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GTI Unfall

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 21. März 2008 um 10:33

Hallo. Hatte einen Unfall mit meinem GTI. Hat geregnet,dann kam es zum aquaplaning.hab dann auf der autobahn die line leitplanke gestreift.

Zu sehen sind nur leichte Blechschäden,also kratzer,kleine dellen. auch beide felgen links (detroit 18 zoll) sind beschädigt. Warscheilich muss vorderer und hinterer kotflügel sowie tür und eventuell vor und heckstossstange repariert werden werden und die felgen ausgetauscht werden.

Habe folgende fragen:

Bin in der vollkasko bei 50%. wie hoch werde gestuft?

Ist es schon ein unfallwagen? wollte nehmlich den wagen verkaufen( vw kauft ihn und ich kaufe einen neuen).Vw wollte mir 17.000 euro zahlen. ISt jetzt eine wertminderung zu erwarten? wenn ja wie hoch ist diese? werde natürlich alles bei vw reparieren lassen.

Danke im Vorraus

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. März 2008 um 10:33

Hallo. Hatte einen Unfall mit meinem GTI. Hat geregnet,dann kam es zum aquaplaning.hab dann auf der autobahn die line leitplanke gestreift.

Zu sehen sind nur leichte Blechschäden,also kratzer,kleine dellen. auch beide felgen links (detroit 18 zoll) sind beschädigt. Warscheilich muss vorderer und hinterer kotflügel sowie tür und eventuell vor und heckstossstange repariert werden werden und die felgen ausgetauscht werden.

Habe folgende fragen:

Bin in der vollkasko bei 50%. wie hoch werde gestuft?

Ist es schon ein unfallwagen? wollte nehmlich den wagen verkaufen( vw kauft ihn und ich kaufe einen neuen).Vw wollte mir 17.000 euro zahlen. ISt jetzt eine wertminderung zu erwarten? wenn ja wie hoch ist diese? werde natürlich alles bei vw reparieren lassen.

Danke im Vorraus

 

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Moin,

ein Bild wäre nett. Sollte die B-Säule was abbekommen haben ist es ein Unfallwagen. Hochstufung musst du mal in deinen Vertrag schauen, dort steht es drin.

Rein von der Beschreibung wirst du bei locker über 5tsd euro Schaden landen. Da alleine der hintere Kotflügel nicht ohne weiteres auszutauschen ist...

MfG

wing

Themenstarteram 21. März 2008 um 10:39

Die schadenshöhe interessiert mich garnicht da ja vollkaskoversichert. Nur die hochstufung und die Wertminderung bei wiederverkauf da ich ja bald verkaufen werde.

B-säule ist intakt,habe wirklich nur die planke gestreift in kleinem winkel. Aber danke schonmal für die erste Antwort.

bei meiner Versicherung würde man bei selbstverschulden nicht mehr hochgestuft, musst du mal nachlesen oder fragen

Ein Unfallwagen ist es zu 100%...

Themenstarteram 21. März 2008 um 10:55

hab ich mir schon gedacht. was für eine wertminderung ist zu erwarten? der wagen wird nvon vw selber abgekauft als anzahlung für meinen neun. hätte noch 17000 dafür bekommen. und ich lasse ja bei vw selber reparieren.

Zitat:

Original geschrieben von GTIabt

hab ich mir schon gedacht. was für eine wertminderung ist zu erwarten? der wagen wird nvon vw selber abgekauft als anzahlung fümeinen nnneeeeeeeeeeeeeeeeeuen. hätte noch 17000 dafür bekommen. und ich lasse ja bei vw selber reparieren.

Dies wird dir "nur" ein Gutachter genau sagen können und dieser wird es dann auch schriftlich festhalten...

Dies ist dann ein Unfallgutachten...

Hier wirst du keine Antwort finden !!!

am 21. März 2008 um 11:09

... was hattest Du denn für Reifen drauf

 

Marke und Profiltiefe???

Wie schnell bist Du gefahren???

gehört zwar nicht zu deiner Frage, würde mich jedoch interessieren ab wann der Golf denn das schwimmen beginnt?

Themenstarteram 21. März 2008 um 11:32

die standartreiven von vw( contisport 2) mit 225 breite. Die reifen waren neu ( gerade mal 3 monate alt). bin nicht all zu schnell gefahren,vielleicht 120,war aber ne grössere fütze da.

Vielleicht nicht direkt zu deiner Frage aber:

Was ich jedem raten kann ist für wenig Geld einen Rabattschutzretter in die Versicherung mit aufzunhemen, der kostet mich z.b. im Quartal lediglich 15 Euro und falls es zu etwas kommen sollte wird man nicht hochgestuft. Das bezieht sich aber nur sozusagen auf einen Unfall pro Jahr ,hatt man Pech und man baut noch einen innerhalb eines Jahres wird man dann hochgestuft. Aber meiner Meinung nach für wenig Geld eine sinnvolle Sache. Bieten nicht alle Versicherungen an.

Grüße

Cubee

Themenstarteram 21. März 2008 um 12:09

Danke für deinen Tipp. Werde ich nächstes mal machen :-)

Na ja momentan interessiert mich halt nur die wertminderung. Nehmen wir an ist nur blechschaden,also frontflügel,tür,heckflügel und felgen.

Wenn das alles von VW ausgetauscht wird oder fachrechert repariert wird und der wagen einen marktwert hat von 17.000 euro ist da eine wertminderung von mehr als 2000-3000 euro zu erwarten? (airbags habe übrigens nicht ausgelöst) war also wirklic nur ein anditschen und streifen der planke.

VW wird ja den wagen fürmich in anzahlung nehmen für den neuen. Denkt ihr die werden da ein bischen flexibler seinwas unfallwagen und so angeht? Da ich ja auch noch nicht unterschrieben habe.

Danke nochmal für eure tipps.

PS: Gut das es Versicherungen gibt,über den Wagen bin ich garnicht traurig,ist ja nur ein gebrauch und spassgegenstand. :-)

Mal eine Frage zwecks Unfallwagen:

Wenn Teile ausgetauscht werden ist es ein Unfallwagen, gelle?

Zitat:

Original geschrieben von Cubee87

Was ich jedem raten kann ist für wenig Geld einen Rabattschutzretter in die Versicherung mit aufzunhemen, der kostet mich z.b. im Quartal lediglich 15 Euro und falls es zu etwas kommen sollte wird man nicht hochgestuft.

Bei einem Versicherungswechsel wird dies meines Wissens zum Bummerang. In diesem Fall wird vom vorherigen Versicherer die Anzahl der schadenfreien Jahre bzw. Schäden der letzten Jahre an die neue Versicherung gemeldet und dementsprechend eine Einstufung vorgenommen. Dieser (extra zu bezahlende) Vorteil des Rabattretters lohnt also nur, solange man die Versicherung nicht wechselt....von gegenteiligen Darstellungen lasse ich mich gern überzeugen.

am 21. März 2008 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von bengel85

Mal eine Frage zwecks Unfallwagen:

Wenn Teile ausgetauscht werden ist es ein Unfallwagen, gelle?

Wenn der Schaden höher ist als die Bagatellgrenze von 750 Euro bekommt das Auto den Makel Unfallwagen. Er bleibt auch trotzdem ein Unfallwagen, auch wenn er zu 100% wieder hergestellt wird durch Reparatur.

Es hängt also nicht davon ab was am Auto gemacht wird, sondern von der finanziellen Schadenshöhe.

Dieses ist dann dem nächsten Käufer zu Offenbaren ( Offenbarungspflicht) das es sich um einen Unfallwagen handelt. Die Wertminderung ist dann abhängig vom Zustand, Alter und Kilometerleistung. Diese merkantile Wertminderung berechnet dann ein Sachverständiger.

Ich mein sogar, das man den Sachverständigen bei Eigenverschulden auch selber bezahlen muß.

Ist man selbst der Verursacher bekommt man die merkantile Wertminderung von der Versicherung nicht erstattet.

In den eigenen Versicherungsunterlagen gibt es eine Tabelle, dort kann man selbst ersehen wie hoch man wieder im SFR klettert.

Bei einem Vollkaskoschaden den man selbst verursacht hat steigt man immer im SFR, deshalb kann es manchmal auch günstiger sein die Reparatur selbst zu bezahlen oder der Versicherung das Geld zurück zu zahlen.

So flexibel kann der Händler also gar nicht sein wenn er ihn in Anzahlung nimmt, da er ihn ja selber wieder als Unfallwagen verkaufen muß.

am 21. März 2008 um 15:18

Werd ich hochgestuft?

Frag doch deinen Versicherungsvertreter!

 

Bei kleinen Schäden bis 1xxx Euro drücken sie gerne ein Auge zu (gut hilft dir jetzt nichts)

oder wenn man ein langjähriger (guter) Kunde ist.

 

Wer alle 2-3 Jahre zum billigsten Anbieter wechselt kann man das natürlich vergessen:D

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