sich auf das Rotlicht zu verlassen, reicht nicht. Und die Aussage eines 11 jährigen Kindes dürfte wohl kaum relevant sein.

Ob du nun grob fahrlässig gehandelt hast, mag wohl nur ein Richter entscheiden.

Mein Vater hat bei der DB gearbeitet und auch auf Stellwerke. Er meinte immer: Egal ob offene Schranken oder Ampel grün/aus, immer schauen ob von einer/beiden Seiten ein Zug kommt. Das klingt jetzt übervorsichtig aber ich halte dies bei. Ja, meine Kinder schauen mich da immer komisch an, hinter mir Fahrende verstehen es auch nicht.

Mir ist das egal, meine Family und ich haben nur ein Leben. Nein ich finde dies nicht "übervorsichtig".

Aber ich sehe das auch so: Gut das niemand zu Schaden gekommen ist, bzw. nur Blechschaden und "Ärger".

@bobbele : Nicht nur du, auch mein Selbsterhaltungstrieb lässt mich beim Bahnübergang Vorsicht walten lassen. Im Falle eines Unfalles steht doch fest, wer der Verlierer sein wird...

Das gleiche übrigens hier bei einigen Kreuzungen, auch da fahre ich erst los, wenn der Gegenverkehr (bestehend aus LKW's) tatsächlich bremst. Dazu habe ich zu oft gesehen, dass eine rote Ampel nicht zwingend ein Hindernis darstellt.

Die Frage des TE dürfte wohl bei der Kaskoversicherung eine Rolle spielen und da würde ich eher auf Augenblicksversagen, also normale Fahrlässigkeit plädieren.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 6. April 2022 um 06:06:19 Uhr:

Allein den Zug nicht zu hören ist doch fast unmöglich.

Seit Dampfloks kaum noch anzutreffen sind, hört man Züge im Auto fast nicht mehr.

BTT: Ich sehe da auch eher grobe Fahrlässigkeit, an einem vermutlich gestörten BÜ mit Blinklicht ohne zu Schauen drüber zu fahren. Man sollte froh sein, dass noch alle Fahrzeuginsassen leben.

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