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Größere Alufelgen - Änderung des Lenkanschlags?
Hallo,
auf meinem V90 D3 (EZ 2018) fahre ich aktuell die Standardfelgen von Volvo in 17 Zoll mit 225/55/17.
Jetzt werde ich zum Frühling auf 18 Zoll Alufelgen (Borbet Y) mit 245/45/18 Sommerreifen wechseln.
Das zugehörige Gutachten schreibt dazu:" Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit für eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."
Wie kann ich prüfen, ob mein Wagen bereits ausgerüstet ist (wurde gebraucht gekauft)?
Oder muss ich in jedem Fall zum Händler?
Ist das dann ein komplettes Update oder wird nur die Rad-Reifenkombination "nachgetragen"?
Was kostet der Spaß?
Fragen über Fragen....
Danke jetzt schon für eure Hilfe!
kulpin
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23 Antworten
Zitat:
@kulpin schrieb am 10. Januar 2025 um 18:40:02 Uhr:
" Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit für eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."
Da bist Du doch außen vor, wenn Du 18 Zoll montierst. Oder hab' ich's nicht verstanden?
Nein, das gilt bei den erworbenen 18 Zoll Felgen. Wahrscheinlich würde der Reifen wegen der Breite sonst am Innenkotflügel schleifen. Ich vermute, dass serienmäßig erst ab 19 Zoll eine Reifenbreite von 245 erreicht wird
Volvo schreibt zum Thema, das auf den beigefügten Bildern zu lesende.
Erst ab 19 Zoll und grösser ist eine Softwareanpassung notwendig.
Ich war heute bei der Dekra.
Wenn mein V90 werkseitig mit 19-, 20- oder 21 Zollfelgen ausgestattet wäre, dann müsste ich nichts machen. Die ABE würde gelten.
Tja, ist er aber nicht.....
Da der Wagen aber gemäß Fahrzeugschein die Radgröße 17 Zoll mit 225/55/17 eingetragen hat, muss ich jetzt zu Volvo und die Software "Lenkanschlagsbegrenzer" installieren lassen.
Danach zum Prüfingenieur (TÜV/Dekra/KÜS), der den Volvo für eine Änderungsabnahme begutachtet.
Das kann ich dann in Papierform zum Fahrzeugschein nehmen oder eintragen lassen.
Das widerspricht der Angabe von Volvo, die besagt, dass bei werksseitig 17- oder 18-Zoll erst ab 19 Zoll eine Begrenzung vorgenommen werden muss oder steht das so in der ABE von Borbet?
So steht es in der ABE. Für mich gilt: A01 und LV9. Eine Vorführung entfällt nur "bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind".
Zitat:
@kulpin schrieb am 13. Januar 2025 um 16:01:58 Uhr:
Ich war heute bei der Dekra.
Wenn mein V90 werkseitig mit 19-, 20- oder 21 Zollfelgen ausgestattet wäre, dann müsste ich nichts machen. Die ABE würde gelten.
Tja, ist er aber nicht.....
Da der Wagen aber gemäß Fahrzeugschein die Radgröße 17 Zoll mit 225/55/17 eingetragen hat, muss ich jetzt zu Volvo und die Software "Lenkanschlagsbegrenzer" installieren lassen.
Danach zum Prüfingenieur (TÜV/Dekra/KÜS), der den Volvo für eine Änderungsabnahme begutachtet.
Das kann ich dann in Papierform zum Fahrzeugschein nehmen oder eintragen lassen.
Na da bin ich mal gespannt wie er das überprüfen wird, solltest du kein Schriftstück von Volvo haben.
Für meine 22 Zöller am XC60 und für die 18 Zöller am V40 hätt ich das auch machen sollen...gemacht hab ich nix.