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GTI Lenkrad im Golf V Sportline

Themenstarteram 6. Januar 2007 um 15:42

Hallo alle zusammen. Ich möchte gerne wissen, ob ich ein GTI oder R32 Lenkrad ohne Probleme in einen Golf v Sportline 2.0 FSI BJ 4/2005 bauen bzw einfach tauschen kann wobei der Airback vom normalen Sportline Lenkrad übernommen werden soll. Wie sieht es aus mit eintragen lassen oder brauchen die original VW Teile die an einen anderem Modell verbaut werden nicht eingetagen werden?

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82 Antworten

nutz doch mal die suchfunktion, da wirst du mit lenkrad umrüstungen nur so zugeschmissen....

Themenstarteram 6. Januar 2007 um 15:45

Danke, werde gleich mal nachschauen.

eintragen brauchst du es übrigends nicht...

GTI-Lenkrad in Golf 5 Sportline funktioniert ohne Probleme.

Achte auf die Farbe des Leders, grau oder schwarz und die Multifunktionstasten wenn vorhanden.

Eintrag beim TÜV ist nicht nötig da Original VW.

Gruß

Ralph Golf5

am 6. Januar 2007 um 16:13

Das mit dem Eintragen stimmt nicht ganz. Ne geänderte Rad/Reifenkombination oder ein anderes Fahrwerk erfordern doch eine Abnahme des neuen Lenkrads.

Themenstarteram 6. Januar 2007 um 16:14

Klasse, dann weis ich bescheid. Multifunktionstasten habe ich nicht und brauch auch keine. Also brauch ich nur auf die Farbe achten, bei Bj 2005 ist das denn Antrazit.

Erklär mal, verstehe ich nicht.

Habe diese Woche meinen G V mit einen Mutlifunktionslenkrad umgebaut.

Hatte bei mir ein Dreispeichenlederlenkrad in anthrazit drin.

Lenkrad versorgt bei Ebay und los gings.

Solltest du noch keine Multifunktionstasten an deinen Lenkrad haben benötigst du folgendes noch:

1. Elektronikmodul sogenanntes Lenkradsteuergerät.

2. Rückstellring mit Schleifring

3. Kabelsatz für die Tasten im Lenkrad

Diese drei Teile brauchst du ungedingt.

Die Teile die normal verbaut sind laufen nicht mit dem MFL.

Kostenpunkt:

1.115€

2.49€

3.30€

Einbau incl.löschen des Fehlerspeichers und anlernen des Lenkwinkelsensors 50€

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2

Das mit dem Eintragen stimmt nicht ganz. Ne geänderte Rad/Reifenkombination oder ein anderes Fahrwerk erfordern doch eine Abnahme des neuen Lenkrads.

????????????????????

am 6. Januar 2007 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

????????????????????

Das steht i.d.R. so unter den Auflagen der ABE (Fahrwerk muss Serienstand entsprechen) der Sonderräder bzw. der ABE des Sonderlenkrads. Deshalb bei ABEs: Immer die Auflagen aufmerksam durchlesen und beachten.

Ich habe bei meinem Plus , 170 PS TSI WR vom Passat in org. Größe und SR 235/45/17 mit BBS Felgen eintragen lassen . Da steht nirgends was von : Fragen Sie den TÜV ob das Lenkrad noch in der Lage ist , den Wagen um die Kurve zu steuern .

am 6. Januar 2007 um 16:47

Hast du auch n anderes Lenkrad drin als das Serienlenkrad?

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2

Das mit dem Eintragen stimmt nicht ganz. Ne geänderte Rad/Reifenkombination oder ein anderes Fahrwerk erfordern doch eine Abnahme des neuen Lenkrads.

ich bleibe bei nein. und war damit beim tüv...

gleiches gilt für meine nachgerüsteten scheiben, die xenons,die heckschürze, die front usw.

am 6. Januar 2007 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von abarthstilo

ich bleibe bei nein. und war damit beim tüv...

gleiches gilt für meine nachgerüsteten scheiben, die xenons,die heckschürze, die front usw.

Ich bleibe bei Ja im Falle einer geänderten Rad/Reifenkombi und/oder eines geänderten Fahrwerks. Aber ist nur meine Rechtsansicht und jedem sei eine andere Meinung gegönnt :-)

Bei deinen Scheiben, Xenons etc. gebe ich dir auch vollkommen Recht, hier ist eine Eintragung nicht nötig da ihre Anbringung unter Erfüllung der Auflagen, wie zB bei Xenon die ALWR und die SRA, nicht notwendig ist.

Ist bei Sonderlenkrädern als Auflage eben ein Serien Rad/Reifenkombination bzw. ein Serienfahrwerk nötig, so benötigt jede Abweichung von dieser Auflage einer gesonderten Abnahme. Da das GTI-Lenkrad nicht standartmäßig im normalen Golf verbaut ist, könnte man es als Sonderlenkrad ansehen. Also wäre bei einer Sonderrad/reifenkombi und/oder eines geänderten Fahrwerk eine gesonderte Abnahme nötig.Sind Räder und Fahrwerk im Originalzustand wäre eine Eintragung also nicht nötig. Vielleicht hat dies dein TÜV Mensch nicht beachtet.

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