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Zickzack-Linie vor Grundstückszufahrt
Hallo,
wie wir wissen ist das Parken vor Grundstückszufahrten verboten.
Als Berechtigter -Eigentümer/Mieter/Pächter usw. darf man es aber.
Keine Bordsteinabsenkung... auf dieser Straßenseite sind keine Bordsteine vorhanden.
Auf Antrag wurden hier nachträglich Zickzacklinien markiert.
Nehmen mir diese Zickzacklinien das Recht hier zu parken?
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24 Antworten
Ein klassischer Fall von „das-kommt-ganz-darauf-an“.
Siehe hierzu am besten mal auf dieser Seite, da gibts Infos:
Zur Bedeutung der Zickzacklinie
Danke für die Antwort.
Die Zickzacklinie allein ist kein Park-Halteverbot.
Z.B. am Taxistand: Sie begrenzt den Raum dafür....für Taxen
Vor meiner Zufahrt -so sehe ich das!!- auch. Sie ist nur eine Begrenzung/Erweiterung.
Vor meiner Zufahrt ist das Parken auch ohne Linien verboten. Außer für mich.
Wenn die Linien allein ein Parkverbot begründen wären sie Sperrbereiche!
Bin eben kein Jurist......................
.....................und was diese Frage für den Bereich Tesla qualifiziert ist mir auch Schleierhaft...
[Anmerkung von Motor-Talk: Das Thema wurde mittlerweile in den passenden Forenteil verschoben.]
In der StVO wird nicht zwischen eigener und fremder Grundstückszufahrt differenziert. Rein nach StVO ist dort Parken auch für dich vor deiner eigenen Zufahrt verboten.
Nun kommt es auf das zuständige Amt an, wie sie deinen Einspruch bei einem Knöllchen würdigen. Manche sehen das scheinbar nicht so eng, andere wollen die Kohle haben.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 28. Dezember 2023 um 09:44:03 Uhr:
In der StVO wird nicht zwischen eigener und fremder Grundstückszufahrt differenziert. Rein nach StVO ist dort Parken auch für dich vor deiner eigenen Zufahrt verboten.
Nun kommt es auf das zuständige Amt an, wie sie deinen Einspruch bei einem Knöllchen würdigen. Manche sehen das scheinbar nicht so eng, andere wollen die Kohle haben.
Man darf wohl vor der eigenen Zufahrt parken, wenn dort entweder kein abgesenkter oder gar kein Bordstein in dieser Straße ist.
Der abgesenkte Bordstein dient ja hauptsächlich Rollstuhlfahrer oder beispielsweise Kinderwägen. Ohne abgesenktem Bordstein oder mit gar keinem Bordstein liegt ja somit keine Behinderung vor.
Habe ich letztens gelesen, suche ich gerne wieder raus.
Völlig egal. Man parkt auch vor der eigenen Zufahrt nicht, um niemandem ein Beispiel zu geben. Denn, dass es die eigene Zufahrt ist, steht am Auto normal nicht dran. Kommt erst der Eindruck auf, dass man dort parken könne, stehen bald auch andere da.
Hallo, ja so denke ich auch. Es ist aber Grundsätzlich für den Eigentümer/Pächter usw. erlaubt.
Ich kann mich nicht selbst behindern.
Es geht nur darum, ob mir diese Zickzacklinie dieses Recht nimmt......................
Zum „abgesenkten Bordstein“ -Thema gibts hier recht ausführliche Infos.
https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/
Und hier ein Bericht zu einem konkreten Verstoß
https://www.ksta.de/.../...e-einfahrt-darf-das-auto-hier-stehen-584100
Nichtsdestotrotz werden sich dazu in der Praxis Situationen ergeben, die nicht explizit geregelt sind.
Oder hier im Forum werden sicher noch Situationen konstruiert werden können, die sich auch nicht direkt wiederfinden lassen.
Allein an der Anzahl der Streitfälle und Urteilen zu der Thematik erkennt man das es da doch Interpretationsspielräume zu geben scheint.
Zitat:
@ichauchnochmal schrieb am 28. Dezember 2023 um 10:52:55 Uhr:
Hallo, ja so denke ich auch. Es ist aber Grundsätzlich für den Eigentümer/Pächter usw. erlaubt.
Ich kann mich nicht selbst behindern.
Es geht nur darum, ob mir diese Zickzacklinie dieses Recht nimmt......................
Moin, ums kurz zu machen…..
du könntest aber Fahrrad / Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. behindern wenn die die Absenkung für einen Straßenseitenwechsel nutzen wollen.
Wäre das Amt / Gericht der Auffassung, das die Bordsteinabsenkung NICHT nur der Grundstückszufahrt dient, sondern eben auch für oben genannten Zwecke, könnte es eng werden.
Eine Einzelfallprüfung eben.
Ich würde auch gerne in der Nachbarstrasse Zickzacklinien vor einer Grundstückseinfahrt anbringen lassen, weil der Eigentümer dauernd sein Auto dort parkt und dadurch das Ausweichen auf der schmalen Straße behindert (man braucht freie Buchten, um den Gegenverkehr durchzulassen).
Wie ist die Gesamtsituation bei dir?
Warum wurden Zickzacklinien beantragt?
Wenn keine Bordsteinabsenkung eingerichtet wurde, ist es wirklich eine benutzbare Grundstückszufahrt?
Zitat:
@mecco schrieb am 28. Dezember 2023 um 10:46:56 Uhr:
Völlig egal. Man parkt auch vor der eigenen Zufahrt nicht, um niemandem ein Beispiel zu geben. Denn, dass es die eigene Zufahrt ist, steht am Auto normal nicht dran. Kommt erst der Eindruck auf, dass man dort parken könne, stehen bald auch andere da.
Wieso ?
Es ist klar geregelt mit dem Parken vor Ein bzw. Ausfahrten. Und wenn ich dort unter bestimmten Bedingungen ( kein Bordstein oder kein abgesenkter Bordstein ) als Eigentümer des Grundstücks parken darf, dann darf ich da parken. Für jeden anderen besteht hier automatisch Parkverbot.
Nach deiner Theorie darf dann auch kein Anlieger in eine Straße fahren die nur für Anlieger freigegeben ist.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 28. Dezember 2023 um 11:05:46 Uhr:
Zitat:
@ichauchnochmal schrieb am 28. Dezember 2023 um 10:52:55 Uhr:
Hallo, ja so denke ich auch. Es ist aber Grundsätzlich für den Eigentümer/Pächter usw. erlaubt.
Ich kann mich nicht selbst behindern.
Es geht nur darum, ob mir diese Zickzacklinie dieses Recht nimmt......................
Moin, ums kurz zu machen…..
du könntest aber Fahrrad / Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. behindern wenn die die Absenkung für einen Straßenseitenwechsel nutzen wollen.
Wäre das Amt / Gericht der Auffassung, das die Bordsteinabsenkung NICHT nur der Grundstückszufahrt dient, sondern eben auch für oben genannten Zwecke, könnte es eng werden.
Eine Einzelfallprüfung eben.
Eröffnungsbeitrag gelesen? Eher nicht.
Zitat:
Keine Bordsteinabsenkung... auf dieser Straßenseite sind keine Bordsteine vorhanden.
Jo,
hast Recht …..der Bezug „Zickzack Linien“ mit / bei Bordsteinabsenkungen….haben mich abgleiten lassen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. Dezember 2023 um 10:28:24 Uhr:
Man darf wohl vor der eigenen Zufahrt parken, wenn dort entweder kein abgesenkter oder gar kein Bordstein in dieser Straße ist.
Kann dennoch ein Ticket geben, da vor Grundstückszufahrten das Parken explizit (nach StVO) verboten ist (auch ohne abgesengten Bordstein). Und dann kommt es halt darauf an, was das Ordnungsamt dann macht (Geld nehmen die gern).