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Große Probleme mit der Werkstatt die mir eine GAS Anlage eingebaut haben !!!

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 15:26

Hallo Leute!

Ich habe noch ein Problem mit dem Werkstadtmeister einer privaten Werkstadt, die GAS Anlagen einbauen.

Also, die Gasanlage wurde im MAI 2009 eingebaut und seit dem hab ich immer noch keinen TÜV Bericht bekommen, das heißt ich fahre schon seit 5 Monaten ohne einen Eintrag ins Fahrzeugschein dass ich eine GAS Anlage habe.

Ich habe einen E 350 Bj 2005, und jetzt bin ich gezwungen wegen Geldmangels das Auto so schnell wie möglich zu verkaufen, dummerweise kann ich den Wagen ohne diesen TÜV Eintrags überhaupt nicht verkaufen.

 

Dieser doofer Werkstadtmeister sagte mir damals, "wir warten auf den TÜV" bis heute warten wir immer noch, ich glaube ich habe jeden Monat 2-3 mal dort angerufen und er meinte immer "bald, bald, bald".

Letzte Woche rief ich ihn das letzte Mal an und er meinte letzte Woche auf jeden Fall, dass er mich selbst anruft, ich habe keinen Anruf bekommen, nichts !

 

Mittlerweile hab ich schon so einen Hass auf diesen Meister, das kann doch nicht sein, dass er mich überhaupt nicht anruft. Das mindeste ist doch zu erwarten, dass er mir wenigstens sagt "Herr... es klappt diese Woche leider nicht" wenigstens das !

 

Die Gasanlage spinnt auch manchmal, manchmal geht ein Zylinder einfach aus, so dass ich den Wagen kurz ausmachen muss und wieder anmachen. Das geht doch nicht.

 

Meine Frage ist: Wie kann ich Rechtlich gegen diesen Meister vorgehen, kann ich diesen TÜV Bericht selber beim TÜV machen ??? damit es so schnell wie möglich über die Bühne geht ???

 

Kann ich dem Meister sagen, dass er diese blöde GAS Anlage raus nehmen soll und mir mein Geld wieder zurück geben soll?

Denn ich habe schon ein mal bei BOSCH eine GAS Anlage einbauen lassen, und dort hat es nur 1 MONAT gedauert bis ich den TÜV Bericht bekommen habe.

Ich hoffe sie können mir helfen, oder kennt jemand einen guten Anwalt der diese Sache regeln kann.

Ich weiß mir wirklich nicht mehr zu helfen.

Beste Antwort im Thema

@Erdgaser

Zitat:

Wie ist das überhaupt möglich eine TÜV Abnahme zu bekommen "Mangel fehlendes Abgasgutachten"

1. darf der TÜV dies gar nicht

2. die GSP ohne AGG ist auch nicht möglich....

wie funktioniert das dann ?

Absolut richtig, und wir wundern uns, wenn dann so nebenbei die Nachprüfung (rein auf dem Papier) dann ohne AGG funktioniert.

Jeder Kunde der nicht zumindest eine Kopie des AGG hat, sollte sich bei der Prüfstelle um Ersatz bemühen, schlielich ist dies ein bezahltes Dokument, das der TÜV (wenn vorhanden) gerne einbehalten will , wofür es aber keine Gesetzesgrundlage gibt.

______________________________

@bielefeld52

Zitat:

Da wir keine

Anzahlung nehmen bestelle ich das Gutachten erst wenn das

Fahrzeug da ist .Dann brauche ich das Gutachten nicht berechnen wenn

das Farzeug verunfallt oder ähnliches.

Was für Geschäftsgebahren.

Der Kunde sichert sich durch einen Vertrag ab und der Einbauer kassiert eine Anzahlung.

Ein Pakt auf Gegenseitigkeit, erst dann beginnt die Organisation.

Mit oder ähnliches meinst Du warscheinlich das Abspringen.... ?

(Das klärt sich im Vorfeld.)

Schon mal was von Berufsrisiko und Kundennähe gehört ?

Grüße

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Nimm Dir einen Anwalt, auf normalem Weg wirst Du wohl nix erreichen.... Das AGG kannst Du auch direkt selbst besorgen (TÜV/Dekra), nur kostet das dann mehrere hundert Euro Gebühren.

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 15:48

Zitat:

Original geschrieben von walter_O

Nimm Dir einen Anwalt, auf normalem Weg wirst Du wohl nix erreichen.... Das AGG kannst Du auch direkt selbst besorgen (TÜV/Dekra), nur kostet das dann mehrere hundert Euro Gebühren.

Ich nehme an, wenn ich dieses AGG selber mache und mehrere hundert EURO dafür bezahle, dass dieser Meister dann aufkommen muss + Schmerzensgeld dass ich die ganze zeit bei dem anrufen musste und nie ruhe wegen dies hatte.

am 4. Oktober 2009 um 15:49

Hi,

wenn ich mich recht entsinne hat mein TÜV Bericht um die 190 EUR gekostet. Diesen Betrag musste ich bei Auftragserteilung direkt bezahlen. Der Rest war nach Einbaufertigstellung fällig.

Du bruacht in erster linie keinen Anwalt. Setze den Einabuer über den Mangel schriftlich in Kenntniss. Um vom Kauffertrag zurücktretten zu können musst du laut BGB § 437-439 den Verkäufer bzw. Umbauer eine zweifaches Nachbesserungsrecht einreumen. Sofern dies keine Abhilfe schaft, kannst du weitere rechtliche Schritte einreichen.

Ich würde in deinem Schreiben an die Werkstatt die bereits reklamierten Probleme inkl. Datum angeben und dass diese fruchtlos geblieben sind. Desweiteren eine angemessene Frist für die neue Reklamation setzen. (Angemessen ist nicht wirklich in Tagen oder Wochen festzumachen, jedoch denke ich wären 2 Wochen ok)

Ich denke der Meister bzw. die Werkstatt wird sich dann rühren, denn du hast 2 Jahre Gewährleistung und kannst bei Problemen sogar vom Kaufvertrag zurücktretten.

Gruß Ex

Du hast doch hoffentlich nicht schon den kompletten Preis bezahlt!? Ohne Eintragung hätte ich das Fahrzeug gar nicht erst entgegen genommen.

Bei einem guten und professionellen Umrüster ist die TÜV- Abnahme und das Gutachten selbstverständlich dabei und im Preis inbegriffen.

Ich würde sagen, du bekommst es nie von deinem Umrüster.

Du wirst es möglicherweise nur bekommen, wenn du einen RA einschaltest.

Und das kann dauern...

Unglaublich, was für Ausreden erfunden werden.

Ich habe jetzt den 2.Wagen auf Autogas in der Werkstatt ümrüsten lassen, die auch meinen Qashqai umgerüstet hat.

Ich lese hier immer wieder,das es Probleme mit der techn. Abnahme,Abgasgutachten usw. gibt. Bei mir ist das immer alles im Einbaupreis mit drin gewesen. Auto in die Werkstatt, 2-3 Tage für den Einbau und der TÜV kommt jeden Di und Do. Auto abgeholt, alle Bescheinigungen sofort erhalten und dann zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.

Deine Schilderung lässt vermuten, das deine Anlage nie von einem Prüfer besichtigt worden ist. Ergo bekommst du auch keine Bescheinigung. Da kannst du warten, bis du schwarz wirst.

Da wird dir nur ein Anwalt helfen können, denn du bist eigentlich seit 5 Monaten ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Das hilft leider dir in deiner Situation jetzt wenig.

Oder du stellst dein Auto einfach mal quer vor das Werkstatttor.

Viele Grüße Mainy

Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, dann wende dich dorthin. Die kommt auch bei (Kauf-)vertragsstreitigkeiten auf, und du hast ja eine Gasanlage gekauft. Nicht, dass du noch Fristen versäumst.

Zitat:

Original geschrieben von mtgenervter

Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, dann wende dich dorthin. Die kommt auch bei (Kauf-)vertragsstreitigkeiten auf, und du hast ja eine Gasanlage gekauft. Nicht, dass du noch Fristen versäumst.

Meine Rechtschutz hat mir damals (07/2007) einen Anwalt empfohlen.

Dieser hat einmalig eine Frist von 10 Werktagen zur Mängelbeseitigung gesetzt.

Nach Fristablauf hat dann ein Importeur, innerhalb eines Tages,

die Gasanlage fertiggestellt.

Die Kosten dafür musste ich vorlegen.

Das Schadenersatzverfahren läuft noch.

ADAC-Mitglied? Die haben auch einiges an kostenlosen Informationen und Briefen die man verschicken kann. Dazu ist wohl zumindest für ADAC-Plus-Mitglieder(?) eine kostenlose Rechtsberatung drin!

Hat mir jedenfalls bei Problemem mit dem Autoverkäufer viel geholfen!

am 5. Oktober 2009 um 7:41

mal eben einen TÜV bericht kriegst du auch nicht. dazu muss der werkstattmeister von dir deinen wagen dem TÜV vorführen. kann es sein, daß er vielleicht für dein auto keinen TÜV bekommen hat, weil er eventuell massive einbaumängel gefunden hat?

aber ganz ehrlich ich hätte keinen müden cent bezahlt, wenn das nicht alles abgeschlossen wäre und dein auto ordnungsgemäß auch TÜV geprüft ist.

mal ganz nebenbei hast du eigentlich schwein gehabt. wenn die polizei dich angehalten hätte, ohne eingetragene gasanlage, dann hätten dir die das auto still gelegt, weil betriebserlaubnis erloschen!

Zitat:

Original geschrieben von BS-Toni

mal ganz nebenbei hast du eigentlich schwein gehabt. wenn die polizei dich angehalten hätte, ohne eingetragene gasanlage, dann hätten dir die das auto still gelegt, weil betriebserlaubnis erloschen!

Laß da mal einen Unfall mit Personenschaden passieren..... :(:(

In Deiner Stelle würde ich zum TüV oder Dekra fahren und die

Gasanlage abnehmen lassen und einen Mängelbericht schreiben lassen

damit du nicht ohne Betriebserlaubnis fährst .

Mangel : Abgasgutachten .

Wir machen das auch so wenn das Gutachten mal ein paar Tage

später kommt .Dann brauchen wir nur noch Papiere tauschen .

Der Mängelbericht ist dann 4 Wochen gültig und du verlierst den

Versicherungsschutz nicht falls was passiert .

Den Einbauer mußt du schriftlich erst selbst aufordern mit

Fristsetzung und dann erst Anwalt ,sonst zahlst du den Anwalt

selbst wenn du nicht im Rechtschutz bist .

Die Nachprüfung kostet dann 10 Euro

Gruß Helmut

Themenstarteram 5. Oktober 2009 um 20:19

Leute ich danke euch für so viele hilfreiche Antworten, dass ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin wusste ich gar nicht !!! Das ist echt der Hammer, und ich war so ein Idiot und habe das ganze Geld sofort nach erhalt des Autos bezahlt.

Noch mal danke, ich werde morgen zu diesem blöden Meister fahren und alles auf die Reihe biegen.

Ohne daß der Umrüster das Abgasgutachten in Händen hat, sollte niemand umrüsten lassen.

Es gibt genügend Vorlaufzeiten bis zur Umrüstung in der Klarheit geschaffen und Gutachtenbestellung erfolgen kann.

Den TÜV braucht man dann nicht als Handlanger eigener Unzulässigkeit zu missbrauchen, auch wenn das Fahrzeug letztendlich doch vorgeführt wird.

Wir leben ja nicht mehr zu Raubritters Zeiten auch wenn sich dies mit Umrüstern teilweise so Anmutet.

Grüße

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