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- Großer Elch mit "kleiner" Schramme...
Großer Elch mit "kleiner" Schramme...
Hallo,
muss erst mal meinen (kleinen) Frust loswerden...
Am Wochenende schön nach HH gefahren, es war total am regnen.
Ich war erster an der Ampel und wollte gerade ein Brötchen essen, als es einen Knall von hinten gab. Da wollte es doch einer mit meinem Elch aufnehmen !
Als ich ein Stück vorfuhr und den "Gegner" im Rückspiegel sah, bekam ich erst einen Schreck, wie mein Elch wohl aussieht. Gleich rechts rangefahren und meinen Elch von hinten begutachtet, optisch aber halb so wild. Erstmal die Personalien getauscht und weiter gings.
Heute beim den Kostenvoranschlag erhalten: ca. 2450 € brutto !!!
Gott sie Dank zahlt dieses der Gegner !
Gruß
Haeken
der meint, dass anhand der Ersatzteilpreise der Gesamtelch doch recht günstig ist !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
Müsste ich jetzt trotzdem irgendetwas machen ?
Zur Theorie: Der merkantile Minderwert ist nun mal da, egal ob gekauft, geliehen oder geleast. Es besteht also die sehr reale Möglichkeit, dass Du Dir bei Rückgabe des Fahrzeugs diesen Minderwert zurechnen lassen musst, da Du das Fahrzeug nicht als "Nicht-Unfallfahrzeug" zurückgeben kannst.
Zur Praxis: Das Thema jetzt auszusitzen, könnte in 1-2 (?) Jahren Probleme geben. Klar, vielleicht denkt zu dem Zeitpunkt niemand mehr dran, aber ich würde das wohl nicht ausprobieren. Also, jetzt angehen. Bei Deinem ansprechen. Der müsste Dir auch sehr konkret den Minderwert benennen können, denn er wäre ja im Zweifel auch jemand, der ein solches Auto mit diesem Minderwert wieder verkaufen müsste (zumindest buchalterisch zutreffend erfassen müsste).
Dann, nicht vergessen: Nicht Dein sondern die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH (oder?) ist Dein Vertragspartner bzgl. des Leasing. Mit denen musst Du Dich also "einigen". Wenn sie Dir schriftlich bestätigen, dass sie vom Geltendmachen eines Minderwerts absehen, ok, dann kannst Du das ad acta legen. Vermutlich werden sie das aber nicht machen. Dann gilt es zu klären, welchen Minderwert sie ansetzen. Dieser Minderwert wird erheblich höher sein, als das, was die gegnerische Versicherung meint. Aber jetzt bin ich schon sehr weit im Spekulieren.
Ich würde die Begleichung des Minderwerts jetzt bei der gegnerischen Versicherung, bei der Volvo Bank und bei Deinem ansprechen. Es auszusitzen, könnte Dich sonst nämlich noch einiges extra kosten.
Just my 5 cents - vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen? (Nein, bitte keine Diskussionen darüber, ob man hier wirklich trotz Reparatur von einem Unfallfahrzeug sprechen kann. Es ist einfach so, wie ich geschrieben habe.)
Gruß
xc90er
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45 Antworten
und meiner in der Ansicht...
Geil... Da sieht mans wieder... Schwedenstahl!
Hallo Haeken,
gut, dass nicht mehr passiert ist, schlecht, dass überhaupt etwas passiert ist. M.E. musst Du Dich unbedingt um eine Sache kümmern: Das Fahrzeug ist nun ein Unfallfahrzeug und bleibt es auch bei einer 100%igen Reparatur. Dadurch hast Du nun einen "merkantilen Minderwert", sprich, auch wenn es rational unbegründet sein mag, wird jemand für einen unfallfreien Wagen mehr bezahlen, als für einen Verunfallten, auch wenn er 100%ig repariert wurde. Dieser Minderwert ist auch vom Gegner zu ersetzen.
Die schwierige Frage ist natürlich, wie groß ist dieser Minderwert? Da habe ich leider keine Erfahrung, aber bei einem fast neuwertigen Fahrzeug in dieser Preisklasse dürfte er nicht unerheblich sein. Die gegnerische Versicherung wird vermutlich behaupten, dass durch eine Reparatur in der Fachwerkstatt kein Minderwert gegeben ist. Dies wäre aber falsch, denn ein Unfallschaden in der Größenordnung, auch wenn er 100%ig repariert wurde, muss beim Verkauf aktiv vom Verkäufer (auch ohne Nachfrage des Käufers) angezeigt werden.
Daher, es ist immer gut, wenn es beim Blechschaden bleibt, aber evtl. ist noch nicht alles in trockenen Tüchern. Alles Gute bzgl. einer unproblematischen Regelung.
Gruß
xc90er
Hallo XC90er,
mmh, also es ist ein Leasingfahrzeug und das Fahrzeug wird bei dem repariert,
wo er auch geleast ist.....
Müsste ich jetzt trotzdem irgendetwas machen ?
Gruß
Haeken
Zitat:
Original geschrieben von Haeken
Müsste ich jetzt trotzdem irgendetwas machen ?
Zur Theorie: Der merkantile Minderwert ist nun mal da, egal ob gekauft, geliehen oder geleast. Es besteht also die sehr reale Möglichkeit, dass Du Dir bei Rückgabe des Fahrzeugs diesen Minderwert zurechnen lassen musst, da Du das Fahrzeug nicht als "Nicht-Unfallfahrzeug" zurückgeben kannst.
Zur Praxis: Das Thema jetzt auszusitzen, könnte in 1-2 (?) Jahren Probleme geben. Klar, vielleicht denkt zu dem Zeitpunkt niemand mehr dran, aber ich würde das wohl nicht ausprobieren. Also, jetzt angehen. Bei Deinem ansprechen. Der müsste Dir auch sehr konkret den Minderwert benennen können, denn er wäre ja im Zweifel auch jemand, der ein solches Auto mit diesem Minderwert wieder verkaufen müsste (zumindest buchalterisch zutreffend erfassen müsste).
Dann, nicht vergessen: Nicht Dein sondern die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH (oder?) ist Dein Vertragspartner bzgl. des Leasing. Mit denen musst Du Dich also "einigen". Wenn sie Dir schriftlich bestätigen, dass sie vom Geltendmachen eines Minderwerts absehen, ok, dann kannst Du das ad acta legen. Vermutlich werden sie das aber nicht machen. Dann gilt es zu klären, welchen Minderwert sie ansetzen. Dieser Minderwert wird erheblich höher sein, als das, was die gegnerische Versicherung meint. Aber jetzt bin ich schon sehr weit im Spekulieren.
Ich würde die Begleichung des Minderwerts jetzt bei der gegnerischen Versicherung, bei der Volvo Bank und bei Deinem ansprechen. Es auszusitzen, könnte Dich sonst nämlich noch einiges extra kosten.
Just my 5 cents - vielleicht gibt es ja auch noch andere Meinungen? (Nein, bitte keine Diskussionen darüber, ob man hier wirklich trotz Reparatur von einem Unfallfahrzeug sprechen kann. Es ist einfach so, wie ich geschrieben habe.)
Gruß
xc90er
Falls Du das noch nicht gemacht hast, solltest Du umgehend die Leasinggesellschaft über den Schaden informieren. Der Leasingvertrag wird vermutlich im gaaaanz Kleingedruckten vorsehen, dass Du für die Regulierung "aktiv legitimiert" bist, den Schaden also im eigenen Namen und auf eigene Rechnung regulieren mußt, Zahlungen aber an die Leasing geleistet werden müssen. Dazu gehört auch eine ggfls. zu zahlende Wertminderung, die ich hier aber offengestanden anhand des doch relativ niedrigen Schadens nicht sehe. Du solltest aber den Sachverständigen (Du hast doch vermutlich ein Gutachten machen lassen ??!) auf die Wertminderung mal ansprechen.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von frank9-5
.... Wertminderung, die ich hier aber offengestanden anhand des doch relativ niedrigen Schadens nicht sehe.
Du vergisst den zweiten, wichtigen Aspekt: Aktueller Wert des Fahrzeugs. Bei geringem Schadenswert (natürlich kein Bagatellschaden) und hohem Fahrzeugwert, kann ein ganz erheblicher merkantiler Minderwert entstehen, der ohne weiteres höher sein kann, als die Reparaturkosten. Daher: Abklären.
Gruß
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Zitat:
Original geschrieben von frank9-5
.... Wertminderung, die ich hier aber offengestanden anhand des doch relativ niedrigen Schadens nicht sehe.
Daher: Abklären.
Gruß
xc90er
Ich sehe mein Zitat zerissen
Zitat:
Du solltest aber den Sachverständigen (Du hast doch vermutlich ein Gutachten machen lassen ??!) auf die Wertminderung mal ansprechen.
Sach ich ja...
Hi Haeken,
na der Polo sieht ja gut aus - da ist man dann doch ganz froh in so einem Auto zu sitzen. Falls du bei der Volvo-Bank geleast hast, ist dein Ansprechpartner eh automatisch immer der Volvohändler - er muss ebenfalls das Auto zurücknehmen und auch (m.W.n.) selbst vermarkten. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, ruf kurz bei der Volvo-Bank an, wie die Verfahrensweise ist.
Der Volvohändler kann dir ja mit einem kurzen Hinweis auf der MwSt.-Rechnung (die du ja bekommst, weil gewerbliches Fahrzeug) bestätigen, dass keine Wertminderung oder zusätzliche Kosten bei der Leasingrücknahme durch den Unfall verursacht werden.
@Rechtskundige: Oder reicht das nicht?
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
@Rechtskundige: Oder reicht das nicht?
Hat wer gerufen? Ich denke, ich habe oben alles geschrieben.
Aber, noch dies: Ansprechparter <> Vertragspartner. Es würde mich wundern, wenn die Volvo Bank Leasingraten ausrechnet und der Händler dann der Vertragspartner ist. Aber, mein Dickelch ist nicht geleast, daher kenne ich das Vertragskonstrukt nicht. Wenn der Vertragspartner (!) bestätigt, dass "keine Wertminderung oder zusätzliche Kosten bei der Leasingrücknahme durch den Unfall verursacht werden", dann reicht das natürlich. Good luck..... und good night.
Gruß
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von gseum
...Der Volvohändler kann dir ja mit einem kurzen Hinweis auf der MwSt.-Rechnung (die du ja bekommst, weil gewerbliches Fahrzeug) bestätigen, dass keine Wertminderung oder zusätzliche Kosten bei der Leasingrücknahme durch den Unfall verursacht werden...
Mmmh, ich denke, dass ich gar keine Rechnung bekomme weil der dieses direkt mit der
Versicherung des "Gegners" abhandelt !??
Ich habe heute aber meinen angerufen, er setzt sich mit Volvo-Leasing in Verbindung und fragt,
wie es laufen muss....
Gruß
Haeken
wartet jetzt mal ab...
Hi,
das ist der beste Weg. Aber eine Rechnung bekommst du schon, da ich vermute, dass du umsatzsteuerabzugsberechtigt bist und dein Wagen ein Firmenwagen ist. Dann musst du die MwSt. erst bezahlen und dir dann beim FA zurückholen.
@xc90er: Bei der Volvobank bekommst du i.d.R. nur begrenzte Auskünfte - die komplette Abwicklung erfolgt direkt durch den Händler. Daher mein Hinweis auf die dortige Nachfrage nach der Verfahrensweise - ich wurde bisher immer auf den Händler verwiesen...
Schönen Gruß
Jürgen
Ich will nicht unnötig Haare spalten, bei mir im Leasingvertrag heißt der Vertragspartner aber nicht "Volvo Bank" sondern "VOLVO Auto Leasing Deutschland GmbH (VAL)" und das wiederum ist nicht gleichbedeutend mit "Händler"! VAL kann den Händler durchaus als Vertreter akzeptieren, muß das aber nicht!
So heißt es z.B. zur Abrechnung nach regulärem Vertragsablauf in meinem Vertrag: "Zahlungen des LN (...) können nur dann mit schuldbefreiender Wirkung an den Händler geleistet werden, wenn sich VAL mit dieser Zahlung ausdrücklich einverstanden erklärt."
Mit anderen Worten: Dass der Händler regelmäßig als Vertreter akzeptiert wird, ist gerade nicht der Fall und bedarf im Einzelfall der ausdrücklichen Zustimmung von VAL!
Ich kann daher nur dringend raten, dass Du Dich zumindest vorsorglich auch direkt an VAL bzw. Deinen Leasinggeber wendest, auch wenn es meistens problemlos funktioniert, wenn man den (VCG Vertrags)Händler einschaltet und der wiederum die Leasing informiert - aber eben nur meistens
Zur Schadensabwicklung noch ein paar kurze Auszüge aus meinem Vertrag:
§9 Versicherungsschutz, Schadensabwicklung
...
Im Schadenfall hat der LN VAL unverzüglich zu unterrichten
... Entschädigungsleistungen für Wertminderungen sind unverzüglich an VAL weiterzuleiten
Gruß
Frank
Hi,
ich will auch nicht unnötig Haare spalten, denn ich habe nie geschrieben, dass der Vertragspartner oder der Zahlungsempfänger der Händler ist!
Aber er ist nach meiner Erfahrung mit 4 Unfällen an Firmenfahrzeugen und 11 Leasingverträgen mit der VOLVO Auto Leasing Deutschland GmbH immer der Ansprechpartner gewesen. Es ist mehrmals sogar so gewesen, dass ich bei direkten Anliegen an VAL auf den Händler zurückverwiesen wurde.
Es ist halt wie bei jedem anderen Versicherungsvertreter auch - ich rede erst mal mit meinem Vertreter vor Ort, nur die wichtigen Dinge mache ich direkt.
Wie auch oben geschrieben, würde ich heute in einem größeren Schadensfall auch kurz mit VAL telefonieren. Insofern sind wir uns so und so völlig einig, denn die rechtliche Situation ist eh eindeutig wie von euch geschildert.
Schönen Gruß
Jürgen