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Grundsätliche Frage wegen Rechte beim Autokauf

Volvo
Themenstarteram 12. August 2009 um 13:31

Hallo Leute,

habe mal eine frage an Euch.

Eine Freundin hat sich einen Elch gekauft V70 Bj 2003 D5.

Nun wurde Ihr auch viel gesagt was Sie noch dazu bekommt beim Kauf z.b.

eine Dachbox und eine Original Wanne für den Kofferraum.

Da beide Scheiben Fahrer und Beifahrer sehr Zerkratzt sind, sollten diese auch ersetzt werden.

Nun kommt der Hammer, Auto gekauft von einen Scania Händler der im Auftrag einer Person dieses Fahrzeug Verkauft. Im Vertrag steht auch I.A. blabla.

Wagen gekauft da sonst recht gut auch immer Service gepflegt etc.

3 Tage später Platzt der Schlauch von der Servo Pumpe, ab in eine Volvo Werkstatt.

Die wollten für alles 485 Euro haben, na gut muss gemacht werden.

Den Typen angerufen wo Auto gekauft, der sagt geht ab wird übernommen von denen.

Also machen lassen, nun wollte meine Freundin den Wagen was gutes tun.

Einmal komplett machen lassen von Ihnen und Aussen.

Dabie stellt sich raus das die Fahrer Tür schon mal gespachelt wurden ist, und man es auch sieht.

Klar sie Frau und Auto war auch Dreckig bei Kauf. Stand im Industriegebiet. Viel Staub und Fahrdreck drauf.

Nun Sauber und man sieht es in der Sonne das gespachelt wurden ist, wurde nicht Sauber gemacht.

Der Verkäufer sagt nun nichts mehr dazu.

Weder zu der Rechnung für den Servo schlauch trotz zusage das er es Bezahlt.

Weder noch zu den Teilen Dachbox, Wanne, Scheibenwischer neuen Satz auch noch.

Und das mit dem Spachteln auch nicht.

Er Schreibt nur man solle sich an der Eigentümer wenden.

Aber er hat Ihn im Auftrag Verkauft und Haftet doch oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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9 Antworten
am 12. August 2009 um 14:00

So ein Forum hier ist denkbar schlecht für eine Rechtsberatung, da die hier nicht stattfinden darf. Ob, wann und wie ein Händler im Kundenauftrag verkauft und/oder doch juristisch der Verkäufer ist, hängt von ein paar Faktoren ab.

Daher die unbedingte Empfehlung, mit eine Profi darüber zu reden. Die Möglichkeiten reichen von der Verbraucherberatung über den ADAC bis hin zum Rechtsanwalt.

am 12. August 2009 um 14:30

Wenn der Fall wirklich so stattgefunden hat, wie beschrieben, dann ist Deine Freundin sicherlich - sagen wir mal - gelinkt worden und hat vermutlich tatsächlich von privat gekauft. Abhängig von dem verwendeten Kaufvertrag hat der private Verkäufer vermutlich Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig davon muss der Verkäufer aber Schäden über der Bagatellgrenze von sich aus ansprechen - ist bei dem geschilderten Türschaden sehr wahrscheinlich der Fall. Theoretisch hast Du gute Karten.

ABER: Durch das Konstrukt "im Auftrag" wird alles kompliziert, insbesondere bzgl. der Nachweisbarkeit. Denn der Verkäufer oder der Händler als Mittler werden wahrscheinlich eine ganz andere Geschichte präsentieren, etwa in der Art: "Natürlich haben wir auf alle Probleme hingewiesen, deshalb ja auch der besonders günstige Preis."

Last, but not least: Wer ist der tatsächliche Verkäufer? Wäre da überhaupt etwas zu holen? Denn selbst wenn Du am Ende des Tages in einem Rechtsstreit Recht bekämst, müsstest Du Deine Ansprüche immer noch gegen den Verkäufer durchsetzen. Und wo nichts zu holen ist, gibt es auch nichts zu holen.

Mir scheint die Frage entscheidend, ob sich der Händler wirklich auf seine Rolle als Mittler berufen kann. Zwar klappt dieses Konstrukt in der Praxis gut, aber vielleicht hat er ja doch einen Fehler gemacht und muss als Händler geradestehen. Viel Hoffnung kann ich Dir aber nicht machen.

Gruß

xc90er

...selbst wenn sie über einen Vermittler von "Privat" gekauft hat, stellt ein verschwiegener Unfallschaden einen Minderungsgrund bzw. einen Rückabwicklungsgrund dar. Der geplatzte Schlauch sollte eigentlich kulanterweise vom Verkäufer getragen werden. Aber es wird wohl nicht ohne juristischen Beistand funktionieren.

Also, wenn von Privat gekauft, dann gelten auch dementsprechende Regeln.

Bei mutmaßlicher Täuschung ist der Vertrag nicht rechtens. Jeder 08/15-Standard-Kaufvertragsvordruck sollte Angaben zum Fahrzeugzustand beinhalten (z.B. runterladbar bei ADAC, TÜV, Dekra, etc.).

 

Hätte sie noch nichts am Auto gemacht, wäre es ein leichtes den Vertrag rück ab zu wickeln. Wer weiß, was da noch alles ist…

 

Sie könnte faktisch auch jetzt noch alles rückgängig machen, wenn sie beweisen kann, dass sie maßgeblich getäuscht wurde. Aber: Selbst wenn sie dass beweisen könnte, ob sie automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung (vom Erstbesitzer,) der schon vorgenommenen Reparaturleistungen hat, bezweifel ich bzw. es ist juristisch für mich nicht klärbar. Bei so einer Geschichte würde ich auf jeden Fall eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehemen – zumindest eine Erstberatung.

 

Da der Wagen aber jetzt in ihrem Besitz ist und die ersten Reparaturen schon gemacht wurden, ist vielleicht die sinnvollste Lösung des Problems ein „Vergleich“. Sprich es wird nachverhandelt. Der Kaufpreis minus 50 % der Kosten für die bisher getätigten Reparaturen und eine Ausschlussklausel (wenn rechtl. möglich), dass keine weiteren Kosten/Rechtstreitigkeiten auf den Verkäufer zukommen werden. Das sollte das Köderargument für die 50%-Rep.Kosten sein. Sollte der Wager noch mehr Rep.bedarf haben ist das natürlich dann zukünftig ihr Pech. Diese Methode ist auch nur dann Sinnvoll, wenn sie über den wirklichen Zustand und die absehbaren Kosten im Klaren ist. Aber das scheint ja schon geschehen zu sein.

 

Wenn er nicht drauf anspringt, dann…tja hat sie wohl ein Problem oder, wenn sie es drauf ankommen lassen will, muss sie den Rechtsweg/-streit (der lang sein kann) wählen.

 

!Ich bin kein Jurist und das ist keine Empfehlung von mir sondern nur das, was ich denke!

 

Viel Erfolg!

am 12. August 2009 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Ostseeblitz

Hätte sie noch nichts am Auto gemacht, wäre es ein leichtes den Vertrag rück ab zu wickeln...

So, so :D

Na, dann mal viel Erfolg, denn eins ist sicher: Eine notwendige Reparatur in der Fachwerkstatt steht einer Rückabwicklung niemals im Wege. (Streit könnte es höchstens bzgl. einer Kostenübernahme geben.)

Also. Richtig ist: Die Situation ist schwierig, und zwar unabhängig davon, ob die Reparatur gemacht wurde oder nicht. Und, wenn der Verkauf von privat stattgefunden hat, ist aufgrund des Hinweises "nach 3 Tagen" fast ausgeschlossen (jedenfalls nicht nachweisbar), dass das Problem schon bei der Übergabe des Autos vorlag, so dass gegen den privaten Verkäufer gar keine Ansprüche bestehen. (Der Teil ist - leider - einfach :( )

Gruß

xc90er

Zitat:

(Streit könnte es höchstens bzgl. einer Kostenübernahme geben.)

Vielleicht habe ich mich ein wenig schwierig ausgedrückt - genau das meinte ich ja. Immerhin hat der Wagen ihr ja wohl so gefallen, dass sie ihn haben wollte und alleine die "Beule" ist ihr Problem. Eine Rückabwicklung an sich, wurde vom Themenersteller ja nicht wirklich ins Auge gefasst, denn die Reperatur - oder habe ich das falsch verstanden - hätte bei Privatkauf so oder so von ihr bezahlt werden müssen (außer sie kann Beweisen, dass der Defekt schon bei Fahrzeugkauf bestand). Das der Verkäufer (Mittler) die Übernahme der Rep.kosten in Aussicht gestellt hatte ist ja, so oder so nur das Optimum, was man ja (bei Privatkauf) überhaupt nicht erwarten kann/muss.

 

PS:

Zitat:

Er Schreibt nur man solle sich an der Eigentümer wenden.Aber er hat Ihn im Auftrag Verkauft und Haftet doch oder?

Bei "i.A." haftet, nach meinem Verständnis, nicht der Mittler sondern der Auftraggeber, gesetz dem Fall es liegt ein Haftungsgrund vor.

am 13. August 2009 um 6:14

Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei unterschiedliche Dinge.

Nachdem ich so verar******t worden bin beim Autokauf hatte ich dann auch Betrugsanzeige erstellt. Das Verfahren wurde nach 6 Monaten eingestellt. Bisher Unauffällig...kein öffentl. Interesse...blablabla...Zivilklage möglich....blubber....

Mit anderen Worten: wenn ihr gut Rechtschutzversichert seid, geht zum Anwalt. Ansonsten würde ich sagen, so leid mir das tut: shit happens und wieder ein gear*****ter mehr auf der Welt.

am 13. August 2009 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von S80-Cruiser

Nachdem ich so verar******t worden bin beim Autokauf hatte ich dann auch Betrugsanzeige erstellt. Das Verfahren wurde nach 6 Monaten eingestellt. Bisher Unauffällig...kein öffentl. Interesse...blablabla...Zivilklage möglich....blubber....

Hi S80-Cruiser,

tja, so schmerzhaft es ist, so hast Du mit sehr kurzen Worten sie Situation sehr realistisch dargestellt. Die Leute, die immer wieder das vorschnell davon sprechen, dass man "dringend eine Anzeige wegen Betrug machen" sollte, haben nicht den blassesten Schimmer was Betrug im strafrechtlichen Sinne ist und vor allem, wann die Staatsanwaltschaft einem Betrugsverdacht überhaupt nachgehen würde.

Es bleibt dabei: Fehler, Unachtsamkeiten, Blauäugigkeiten etc., die man beim Autokauf gemacht hat, kann man später nur schwerlich mit "Gesetzeshilfe" wieder gradebiegen. Und, wenn man unbedingt rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen will, nicht fragen "kann man da was machen?" - denn "machen" kann man immer was, sondern "was kann man tun, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führen wird?" Wenn es darauf keine klare Antwort gibt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man noch weiteres Geld hinterherwirft.

Gruß

xc90er

am 13. August 2009 um 6:49

Selbst wenn es strafrechtlich gesehen Betrug ist (wie in meinem Falle), nutzt es einem nicht viel.

Denn wie gesagt, die Begründung war, dass es ja "nur" mich und den Verkäufer beträfe, dass Dieses auch in einem Zivilprozess geregelt werden könne und somit kein öffentliches Interesse bestünde.

Vielleicht war auch einfach der Streitwert von unter 10.000€ zu gering...

Wer weiß das schon.

Was ich nur ausdrücken wollte, selbst wenn man "rechtlich gesehen" eine Wandlung oder eine Kaufpreisminderung nach BGB geltend machen könnte, heißt es noch lange nicht, dass man das auch schafft. Es sei denn, man hat das Geld und die Zeit, den Wagen stehen zu lassen, bis etliche Gutachter und Anwälte den Anspruch festgestellt haben, und etliche Mahn- und Gerichtsverfahren später der Gerichtsvollzieher dann auch das Geld eingetrieben hat.

Aber, vielleicht sehe ich das ja auch einfach nur zu pessimistisch und es klappt völlig problemlos, weil der Verkäufer einlenkt...

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