1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. Großes Problem!! Hilfe, totaler Motorschaden, wer haftet ?! hab ich ne chance oder nicht? EILT EILT

Großes Problem!! Hilfe, totaler Motorschaden, wer haftet ?! hab ich ne chance oder nicht? EILT EILT

VW T3
Themenstarteram 24. August 2009 um 11:16

Hallo,

ich brauche unbedingt hilfe irgendwie fühle ich mich absolut verarscht, bin für jeden tip dankbar!!

Also:

Ich habe einen JX 70TD 98***tkm runter und wie ich bereits in einem anderen Beitrag beschrieben habe nen Motorschaden.

Nun zu den Mängeln.

KFZ Gutachter hat den Wagen bereits angeschaut und bestätigte meinen Verdacht.

-> Pleulager verutscht und Kurbelwelle sowie Kolben im Arsch!

Desweiteren sagte er das es ABSOLUT Unrentabel wäre den Motor zu "richten".

Wenn er ein Schadensgutachten "schriftlich" machen würde, wäre dies imens teuer.

Das ein vorschaden vorhanden war bestätigt sich ja daher das sich die ganze nockenwelle verdreckt war und somit der ganze "öl-baaaatz" zum teil-aus führte sowie das die kurbelwelle keine schmierung mehr hatte!!

Wie soll ich gegen den Händler vorgehen!

Er rieht mir mit einem Anwalt.

Ich habe das Fahrzeug am 31.12.2008 gekauft, heimgefahren und er stand bis Juli abgemeldet.

und wurde restauriert rost und dreck alles schön und sauber-> fertig für die "fahrt" !!

ich fahre den wagen jetzt 4 wochen und dann der absolute motorschaden.

es gibt ja die gewährleistungsfrist für gebrauchte und es ist ja noch innerhalb dieser zeit, deshalb besteht durchaus die möglichkeit geld raus zu kriegen bzw. einen neuen motor zu bekommen!

BEIM KAUF HATTE MEIN BULLI 19 JAHRE ALTE REIFEN DRAUF, EINEN HAT ES MIR JA ZERLEGT!

ALLEIN DAS IST SCHON GROB FAHRLÄSSIG UND ABSOLUT VERBOTEN LAIEN IN DEN STRAßENVERKEHR ZULASSEN!

ich zweifel echt die seriösität dieses ladens an!

Eigentlich würde ich mich mit einem Neuen Motor zufrieden geben und den aussergerichtlichen weg gehen, ansonsten habe ich keine scheu, da ich einiges in der hand habe!

bitte um zahlreiche beiträge!

mfg christoph

Ähnliche Themen
11 Antworten

Mahlzeit!Nunja,Fakten sind doch folgende:

Gekauft:31.08.09

Klar Gewährleistung von 12 Monaten.Wenn du einen Händlerkaufvertrag hast und dies nich ausgeklammert hast.

Und nach 6 Monaten bist du in der Beweispflicht.

Gutachter war da,bestätigt Schaden.Mündlich.

Bringt dir nix.Der Händler denkt sich auch da du Ihm viel erzählen kannst.

Ohne schriftliches Gutachten wirste nich weiter kommen.

Auch nicht vor Gericht.Oder meinste in ca 1 bis 1,5 Jahren kann der Gutachter noch alles ausm Kopf darlegen?

Das musste wohl investieren.Oder ne Rechtsschutz haben, die dafür eintritt.

Zum Kaufdatum,Stehen lassen und Anmelden erst im Juli:

Kannst du beweisen das dem so war?

Stichhaltig?

Zu dem Reifen:Auch ein Laie(???)kann sich über das Alter eines Reifens informieren.Ein Blick genügt.

Der Händler wird klipp und klar sagen:Als er den hier geholt hat waren da aber andere drauf.

Also ohne Geld zu investieren oder eben ne Rechtsschutz glaub ich kaum das du da weiter kommst.

Gruß Frank!

am 24. August 2009 um 11:57

in den ersten 6 Monaten haftet der Händler eh, in den 2. 6 Monaten muss der Käufer belegen, das der Schaden bereits beim Kauf vorlag, Anhand der Aussage des Sachverständigen ist dieses bewiesen.

Erst mal den Händler kontaktieren, meist lässt sich sowas ohne grosses hin und her erledigen.

Erst wenn keine friedliche Einigung möglich ist, den Anwalt einschalten.

Denn es besteht die Möglichket den Vertrag zu wandeln, und oder auch eine Einigung zu finden, die alle zufrieden stellt.

Mahlzeit!Wenn der Schaden in den ersten 6 Monaten auftritt wird davon ausgegangen das dies beim Kauf so war.

Aber du mußt dann auch nachweisen können das du den Schaden in den ersten 6 Monaten angezeigt hast.

Noch ist nur ne mündliche Aussage vom Sachverständigen da.

Und mit den zeitlichen Anständen wär ich mir nich so sicher das die Abwicklung so einfach übern Tisch geht.

Und der Hänler scheint mir ja nich gesprächsbereit zu sein:

Zitat:

Er rieht(droht-?) mir mit einem Anwalt.

Da wir ja alle Rechtslaien sind mal nen Link:Geht zwar um Bremsen aber behandelt dieses Thema:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?...

Gruß Frank!

Hallo,

meine Meinung: bau einen neuen guten Motor ein und vergiss die Geschichte. Dass der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war, wirst Du ohne teures Motorgutachten kaum beweisen können. Es käme auch ein Standschaden oder Verschleiß in Frage und beides ist aus der Gewährleistung ausgeschlossen.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du über einen Anwalt vielleicht bluffen. Aber sonst steck Dein Geld lieber in den Bus. Ein neu überholter Motor ist auch was schönes und hält dann wieder lang.

Grüße

Kai

am 24. August 2009 um 16:46

Hi,

bin zwar auch Laie was Recht angeht, kann dir aber grundsätzlich nur raten dich nach einem günstigen anderen Motor umzuschauen...

vieleicht gleich auf AAZ upgraden, im Augenblick sind Motoren günstig, und wenn du vor Gericht gehst wirst du womöglich erfolglos mehr Kohle los.

Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast würde ich natürlich den harten Weg wählen :)

Ich würde an dieser Stelle Polo zustimmen. Erst mal mit dem Händler Kontakt aufnehmen. Und eine große Flasche Baldrian besorgen. Frank hat Deine Aussage so verstanden, dass der Händler nicht mitziehen würde, obwohl nur der Gutachter zu einem Anwalt geraten hat. Jedenfalls verstehe ich den Post so.

Wenn es mit dem Händler Ärger gibt (gaanz viel Baldrian vorher;)), dann würde ich es mit dem Tipp von Kai halten: abschreiben und das Geld lieber in den Bus stecken. Aber bleib' erstmal ruhig und nimm mit dem Händler Kontakt auf. Sage ihm, dass Du einen Sachverständigen dabei hattest und dass der auch einen verdeckten vorherigen Schaden sieht und das auch bestätigen würde. Die Kosten würden dann später vielleicht zu Lasten des Verkäufers gehen, falls es einen Rechtsstreit geben würde. Falls er einen Vergleich anbietet, geh' darauf ein und sieh' zu, dass Du genug rausholst. Einen Rechtsstreit würde ich bei einem so alten Auto nicht anfangen. Da gibt es andere Methoden :D

Grüße, Ulfert

Themenstarteram 24. August 2009 um 20:23

ja danke für die post´s ich versuch erst mal alles normal zu regeln, sollte er mich allerdings irgendwie verarschen wollen sieht die sache anders aus!

am 12. Juni 2013 um 7:12

Mich würde mal interessieren wie die Geschichte damals ausgegangen ist!

am 12. Juni 2013 um 11:02

Hi,

Ich hatte mal einen Bulli mit WBX gekauft und bin nur 160km gekommen.

Die Rücknahme per Gericht hat fast 2 jahre gedauert!

Der Händler sagte mir ich sei ohne Öl gefahren...

Also, wenn Du Deine Karosse jetzt in Schuss hast..kneif die A+ Backen zusammen und buche es als Lehrgeld. Oder nenn es wie Du willst.

Im blödesten Fall steht Dein Bulli 2 oder 3 Jahre rum...

Ist echt Dumm..aber versuch nen günstigen Diesel rumpf zubekommen und bastel den Kram um.

lg

Micha

am 12. Juni 2013 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von michael_2.5L

Hi,

Ich hatte mal einen Bulli mit WBX gekauft und bin nur 160km gekommen.

Die Rücknahme per Gericht hat fast 2 jahre gedauert!

Der Händler sagte mir ich sei ohne Öl gefahren...

Also, wenn Du Deine Karosse jetzt in Schuss hast..kneif die A+ Backen zusammen und buche es als Lehrgeld. Oder nenn es wie Du willst.

Im blödesten Fall steht Dein Bulli 2 oder 3 Jahre rum...

Ist echt Dumm..aber versuch nen günstigen Diesel rumpf zubekommen und bastel den Kram um.

lg

Micha

Micha, der Thread ist doch schon vier Jahre alt. Wollte nur das Ergebnis wissen!

am 12. Juni 2013 um 11:49

hahaha

habs nicht gesehen!

Guter Hinweis!

Deine Antwort
Ähnliche Themen