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grössere reifen,keine eintragung,abrollumfang zu hoch,??????
hallo
war heut morgen beim tüv und hab mal nachgefragt
wegen reifen eintragen lassen,vorher 265/70/17 und jetzt die
33er cooper stt auf original 17er felge drauf...
hat erstmal irgendwas ausgerechnet von wegen abrollumfang...
der wert wär grösser als 13% und damit gibts keine eintragung
weil ein neues abgasgutachten gemacht werden müsste,da die anforderungen
der e-einstufung wohl nicht mehr stimmten.....1400 euros ca. .....????????????????
ich versteh die welt nicht mehr!!!!
damals bist du hingefahren,
felge passt,reifen traglast und höchstgeschwindigkeit passt,freigängig passt...fertig......
ich frag euch jetzt ...wie habt ihr das gemacht die ihr 35er und noch grössere reifen fahrt?????
das kann doch nicht normal sein was der tüver da meinte.....??
wie oder wer kennt einen wegen eintragung ???
ich hoffe da kann mir jemand helfen...
brauch eine firma,prüfer der beide augen zudrückt,oder so....
solche eintragungen macht doch nur der tüv,oder??
ist ein dodge ram1500 QC 04er.....
aber vielleicht können auch die leute helfen die einen getunten europäer fahren....
sam
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
ok..eigentlich ist das doch dann aber quatsch, die eintragung aufgrund eines neu zu erstellenden abgasgutachtens zu verweigern, da sich der ausstoß ja, gemessen an der gefahrenen strecke, verbessert und nicht umgekehrt.
probleme, viel zu kleine räder eingetragen zu bekommen, leuchten dahingehend ja irgendwo ein, aber so herum ist es in meinen augen echt quatsch.
die nummer geht aber nicht ganz auf,denn 1km strecke bleibt 1 km strecke egal ob der tacho nun 800 meter oder 1,2 km anzeigt.
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36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ramfreund
ich versteh die welt nicht mehr!!!!
damals bist du hingefahren,
felge passt,reifen traglast und höchstgeschwindigkeit passt,freigängig passt...fertig......
Das war damals genau wie heute, wenn es passt vom Abrollumfang her hast du diesbezüglich keine Probleme, passt es nicht wie es offensichtlich in deinem Fall ist, musst du halt dein Fahrzeug anpassen, dazu gehört u.a. ein Abgasgutachten ab einer gewissen Abweichung.
für alle, die keine ahnung haben, welche größe ein 33er cooper sst hat:
sind die neuen reifen kleiner oder größer?
grösser....
hab ich aber noch nie gehört das ich dann irgendwas umbauen muss
die rams fahren hier mit 35" und grösser rum...
(die jungs aus dem dodge forum sind im moment auch keine hilfe...)
da muss nix umgebaut werden,ausser tachoangleichung,...
damals mit meinem ex army chevy hätt ich auch 33er oder die hummer reifen fahren
können in 37"....ohne was "umzubauen"
was soll ich da überhaupt "umbauen" wenn doch alles passt
seit wann gibt es diesen abrollumfang mist eigentlich???
ich weiss nich weiter
sam
ok..eigentlich ist das doch dann aber quatsch, die eintragung aufgrund eines neu zu erstellenden abgasgutachtens zu verweigern, da sich der ausstoß ja, gemessen an der gefahrenen strecke, verbessert und nicht umgekehrt.
probleme, viel zu kleine räder eingetragen zu bekommen, leuchten dahingehend ja irgendwo ein, aber so herum ist es in meinen augen echt quatsch.
Abrollumfänge:
265/70 R 17 | 2452 mm | Felge 7 - 9 |
33x12.50R17LT | 2519 mm | Felge 8½ - 11 |
Die ~2,7% mehr könnten zwar vielleicht eine Tachoangleichung erfordern, aber kaum ein Abgasgutachten.
Die Felgenbreite wäre noch interessant.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
ok..eigentlich ist das doch dann aber quatsch, die eintragung aufgrund eines neu zu erstellenden abgasgutachtens zu verweigern, da sich der ausstoß ja, gemessen an der gefahrenen strecke, verbessert und nicht umgekehrt.
probleme, viel zu kleine räder eingetragen zu bekommen, leuchten dahingehend ja irgendwo ein, aber so herum ist es in meinen augen echt quatsch.
die nummer geht aber nicht ganz auf,denn 1km strecke bleibt 1 km strecke egal ob der tacho nun 800 meter oder 1,2 km anzeigt.
beim abgasverhalten geht es darum, dass bei deutlich kleineren rädern auch mehr abgas ausgestoßen wird, um dieselbe strecke zurück zu legen..mit dem tacho hat das ganze primär absolut nichts zu tun.
mitdenken.
Zitat:
Original geschrieben von MR RATTE
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
ok..eigentlich ist das doch dann aber quatsch, die eintragung aufgrund eines neu zu erstellenden abgasgutachtens zu verweigern, da sich der ausstoß ja, gemessen an der gefahrenen strecke, verbessert und nicht umgekehrt.
probleme, viel zu kleine räder eingetragen zu bekommen, leuchten dahingehend ja irgendwo ein, aber so herum ist es in meinen augen echt quatsch.
die nummer geht aber nicht ganz auf,denn 1km strecke bleibt 1 km strecke egal ob der tacho nun 800 meter oder 1,2 km anzeigt.
und nochwas,aber da hingegen wird die reifenbreite interessant.je grösser ein reifen wird umso höher wird sein abrollwidersatnd.
soll also heissen das das fahrzeug mehr leistung aufbringen muss um auf tempo zu kommen und da macht das neue abgasgutachten auch wieder sinn.
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
beim abgasverhalten geht es darum, dass bei deutlich kleineren rädern auch mehr abgas ausgestoßen wird, um dieselbe strecke zurück zu legen..mit dem tacho hat das ganze primär absolut nichts zu tun.
mitdenken.
stimmt,kommt noch dazu....
aber der trend geht in immer grössere räder da hatte ich das mal ausser acht gelassen.
du hast mich zitiert und darunter geschrieben, dass das nicht stimmt. (siehe oben)
das ganz gilt aber eben auch für größere räder..die gesamtübersetzung darf nicht mehr als 8% nach oben oder nach unten abweichen.
die vorschrift dazu findest du hier.
ab punkt M9 6.1.2 gehts los (seite 26).
im übrigen hat auch die reifenbreite damit absolut nix zu tun..
ist die breite nicht mit verantwortlich das sich die auflagefläche des reifens vergrössert?
das wäre mir neu....
und von deiner seite aus zu erklären.
das habe ich nicht gesagt.
ich habe gesagt, dass das beim thema abgasgutachten irrelevant ist, da es hierbei um die übersetzung des fahrzeugs geht.
Zitat:
Original geschrieben von MR RATTE
ist die breite nicht mit verantwortlich das sich die auflagefläche des reifens vergrössert?
das wäre mir neu....
Klar ändert sich durch breitere Reifen die Auflagefläche, hat aber keinen Einfluss bei gleich bleibendem Abrollumfang auf das Abgasverhalten, dies wird bei konstanter Drehzahl bei verschiedenen Geschwindigkeiten vorgenommen, also Reifenbreite unabhängig, aber eben abhängig vom Abrollumfang.
"Damals" (Bis etwa Mitte der 90er) lag die Grenze zum neuen Abgasgutachten bei 8% größerem Abrollumfang. Zwischen 33ern und 35ern liegen ca. 6% Abrollumfang, daher war das ohne Probleme machbar. Ab Euro-3-Norm sind jedoch anscheinend nur noch maximal 3% zulässig, für wilde Umbauten ist Dein Auto in erster Linie zu neu.
Das Abgasverhalten verbessert sich nicht einfach bei größeren Rädern, weil sich die Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit verringert - denn nun muss mehr Leistung aufgewendet werden, um diese Geschwindigkeiten zu erreichen (mehr Gewicht, höherer Luftwiderstand). Wenn Riesen-Räder das Abgasverhalten positiv beeinflussen würden, sollten mehr davon verbaut werden - tatsächlich geht jedoch der Verbrauch in den allermeisten Fällen hoch (ein Teil auch einfach rechnerisch, weil der km-Zähler nun weniger anzeigt). Und wo mehr 'reingeht, kommt halt auch mehr 'raus.
Warum andere Rams nun 35er und größer fahren können - entweder waren sie direkt bei Zulassung montiert (gab es m.W. auch ab Werk) oder beim Import aufgezogen, wurden von einem sehr gnädigen Prüfer durchgewunken, oder aber die Übersetzung wurde durch Änderungen an den Achsdifferentialen oder dem Verteilergetriebe so angepasst, dass der höhere Abrollumfang ausgeglichen wird. Gibt durchaus mehrere Möglichkeiten.
Wobei - wie Alpha Lyrae schon schrieb, die besagten 33er haben unter 3% mehr Abrollumfang, und sollten daher problemlos eingetragen werden können. Eine Tachoangleichung ist meistens erst ab 3% erforderlich. Da würde ich eine zweite Meinung einholen, denn 13% sind es keinesfalls. Ach ja - sollten die 33er nicht Bestandteil des Felgengutachtens sein, kann Dir nur der TÜV (alte Bundesländer) bzw. die DEKRA (neue Bundesländer) helfen, denn das läuft dann auf eine Einzelabnahme hinaus. Solltest Du bei GTÜ, KÜS oder Ähnlichem gewesen sein - können Sie Dir die Reifen eh nicht eintragen.
Gruß
Derk