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Gründe für abgelehnte Kulanz von VW

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 29. September 2007 um 19:17

Hallo zusammen,

hier können wir eine kleine "Sammlung" über die von VW angegebenen Gründe für abgelehnte Kulanz zusammenstellen.

fange dann gleich mal an

Vorgeschichte: Habe am 29.06. meinen neuen Golf+ in WOB abgeholt. Bei Übergabe wurde ein Kratzer am Radio und div. andere Kleinigkeiten (leichte Flecken im Innenbereich) festgestellt. Die Flecken wurden noch in WOB beseitigt, das Radio musste jedoch beim freundlichen getauscht werden. Hierfür wurde uns ein Beanstandungsprotokoll mitgegeben. Als wir dann vom VW Gelände fuhren, fiel uns gleich eine Art klappern im Bereich des Schiebedachs auf. Da in WOB ja sowieso nichts großartig gemacht werden konnte, fuhren wir weiter um den Mangel später beim freundlichen beheben zulassen.

 

Zitat:

Auch wenn es gilt gewaehrleistungsrelevante Maengel zu beseitigen, so besteht dennoch kein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen. Die Gewaehrleistungsbedingungen, die Bestandteil jedes Neuwagen-Kaufvertrages sind, sehen dies nicht vor.

Zitat:

Auch die Frage, ob die Beanstandungen bei Uebergabe des Fahrzeugs von Ihnen haetten festgestellt werden koennen, ist fuer diese

Entscheidung unerheblich.

Falsch !!! Habe hier ein Beanstandungsprotokoll vorliegen, was genau dem Gegenteil entspricht

 

Zitat:

Diese Anfrage haben wir im Zuge der Kundengleichbehandlung abgelehnt. Unter Kundengleichbehandlung verstehen wir - bei

Volkswagen - dass wir keinen Kunden in irgendeiner Form bevorzugen oder benachteiligen werden.

Hierzu muss noch gesagt werden, dass ich bei VW 3 mal nachfragen musste, was sie unter "Kundengleichbehandlung" verstehen, bevor ich diese Antwort bekam.

 

Mir ist bewusst, dass grundsätzlich kein Anspruch auf ein kostenlosen Ersatzwagen besteht, jedoch hat mir VW bis jetzt keinen wirklichen Grund für die Ablehnung genannt, da Sie immerwieder auf die "Kundengleichbehandlung" abfahren und in div. Schreiben falsche Tatsachen darlegen (siehe oben). Also bitte keine sinnlose Diskusion anfangen.

 

Gruß Wech

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8 Antworten

Was hat eine Kulanzablehnung mit dem Ersatzwagen zu tun???

Ausserdem verstehe ich den Sinn des Threads nicht wirklich......

Eigentlich muss ein Hersteller für einen Service, den er eh nur freiwillig leisten würde, keinen Grund angeben, wenn er ihn nicht leistet, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Landwarrior

Ausserdem verstehe ich den Sinn des Threads nicht wirklich......

da ist halt wieder jemand der sich ein auto für 25.000€ kauft,

und meint er hätte einen maybach.

und weil man sich nicht umgehend um seine ach so "wichtigen mängel " kümmert

ist er ein wenig frustriert, und versucht jetzt gegen vw zu hetzen...

Themenstarteram 30. September 2007 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

 

da ist halt wieder jemand der sich ein auto für 25.000€ kauft,

und meint er hätte einen maybach.

und weil man sich nicht umgehend um seine ach so "wichtigen mängel " kümmert

ist er ein wenig frustriert, und versucht jetzt gegen vw zu hetzen...

Dazu kann ich dir nur ein schreiben:

erst lesen dann denken und dann vielleicht schreiben, wenn man meint es wäre sinnvoll.

Ich bin mit meinem freundlichen ganz zufrieden und kann mich nicht beschweren und um diesen geht es hier im fred keineswegs.

Eigentlich sollte dieser fred dazu dienen, dass jeder seine Erfahrungen mit der VW Kulanz mitteilen kann, nicht mehr und nicht weniger.

 

am 30. September 2007 um 20:21

@Wech

Wenn Du schon andere User annörgeln musst, solltest Du Dir evtl. selbst mal angewöhnen, über gewisse Dinge nachzudenken.

Zum Einen verwechselst Du irgendwie "Garantie" und "Kulanz".

Zum Anderen bist Du Dir ja schon darüber im Klaren, dass Dir aufgrund der Garantiebestimmungen kein kosteloser Ersatzwagen zusteht.

Somit ist eigentlich logisch nachvollziehbar, dass im Rahmen der Kundengleichbehandlung

(keinem Kunden steht im Garantiefall für die Zeit des Werkstattaufenthaltes ein kostenloser Ersatzwagen zu)

eine Kostenübernahme durch VW für einen Ersatzwagen nicht übernommen werden kann.

Wenn Dir dein VW-Servicepartner da nicht "kulanterweise" entgegenkommt, hast Du halt Pech.

Dazu sollte man auch beachten, dass es sich kein Servicepartner finanziell leisten kann, für jeden Kunden einen kostenlosen Ersatzwagen bereitzustellen.

Allerdings bietet jeder Servicepartner für solche Fälle kostengünstige Ersatzwagen an.

Diese Kosten musst Du dann allerdings selbst tragen.

Einzige Ausnahme:

Fahrzeug fällt unter die "Mobilitätsgarantie", oder Ersatzteile sind nicht innerhalb der normalen Lieferzeit bereitzustellen.

Im Falle von Mobilitätsgarantie steht Dir unter bestimmten Umständen ein kostenloses Ersatzfahrzeug für 3 Werktage zur Verfügung.

Sind Ersatzteile nicht im Rahmen der normalen Liferzeit bereitzustellen, kann der Servicepartner für diesen Fall eine Kostenübernahme für einen Ersatzwagen anfordern.

 

Zitat:

Original geschrieben von Wech

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

 

 

da ist halt wieder jemand der sich ein auto für 25.000€ kauft,

und meint er hätte einen maybach.

 

und weil man sich nicht umgehend um seine ach so "wichtigen mängel " kümmert

ist er ein wenig frustriert, und versucht jetzt gegen vw zu hetzen...

 

Dazu kann ich dir nur ein schreiben:

erst lesen dann denken und dann vielleicht schreiben, wenn man meint es wäre sinnvoll.

 

Ich bin mit meinem freundlichen ganz zufrieden und kann mich nicht beschweren und um diesen geht es hier im fred keineswegs.

Eigentlich sollte dieser fred dazu dienen, dass jeder seine Erfahrungen mit der VW Kulanz mitteilen kann, nicht mehr und nicht weniger.

 

 

Das ganze hat aber mit Kulanz nichts am Hut. Kulanz ist für mich eine Beteiligung an Defekten etc. außerhalb der Garantiezeit.

 

Du bist ja noch in der Garantiezeit.

 

Der Thread würde besser klingen unter dem Namen " Leihwagen bei Garantiearbeiten" oder so ähnlich ;)

Themenstarteram 30. September 2007 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Somit ist eigentlich logisch nachvollziehbar, dass im Rahmen der Kundengleichbehandlung

(keinem Kunden steht im Garantiefall für die Zeit des Werkstattaufenthaltes ein kostenloser Ersatzwagen zu)

eine Kostenübernahme durch VW für einen Ersatzwagen nicht übernommen werden kann.

erstmal danke für deine ausführliche "Beratung" ;)

Habe hier keinen angenörgelt, aber wenn ich oben schreibe, dass es keine sinnlose Diskussion zum Thema kostenloser Ersatzwagen werden soll und dann so was bei rauskommt ... sind wir hier im Kindergarten ?

Hast du mal über die "Kundengleichbehandlung" von VW nachgedacht ? Wo ist diese bitte ? Als kleines Beispiel möchte ich hier nur die unterschiedlichen Behandlungen beim Neuwagenkauf aufführen, wo bestimmten Berufsgruppen die Möglichkeit gegeben wird, direkt den Neuwagen ab Werk zukaufen, was natürlich mit einem hohen Nachlass verbunden ist. Dieses Beispiel habe ich auch VW geschrieben, aber eine Antwort konnten Sie mir nicht geben, warum wohl ? Soviel zum Thema Kundengleichbehandlung bei VW.

Das Problem hier besteht einfach darin, dass VW Dinge schreibt, die nicht richtig sind. Wenn ich bei Übergabe einen Mangel feststelle, wo die Reparatur über 2 Stunden dauert, bekomme ich für die Reparaturzeit einen kostenlosen Ersatzwagen. Aber wie soll ich Klappergeräusche feststellen, wenn der Wagen steht ? in der Übergabehalle darf ich ja auch nicht groß fahren. Das große Fragezeichen wäre hier noch an die Endkontrolle bei VW zu setzen.

 

@cuscu

der fred sollte eigentlich nicht speziell für Ersatzfahrzeuge gelten, sondern für alle "Probleme zur Kostenübernahme" bei VW ;)

Zitat:

Original geschrieben von Wech

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Somit ist eigentlich logisch nachvollziehbar, dass im Rahmen der Kundengleichbehandlung

(keinem Kunden steht im Garantiefall für die Zeit des Werkstattaufenthaltes ein kostenloser Ersatzwagen zu)

eine Kostenübernahme durch VW für einen Ersatzwagen nicht übernommen werden kann.

erstmal danke für deine ausführliche "Beratung" ;)

Habe hier keinen angenörgelt, aber wenn ich oben schreibe, dass es keine sinnlose Diskussion zum Thema kostenloser Ersatzwagen werden soll und dann so was bei rauskommt ... sind wir hier im Kindergarten ?

Hast du mal über die "Kundengleichbehandlung" von VW nachgedacht ? Wo ist diese bitte ? Als kleines Beispiel möchte ich hier nur die unterschiedlichen Behandlungen beim Neuwagenkauf aufführen, wo bestimmten Berufsgruppen die Möglichkeit gegeben wird, direkt den Neuwagen ab Werk zukaufen, was natürlich mit einem hohen Nachlass verbunden ist. Dieses Beispiel habe ich auch VW geschrieben, aber eine Antwort konnten Sie mir nicht geben, warum wohl ? Soviel zum Thema Kundengleichbehandlung bei VW.

Das Problem hier besteht einfach darin, dass VW Dinge schreibt, die nicht richtig sind. Wenn ich bei Übergabe einen Mangel feststelle, wo die Reparatur über 2 Stunden dauert, bekomme ich für die Reparaturzeit einen kostenlosen Ersatzwagen. Aber wie soll ich Klappergeräusche feststellen, wenn der Wagen steht ? in der Übergabehalle darf ich ja auch nicht groß fahren. Das große Fragezeichen wäre hier noch an die Endkontrolle bei VW zu setzen.

 

@cuscu

der fred sollte eigentlich nicht speziell für Ersatzfahrzeuge gelten, sondern für alle "Probleme zur Kostenübernahme" bei VW ;)

also nun mach mal bitte halblang. was VW als corporated socail responsability tut, geht dich doch garnix an...

reg ich mich drüber auf das die leute von bacardi diesen für nen appel und ein ei kriegen? NEIN, aber ich hätte auch gerne einen leberschaden sponsort beim arbeitgeber...

reg ich mich drüber auf das leute der lufthanse umsonst fliegen?

das leute bei nivea rabatt kriegen...

das leute bei shell günstiger tanken...

man das leben ist echt ungerecht!

aber um mal zu deiner lundengleichbehandlung zurückzukommen, ist es gerecht das ich 30tsd euro für nen GTI zahlen soll und der ami nur 15000euro?

man das leben ist schon sowas von gemein....ich glaub es nicht mehr...

mich wundert es bis heute immernoch, das VW so kulant ist...da wir in diesem sinne jahunderte hinter dem ami hinterherliegen, würde ich mich als VW stur stellen...soll doch die politik erstmal machen...

§434 hin oder her...der bringt es ja nur bedingt....

mfg

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