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Große Probleme mit meinen Audi, Händler reagiert nicht

Audi
Themenstarteram 20. November 2010 um 8:40

Hallo,

Habe am 16.06.2010 bei einen Händler meinen A4 2,5 Tdi gekauft.

1 Tag Später geht die Einparkhilfe nicht mehr und der Seitenairbag im Sitz ist defekt.

Der Händler hatt im Kaufvertrag eingetragen das es keine Garantie gibt und das Auto als Resturationsobjekt verkauft wird.

Also ab zum Anwalt. Dieser erklärt den Kaufvertrag für ungültig, so wie es später auch der Richter sah, da da Auto erst 2004 gebaut wurde und nur 1 Vorbesitzer hatte und das Scheckheft VW gepflegt ist.

Der Händler bekam eine Anforderung der Nachbesserung --->Kein Lebenszeichen

Wir machen Kostenvoranschlag bei VW --->Kein Lebenszeichen

Der Händler wird vom Gericht verklagt den Betrag zu zahlen --->Kein Lebenszeichen

Aktuell kommt jetzt die Zwangsvollstreckung.

 

Am 19.11.2010 bleibt das Auto mit meiner Frau liegen, Ergebnis Spannautomat vom Keilriemen abgescheert

Reperaturkosten in Höhe von über 1000€, da die ganze Karre terlegt werden muss!!

Meine Werkstatt sagt ab zum Anwalt und einreichen, da bis zum 16.12.2010 noch das gesetzliche halbe Jahr läuft, was der Händler geben muss.

Mein Anwalt sagte mir ich könnte es einreichen, werde aber keine Chance haben weil ich beweisen muss das das Teil beim Kauf schon defekt war. Das Auto hat bei uns knapp 8000km gelaufen.

Bringt es was da noch gegen anzugehen? Bin Rechtschutzversichert

Ich habe nach 5 Monaten ja noch nichtmal das Geld für den Airbag erhalten.

Langsam hab ich die Schnauze voll, das Auto läuft sonst aber top

Beste Antwort im Thema

du unterscheibst einen kaufvertrag fuer einen 6 jahre alten gebrauchtwagen, in dem obskure ausschlussklauseln stecken und zahlst deutlich mehr geld fuer den wagen, als schriftlich vereinbart ist. im nachhinein bist du dann ueberrascht, dass man mit dem verkaeufer nicht normal umgehen kann und willst ihn jetzt einschuechtern indem du auf dicke hose machst und seinen schreibtisch umtrittst ?

du solltest dir am besten selbst auf die nuss hauen, denn du und deine dummheit bist verantwortlich fuer den aerger. der verkaeufer lacht dich aus und dazu hat er auch allen grund.

 

gruesse vom doc

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Wechsel den Anwalt ;-)

Du hast Sachmängelhaftung bis 12 Monate, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim VK danach bei dir als Käufer.

Nachlesen kannst du das HIER und gib deinem Anwalt nen Abzug davon :D

Grüße und viel Erfolg!

Edit: Der Link verweist nur auf die Hauptseite, mehr lässt der Browser nicht zu...gib in der Suche "Sachmängelhaftung" ein und nimm den ersten Treffer!

Themenstarteram 20. November 2010 um 8:55

Ich habe selbst schon mit meinen VW Autohaus telefoniert bei dem ich sonst meine Ersatzteile ordere.

Selbst die sagen, wenn du das Auto bei uns gekauft hättest müssen wir das reparieren.

Das einzige Problem was bessteht ist die Nachbesserung seitens des Verkäufers, weil das Auto gerade repariert wird.

Ich bin drauf angewiesen und kann nicht zich Wochen drauf warten.

Da wir den Händler bereits schon mal verklagt haben, weiss ich ja das von ihm sowieso keine Antwort kommt

Dann wechsel die Werkstatt. Du kannst die Arbeiten auch in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen, dazu müsste aber der Verkäufer zustimmen.

Da jedoch erwiesen ist (durch Klage usw.) das der Verkäufer nicht reagiert würde ich durch den Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen und im verdeutlichen das du die anfallenden Arbeiten in einer anderen Werkstatt, auf seine Kosten, durchführen lässt sowie ihm eine angemessene Frist setzen in der er auf das Schreiben reagieren kann. Nichts desto trotz würde ich jeden Mangel in einer Werkstatt mit Datum festhalten lassen falls er sich über die Monate retten will, dann hast du den Schadenstag als Nachweis.

Wird eine längere Geschichte sowas, kann ja aber nicht angehen das du der leidtragende aus der Geschichte bist.

Themenstarteram 20. November 2010 um 9:08

Mittlerweile bin ich soweit, das ich ihn auch noch wegen Steuerhinterziehung verklagen kann/will

Im Kaufvertrag steht 5500€ bezahlt wurden 8400€ !!

Wir waren mit 3 Mann vor Ort er alleine.

Wenn er Spass haben will kann er es bekommen.

Sollte aus irgendeinen Grund doch kein Geld kommen obwohl er schon verklagt wurde, dann bekommt er von mir nochmal Besuch.

Diesmal schaue ich mir aber kein Auto an

VW Händler? Nett, informiere den VW Kunderservice ... die freuen sich sicherlich solche Vertragshändler einer Sonderprüfung zu unterziehen. Derartiges benehmen färbt auf das Image der Marke ab und da verstehen die gar keinen Spass.

Was die Steuerhinterziehung angeht: Da brauchst du den nicht zu verklagen, brauchst nicht mal einen Anwalt. Schreib einfach einen sachlichen Brief mit Schilderung der Lage bezüglich gezahlter Kaufpreis zu ausgewiesenem an dein Finanzamt und stelle dich als Zeuge zur Verfügung.

am 20. November 2010 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von Golf3vec

 

Der Händler hatt im Kaufvertrag eingetragen das es keine Garantie gibt und das Auto als Resturationsobjekt verkauft wird.

Zitat:

Original geschrieben von Golf3vec

Mittlerweile bin ich soweit, das ich ihn auch noch wegen Steuerhinterziehung verklagen kann/will

Im Kaufvertrag steht 5500€ bezahlt wurden 8400€ !!

*kopfschüttel*

Bei allem was mit dem Auto technisch nicht o.k. ist.....

Aber das Theater mit dem Verkäufer hättest Du Dir sparen können.

Einfach mal lesen was man so unterschreibt.

Wenn Du es allerdiings gelesen hast - und trotzdem unterschrieben... dann kann Dir auch keiner helfen.......

Zitat:

Original geschrieben von stefric

Zitat:

Original geschrieben von Golf3vec

 

Der Händler hatt im Kaufvertrag eingetragen das es keine Garantie gibt und das Auto als Resturationsobjekt verkauft wird.

Zitat:

Original geschrieben von stefric

Zitat:

Original geschrieben von Golf3vec

Mittlerweile bin ich soweit, das ich ihn auch noch wegen Steuerhinterziehung verklagen kann/will

Im Kaufvertrag steht 5500€ bezahlt wurden 8400€ !!

*kopfschüttel*

 

Bei allem was mit dem Auto technisch nicht o.k. ist.....

Aber das Theater mit dem Verkäufer hättest Du Dir sparen können.

 

Einfach mal lesen was man so unterschreibt.

Wenn Du es allerdiings gelesen hast - und trotzdem unterschrieben... dann kann Dir auch keiner helfen.......

Wenn man das bei Unterschrift wusste (und dass muss ich jetzt einfach mal unterstellen!), hat man sich im Übrigen der Beihilfe an der Hinterziehung des Händlers schuldig gemacht. Ich wäre in so einem Fall dann arg vorsichtig mit einer Anzeige...

 

Und außerdem: "Der schlimmste Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denuniziant."

 

Deine Ansprüche aus der Gewährleistung (erste 6 Monate mit Beweislastumkehr) musst Du geltend machen, das ist Dein gutes Recht, daher mit (anderem!) Anwalt unbedingt weiterverfolgen, bevor der 16.12. ran ist. Insofern auch volle Zustimmung zum Post von raschkasa.

 

Der Rest aber ist Kinderkram und geht unter Umständen gar nach hinten los. ;)

 

Grüße

Markus

 

 

 

 

Themenstarteram 20. November 2010 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von stefric

Zitat:

Original geschrieben von Golf3vec

 

Der Händler hatt im Kaufvertrag eingetragen das es keine Garantie gibt und das Auto als Resturationsobjekt verkauft wird.

Zitat:

Original geschrieben von stefric

Zitat:

Original geschrieben von Golf3vec

Mittlerweile bin ich soweit, das ich ihn auch noch wegen Steuerhinterziehung verklagen kann/will

Im Kaufvertrag steht 5500€ bezahlt wurden 8400€ !!

*kopfschüttel*

Bei allem was mit dem Auto technisch nicht o.k. ist.....

Aber das Theater mit dem Verkäufer hättest Du Dir sparen können.

Einfach mal lesen was man so unterschreibt.

Wenn Du es allerdiings gelesen hast - und trotzdem unterschrieben... dann kann Dir auch keiner helfen.......

Bevor du so dumme Sprüche loslässt solltest du erst mal lesen.

Bei der Probefahrt und der Fahrt nach Hause, hat das Auto nicht einen Fehler gehabt!!!!

Erst die Tage danach, und der Preis war völlig ok zumindestens mit der Ausstattung die er hat!

Und nien es war kein VW/Audi Händler sondern ein freier. Bevor noch mehr dumme sprüche kommen es war sogar ein DEUTSCHER

am 20. November 2010 um 10:22

Das sind keine dummen Sprüche.....und die Herkunft des Verkäufers ist mal sowas von egel.

Bei allem Respekt - aber sowas kann doch nicht ernsthaft unterschreiben. Das stinkt doch schon bis zum Himmel! Der VK war sich bewusst dass mit der Karre nicht alles im reinen ist. Warum sollte er Dir sonst so einen Mist zur Unterschrift vorlegen?!?

Hmm, mal ne Frage zwischendurch:

A4 2,5 TDI von 2004 für 8.400 Euro, wieviel km hat der denn gelaufen?

War wohl son Fähnchenhändler an der Ecke der das Auto verkaufte, oder?

du unterscheibst einen kaufvertrag fuer einen 6 jahre alten gebrauchtwagen, in dem obskure ausschlussklauseln stecken und zahlst deutlich mehr geld fuer den wagen, als schriftlich vereinbart ist. im nachhinein bist du dann ueberrascht, dass man mit dem verkaeufer nicht normal umgehen kann und willst ihn jetzt einschuechtern indem du auf dicke hose machst und seinen schreibtisch umtrittst ?

du solltest dir am besten selbst auf die nuss hauen, denn du und deine dummheit bist verantwortlich fuer den aerger. der verkaeufer lacht dich aus und dazu hat er auch allen grund.

 

gruesse vom doc

Wenn die Geschichte mit dem im Kaufvertrag anderen Kaufpreis wie tatsächlich bezahlt stimmt, dann lacht am Ende nur das Finanzamt.

Themenstarteram 20. November 2010 um 18:44

Ich bin ja schon ne ganze weile bei Motor-Talk, aber das Audi Forum hier ist ja fast das allerletzte.

Mann versucht vernünftigt eine Frage zu stellen und erntet nur dumme Sprüche, als wenn ihr alles richtig gemacht hättet in euren Leben was Autos betrifft.

Mir gehts auch nicht darum das ich mir die Rechnungen der Reperaturen nicht leisten kann, ganz im Gegenteil, aber es braucht auch nicht jeder Händler meinen er kann Leute verarschen bis zum geht nicht mehr.

Sorry , aber im 8D oder Golf3 Forum hier herscht nicht so ein Ton

Ton hin oder her. Manch einer braucht aber scheinbar auch mal deutliche Worte, um zu begreifen, dass er sich den Mist selbst eingebrockt hat. Wer ein Auto als "Restaurationsobjekt" kauft, muss doch wissen, worauf er sich einlässt! :confused:

Dummheiten begehen und dann andere beschimpfen und haftbar machen wollen ist auch nicht gerade die feine Art! Und dann auch noch beratungsresistent sein...

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