- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 6
- GTD Umfeldbeleuchtung mit roter LED erlaubt?
GTD Umfeldbeleuchtung mit roter LED erlaubt?
Hey Leute
Ich wollte in den nächsten Tage anfangen, bei meinem 6er GTD die Beleuchtung etwas anzupassen.
Dazu gehört dann z.B. die rote Fußraumbeleuchtung und die LED Leseleuchten.
Allerdings würde ich auch die Birnen bei der Umfeldbeleuchtung auf rote LEDs umbauen.
Hier komme ich dann zu meiner Frage:
Könnte ich hier Probleme beim TÜV bekommen?
Eigentlich geht dieses Licht ja nur an, wenn der Wagen steht oder?
Gruß
Ähnliche Themen
20 Antworten
Hi,
Nein ist nicht erlaubt. Es darf hier bei der Umfeldbeleuchtung, laut ECE- R48, nur weißes Licht nach außen Leuchten!
Gruß
Uuuuuuhhh, rote Tangobeleuchtung im Fußraum
Du hast ja schon unter anderem 2 rote Spots oben bei den Leselampen und ich muß sagen, die in Verbindung mit roter Fußraumbeleuchtung sah ein bischen nach...hmm...Puff aus
Ich hab damals blaue LEDs genommen, die wirken eher kalt und scharf, im Fußraum kann man übers MFD ja die Intensität steuern.
Was machst Du mit den hinteren LEDs im Fond? Ich hab damals alle bis auf Handschuh- und Kofferraumleuchte umgebaut...
Hey Danger!
Also ich finde, dass der rote Fußraum perfekt zu allem anderen passt.
Sämtliche knöpfe, das radio, usw. alles rot leuchtend und/oder rot hinterlegt.
Dementsprechend werden vllt auch die hinteren LEDs rot
Dann fahre ich halt mit meinem "Puff-GTD" durch die Welt! xD
@Mav3rick Wo ist denn sowas geregelt? Weil mir halt auch schon jemand sagte, dass der TÜV das wohl nicht beanstanden würde, weil die Umfeldleuchte für den eigentlich Verkehr ja keine Rolle spielt.
Das stimmt. Die Umfeldbeleuchtung darf während der Fahrt nicht im Betrieb sein. Die Umfeldbeleuchtung fällt nach dem Gesetzgeber unter den Begriff "Ausstiegleuchte".
Geregelt ist es in den UN/ECE-Regelungen.
2.7.29. "„Ausstiegsleuchte“ ist eine Leuchte, die für eine zusätzliche Beleuchtung sorgt, um den Ein– und Ausstieg von Fahrer und Insassen sowie die Be– und Entladung des Fahrzeugs zu erleichtern."
In der ECE-R48, 6.24. Ausstiegsleuchte steht unter "Sonstige Vorschriften":
Die Ausstiegsleuchte darf nur eingeschaltet werden können, wenn das Fahrzeug steht und eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der Motor ist ausgeschaltet oder
b) die Fahrer– oder eine Beifahrertür ist geöffnet oder
c) eine Laderaumtür ist geöffnet.
Die Vorschriften von Absatz 5.10 sind in allen festen Betriebsstellungen einzuhalten.
Unter 5.15 steht: "Das von den Leuchten ausgestrahlte Licht hat folgende Farben:
Ein- und Ausstiegsleuchte: weiß"
Die gesamte ECE-R48 findest du unter: http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
oder etwas umständlicher über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Gruß
Wenn du auf unmoralische Angebote auf diversen Rastplätzen stehst, unbedingt umrüsten!
Also das mit der Umfeldleuchte wundert mich jetzt echt total :O
Zumal ja unendlich viele Autos diese Beleuchtung gar nicht erst haben...
Na gut, dann fällt das wohl flach :'(
Ich frage übrigens deswegen so genau nach, weil ich mal gehört habe, dass diese Unterbodenbeleuchtung bei manchen Fahrzeugen erlaubt sei, solang das Fahrzeug nicht bewegt wird.
Oder habe ich hier auch etwas total falsch verstanden?
@Jubi TDI/GTI Wer weiss... vielleicht is das ja GENAU mein Ding!
Es gibt Unterbodenbeleuchtungen zu kaufen. Foliatec bietet meines Wissens soetwas an und Brabus hat/hatte auch für sein Mercedestuning sowas im Angebot.
Aber auch die bestehen alle aus weißen LEDs.
Und was als Zweites immer gelten muss, das Fahrzeug MUSS stehen. Ansonsten darf nur die Standardbeleuchtung während der Fahrt leuchten.
Das Ganze is ein echt übles Thema. Zur Zeit schreib ich meine Bachelorarbeit über den ganzen Rotz und hab die Gesetzestexte zig-mal durch :/
Gruß
Schade, hab mir irgendwie andere Antworten erhofft
Hab mir die "Puff-Karre" schon richtig fett vorgestellt mit dem roten Licht überall
@Mav3rick kannste nich mal nach einer Gesetzeslücke und/oder Grauzone suchen? :P
Hehe
Verbauen kannst se dir ja, wird wahrscheinlich beim TÜV garnicht auffallen, es sei denn du fahrst am Abend zur Abnahme. Solang der Lichtsensor nicht anspringt bleiben die LED ja aus (trotzdem verboten )
Das Gesetz würde sich ändrn lassen, so hat es auch Audi mit den TFL und den Lauflicht-Blinkern getan. Natürlich bräuchte man nen guten Grund der eine andre Farbe rechtfertigen würde ^^
Z.B die Erhöhung der Sicherheit oder Ähnliches.
Aber ich denk das wird hier nicht klappen :/
Dafür kannst dich im Innenraum frei austoben :P
Zitat:
@Mav3rick schrieb am 19. Juni 2015 um 20:51:50 Uhr:
Dafür kannst dich im Innenraum frei austoben :P
Auch nicht...
Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden. Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.
Das war ja auch auf die bereits vorhandenen lichttechnischen Einrichtungen bezogen. Der TE rüstet je hier auf LED um. Die pulsieren nicht, noch sind die so angebracht, dass der Fahrer geblendet werden kann.
Gruß
Hm...
Also einem logisch denkenden Menschenverstand ist jetzt nicht ganz klar, wieso die Ausstiegs- bzw Umfeldbeleuchtung UNBEDINGT weiß sein muss?
Wie bereits eindeutig geklärt wurde, darf die Beleuchtung nur laufen, wenn der Motor ausgeschaltet ist und/oder eine der Türen zum Be-und Entladen geöffnet ist.
Da ist es doch völlig egal ob das Licht weiß, rosa oder lila blassblau leuchtet solange dies nicht während der Fahrt bzw während der Motor läuft leuchtet. Das ist schließlich nichts anderes als eine Unterbodenbeleuchtung.
Eine solche Beleuchtung dient schließlich nicht der Sicherheit bei der weißes Licht nachvollziehbar wäre!
Das durch den Einbau von roten, grünen oder welchem Licht auch immer eine "Blendung" hervorgerufen werden könnte, halte ich nicht nur für ein Gerücht sondern mehr für Blödsinn!
Wenn es nach dem geht, dann dürfte es nachts gar kein Licht mehr geben, denn ALLES blendet.. irgendwie..
Das ist das tragische an Deutschland. Hier schreiben Sie dir sogar vor, wie du auf dem Klo zu sche... hast, statt mal RICHTIG sinnvollere Dinge vor zu schreiben. zb. alle 5 Jahre einen erste Hilfe Kurs zu besuchen. Dann würden nicht erstmal 10 Fahrzeuge an einem Unfall vorbeifahren, bevor erst der 11 anhält! Aber Hauptsache die UFB leuchtet weiß statt gelb oder was auch immer.
Ich hatte mal eine blaue Fußraumbeleuchtung, die beim Öffnen der Tür angegangen ist. Das hat dem Wachtmeister bei einer Fahrzeugkontrolle gar nicht gefallen: "Das ist verboten, blaues Licht hat nur die Polizei" war seine Aussage.
Und damals dachte ich, Hauptsache bei der Fahrt muss es aus sein. Naja VW und diverse andere zeigen, dass es auch während der Fahrt erlaubt ist. Bin trotzdem so weitergefahren und habs zur Sicherheit beim Tüv ausgeschaltet. Über manche Gesetze darf man sich einfach nicht wundern oder hinterfragen
Da hat dein Wachtmeister sein Job nicht ganz im Griff :P
Als bestes Beispiel würd ich mir den neuen Audi Q7 anschauen. Dort kann im Innenraum das gesamte Ambientelicht in allen möglichen Farben leuchten. Von Blau zu Lila über Weiß bis nach Pink, ist da alles möglich.