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Größere Reparatur vom Verkäufer verheimlicht
Hallo, ich habe kürzlich ein Auto(EZ 2018, 108k km) von einem privaten Verkäufer gekauft (Mai 2024). Der Verkäufer (privat) verschwieg eine größere Reparatur, die er durchführen ließ. Die DSG-Mechatronik wurde ein paar Monate vor dem Verkauf bei einem offiziellen SEAT-Händler (Januar 2024) ausgetauscht. In der Anzeige und im Kaufvertrag gab es dazu keine Angaben. Er hatte mündlich gesagt, dass er nie ein Problem mit dem Getriebe hatte (aber natürlich habe ich keinen Beweis für diese Diskussion). Ich hätte das Auto nicht gekauft, wenn ich diese Information gekannt hätte.
Ich fand dies nach dem Kauf heraus, indem ich in der Werkstatt nachfragte, in der die Reparatur durchgeführt wurde (ich war zur jährlichen Inspektion dort, weil alle früheren Inspektionen laut digitalem Serviceheft in dieser Werkstatt durchgeführt wurden). Nach fast 500km Fahrt und 2 Monaten nach dem Kauf ist das gleiche Teil nun wieder kaputt (Getriebe im Notlauf, OBDeleven Scan zeigt auf die Mechatronik).
Der Verkäufer hat nicht mehr auf meine Nachrichten geantwortet, als ich ihn bat, mir die Belege/Rechnungen der Reparaturen zu schicken.
Ist es ratsam, den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung zu verklagen?
Wenn ja, wie lange kann dieser Prozess dauern? Sollte ich das Auto in der Zwischenzeit nicht mehr fahren? Und können Sie mir bitte sagen, wie ich das Verfahren am besten einleiten kann?
(irgendeine Online-Firma oder sollte ich über Google nach gut bewerteten Anwälten in meiner Stadt suchen) und wie hoch sind die geschätzten Kosten?
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6 Antworten
Wie lange ist denn die Reparatur her? Ist da evtl. noch Garantie drauf?
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a) Wer ein SEAT-Auto mit DSG kauft, erwirbt die Probleme automatisch dazu. Daher -> Stand der Technik.
b) Müsste die Werkstatt ggfs. Nachbesserung leisten -> Sachmängelhaftung auf die verbauten Teile
P.S. Rechtsberatung gibt's beim Anwalt und auch dort nur nach Vorlage aller relevanten Verträge. Daher dort fragen. Alternativ im SEAT-Forum hier auf MT nach einer Reparaturmöglichkeit oder fähigen Werkstatt fragen, um kostengünstig das Problem selbst zu lösen.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dem Käufer ausgeführte Reparaturen mitzuteilen.
Diese Pflicht besteht nur bei Unfallschäden.
r
Ist zwar richtig aber er hat ja explizit nach Reparaturen am Getriebe gefragt und dies wurde verneint, also gelogen.
Arglist? Ja, aber gab es einen direkten Schaden den den VK schadenersatzpflichtig macht? Und da wäre ich mir nicht sicher. Welcher Schaden ist dir durch die Arglist direkt entstanden? Keiner.
Wenn dir die Probleme mit dem Getriebe bekannt waren dann hättest besser sowieso die Finger von dem Modell lassen sollen.
Gewährleistungsanspruch würde ich prüfen.
Der VK sollte zumindest verpflichtet sein die RG dazu zu liefern oder zumindest den Reparateur zu benennen.
Wenn er das nicht macht könnte man von einem indirektem Schaden sprechen.
Aber dazu solltest du einen RA konsultieren.
Rechtberatung ist hier eh nicht erlaubt.
Der TE war ja schon in der Werke, die das Getriebe gemacht haben.
Die sollten wissen ob noch Gewährleistung besteht.
Laut Werkstatt: "Die Garantie gilt noch, wenn es sich um das gleiche Teil handelt.