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Grundsatzdiskussion: Angebote für nicht neue Leasingfahrzeuge mit LF basierend auf Neuwagen-BLP??

Themenstarteram 11. September 2024 um 11:34

Hallo,

zunächst mal möchte ich klarstellen, dass ich die werten Forumshändler sehr schätze und ihnen keineswegs ans Bein pinkeln will.

Ich finde aber, dass die Regeln für Angebotsgeber überarbeitet bzw. konkreter vorgegeben werden sollten. Die Regeln sind (nur der hier interessante Teil):

Zitat:

Beiträge mit Angeboten für Leasing sollen lesbar sein und wichtige Angaben wie detaillierte Angabe zu Modellen und Raten beinhalten. Verpflichtend ist die Angabe von Modell, Anzahlung, Ratenhöhe, Ratenanzahl, Laufleistung/Jahr, Leasingfaktor.

Dazu wird ja praktisch immer der BLP angegeben, aber manche tun das nicht, und das finde ich blöd.

1. Deswegen möchte ich dafür plädieren, dass künftig zwingend bei allen Angeboten betreffend Neufahrzeugen der BLP zwingend mit angegeben werden muss. Das ist imho nicht schlimm und wird ja praktisch immer sowieso schon erfüllt. Wäre nur schön, wenn es die Mods in die Regeln schreiben würden.

Nun werden hier in letzter Zeit immer öfters nicht-neue Fahrzeuge zum Leasing angeboten. Das sieht dann zum Beispiel so aus:

Das Fahrzeug kostete neu 100.000 Euro. Aktuell - nicht mehr neu - hat es nur als Beispiel noch einen Wert von 50.000 Euro. Wenn das dann im Leasing für 500 Euro monatliche Rate angeboten wird, dann beträgt der LF meines Erachtens 1,00 und nicht 0,50. Der Leasinggeber rückt ja auch nur 50.000 raus für die Finanzierung dieses Fahrzeugs und nicht 100.000, d.h. auch der Leasinggeber rechnet in seiner Kalkulation mit LF = 1,0.

2. Deswegen plädiere ich dafür, dass bei nicht-neuen Fahrzeugen künftig bei allen Angeboten der aktuelle tatsächliche Verkaufspreis angegeben werden muss UND der LF basierend auf diesem aktuellen tatsächlichem Verkaufspreis. Wenn ein Angebotgeber meint, er möchte weiterhin zusätzlich einen auf dem BLP basierenden LF angeben, dann kann er das natürlich.

Edit: Für alle, die das Auto versteuern müssen, braucht es natürlich zwingend den BLP, der darf also in keinem Fall unter den Tisch fallen.

Was meint Ihr?

Was meinen die werten und geschätzten Mods?

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13 Antworten

Ich für meinen Teil bin Fan davon, dass der LF immer ggü dem BLP berechnet wird.

 

Die Zusatzinfo Vorführer/Jahres/Gebrauchtwagen sorgt ja dann für Klarheit und macht Neu- und Gebrauchtwagen Leasing transparent vergleichbar.

 

Zusätzlich angegebene Verkaufspreise, von mir aus fine.

Von der SIXT Homepage beim Neuwagenleasing:

"Ein Wert, der gerne als Vergleichsgröße herangezogen wird, ist der sogenannte Leasing-Faktor. Er gibt das prozentuale Verhältnis Ihrer monatlichen Leasingrate im Bezug zum Leasingwert an."

Beachte, dort heißt es Leasingwert.

Von der ADAC Homepage:

"Der Leasingfaktor ist der objektive Kennwert, welcher einem in Prozent anzeigt, wieviel Auto man für sein Geld beziehungsweise Leasing erhält. Für die Berechnung werden die Leasingrate, mögliche An-, Sonder- oder Schlusszahlungen sowie die Laufzeit und der Bruttolistenpreises benötigt. Unterm Strich: Der Leasingfaktor ermittelt, wie gut oder schlecht die Konditionen eines Leasingangebots sind."

Dort wiederum heißt es Bruttolistenpreis.

Bruttolistenpreis hat natürlich den Vorteil, dass dieser objektiv zu ermitteln ist. Nur frag ich mich auch, ob ein nach dem BLP ermittelter LF bei einem Gebrauchtwagen aussagt, ob die Konditionen gut oder schlecht sind.

Also ich kann dem Ansinnen (bei Gebrauchtwagen wie Vorführer/Jahreswagen... sollte der aktuellen Verkaufspreis angegeben werden) nur zustimmen und schlage vor, es auch um Herstellungsdatum und aktuelle Laufleistung zu ergänzen.

IMHO kann man nur so das Angebot (ggf. auch im Vergleich zu anderen Händlern oder z.B. einer Finanzierung über die Hausbank) vergleichen.

Der BLP ist aber u.U. (zusätzlich) eine wichtige Angabe, wenn man nämlich ggf. die Privatversteuerung berechnen möchte.

Themenstarteram 11. September 2024 um 13:25

Zitat:

Beachte, dort heißt es Leasingwert.

Dort wiederum heißt es Bruttolistenpreis.

Sixt verleast nur neue Fahrzeuge. Und der ADAC geht da glaube ich auch nur von Neuwagen aus, bestenfalls einem Vorführer...

Auf allen gängigen Leasingplattformen wird der BLP des Fahrzeuges herangezogen, es macht wenig Sinn hier explizit anders zu verfahren und schafft nur Unsicherheit. Wenn jemand den LF anhand des aktuellen Gebrauchtwagenpreises errechnen möchte, kann er ja den Verkäufer um den Preis bitten und sich selbst dann den LF Basis GWP errechnen.

Was habt ihr nur immer mit dem Leasingfaktor?

Interessant ist die Rate und welchen Gegenwert man dafür bekommt, für die DW Fahrer auch noch der BLP zur Versteuerung.

Was ich allerdings ebenfalls gut finden würde: bei Nicht-NW das Datum der EZ und die bisherige Laufleistung zu nennen.

Dass ein VfW oder JW/GW billiger sein sollte als ein selbst konfigurierter NW versteht sich von selbst - mit dem LF hat man einen einheitlichen Maßstab, wenn gewünscht.

Leasingfaktor immer zum Bruttolistenpreis, sonst hat man doch keinen Vergleichswert. Was weiß ich, was der Verkäufer für einen aktuellen Kaufpreis angibt. Den kann er sich im Zweifel frei ausdenken und damit den LF manipulieren.

Fazit: Nicht sinnvoller Vorschlag. Abgelehnt

;-)

-Mousi

Die zwingende Angabe des BLP ist bereits in den Regeln zum Leasingforum festgeschrieben, das ist also absolut nichts Neues.

Die Berechnung des Leasingfaktors bezogen auf den BLP ist gängiger Standard. Nur so ist eine normierte Vergleichbarkeit möglich. Es bleibt ja jedem unbenommen ob er ein Angebot basierend auf Laufleistung/Alter anders bewertet.

Viel wichtiger als einen LF in Relation zum Zeitwert (den kann sich jeder bei wirklichem Interesse selbst ausrechnen) finde ich die Angabe von EZ und Kilometerstand.

Zitat:

@MurphysR schrieb am 12. September 2024 um 09:11:09 Uhr:

Viel wichtiger als einen LF in Relation zum Zeitwert (den kann sich jeder bei wirklichem Interesse selbst ausrechnen) ...

Eigentlich nur, wenn der Verkaufspreis des Gebrauchtwagen bekannt ist.

Zitat:

@MurphysR schrieb am 12. September 2024 um 09:11:09 Uhr:

... finde ich die Angabe von EZ und Kilometerstand.

Dann ist aber noch nicht klar, welches Modelljahr das Fahrzeug hat, denn zwischen Herstellungsmonat und EZ kann auch einige Zeit vergehen.

Themenstarteram 12. September 2024 um 17:01

Zitat:

@MurphysR schrieb am 12. September 2024 um 09:11:09 Uhr:

Die zwingende Angabe des BLP ist bereits in den Regeln zum Leasingforum festgeschrieben, das ist also absolut nichts Neues.

Nein, der BLP steht nicht drin in den Vorgaben, die ganz oben im Leasing-Forum sticken. Er wird oft angegeben, aber nicht immer. Vielleicht weil er nicht drin steht.

Dass der LF vom BLP berechnet wird führt doch gerade dazu, dass man sieht, um wie viel ein Jahreswagen günstiger ist als ein Neuwagen.

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 12. September 2024 um 19:01:00 Uhr:

Zitat:

@MurphysR schrieb am 12. September 2024 um 09:11:09 Uhr:

Die zwingende Angabe des BLP ist bereits in den Regeln zum Leasingforum festgeschrieben, das ist also absolut nichts Neues.

Nein, der BLP steht nicht drin in den Vorgaben, die ganz oben im Leasing-Forum sticken. Er wird oft angegeben, aber nicht immer. Vielleicht weil er nicht drin steht.

Stimmt, Du hast recht. Er ist aber implizit aus den Pflichtangaben ermittelbar, einfach Leasingrate mal 100

durch LF

Finde ich nicht zielführend

Sonst müsste man auch bei Neufahrzeugen den LF anhand des rabattierten Verkaufspreises ausrechnen.

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