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gsi rückleuchten

Themenstarteram 20. Juni 2003 um 11:03

Moin,

ich da mal ne Frage!

Darf ich eigentlich die Rückleuchten vom gsi an nen normalen Kadett anbauen? Ich meine wegen dem 2. Rückfahrlicht?

Oder ist das egal?

Hm...

Gruß

Stefan

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16 Antworten
am 20. Juni 2003 um 15:19

Der GSI hat die Nebelschlussleuchte in der Stosstange, von da her könntest Du Probleme bekommen.

am 20. Juni 2003 um 15:57

91er kadett kann dich beruhigen kannst die gsi rückleuchten montieren weil erst ab 93 die nebelschlussleuchte pflicht ist einfach nebelschlussleuchte abhängen und kabel von rückfahrscheinwerfer anschliesen.hoffe hiermit dich bedient zu haben ciao

am 21. Juni 2003 um 7:18

Tschuldigung, aber das sehe ich anders das man das so einfach mit der nebelschlussleuchte regeln kann. wenn eine nsl serienmäßig eingebaut ist dann muß die auch dran bleiben, auch wenn das model vor Bj.93 hergestellt wurde. ich habe bei mir einfach auf der linken seite ne rote spezial birne eingesetzt und schon hatte ich wieder ne nsl. oder du besorgst dir gleich noch ne GSI stoßstange dann hast du gar keine probleme. gruß spax

am 21. Juni 2003 um 8:12

In den Papieren von meinen schwarzen Rückleuchetn steht aber auch das ich die NSL abklemmen soll!! Da BJ vor 93!!

Aber das mit der roten Birne hab ich mir auch schon überlegt!

Gruß Mike!!

am 21. Juni 2003 um 9:19

Klar darfst du die GSI Rückleuchten an deinem normalen Kadett anbringen. Und mit der NLS ist erst ab BJ '91 Pflicht! Aber nen rotes Birnchen tuts auch, da sagt der Tüv eigentlich nix.

Gruß

SirLL

am 21. Juni 2003 um 10:19

hi...

ich habe auch gsi rückleuchten an meinem 1,6er kadett...

wo ist denn dein schalter für die nebelbeleuchtung? Mein 1.6er hat scheinbar garkeinen... hat mich nur gewundert das das die nebelschlussleuchte vorhanden ist hinten... vorne hat meiner zumindesr keine nebelscheinwerfer... wo ist denn bei deinem kadett der schalter für die nebenleuchte???

und ab wann nebelleuchten pflicht sind weiss ich nicht...

aber nun weiss ich es ja... ;)

also, sag mal bitte, wo dein schalter für die nsl ist... danke...

Keine Bedienungsanleitung ????

 

Hallöle ....

meine Güte, geht das hier durcheinander.

Fangen wir mal von hinten an:

Zitat:

wo ist denn bei deinem kadett der schalter für die nebenleuchte???

Gemeint war wohl die Nebelschlussleuchte .... neben dem Kombiinstrument links in der Verkleidung mit einer gelben LED .... wie er aussieht, kannst Du im Anhang "bewundern".

Sollte mich aber wundern, wenn Dein Kadett keinen hätte. Ich hatte bei meinen früheren Kadetten sowohl im 86'er E als auch im D.

Zitat:

Klar darfst du die GSI Rückleuchten an deinem normalen Kadett anbringen. Und mit der NLS ist erst ab BJ '91 Pflicht!

Da passt nur ein "JEIN" ...

Einerseits ist das mit der NSL-Pflicht und '91 richtig.

Andererseits ist aber m.W. die NSL Bestandteil der ABE des Kadett E (mindestens ab "Facelift" '89) ... und damit ist sie zum Pflicht-Teil geworden. Egal, ob als Einbau-~ (Bestandteil der Schlussleuchten-Einheit) oder Anbau-~ (in oder an Stoßstange).

Vorschriften sind halt manchmal komisch (und selten logisch).

Aber gottseidank kennen die wenigsten der "grünen Männchen" alle Vorschriften und Ausnahmen.

Zitat:

Aber das mit der roten Birne hab ich mir auch schon überleg

Diese Überlegung solltest Du ganz schnell wieder vergessen. Es gibt keine roten 21W-Glühlampen mit BA15s-Fassung, die eine Bauartzulassung haben! Und damit kannst Du Dir ein Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug + Bussgeld + Punkte + neue TÜV-Abnahme einhandeln, ausserdem den Verlust des Versicherungsschutzes.

Zitat:

einfach nebelschlussleuchte abhängen und kabel von rückfahrscheinwerfer anschliesen

Yap ... aber dann "externe" NSL anschliessen!

Rückfahrscheinwerfer weiss - schwarz (WSSW)

Nebelschlussleuchte schwarz - blau (SWBL)

cU

Fred

PS: Ich habe übrigens auch GSi-Rückleuchten eingebaut, und zusätzlich 2 NSL an der Stoßstange.

am 21. Juni 2003 um 11:18

also sorry ihr hab keine ahnung ich arbeite beim tüv und mann kann die gsi rückleuchten montieren allerdings müsst ihr der schalter entfernen

am 21. Juni 2003 um 11:21

gibt es keine möglichkeit, das ich die gsi leuchten dran habe, und keine externen nsl brauche? wieso gehr keine rocte leuchte? reicht nicht sozusagen eine lackierung? oder es gibt auch folien die man drüber ziehen kann, und dann anwärmen, und die passen sich dann der birnenform ansoweit ich weiss... wäre das keine lösung? es muss ja nicht direkt ne rote originalbierne quasi sein, geht kein eigenbau???

 

MfG

Marc

@ Kadett GT:

Zitat:

ich arbeite beim tüv und mann kann die gsi rückleuchten montieren

Es fragt sich nur, in welcher Funktion.

Deiner Schreibweise nach zu urteilen, vermutlich aber nicht als Sachverständiger (=Ingenieur).

Ich habe einige Jahre in der Kfz.-Ausrüstung meine Brötchen verdient. Und mit den Tips, die ich unseren Kunden bezüglich (Un-)Zulässigkeit von An- und Umbauten gegeben habe, ist jedenfalls keiner aufgelaufen.

@ Brainkadett :

Das ist u.a. in diesem Forum doch auch schon öfter durchgekaut woren, als das Vaterunser in einer 300-jährigen Dorfkirche.

Nenne mir einen Hersteller, der für Folien oder Überzuglacke für Glühlampen oder Leuchten eine ABE vorweisen kann.

Jede Beschichtung, egal ob Folie oder Lack, verändert die lichttechnischen Eigenschaften der (typgeprüften) Beleuchtungseinrichtung. Und mit und durch diese Veränderung erlischt die Bauartgenehmigung für das betreffende Teil. Da aber Rückleuchten zu den nach StVZO vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gehören, erlischt durch diese Veränderung die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug.

Und wenn es dann mal knallen sollte, zahlst Du den Unfallschaden samt der Folgeschäden aus eigener Tasche, weil Deine Versicherung durch diesen Eingriff leistungsfrei gestellt wird. (Dazu gibt es Hunderte von Urteilen.)

Übrigens unterliegen auch die Glühlampen in und für Beleuchtungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen mit nach aussen gerichteter Leuchtwirkung (sorry, ist vorschriftendeutsch) der Typprüfungspflicht.

cU

Fred

am 21. Juni 2003 um 13:08

hmm... ist denn eine nebelschlussleuchte pflicht? und ist das nicht egal ob nun die nebelschlussleuchte funktionstüchtig ist? sonst kann man die doch einfach durchbrennen lassen... weil ich habe die eh noch nie gebraucht!!!

was kann ich tun, das es noch rechtens bleibt, ich aber gsi leuchten dran haben kann, und keine externe nebelschlussleuchte brauche...

 

Marc

Übrigens:

Falls es Dir nicht auf die "schwarz gestreifte" Optik der GSi-Rückleuchten, sondern auf die beiden Rückfahrscheinwerfer ankommen sollte:

  • Lichtgehäuse Schlusslicht links
  • Hella 9EL 136 943-001

    mit RFS

    Opel Kadett E Schrägheck

    Opel/GM # 12 23 059

    • Lichtgehäuse Schlusslicht rechts

  • Hella 9EL 136 944-001

    mit RFS

    Opel Kadett E Schrägheck

Das sind dann die "normalen" ohne Streifen.

cU

Fred

@ Brainkadett :

Was sind denn das für Begründungen??

Zitat:

ist das nicht egal ob nun die nebelschlussleuchte funktionstüchtig ist? sonst kann man die doch einfach durchbrennen lassen

In Fahrschule gefehlt?

Was dran ist, muss auch funzen

Ansonsten Verwarnungsgeld 10 ... 35 Euronen, bei Gefährdung oder Schädigung geht das heftig nach oben.

Zitat:

... weil ich habe die eh noch nie gebraucht!!!

Ach ja?

Und wenn man nur tagsüber fahren will, kann man ja die Scheinwerfer auch ausbauen.

(Das wäre eine logische Weiterführung Deiner Argumentation.)

cU

Fred

am 22. Juni 2003 um 9:29

ich meinte nur ob es wirklich auffällt wenn die nicht 100% ig funktionieren... klar ist es keine begründung...

aber ich will ungern eine externe nebenlschlussleuchte haben...

klar sollte die nsl funzen, aber falls nicht, ist es sooo schlimm? das wollte ich nur wissen, denke nicht das das erste was die bullen fragen ist: "haben sie funktionierende nebelschlussleuchten" oder?

wollt halt einfach nur wissen ob es keinen umweg um die externen nsl gibt...

 

Marc

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